Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag für eine „Richtlinie über das Sicherheitsmanagement für die Straßeninfrastruktur“ erarbeitet. Diese Richtlinie zielt darauf ab, dass im Jahr 2001 von der Europäischen Kommission gesteckte Ziel zu erreichen, die Anzahl der im Straßenverkehr Getöteten bis zum Jahr 2010 zu halbieren. Der vorliegende Entwurf basiert auf dem im Dezember 2003 veröffentlichten Bericht einer von der Europäischen Kommission eingesetzten Arbeitsgruppe „Road Infrastructure Safety Management“ sowie den Ergebnissen des von der Europäischen Kommission im Rahmen des 6. Forschungsrahmenprogramms geförderten Projektes „RiPCORD-iSEREST“.
Vor dem Hintergrund des unterschiedlichen Sicherheitsniveaus sowie der Unterschiede bereits eingesetzter Verfahren in einzelnen Ländern wurden sowohl der Anwendungsbereich als auch die erforderliche Verbindlichkeit der in der Direktive genannten Verfahren kontrovers diskutiert. Hinsichtlich der Verbindlichkeit der einzelnen Verfahren ist festzuhalten, dass durch die Beschreibung des Kerns der Verfahren in einzelnen Artikeln der Direktive diese verbindlich sind, die bei der Ausgestaltung der Verfahren zu berücksichtigenden Kriterien werden in weniger verbindlichen Anhängen angeführt. Der Geltungsbereich der Richtlinie umfasst das transeuropäische Straßennetz. Mitgliedsstaaten können diese Verfahren auch für weitere Teile des Straßennetzes nutzen, insbesondere für solche Straßen, die ganz oder teilweise mit Mitteln der Europäischen Gemeinschaft finanziert werden bzw. wurden.
Die Direktive führt vier Artikel für das Sicherheitsmanagement von Straßen an:
– Bewertung des Sicherheitseffektes für Infrastrukturprojekte,
– Sicherheitsaudit für Infrastrukturprojekte,
– Sicherheitseinstufung und -management im bestehenden Straßennetz sowie
– die Sicherheitsüberprüfungen von Straßen.
Die Verfahren entsprechen in ihren Grundzügen den in Deutschland bereits etablierten Verfahren. Auch bezüglich einzelner Festlegungen besteht eine weitreichende Kompatibilität. Dennoch bedarf die Umsetzung der Richtlinie in Deutschland einiger Anpassungen. So sind die in Form von Empfehlungen und Merkblättern vorliegenden Verfahrensbeschreibungen zumindest für einen bestimmten Teil des Straßennetzes verbindlich einzuführen sowie in Teilen anzupassen.
Dies betrifft zum Beispiel die Bewertung des Sicherheitseffektes von Infrastrukturmaßnahmen. Zur Bewertung von Planungsvarianten sind mit der Methodik der Bundesverkehrswegeplanung und der RAS-W/EWS bereits Verfahren etabliert. Die zurzeit laufende Fortschreibung der RAS-W stellt die Anpassung an den derzeitigen Wissensstand sicher. Ergänzend hierzu wird ein „Handbuch für die Bewertung der Verkehrssicherheit von Straßenverkehrsanlagen“ erarbeitet, das darauf zielt, auch einzelne Details des Straßenentwurfs bei der Sicherheitsbewertung zu berücksichtigen.
Ein weiteres Beispiel ist das Sicherheitsaudit von Straßen. Die mit den ESAS vorgelegte Verfahrensbeschreibung wurde noch nicht flächendeckend umgesetzt. Auch gibt es landesspezifische Festlegungen des Anwendungsbereiches. Neben dem Aspekt der Umsetzung ist diesbezüglich von Bedeutung, dass die europäische Richtlinie eine zusätzliche Auditphase nach dem „Erstbetrieb“ fordert.
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