Die „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für die Bauliche Erhaltung von Verkehrsflächenbefestigungen – Asphaltbauweisen“, Ausgabe 2009 (ZTV BEA-StB 09) stehen kurz vor ihrer Einführung. Sie sind sozusagen vorläufig das letzte große Technische Regelwerk im Bereich der Asphaltbauweisen, dessen Neubearbeitung im Zuge der Umstellung auf die Europäische Normung im Zusammenhang mit der Einführung der ZTV Asphalt-StB 07 erforderlich wurde.
Das Bauen im Bestand oder Maßnahmen im Rahmen der Baulichen Erhaltung sind mittlerweile das Haupteinsatzgebiet für die Asphaltbauweisen. Die ZTV BEA-StB 09 behandeln daher diese Maßnahmen einschließlich dem Vorbereiten der Unterlage. Zu den Maßnahmen der Baulichen Erhaltung gehören die Instandhaltung, die Instandsetzung und der Erneuerung von Verkehrsflächenbefestigungen mit Asphalt in Abhängigkeit von deren Zustand und dem angestrebten Erhaltungsziel. Sie sind vom Auftraggeber bei der Vorbereitung von Baulichen Erhaltungsmaßnahmen, bei der Aufstellung der Leistungsbeschreibung sowie bei der Überwachung und Abnahme der Bauleistungen zu beachten.
Neu aufgenommen wurden das Fräsen von Asphaltschichten, das Vorbereiten der Unterlage, die Herstellung einer bitumenhaltigen Zwischenschicht (SAMI-Bauweise) sowie die Dünnen Asphaltdeckschichten in Heißbauweise auf Versiegelung.
Ziel der Neubearbeitung der ZTV BEA-StB 09 war die Schaffung eines eigenständigen Regelwerks für die Bauliche Erhaltung im Bereich der Asphaltbauweisen, das zugleich auch Zentrales Regelwerk für die Planung und Ausführung dieser Maßnahmen ist. Für einen Großteil der Bauweisen im Bereich der Instandhaltung und Instandsetzung ist künftig auch die Vertragsabwicklung ohne die Anwendung der ZTV Asphalt-StB möglich. Die ZTV BEA-StB 09 gilt bei allen Baumaßnahmen im Bestand vordringlich vor den ZTV Asphalt-StB.
In ca. 2 Jahren erfolgt dann die endgültige Einführung der Europäischen Normung für die Bauweisen Oberflächenbehandlungen und Dünne Asphaltdeckschichten in Kaltbauweise mit der Einführung der TL BEA-StB (Technische Lieferbedingungen für Produkte und Baustoffgemische für die Bauliche Erhaltung von Verkehrsflächenbefestigungen – Asphaltbauweisen). Hierin wird dann die nationale Umsetzung der DIN EN 12271 Oberflächenbehandlungen (OB), die nationale Umsetzung der DIN EN 12273 Dünne Asphaltdeckschichten in Kaltbauweise (DSK) und die Anforderungen an Herstellung von Dünnen Asphaltdeckschichten in Heißbauweise auf Versiegelung (DSH-V) beschreiben sein. Hierzu gehört dann auch die Einführung und Aufrechterhaltung einer Werkseigenen Produktionskontrolle bei OB, DSK und DSH-V sowie die Herstellung der Probestrecke für den Leistungsfähigkeitsnachweis – PLN – ebenfalls für OB, DSK und DSH-V.
Die ZTV BEA-StB wird sich dann aber aus Sicht des Auftraggebers nicht mehr großartig ändern. Lediglich wo sich jetzt noch Tabellen mit Angaben zur Zusammensetzung der Baustoffe befinden, werden künftig dann Verweise auf die TL BEA-StB stehen. |