FGSV-Nr. FGSV 002/113
Ort Karlsruhe
Datum 22.09.2015
Titel Das Merkblatt für die Kontrolle, Wartung und Pflege von Straßentunneln (M KWPT) - Ausgabe 2015
Autoren Prof. Dr.-Ing. Christian Holldorb
Kategorien Straßenbetrieb, Winterdienst
Einleitung

Durch die Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e.V. (FGSV) wurde das „Merkblatt für die Kontrolle, Wartung und Pflege von Straßentunneln“ (M KWPT), Ausgabe 2015, veröffentlicht. Das Merkblatt ersetzt die Ausgabe 2011 und berücksichtigt u. a. Stellungnahmen der Straßenbauverwaltungen der Länder. Weiterhin wurden Inhalte und Struktur des Merkblatts an die neue Ausgabe 2015 der „Richtlinien für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln“ (RABT) angepasst. Das Merkblatt M KWPT richtet sich an die mit dem Betrieb von Straßentunneln beauftragten Stellen, wie Autobahn- und Straßenmeistereien. Es gibt einen Überblick über den erforderlichen Leistungsumfang und benennt die bei Kontrolle, Wartung und Reinigung zu berücksichtigenden Anlagenteile. Es werden Hinweise zur Durchführung und Organisation der Betriebsdienstarbeiten gegeben. Turni und Häufigkeiten für einzelne Kontroll-, Wartungs- und Reinigungsleistungen werden als Orientierungswerte genannt.

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Der Fachvortrag zur Veranstaltung ist im Volltext verfügbar. Das PDF enthält alle Bilder und Formeln.

1 Einleitung

Wesentlicher Bestandteil des bundesdeutschen Straßennetzes sind neben der freien Strecke die Ingenieurbauwerke, wobei den Straßentunneln im Trassenverlauf eine besondere Bedeutung zukommt, da bei ihrem Ausfall direkte Umfahrungsmöglichkeiten häufig fehlen, so dass es bei Ausfällen oder Störungen zu erheblichen Beeinträchtigungen im Verkehrsablauf kommen kann. In Straßentunneln sind zahlreiche Anlagen und Bauteile installiert, die einen sicheren und störungsfreien Verkehrsablauf gewährleisten. Daher ist es von besonderer Bedeutung, Straßentunnel und ihre umfangreiche Ausstattung so zu betreiben, dass Störungen und Ausfälle minimiert werden. Hierfür sind Kontrolle, Wartung und Pflege der Straßentunnel wichtige Aufgabe der Straßenbaulastträger.

Aufgrund der gestiegenen Anforderungen an den Umwelt- und Lärmschutz werden insbesondere in dicht besiedelten Gebieten Straßenabschnitte in Tunnel gelegt. Daneben sind Straßentunnel in topografisch bewegtem Gelände der Mittelgebirge häufig Voraussetzung für eine sichere und zügige Verkehrsführung, so dass in Deutschland der Anteil der Straßentunnel am Gesamtstraßennetz erheblich zugenommen hat.

Durch die gestiegenen Anforderungen an den Betrieb der Straßentunnel und die gleichzeitig starke Zunahme der Tunnelstrecken am Straßennetz haben Kontroll-, Wartungs- und Pflegearbeiten in Straßentunneln überproportional zugenommen. Daher wurde bereits vor zehn Jahren in dem FE-Vorhaben „Betriebliche Unterhaltung von Straßentunneln“ [1] der damalige Status Quo bei wichtigen Aufgaben des Tunnelunterhalts analysiert und es wurden Empfehlungen vor allem im Bereich Reinigung gegeben.

Um der gestiegenen Bedeutung des Tunnelunterhalts gerecht zu werden und die Ergebnisse des FE-Vorhabens für die Praxis, aufzubereiten, wurde durch die Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e.V. (FGSV) 2007 der Arbeitskreis 4.7.2 „Betriebliche Unterhaltung von Straßentunneln“ gegründet. Ziel dieses Arbeitskreises war die Erstellung eines technischen Regelwerks, das aufbauend auf den Ergebnissen des FE-Vorhabens sowie nationalen und internationalen Erfahrungen aus der Praxis einheitliche Empfehlungen und Standards für die Durchführung der Arbeiten in Straßentunneln gibt. Basis dieser Empfehlungen sind die zahlreichen geltenden Vorschriften und Regelungen für die unterschiedlichen Anlagenteile des Straßentunnels, so dass im Arbeitskreis 4.7.2 neben Mitgliedern des Arbeitsausschusses 4.7 „Straßenbetriebsdienst“ auch der Arbeitsausschuss 3.8 „Ausstattung und Betrieb von Straßentunneln“ sowie Experten aus dem kommunalen Bereich vertreten waren. 2011 wurde durch die FGSV das vom Arbeitskreis erstellte „Merkblatt für die Kontrolle, Wartung und Pflege von Straßentunneln“ (M KWPT), Ausgabe 2011 veröffentlicht [2]. Es wurde mit der Einführung in einem Beitrag in einer Fachzeitschrift der Fachöffentlichkeit vorgestellt [3].

Das M KWPT richtet sich in erster Linie an die mit dem Betrieb von Straßentunneln beauftragten Stellen, beispielsweise die Autobahn- und Straßenmeistereien, in deren Zuständigkeitsbereich Tunnelstrecken liegen. Der verkehrliche Betrieb des Straßentunnels und seine sicherheitstechnische Überwachung werden im Merkblatt nicht behandelt, ebenso sind Umfang und Art der erforderlichen Ausstattung in den „Richtlinien für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln“ (RABT) [4] geregelt. Auch die umfassende Prüfung des Ingenieurbauwerks auf Grundlage der DIN 1076 [5] ist nicht Bestandteil des Merkblatts. Es gibt hingegen einen Überblick über den erforderlichen Leistungsumfang und benennt die bei Kontrolle, Wartung und Pflege zu berücksichtigenden Anlagenteile, für die Turni und Häufigkeiten als Orientierungswerte zusammengestellt sind. Weiterhin gibt das Merkblatt Hinweise zur Durchführung und Organisation der Arbeiten im Straßentunnel.

Obwohl das veröffentlichte Merkblatt M KWPT, Ausgabe 2011 bereits durch zahlreiche Straßenbauverwaltungen und weitere mit dem Betrieb von Straßentunneln betrauten Stellen angewendet wird, wurde es durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) nicht eingeführt. Nach einer hierfür durchgeführten Länderabfrage wurde deutlich, dass zur Berücksichtigung der eingegangenen Länderstellungnahmen eine Überarbeitung des Merkblattes zweckmäßig ist. Im Zuge dieser Überarbeitung konnten Inhalte und Struktur an die neue, für 2015 geplante Ausgabe der RABT angepasst werden, so dass RABT und M KWPT einheitliche Bezeichnungen und die gleiche Systematik für die Tunnelausstattung verwenden. Die neue Ausgabe 2015 des M KWPT [6] einschließlich einem Einführungsschreiben des BMVI wird im Herbst 2015 veröffentlicht. Der nachfolgende Beitrag entspricht in Teilen der Veröffentlichung zur Vorstellung der Ausgabe 2011 [3], wobei die Aktualisierungen des neuen Merkblattes berücksichtigt wurden.

2 Struktur des Merkblatts

Die Struktur des Merkblattes wurde bei der Überarbeitung beibehalten; die Gliederung ist in Bild 1 dargestellt. Die wesentlichen Aufgaben, die im Merkblatt behandelt werden, sind in den Kapiteln 2 und 3 zusammengestellt. Hierbei werden Kontrolle und Wartung im Kapitel 2 gemeinsam behandelt, da diese Arbeiten in der Praxis häufig in Kombination erfolgen.

Bild 1: Gliederung des "Merkblattes für die Kontrolle, Wartung und Pflege von Straßentunneln" (M KWPT) [6]

In der vorangestellten Einführung (Kapitel 1) wird kurz auf den Inhalt und Zweck des Merkblattes sowie den behandelten Aufgabenumfang eingegangen, um dem Leser die Einordnung in das technische Regelwerk zu erleichtern. Weiterhin werden die wesentlichen rechtlichen Grundlagen genannt, aus denen die Verpflichtung für den Betriebsdienst in Straßentunneln resultiert. Da für Kontrolle, Wartung und Pflege der Straßentunnel mehrere Fachdisziplinen (Straßenbetrieb, Ingenieurbau, Verkehrs- und Elektrotechnik) verantwortlich sind, die zum Teil mit unterschiedlichen Begriffsdefinitionen arbeiten, werden in der Einführung zum besseren Verständnis die in der Praxis gebräuchlichen Begriffsdefinitionen gegenübergestellt (Bild 2). Die im Merkblatt verwendete Begriffssystematik orientiert sich weitestgehend am Leistungsheft für den Straßenbetriebsdienst auf Bundesfernstraßen, da sie in der Praxis weit verbreitet ist [7].

Bild 2: Gegenüberstellung der Begriffe gemäß Leistungsheft für den Straßenbetriebsdienst auf Bundesfernstraßen, "Richtlinien für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln", der DIN 31051 (Grundlagen der Instandhaltung) sowie der DIN 1076 (Ingenieurbauwerke im Zuge von Straßen und Wegen) [6]

Schwerpunkt vom Kapitel 2 ist in erster Linie die Zusammenstellung, welche Kontroll- und Wartungsarbeiten für die verschiedenen Anlagenteile erforderlich sind. Anforderungen und Hinweise an die Durchführung der Arbeiten stehen hierbei nicht im Vordergrund, da diese meist in bauteil- und anlagenspezifischen Standards definiert sind. Kapitel 3 behandelt die Reinigung, die als wesentliche Leistung der Pflege eines Straßentunnels angesehen werden kann. Auf der zweiten Gliederungsebene sind Kapitel 2 und 3 zur einfacheren Orientierung weitgehend gleich aufgebaut. Hier steht eine objektbezogene Betrachtung im Vordergrund, indem sich die zweite Gliederungsebene an den wesentlichen Teilen eines Straßentunnels orientiert. Um die praktische Handhabung des Merkblattes zu erleichtern, werden für die Entwässerungseinrichtungen und die technische Ausstattung im Kapitel 2 nicht nur Angaben zum Turnus der erforderlichen Kontrollen, Funktionsprüfungen und Wartungsarbeiten gemacht, sondern auch zum Reinigungsturnus. Hierdurch finden die Anwender des Merkblattes alle Anforderungen, die für einen sicheren und funktionsfähigen Betrieb von Entwässerung und technischer Ausstattung zu beachten sind, in zwei zentralen Tabellen des Merkblattes.

Kapitel 4 behandelt kurz die Besonderheiten des Winterdienstes, der neben der Reinigung eine weitere wesentliche Wartungsleistung darstellt. Hierbei werden insbesondere die Portalbereiche, die Flucht- und Rettungswege sowie die Zugänge für die Einsatzdienste thematisiert, da hier aufgrund baulicher beengter Verhältnisse oder schlechter Zugänglichkeit teilweise besondere Maßnahmen notwendig sind. Ansonsten gilt auch für Straßentunnel das technische Regelwerk bzgl. des Winterdienstes, insbesondere das „Merkblatt für den Winterdienst auf Straßen“ [8].

Die Kapitel 2 bis 4 behandeln somit die wesentlichen operativen Leistungsbereiche, die zum Betrieb von Straßentunneln zu zählen sind. Im Kapitel 5 hingegen wird die leistungsübergreifende Organisation des Betriebsdienstes thematisiert.

Das Merkblatt wird durch einen Anhang komplettiert, in dem ein Musterprotokoll für die Erfassung von Besichtigung und Beobachtung gemäß DIN 1076 sowie exemplarisch tunnelspezifische Reinigungshinweise für das operative Personal wiedergegeben sind. Weiterhin enthält der Anhang eine Ressourcenplanung für einen ca. 3 km langen Autobahntunnel, um exemplarisch Aufgabenumfang und den damit verbundenen Ressourcenaufwand darzustellen, der erheblich über dem der freien Strecke liegt.

3 Kontrolle und Wartung

Straßentunnel sind sehr komplexe Bauwerke. Dementsprechend gestalten sich auch die Kontrolle und Wartung sehr vielschichtig. Das Merkblatt möchte den Anwendern Hilfestellung zur vollständigen und effizienten Durchführung der Kontroll- und Wartungstätigkeiten geben. Es wird unterschieden zwischen der laufenden Kontrolle und besonderen (turnusmäßigen) Kontrollen.

Tunnelbauwerke sind in die laufende Kontrolle durch die Streckenwartung einzubeziehen. Darin enthalten ist auch die laufende Beobachtung des Ingenieurbauwerks gemäß Ziffer 6.3, DIN 1076 [5]. Dabei ist insbesondere auf den verkehrssicheren Zustand der Fahrbahn, Seitenstreifen, Pannenbuchten, Überfahrten, Notgehwege sowie der technischen Ausstattung zu achten.

Die besonderen Kontrollen werden turnusmäßig durchgeführt, in der Regel zweimal im Jahr. Sie sind mit besonderem Aufwand verbunden, weil für ihre Durchführung der Tunnel mindestens teilweise verkehrsfrei gemacht werden muss. Die Kontrollen werden deshalb meist gemeinsam mit den notwendigen Wartungs-, Reparatur- und Reinigungsarbeiten durchgeführt.

Die besonderen Kontrollen umfassen

die Beobachtung/Besichtigung des Ingenieurbauwerks nach DIN 1076,

die Kontrolle der Flucht- und Rettungswege,

die Betriebsräume,

die Entwässerungseinrichtungen und Dränagen,

die Bauwerke zur Grundwasserüberleitung,

die technische Ausstattung,

die Löscheinrichtungen.

Zu den oben genannten Bereichen bietet das Merkblatt Übersichtstabellen an, in denen die einzelnen Bauteile mit den zugehörigen Leistungen und den üblicherweise angewandten Turni aufgelistet sind. Dabei wird z. B. auf erforderliche Sichtkontrollen, Funktionsprüfungen, Wartungsarbeiten und Reinigungsleistungen eingegangen. Auf eine möglichst umfassende Auflistung aller anfallenden Arbeiten wurde geachtet, unabhängig davon, ob diese im Eigenbetrieb oder von beauftragten Wartungsfirmen durchgeführt werden. Für die Wartung der technischen Tunnelausstattung wird deshalb auch auf den Musterwartungsvertrag des BMVI „Instandhaltung der technischen Ausstattung von Straßentunneln“ hingewiesen.

Die im Merkblatt angegebenen Kontroll- und Wartungsturni sind nicht als zwingende Vorgaben zu verstehen, sondern dienen lediglich zur Orientierung. Gerade bei den Entwässerungseinrichtungen oder der technischen Ausstattung können sich situationsbedingt zum Teil deutlich abweichende Fristen ergeben, die vom Betreiber im Einzelfall festzulegen sind.

4 Reinigung

Im Kapitel 3 des Merkblattes wird detailliert auf die Reinigungsleistungen eingegangen, wobei die Leistungen nach den wesentlichen Bauteilen und Ausstattungen differenziert werden.

Aufgrund von Erfahrungswerten und den Ergebnissen des durchgeführten FE-Vorhabens [1] ist erkennbar, dass bei der Reinigung von unbeschichteten Tunnelwänden in der Regel keine unmittelbare Verbesserung der Reflexionseigenschaften zu erzielen ist. Diese kann jedoch bei beschichteten, verkleideten oder hell gefliesten Tunnelwänden erreicht werden (Bild 3). Zur Reinigung der Tunnelwände können sowohl Waschbürsten als auch Hochdruck-Wasserstrahlverfahren eingesetzt werden, wobei Abschnitte, in denen elektrotechnische Anlagenteile installiert sind, und Nischenbereiche bei Bedarf auch manuell zu reinigen sind (Bild 4). Bei beiden Verfahren ist darauf zu achten, dass Wände und Ausstattung nicht durch zu hohen Bürsten- bzw. -Wasserdruck geschädigt werden. Bei Schall absorbierenden Verkleidungen wird der Einsatz von Waschbürsten empfohlen. Für eine höhere Reinigungswirkung ist das Aufsprühen von Wasser mit einem ca. 50 m vorausfahrenden, separaten Fahrzeug empfehlenswert. Durch die Zugabe von Reinigungsmitteln, möglichst der Wassergefährdungsklasse 1, kann die Reinigungsleistung weiter gesteigert werden. Der erforderliche Turnus für die Reinigung der Tunnelwände ist spezifisch festzulegen, da er u. a. von der Art und Intensität der Ablagerungen, der Oberfläche der Tunnelwände und den eingesetzten Reinigungsgeräten abhängt.

Bild 3: Reinigung einer hell beschichteten Tunnelwand mit Waschbürsten

Bild 4: Reinigung besonderer Wandabschnitte (links: Auslassen von Abschnitten mit technischer Ausstattung bei der maschinellen Reinigung; rechts: manuelle Reinigung von Nischenbereichen)

Die Verkehrsflächen, insbesondere auch die nicht ständig befahrenen, inklusive der Markierungen sind regelmäßig nass zu reinigen. Durch die regelmäßige Reinigung werden Sichttrübungen infolge Verwirbelungen vermieden sowie ausreichende Griffigkeiten gewährleistet. Da die Verschmutzung stark von Verwehungen in den Portalbereichen und dem Schmutzeintrag durch die Fahrzeuge abhängt, sind feste Turnuswerte für die Reinigung der Verkehrsflächen nicht sinnvoll. Sie sollten tunnelspezifisch festgelegt werden und sind bei besonders starken Schmutzeinträgen gegebenenfalls flexibel anzupassen. Bei Bedarf können auch separate Reinigungseinsätze speziell in den Einfahrbereichen zweckmäßig sein.

Um die uneingeschränkte Nutzung und Begehbarkeit der Flucht- und Rettungswege sowie der Betriebsräume im und am Tunnelbauwerk zu gewährleisten, sind diese ebenfalls regelmäßig zu reinigen, wobei ggf. auch die Zuwegung im Freien nicht zu vernachlässigen ist. Zu den Reinigungsleistungen im weiteren Sinne gehören auch die Beseitigung von Hindernissen und das Freihalten von störendem Bewuchs.

Für die Reinigung der Ausstattung, insbesondere der vielfältigen elektrotechnischen Komponenten, sind im Wesentlichen die Vorgaben der Hersteller maßgebend. Große Bedeutung hat hierbei die ausreichende Unterweisung des Personals, um Schäden an der Ausstattung zu vermeiden und die volle Funktionsfähigkeit gewährleisten zu können. Exemplarisch sind im Anhang 2 des Merkblattes tunnelspezifische Reinigungshinweise für das operative Personal zusammengestellt; einen Auszug zeigt Bild 5. Dieser Anhang soll beispielhaft zeigen, wie solche Hinweise praxisgerecht strukturiert sein können; sie sind den jeweiligen Anforderungen spezifisch anzupassen. Die Häufigkeit der Reinigung kann ebenfalls nur ausstattungsspezifisch festgelegt werden. Zweckmäßig ist die Aufstellung eines tunnelspezifischen Reinigungsplans, der neben diesen Vorgaben auch Kontroll- und Wartungsarbeiten sowie die Zusammenlegung der Arbeiten im Tunnel berücksichtigt.

Bild 5: Auszug aus einem Beispiel für die tunnelspezifischen Reinigungshinweise für das operative Personal [6]

Schlitzrinnen, Sammel- und Hauptleitungen im Tunnel werden in der Regel mit dem Hochdruckspülverfahren gereinigt, wobei die Spülung haltungsweise erfolgen sollte und die Schmutzstoffe unmittelbar in den Abläufen und Schächten aufzunehmen sind. Diese Entwässerungseinrichtungen sollten ebenso wie die Straßenabläufe bedarfsorientiert gereinigt werden; als Orientierungswert wird im Merkblatt ein Turnus von zweimal pro Jahr angegeben.

Die außerhalb des Tunnelbauwerks liegenden Rückhalteeinrichtungen sind bei der Reinigung der Tunnelentwässerung ebenfalls einzubeziehen. Umfang, Art und Häufigkeit sind hierbei anlagenspezifisch festzulegen.

Eine Reinigung von Drainageleitungen und Grundwasserdükern ist nur nach Inspektionen erforderlich, bei denen eine Verschmutzung oder Versinterung festgestellt wurde. Zur Beseitigung der Versinterungen in Drainageleitungen sollte das Spülverfahren angewendet werden, auf Ketten oder Klopfdüsen sollte verzichtet werden.

Um eine unmittelbare Wiederverschmutzung und die Ansammlung von Ablagerungen zu vermeiden, wird empfohlen, die Verkehrsflächen erst im Anschluss an die Tunnelwände zu reinigen und die Reinigung der Entwässerungseinrichtungen im Tunnel am Ende der Reinigungsarbeiten vorzunehmen.

5 Organisation der Betriebsdienstarbeiten

Die zur Kontrolle, Wartung, Instandhaltung, Störungsbeseitigung, Reinigung und Pflege von Tunneln anfallenden Arbeiten müssen wegen ihrer Komplexität koordiniert werden, um den Ablauf zu optimieren und die Verkehrsbeeinträchtigungen so gering wie möglich zu halten. Hierbei treten vielfach konkurrierende Zielsetzungen aus dem Arbeits- und Gesundheitsschutz, der Minimierung der Beeinträchtigungen für Verkehr und Umfeld sowie der wirtschaftlichen Leistungserbringung auf, deren Umsetzung tunnelspezifisch zu optimieren ist. Die Koordinierung der Arbeiten sollte deshalb einer bestimmten Stelle, z. B. dem Betriebsdienstmanagement übertragen werden.

Die gemäß RABT [4] zu erstellende Sicherheitsdokumentation muss eine „Beschreibung der zur Sicherstellung des Betriebes und der Unterhaltung des Tunnels bestehenden Organisation, der personellen und materiellen Ressourcen und der vom Tunnelmanager spezifizierten Anweisungen“ enthalten. Dieses „Betriebskonzept“ kann durch konkrete Anleitungen für das eingesetzte Personal ergänzt werden. Das Merkblatt enthält entsprechende Beispiele.

Wie bereits erwähnt, muss für die Kontroll-, Wartungs- und Reinigungsarbeiten der Tunnel mindestens teilweise verkehrsfrei gemacht werden. Das Merkblatt gibt Hinweise darauf, welche Randbedingungen bei unterschiedlichen Verkehrsführungen zu beachten sind

Wegen der besonderen Umfeldbedingungen ergeben sich bei Arbeiten im Tunnel spezifische Anforderungen an die Arbeitssicherheit. Entsprechend der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (BaustellV) [9] muss bereits in der Planungsphase des Tunnels vom Koordinator eine Unterlage mit den erforderlichen Angaben zu Sicherheit und Gesundheitsschutz bei den späteren Arbeiten am Tunnel zusammengestellt werden. Diese Unterlage ist für Straßentunnel besonders wichtig, weil insbesondere wegen der Gefährdungen durch fließenden Verkehr während der Wartungsarbeiten besondere bauliche und betriebliche Vorkehrungen getroffen werden müssen, damit ein ausreichender Gesundheitsschutz für das eingesetzte Personal gewährleistet werden kann.

Im Merkblatt wird auch auf eine Mustergefährdungsanalyse für Tunnelarbeiten hingewiesen, aus der für unterschiedliche Tunnelbauwerke die konkreten Gefährdungsanalysen abgeleitet und die erforderlichen Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes für die Beschäftigten festgelegt werden können.

Abschließend gibt das Merkblatt Anregungen zur Organisation von Bereitschaftsdiensten für die Störungsbeseitigung sowie für die Koordination von Tunnelsperrungen und die damit verbundene Öffentlichkeitsarbeit.

Literaturverzeichnis 

1 Holldor b, C.; Borie s, C.: Betriebliche Unterhaltung von Straßentunneln, Schlussbericht zum FE-Vorhaben 03.354.2002/LGB im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, Durth Roos Consulting GmbH (unveröffentlicht), Karlsruhe 2005

2 Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen: Merkblatt für die Kontrolle, Wartung und Pflege von Straßentunneln (M KWPT), Ausgabe 2011, Köln

3 Holldor b, C.; Erhard t, S.: Das neue Merkblatt für die Kontrolle, Wartung und Pflege von Straßentunneln, in Straße und Autobahn, Heft 7/2011, Kirschbaum Verlag, Bonn

4 Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen: Richtlinien für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln (RABT), Ausgabe 2006, Köln FGSV 339

5 Deutsches Institut für Normung e.V.: DIN 1076 Ingenieurbauwerke im Zuge von Straßen und Wegen – Überwachung und Prüfung, Ausgabe 1999-11, Berlin

6 Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen: Merkblatt für die Kontrolle, Wartung und Pflege von Straßentunneln (M KWPT), Ausgabe 2015, Köln FGSV 419

7 BMVBW – Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen: Leistungsheft für den Straßenbetriebsdienst auf Bundesfernstraßen – Version 1.1 Bonn 2004

8 Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen: Merkblatt für den Winterdienst auf Straßen, Ausgabe 2010, Köln FGSV 416

9 Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung – BaustellV) vom 10. Juni 1998 (BGBl. I S. 1283), zuletzt geändert am 23. Dezember 2004 (BGBl. I, S. 3816)