FGSV-Nr. | FGSV 002/98 |
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Ort | Köln |
Datum | 19.10.2011 |
Titel | OKSTRA-konforme Web-Services - Der Schlüssel zu einem erfolgreichen eGovernment-Projekt |
Autoren | Dipl.-Inf. Stefan Tyroller |
Kategorien | OKSTRA |
Einleitung | Stefan Tyroller ist Leiter des Sachgebietes Z1 der Abteilung „Zentrale Landesaufgaben Straßenbau“ bei der Autobahndirektion Südbayern. In seinen Zuständigkeitsbereich fallen unter anderem die Leitung der „Zentralstelle IT-Management“ (Management der IT-Strategie der Bayerischen Straßenbauverwaltung) und die Steuerung der Tätigkeit der „Zentralstelle für Informationssysteme“ (Betreuung des bayerischen Straßen-Informationssystems BAYSIS). Neben seiner Arbeit als Sachgebietsleiter vertritt er als Mitglied der IT-Ko Fachgruppe „Management Straßenbetriebsdienst (MSD)“ die bayerischen Interessen und ist in mehreren Projekt- und Arbeitsgruppen der Bayerischen Straßenbauverwaltung beratend tätig. Der im Jahr 2008 von der Bayerischen Staatsregierung beschlossene eGovernment-Pakt sieht unter anderem folgende Ziele für eGovernment-Projekte vor:
Mit dem hier vorgestellten eGovernment-Projekt „Gestattung von Leitungen der öffentlichen Versorgung in Straßen“ soll ein Verfahren, das bislang über den Postweg abgewickelt wird und mit einer Vielzahl von Medienbrüchen verbunden ist, auf einer eGovernment-Plattform vollständig und elektronisch abgebildet werden. Dazu werden die Geschäftsprozesse von der Antragstellung durch ein Versorgungsunternehmen bis hin zum Abschluß der Gestattungsvereinbarung zwischen Versorgungsunternehmen und Straßenbauverwaltung vereinfacht und unter Einsatz der Basiskomponente Formularserver elektronisch abgewickelt. Der Antragsteller, d.h. das Versorgungsunternehmen, wird in die Lage versetzt, am eigenen Rechner den Antrag elektronisch über das Internet zu stellen. Hierbei wird er von einem Formularassistenten bei der Dateneingabe unterstützt. Vorgangsrelevante Dokumente – wie z. B. Pläne, Bilder, usw. – kann er dem Antrag als zusätzliche Anlagen beifügen. Außerdem wird der Antrag um eine automatisch erzeugte, grafische Übersichtsskizze mit der Lage der beantragten Leitungen ergänzt. Zusammen mit diesen Dokumenten wird der Antrag an das jeweils zuständige Amt der Bayerischen Straßenbauverwaltung geleitet. Zur Unterstützung für die Angabe der Lage der beantragten Leitung, steht dem Antragsteller das Kartenfenster des Bayerischen Straßen-Informationssystems BAYSIS (www.baysis.bayern.de) zur Verfügung. Dieses visualisiert die Fachdaten der Straßenbauverwaltung auf diversen Grundkarten und stellt neben den Standardfunktionen Werkzeuge zum Anzeigen, Anlegen, Bearbeiten und Löschen von Leitungen zur Verfügung. Mit Hilfe des Kartenfensters können die beantragten Leitungen metergenau verortet und visualisiert werden. Webdienste (Web-Services) werden genutzt, um die redundante Datenhaltung von Fachinformationen zu vermeiden. So wurden für die Realisierung verschiedene Web-Services eingebunden:
Bei den OkWS handelt es sich um Web-Feature-Services (WFS), mit denen Informationen aus dem Bayerischen Straßen-Informationssystem BAYSIS gemäß dem OKSTRA-Standard (www.okstra.de) „on-the-fly“ abgefragt und in die eGovernment-Anwendung eingebunden werden können. Somit stehen dem Anwender jederzeit aktuelle Daten zur Verfügung. Projektbeteiligte sind
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Volltext | Der Fachvortrag zur Veranstaltung ist im Volltext verfügbar. Das PDF enthält alle Bilder und Formeln.Der im Jahr 2008 von der Bayerischen Staatsregierung beschlossene eGovernment-Pakt sieht unter anderem folgende Ziele für eGovernment-Projekte vor:
Mit dem hier vorgestellten eGovernment-Projekt „Gestattung von Leitungen der öffentlichen Versorgung in Straßen“ soll ein Verfahren, das bislang über den Postweg abgewickelt wird und mit einer Vielzahl von Medienbrüchen verbunden ist, auf einer eGovernment-Plattform vollständig und elektronisch abgebildet werden. Dazu werden die Geschäftsprozesse von der Antragstellung durch ein Versorgungsunternehmen bis hin zum Abschluß der Gestattungsvereinbarung zwischen Versorgungsunternehmen und Straßenbauverwaltung vereinfacht und unter Einsatz der Basiskomponente Formularserver elektronisch abgewickelt. Der Antragsteller, d.h. das Versorgungsunternehmen, wird in die Lage versetzt, am eigenen Rechner den Antrag elektronisch über das Internet zu stellen. Hierbei wird er von einem Formularassistenten bei der Dateneingabe unterstützt. Vorgangsrelevante Dokumente – wie z. B. Pläne, Bilder, usw. – kann er dem Antrag als zusätzliche Anlagen beifügen. Außerdem wird der Antrag um eine automatisch erzeugte, grafische Übersichtsskizze mit der Lage der beantragten Leitungen ergänzt. Zusammen mit diesen Dokumenten wird der Antrag an das jeweils zuständige Amt der Bayerischen Straßenbauverwaltung geleitet. Zur Unterstützung für die Angabe der Lage der beantragten Leitung, steht dem Antragsteller das Kartenfenster des Bayerischen Straßen-Informationssystems BAYSIS (www.baysis.bayern.de) zur Verfügung. Dieses visualisiert die Fachdaten der Straßenbauverwaltung auf diversen Grundkarten und stellt neben den Standardfunktionen Werkzeuge zum Anzeigen, Anlegen, Bearbeiten und Löschen von Leitungen zur Verfügung. Mit Hilfe des Kartenfensters können die beantragten Leitungen metergenau verortet und visualisiert werden. Webdienste (Web-Services) werden genutzt, um die redundante Datenhaltung von Fachinformationen zu vermeiden. So wurden für die Realisierung verschiedene Web-Services eingebunden:
Bei den OkWS handelt es sich um Web-Feature-Services (WFS), mit denen Informationen aus dem Bayerischen Straßen-Informationssystem BAYSIS gemäß dem OKSTRA-Standard (www.okstra.de) „on-the-fly“ abgefragt und in die eGovernment-Anwendung eingebunden werden können. Somit stehen dem Anwender jederzeit aktuelle Daten zur Verfügung. Projektbeteiligte sind
1 EinführungDer Bayerischen Straßenbauverwaltung obliegt unter anderem die Aufgabe der technischen Verwaltung der Bundesfern- und Staatsstraßen sowie einiger Kreisstraßen. Im Rahmen dieser Aufgabe werden für die Verlegung von öffentlichen Versorgungsleitungen regelmäßig Vereinbarungen zwischen den Versorgungsunternehmen und der Straßenbauverwaltung geschlossen. Der dazugehörige Schriftverkehr läuft überwiegend über den Postweg und ist mit einer Vielzahl von Medienbrüchen verbunden. Das hier beschriebene eGovernment-Projekt hat zum Ziel,
2 Rechtlicher Kontext2.1 Gemeingebrauch und SondernutzungDie einschlägigen gesetzlichen Regelungen für die Benutzung von Straßen finden sich in den jeweiligen Straßen- und Wegegesetzen des Bundes und der Länder wieder. Im Bereich der Zuständigkeit der Bayerischen Straßenbauverwaltung sind dies das Bundesfernstraßengesetz (FStrG) für die Bundesfernstraßen und das Bayerische Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG), welches unter anderem für die Staats- und Kreisstraßen gilt. Der Gemeingebrauch, darunter wird die Nutzung der Straße für den Verkehr im Sinne der jeweiligen Widmung (Straße, Radweg, Gehweg, usw.) verstanden, ist jedermann gestattet. Die Benutzung der Straße über deren Gemeingebrauch hinaus stellt dagegen eine Sondernutzung dar. Sondernutzungen bedürfen einer ausdrücklichen Genehmigung. Hierbei kann zwischen zwei verschiedenen Arten von Sondernutzungen unterschieden werden:
In der Regel beeinträchtigen Sondernutzungen den Gemeingebrauch. Sie bedürfen deshalb einer expliziten Erlaubnis der jeweiligen Straßenbaubehörde bzw. - in der Ortsdurchfahrt - der Gemeinde nach öffentlichen Recht. Einschlägig sind hierbei § 8 FStrG sowie Art. 18 BayStrWG. Gemäß § 8 Abs. 10 FStrG sowie Art. 22 BayStrWG richten sich hingegen Sondernutzungen, welche den Gemeingebrauch nicht beeinträchtigen, nach bürgerlichem Recht. Hierzu nennen die Gesetze (§ 8 Abs. 10 FStrG, Art. 18 Abs. 2 BayStrWG) explizit die Benutzung der Straße für Zwecke der öffentlichen Versorgung. 2.2 Gestattung von VersorgungsleitungenDie Benutzung der Straße für Zwecke der öffentlichen Ver- und Entsorgung ist eine Sondernutzung nach bürgerlichem Recht. Gemäß den Ausführungen oben genügt zur Genehmigung eine schriftliche Vereinbarung (Gestattungsvertrag), die zwischen dem Versorgungsunternehmen und der zuständigen Straßenbaubehörde abzuschließen ist. Die Nutzung der im Rahmen dieses eGovernment-Projektes entwickelten eGovernment-Plattform ist nicht nur jenen Versorgungsunternehmen vorbehalten, die einen Rahmenvertrag mit der Bundesrepublik Deutschland bzw. einen Staatsvertrag mit dem Freistaat Bayern abgeschlossen haben (wobei der Staatsvertrag wiederum auf den Rahmenvertrag verweist), sondern steht auch Unternehmen offen, die keinen solchen Rahmenvertrag abgeschlossen haben. Im letzteren Fall kommt der Mustervertrag zur Anwendung. In den Rahmenverträgen wird das Mitbenutzungsverhältnis zwischen den Straßen und den Leitungen der öffentlichen Versorgung geregelt. Die Verträge werden jeweils zwischen der Straßenbauverwaltung und einem Versorgungsunternehmen geschlossen. Im Anhang der Rahmenverträge finden sich technische Bestimmungen. Diese regeln die Ausführung der Arbeiten im Bereich der Straße und verweisen zudem auf weitere technische Vorschriften. Auch sind den Rahmenverträgen Formblätter beigefügt, die bei der Antragstellung und in der abzuschließenden Vereinbarung verwendet werden. Der Mustervertrag ist dem Rahmenvertrag vergleichbar aufgebaut. Der Vertragstext regelt das Mitbenutzungsverhältnis zwischen Straße und Leitungen der öffentlichen Versorgung. Im Anhang des Mustervertrages finden sich die zum Rahmenvertrag analogen technischen Bestimmungen und Formblätter, die für die Antragstellung und die abzuschließende Vereinbarung verwendet werden. 3 ImplementierungIm Bereich der Gestattung von Leitungen der öffentlichen Versorgung in Straßen sind verschiedene Anwendungsfälle zu unterscheiden:
Bei der Entwicklung der eGovernment-Plattform hat man sich zunächst auf den Anwendungsfall der Sondernutzung beschränkt. Die weiteren Anwendungsfälle sind jedoch in ihren Grundzügen bei der Implementierung der Sondernutzung bereits berücksichtigt. Der Ablauf für das Beantragen einer Sondernutzung lässt sich grob in fünf Schritte unterteilen:
Bevor jedoch die einzelnen Aktionen, die für diese Schritte notwendig sind, erläutert werden, erfolgt ein kurzer Blick auf die gestellten Anforderungen, die technischen Grundlagen auf denen diese eGovernment-Plattform aufbaut und auf die Zugangsvoraussetzungen zur Plattform. 3.1 AnforderungenIm eGovernment-Projekt „Gestattung von Leitungen der öffentlichen Versorgung in Straßen“ soll das bisherige Antragsverfahren durch eine internetbasierte Plattform zunächst ergänzt und später abgelöst werden. Antragsteller aus dem Bereich der öffentlichen Versorgung sollen in Zukunft ihre Anträge über die eGovernment-Plattform abwickeln können. Die an dieses neue Verfahren gestellten Anforderungen sind:
3.2 Technische GrundlagenDie technischen Grundlagen für die eGovernment-Plattform waren weitestgehend vorgegeben. Für die Anmeldung an der Plattform, die Gestaltung der Benutzerdialoge, die Speicherung der Anträge und die Implementierung des Workflows kommt die Basiskomponente „Formularserver“ des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung zum Einsatz. Diese Basiskomponente fußt auf dem Produkt intelliform Spaces Server der Firma cit in Kirchheim/Teck. Das Kartenfenster zur Lokalisierung der zu verlegenden Leitung und zur Visualisierung der geplanten Leitungstrassen basiert auf dem Kartenfenster des Bayerischen Straßen-Informationssystems BAYSIS der Bayerischen Straßenbauverwaltung. Die Schnittstellen zwischen den beiden Systemen nutzen eingeführte Standards:
3.3 ZugangsvoraussetzungenDer Zugang zur eGovernment-Plattform erfolgt für Antragsteller und externe Nutzer einheitlich über den im Internet erreichbaren Link Versorgungsunternehmen und deren Sachbearbeiter müssen sich registrieren. Dazu sind vom Antragsteller neben seiner E-Mail-Adresse und einem dazugehörigen Paßwort Daten zu seiner Firma anzugeben (siehe Abbildung 1). Insbesondere können Daten zu verschiedenen Rahmenverträgen im Profil des Benutzerkontos hinterlegt werden. Nach der Registrierung wird dem Versorgungsunternehmen ein eigener Arbeitsbereich auf der Plattform exklusiv zugewiesen und das Unternehmen wird für die Nutzung der Plattform freigeschaltet Abbildung 1: Maske Stammdaten Versorgungsunternehmen 3.4 Ablauf Antragstellung für SondernutzungFür das Beantragen einer Sondernutzung sind die im Folgenden beschriebenen Schritte erforderlich. 3.4.1 Am eGovernment-Portal anmeldenNach der Registrierung und der Freischaltung für die Nutzung der Plattform (vgl. Abschnitt 0) erfolgt die Anmeldung für die eGovernment-Plattform über den Link Abbildung 2: Anmeldung an der eGovernment-Plattform Nach erfolgreicher Anmeldung hat der Nutzer die Auswahl,
Abbildung 3: Auswahlmaske 3.4.2 Neuen Antrag stellenHierzu sind vom Antragsteller einige wesentliche Grunddaten für seinen Antrag einzugeben. Stammdaten, wie z. B. Name des Versorgers, Adresse, etc. werden aus dem hinterlegten Profil des Benutzerkontos automatisch an den entsprechenden Stellen eingefügt. Die nächsten Abbildungen zeigen die jeweiligen Dialogmasken. Zunächst sind für den Antrag einige Pflichtfelder zu Datum und Aktenzeichen des Antrags, für die Bezeichnung der Leitung und für die Beschreibung des Vorhabens zu füllen. Abbildung 4: Antragstellung, Teil 1 Die im Kontoprofil hinterlegten Rahmenverträge können bei Antragstellung ausgewählt werden. Eine manuelle Eingabe von Rahmenvertragsdaten ist jederzeit möglich. Abbildung 5: Antragstellung, Teil 2 Nach diesen allgemeinen Angaben zum Antrag sind die Detailangaben für die zu beantragende(n) Leitung(en) zu erfassen. Hier kann der Antragsteller wählen, ob er die Lokalisierung der Leitung(en) über eine Karte (mittels BAYSIS-Kartenfenster) oder manuell durchführen will (siehe Abbildung 6). Abbildung 6: Antragstellung, Teil 3 Wählt der Benutzer die manuelle Lokalisierung, so werden für die gewählte Straßenklasse (Bundesautobahn, Bundes-, Staats- oder Kreisstraße) über OKSTRA-konforme Web-Services dynamisch nur jene Straßen zur Auswahl angeboten, die sich in der Zuständigkeit der Bayerischen Straßenbauverwaltung befinden. Die Angaben zur Stationierung (vgl. Abbildung 7) werden ebenfalls „on-the-fly“ mit OKSTRA-konformen Web-Services gegen das Bayerische Straßen-Informationssystem BAYSIS geprüft. Abbildung 7: Antragstellung, manuelle Lokalisierung Wählt der Benutzer die Lokalisierung über die Karte, so öffnet sich das BAYSIS-Kartenfenster (siehe Abbildung 8). Über entsprechende Funktionen im BAYSIS-Kartenfenster (z. B. Markierung Kreuzungspunkt Leitung mit Straße, Markierung des Anfangs- bzw. Endpunkts der parallel zur Straße laufenden Leitung) kann der Benutzer die notwendigen Daten für den Antrag aus der Karte ermitteln und für seinen Antrag übernehmen (z. B. Kreuzungsstelle mit Straße, Längsleitung mit Straße). Dabei ist die Lokalisierung über das Kartenfenster von besonderem Interesse. Die Referenzierung von Objekten auf Straßen erfolgt entsprechend der bundesweiten „Anweisung Straßeninformationsbank“ (ASB) über Stationsangaben und Abschnitte. Über die Lokalisierung werden für den Antragsteller auch die zuständige Dienststelle der Straßenbauverwaltung und der entsprechende Ansprechpartner (mit E-Mail-Adresse für den automatisierten Versand der Antragsunterlagen) ermittelt. Abbildung 8: Kartenfenster mit eingezeichneten Leitungen Bei Verlassen des BAYSIS-Kartenfensters werden die dort gewählten Informationen an den Formular-Editor übergeben. Nach der Lokalisierung der Leitungen sind zu jeder Leitung detaillierte Angaben zu machen. Ein Beispiel zeigt Abbildung 9. Es ist jederzeit möglich, die Antragsstellung zu unterbrechen und den Antrag für eine spätere Bearbeitung zwischenzuspeichern. Abbildung 9: Beispiel für die Zusatzangaben zu einer Kreuzungsleitung In einem weiteren Schritt können ergänzende Unterlagen zum Antrag auf die Plattform hochgeladen werden (siehe Abbildung 10). Ergänzende Unterlagen sind z. B. ein Detailplan, Bilder oder technische Informationen zu der oder den beantragten Leitungen. Abbildung 10: Antragstellung, Hochladen von Anlagen Der nächste Schritt bietet dem Antragsteller die Möglichkeit den aktuellen Antrag elektronisch einzureichen oder die Bearbeitung an dieser Stelle zu unterbrechen oder abzubrechen (vgl. Abbildung 11). In dieser Übersicht wird eine PDF-Datei des Antrags und alle Anlagen angezeigt. Damit wird der Antragsteller in die Lage versetzt, diese Unterlagen noch einmal zu überprüfen. Beim Klicken auf „Weiter“ wird erstens eine Übersichtsskizze generiert, die sowohl dem Antragsteller, als auch der bearbeitenden Behörde einen unmittelbaren Überblick über die Lage der beantragten Leitung(en) bietet. Zweitens wird der Antrag elektronisch an die, für die erste beantragte Leitung, zuständige Straßenbaubehörde versandt. Die Details der im Hintergrund ablaufenden Aktionen sind im Abschnitt 0, 3.4.5 Antrag übermitteln, beschrieben. Zugleich wird der Antrag aus der Liste der in Bearbeitung befindlichen Anträge entfernt und in die Liste der eingereichten Anträge einsortiert (vgl. dazu Abbildung 12). Abbildung 11: Antragstellung, Übersicht vor Einreichen des Antrags Abbildung 12: Antragstellung, Übersicht Eingereichte Anträge Zum Abschluss dieses Abschnitts über das Beantragen eines neuen Antrags sei nochmals auf die Alternativen zu dem eingangs beschriebenen Ablauf hingewiesen. Ein neuer Antrag kann sowohl
3.4.3 Antrag bearbeiten, Bearbeitung wieder aufnehmenDieser Abschnitt beschreibt die Wiederaufnahme der Bearbeitung eines bereits begonnenen und zwischengespeicherten Antrags (vgl. hierzu Abbildung 13, Funktion Fortsetzen), oder die Bearbeitung eines – aus einem bereits eingereichten Antrag – generierten Antrags. Der Ablauf der einzelnen Bearbeitungsschritte entspricht der Bearbeitung eines neuen Antrags. Wobei sich der Antragsteller auf die eventuell bereits vorliegenden Daten zu Leitungen und allgemeinen Angaben, wie z. B. zum Rahmenvertrag, stützen kann. Dies bedeutet, dass im Antrag angelegte Leitungen jederzeit gelöscht oder in ihrer Lage, entweder mit Hilfe des Kartenfensters oder manuell, verändert werden können. Nach Abschluss der Bearbeitung kann der Antrag entweder zwischengespeichert oder eingereicht werden. Abbildung 13: Antragstellung, Fortsetzung der Bearbeitung 3.4.4 Antrag speichernDie Anträge lassen sich auf der Plattform jederzeit zwischenspeichern. Die Bearbeitung von neuen Anträgen kann so bis zur weiteren endgültigen Bearbeitung unterbrochen werden 3.4.5 Antrag übermittelnBei der Übermittlung wird ein erstellter Antrag an die zuständige Dienststelle der Straßenbauverwaltung per E-Mail verschickt. Die E-Mail-Adresse des Empfängers wird dazu aus den im Antrag hinterlegten Daten ermittelt. Das System füllt eine lesbare PDF-Datei mit den Daten des Antrags. Gleichzeitig wird für die eventuelle weitere Verwendung der Antragsdaten in anderen Fachsystemen ein XML-Dokument erzeugt (hierbei wird, soweit wie möglich, auf OKSTRA-Konformität geachtet). Abschließend wird eine E-Mail erzeugt, die generierte Antragsdatei zusammen mit den hochgeladenen Dateien als Anlagen der E-Mail beigefügt und gemeinsam versendet. Als Quittung für den Versand erhält der Antragsteller an seine im Kontoprofil hinterlegte E-Mail-Adresse eine Kopie dieser E-Mail, jedoch ohne Anlagen. Nach Versand des Antrags wird dieser in der Antragsliste für die weitere Bearbeitung (Vorlagen) gesperrt und steht nur noch über die Liste der eingereichten Anträge zur Ansicht zur Verfügung. 3.4.6 Antrag löschenAnträge, die sich in der Liste der in Bearbeitung befindlichen Anträge (Vorlagen) befinden, aber weder weiter bearbeitet noch eingereicht werden sollen, können vom Benutzer gelöscht werden (vgl. hierzu Abbildung 13, Funktion Löschen). Das Löschen von bereits gestellten Anträgen ist aus Gründen der Sicherheit nicht möglich. 4 AusblickDie in Kapitel 0 beschriebene Implementierung bezieht sich auf die 1. Ausbaustufe des eGovernment-Projektes, die sich seit Herbst 2009 im produktiven Betrieb befindet. Zum Zeitpunkt der Drucklegung dieses Artikels befindet sich die 2. Ausbaustufe in Entwicklung. Kennzeichnend für die 2. Ausbaustufe ist die vollkommen medienbruchfreie elektronische Bearbeitung eines Antrags auf der Plattform. Hierzu wird die Plattform um eigene Arbeitsbereiche für die beteiligten Straßenbaubehörden erweitert. Damit entfällt der Versand des Antrags und der dazugehörigen Unterlagen per E-Mail. Dieser wird ersetzt durch die Übermittlung des gesamten Antrags vom Arbeitsbereich des Antragstellers in den Arbeitsbereich der zuständigen Straßenbaubehörde. Der Empfänger wird dann nur noch per E-Mail über den Eingang eines neuen Antrags in seinem Arbeitsbereich unterrichtet. Die mit der Bearbeitung der Anträge und der Prüfung der Unterlagen befassten Mitarbeiter der zuständigen Straßenbaubehörde erhalten über das Intranet der Bayerischen Straßenbauverwaltung Zugang zur eGovernment-Plattform und können die eingegangen Anträge dort bearbeiten. Für den Ablauf dieser Bearbeitung bis hin zur elektronischen Unterzeichnung der Gestattungsvereinbarung wird ein entsprechender Workflow auf der Plattform implementiert. Der weitere Ablauf sieht vor, dass die von der zuständigen Straßenbaubehörde unterzeichnete Vereinbarung in den Arbeitsbereich des Antragstellers übermittelt und dieser per E-Mail vom Eingang der Vereinbarung unterrichtet wird. Der Antragsteller zeichnet die Vereinbarung ebenfalls elektronisch gegen. Im Anschluß daran wird die gegengezeichnete Vereinbarung über die eGovernment-Plattform an die zuständige Straßenbaubehörde zurück übermittelt. Damit liegt eine gültige Gestattungsvereinbarung vor. Auf deren Basis kann der Antragsteller seine Vorbereitungen für die Verlegung der beantragten Leitungen fortsetzen. Weitere neue Funktionen sind:
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