Die Kurzfassung zur Veranstaltung ist im PDF verfügbar.
Auf Grund der hohen Bedeutung der Geodaten für räumliche Bestandsaufnahmen und Planungen – sei es regional, national oder auch auf europäischer Ebene – kamen wiederum aus dem Umweltbereich weitergehende Entwicklungen und Öffnungsbestrebungen mit der INSPIRE-Richtlinie von 2007. Im Zuge der nationalen Umsetzung dieser Richtlinie in der Bundesrepublik durch die Geodatenzugangsgesetze des Bundes und der Länder entstanden die Geodateninfrastrukturen auf Bundes- und Länderebene. Die Gesetzte verpflichten die sogenannten geodatenhaltenden Stellen, den Zugang zu Geodaten, Geodatendiensten und Metadaten zu schaffen, und sie regeln die Nutzung der Daten und Dienste insbesondere für Maßnahmen mit Auswirkungen auf die Umwelt.
Man hatte erkannt, dass mit Hilfe der Bereitstellung (= Angebot) und natürlich der Nutzung (= Nachfrage) Mehrwerte generiert werden können, die allen zugutekommen: der Wirtschaft, der Verwaltung und Politik wie auch den Bürgern. Vorausgesetzt – und das regeln eben die einschlägigen Gesetze –, die Daten sind frei und gut zugänglich und können auf Grundlage offener Nutzungsrechte frei verwendet, nachgenutzt und verbreitet werden.
Vermittlungsstelle zwischen Geodatennutzern und -anbietern ist in diesem Kontext das Geoportal.NRW; es ist Zugangspunkt für Landesdienststellen und Kommunen. Der sogenannte Geodatenkatalog.NRW bildet dabei eine Art umfassendes, beschreibendes Inhaltsverzeichnis.
Aus den E-Government-Gesetzen (im Bund 2013, in NRW 2016) hat sich nun ein fast paralleler, aber technisch verknüpfter Handlungsstrang entwickelt. Ausgehend von der Zielsetzung, das elektronische Verwaltungshandeln zu fördern, entstand in NRW als Medium bzw. Plattform das Open.NRW-Portal. In diesem Portal vereint sind einerseits Informationen zum OpenGovernment und den zugehörigen Projekten der Verwaltung sowie das sogenannte OpenData-Portal für frei nutzbare Daten, die neben Geodaten zum Beispiel auch statistische Daten umfassen. Sowohl hieraus ergibt sich ein Unterschied zum Geoportal der INSPIRE-Richtlinie wie auch daraus, dass im OpenData-Portal gängige Formate genutzt werden, während für INSPIRE eine spezielle, komplexe Schema-Konformität oder alternativ proprietäre Originalformate verlangt werden.
Um das Angebot der offenen Daten auszuweiten (von vervollständigen kann hier leider noch keine Rede sein), wird über das OpenData-Portal NRW eine technische Infrastruktur zur Verfügung gestellt, über die ab Juni 2020 die kommunalen Daten direkt veröffentlicht werden können. Dies soll für Kommunen, die kein eigenes OpenData-Portal besitzen, die Schwelle zur Bereitstellung herabsetzen.
„Datenbereitstellung im Portal – was bringt uns das, was bringt es mir?“ Diese Frage von Verantwortlichen oder in der Umsetzung Tätigen beantwortet sich dann von selbst, wenn der Nachfrager vom direkten Kontakt mit der Kommune umgelenkt wird auf das Portal. Effizienzgewinne liegen nicht nur im Wegfall individueller Bereitstellungsaufwände, sondern vor allem in der Mehrwerterzeugung und der damit einhergehenden Aufwertung der eigenen, der kommunalen Daten.
Damit dieser Mehrwert besser erfahren werden kann, ist es von Vorteil, auch den Wert des Angebots anderer Datenbereitsteller bekannt zu machen. Innerhalb der Kommune kann somit auch eine Nachfrage entstehen, die sich auf die Nutzung der Daten z. B. von Landesdienststellen oder benachbarter kommunaler datenhaltender Stellen ergeben.
Angebot meets Nachfrage: wenn ich die Nachfrager verstehe, baue ich gerne ein vernünftiges Angebot auf! |