| Einleitung |
Die Erwartungen an den Funktionsbauvertrag sind in den Vorträgen meiner Vorredner bereits ausführlich zur Sprache gekommen. Deshalb kann ich mich einleitend auf die Feststellung beschränken, daß sich sowohl das Bundesministerium für Verkehr als auch der Forschungsnehmer mit dem nun mehrfast abgeschlossenen Forschungsprojekt ein ehrgeiziges Ziel gesteckt hatten. Man wollte einen Vertrag gestalten, durch den durch technische Innovation auf lange Sicht eine erhebliche Ausgabensenkung im Straßenbau und der Straßenerhaltung bewirkt werden kann. Den rechtlichen Beitrag zu den Kernfragen „Ausschreibung“ (II.) und „Durchführung“ des Vertrages (III.) will ich im folgenden darstellen, um dann in einem letzten Schritt bereits jetzt, bevor der erste Funktionsbauvertrag auch nur ausgeschrieben wurde, ein erstes Fazit zu wagen (IV). |