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Die derzeitige Fassung der „Technischen Lieferbedingungen für Asphaltmischgut für den Bau von Verkehrsflächenbefestigungen (TL Asphalt-StB 07/13)“ stellt die Umsetzung der Europäischen Normen (Asphalt-Produktnormen) in das deutsche Regelwerk dar. Im Zuge dieser Umsetzung wurde es im Jahr 2007 erforderlich, die „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Verkehrsflächenbefestigungen aus Asphalt“ (ZTV Asphalt-StB 07/13) neu zu fassen. Aus technischer Sicht basieren die ZTV Asphalt-StB 07/13 jedoch weitgehend noch auf den ZTV Asphalt-StB 01.
Der Arbeitskreis „Neufassung Vertragsbedingungen“ (AK 7.1.1) der Forschungsgesellschaft für das Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) befasst sich seit April 2015 mit einer inhaltlichen Überarbeitung der genannten Regelwerke. Parallel arbeitet der Arbeitsausschuss „Erhaltungstechnologie“ (AA 7.5) an einer Aktualisierung der „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für die Bauliche Erhaltung von Verkehrsflächenbefestigungen – Asphaltbauweisen“ (ZTV BEA-StB 09/13). Es ist vorgesehen, zukünftig den Bereich des „Neubaus“ sowie den Bereich der „Erhaltung“ als zweiteiliges Regelwerk in einer gemeinsamen ZTV Asphalt-StB zu veröffentlichen.
Im Rahmen des Beitrages soll aufbauend auf den bisherigen Berichten ein „Update“ zu den Arbeiten in den genannten Gremien gegeben werden. Hierbei werden auch Fragestellungen thematisiert, die die inhaltlichen Diskussionen derzeit prägen und die ursprünglich nicht Gegenstand der angedachten Überarbeitung waren. |