| Einleitung |
Straßentunnel helfen den Widerspruch zwischen den einerseits wachsenden Mobilitätsbedürfnissen unserer Gesellschaft und dem andererseits notwendigen Schutz der Lebensqualität des Menschen und der Erhaltung der Umwelt zu lösen. Für den Autofahrer bedeutet die Nutzung eines unterirdischen Verkehrsweges aber eine besondere Anstrengung. Er bewegt sich mit seinem Fahrzeug in einem eng umgrenzten Raum, in dem die Sichtverhältnisse, Sichteindrücke und Bewegungsmöglichkeiten gegenüber der freien Strecke eingeschränkt sind. Um einen der freien Strecke vergleichbar sicheren Verkehrsablauf zu gewährleisten, werden in einem Straßentunnel Vorkehrungen zum Personen- und Bautenschutz mit Hilfe technischer Ausstattungselemente und Konstruktionsdetails getroffen. Insbesondere zählen zu den notwendigen technischen Ausstattungselementen Anlagen für die Beleuchtung, die Belüftung, die Sicherheit, die Kommunikation und die Steuerung. Der Standard der technischen Ausstattung ist in den Richtlinien für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln (RABT ’94) festgelegt. Infolge der europäischen Harmonisierung der Richtlinien, neuerer Forschungsergebnisse sowie der schnellen technischen Entwicklung wird diese jedoch zurzeit überarbeitet. Die zu erwartenden Änderungen in der Auslegung und Dimensionierung der technischen Anlagen werden auf dem Hintergrund einer wirtschaftlichen Mittelverwendung bei Festlegung eines europäischen Mindestsicherheitsstandards aufgezeigt. Der wirtschaftlichen Mittelverwendung kommt hierbei eine besondere Bedeutung zu, da gerade Tunnelbauten mit hohen Investitions- und Betriebskosten verbunden sind. So schwanken die Investitionskosten (Rohbau und technische Ausstattung) je nach den Umfeldbedingungen zwischen 25 000,– DM/Ifdm und 62 000,– DM/Ifdm für eine Tunnelröhre und die jährlichen Folgekosten liegen bei 300 000,– bis 400 000,– DM/Röhre · km · a. Überlegungen zur Kostenminimierung unter Beibehaltung der Qualität und eines vernünftigen Sicherheitsstandards sind daher dringend geboten.
Die Mobilitätsbedürfnisse unserer Gesellschaft erfordern immer wieder die Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur. Die Ausweitung der wirtschaftlichen Beziehungen, die steigende Zahl von Pendlern im Berufsverkehr und der hohe Freizeitanteil lassen die Verkehrsnachfrage steigen. Das Verkehrsraumangebot reicht aber in manchen Gebieten nicht mehr aus, so daß Überlastungen zum täglichen Bild des Straßenverkehrs gehören.
Diese Unregelmäßigkeiten des Verkehrsablaufs verursachen starke Umweltbelastungen, die sich vor allem in Lärm- und Abgasemissionen niederschlagen, und wesentlich höhere Straßennutzerkosten, die sich in den Zeit- und Betriebskosten widerspiegeln.
Der Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur sind jedoch Grenzen gesetzt. In topographisch ungünstigen Gebieten und in dicht besiedelten Räumen besteht Platzmangel, und zudem hat sich in der Bevölkerung das Umweltbewußtstein verstärkt, so daß die Durchsetzung von Straßenbaumaßnahmen immer schwieriger wird. Eine Möglichkeit, dem Konflikt zwischen den genannten Interessen zu begegnen, ist die Verlegung der Trasse in den unterirdischen Bereich. Der Vorteil einer solchen Lösung ist in der Begrenzung der Lärm- und Abgasbelästigungen, der Erhaltung von Grünflächen, Erholungsgebieten und Bebauung, der Minimierung der Trennwirkung von Straßen und der Verringerung des Bedarfs an teurem Baugrund zu sehen. Aber es entstehen auch Nachteile wie hohe Investitions- und Betriebskosten und Sicherheitsrisiken bei Unfallereignissen. Wegen der Umgrenzung des Fahrraums durch die Tunnelwand können gefährdete Personen nur in Richtung der Portale, durch Verbindungen in eine Nachbarröhre oder durch Auslässe an die Oberfläche fliehen; Rettungspersonal kann auch nur auf den beschriebenen Wegen zu einem möglichen Unfallort gelangen. Sicherheitsrisiken werden teilweise auf ein geändertes Fahrverhalten im Tunnel zurückgeführt. Tunnel umschließen den gesamten Fahrraum, so daß die gewohnten Raumbilder der freien Strecke fehlen. Man fährt durch eine Röhre, einen sowohl in der Höhe als auch in der Breite eng umgrenzten Raum. Im Adaptionsbereich (Übergang freie Strecke–Tunnel) werden die Geschwindigkeiten reduziert, und die Fahrzeugabstände ändern sich. Neben diesem Aspekt können aber auch Querschnittsreduzierungen gegenüber der freien Strecke zu Sicherheitsrisiken führen. Aus Kostengründen wird in der Regel der auf der freien Strecke bei Richtungsfahrbahnen vorhandene Standstreifen oder das bei einbahnigen Straßen vorhandene seitliche Bankett in einem Tunnel nicht weitergeführt. Liegenbleiber blockieren, da keine seitlichen Abstellmöglichkeiten gegeben sind, teilweise oder ganz einen Fahrstreifen. Der nachfolgende Verkehr wird durch das Hindernis gefährdet. Es muß zunächst als solches erkannt und dann davor angehalten bzw. eventuell umfahren werden, wobei kritische Verkehrssituationen nicht auszuschließen sind. Demzufolge treten in Tunneln als häufigste Unfallarten Auffahrunfälle und sogenannte Selbstunfälle auf; dies sind Unfälle, bei denen der Fahrer die Gewalt über sein Fahrzeug verloren hat. |