| Volltext |
Der Fachvortrag zur Veranstaltung ist im Volltext verfügbar. Das PDF enthält alle Bilder und Formeln.
1 Einleitung
Straßenbegleitgrün zeichnet sich in der Regel durch einen geringen Nutzungsdruck aus. Besonders der Extensivbereich bietet daher ein großes Potenzial, die biologische Vielfalt zur fördern (Reck; Müller, 2018; Zehm; Muhr et al., 2020). Die linienhafte und verbindende Struktur des Straßenbegleitgrüns ermöglichen es zudem, Korridore zu bilden und Lebensräume miteinander zu vernetzen. Dies kann sich positiv auf die Biodiversität auswirken. Allerdings ist Straßenbegleitgrün auch häufig Lebensraum für unerwünschte Arten, zumeist Pflanzen, und so kann das Straßenbegleitgrün auch als Korridor für die Verbreitung solcher fungieren (Schleicher; Albrecht et al., 2022). Unerwünschte Arten kennzeichnen sich dadurch aus, dass sie für die Betriebsdienste häufig einen erhöhten Pflegeaufwand verursachen – sei es durch gesundheitliche Risiken, durch schnelles Wachstum oder durch Beschädigungen an der Infrastruktur selbst. Obwohl die Bestandsregulierung solcher Arten eigentlich nicht zu den Aufgaben der Betriebsdienste gehört, sollte doch ein großes Eigeninteresse darin bestehen, solche Problemarten aus den Zuständigkeitsbereichen fern zu halten oder zu beseitigen. Der Aufwand, der häufig betrieben werden muss, um die Arten, wenn sie sich einmal etabliert haben, in Schach zu halten, ist nämlich meist immens.
2 Problempflanzen
Was macht nun eine Pflanze überhaupt zum Problem – vor allem für den Straßenbetriebsdienst? Im Wesentlichen sind es drei Bereiche, die den Betriebsdiensten lästig werden können. So wird eine Pflanze zum Problem, wenn sie
- gesundheitsgefährdend ist,
- die Verkehrssicherheit beeinflusst,
- die Bausubstanz beeinträchtigt.
Obwohl sich die drei Bereiche inhaltlich sehr unterscheiden, sind die Auswirklungen auf die Betriebsdienste meist die gleichen: egal, in welchem Bereich eine Pflanze Probleme bereitet, so resultiert dies meist in einem erhöhten Personal-, Kosten- und/oder Zeitaufwand bei den Betriebsdiensten.
Gesundheitsgefährdung
Es gibt eine Reihe Arten, die für den Menschen gesundheitsschädlich sind. Natürlich gehören die Pollenallergiker generell zu den besonders Leittragenden, aber die Pollen der Ambrosie kann auch für den Nicht-Allergiker zu einem ernsten Problem werden. Die Herkulesstaude kann beim Kontakt mit dem Pflanzensaft und der Einwirkung von Sonnenlicht starke Verbrennungen der Haut auslösen. Die Kreuzkräuter (v. a. Jakobskreuzkraut, Schmalblättriges Greiskraut) enthalten leberschädigende Inhaltsstoffe, die vor allem im Raufutter für Vieh zu chronischen Erkrankungen und im schlimmsten Fall zum Verenden der Tiere führen können. Diese Inhaltstoffe wurden allerdings bereits im Honig nachgewiesen und können so auch eine Gefahr für den Menschen darstellen.
Beeinflussung der Verkehrssicherheit
Hier sind es vor allem schnell und hochwachsende Arten, die die Verkehrssicherheit potenziell gefährden können. Sichtbehinderungen, wie beispielsweise das Zuwachsen von Beschilderungen (Bild 1) oder auch das Hochwachsen des Intensivbereichs auf uneinsichtigen Straßen, und das Einwachsen in den Verkehrsraum können zu Einschränkungen der Verkehrssicherheit führen.
Bild 1: Hier droht ein Staudenknöterich-Bestand, die Beschilderung vor einer Unterführung zuzuwachsen (© Baader Konzept)
Beeinträchtigung der Bausubstanz
Obwohl das Problem vornehmlich für den Schienenbereich bekannt ist, wo viele Pflanzenarten in den Schotterkörper einwachsen können, gibt es auch Pflanzen, die vor einer Asphaltdecke nicht Halt machen (Bild 2). Die Asiatischen Staudenknöteriche sind in ihrem Ursprungsgebiet vornehmlich Pioniere, die häufig in den Vulkanlandschaften vorkommen. Hierfür sind sie sozusagen Spezialisten im Durchwachsen von mehreren Zentimetern massiver Oberflächen. Aber auch viele Gehölze, wie der Götterbaum oder die Robinie, nutzen auch die kleinste Ritze im Pflaster, um sich dort breit zu machen. Diese beeindruckenden Überlebenskünstler können so die Infrastruktur beschädigen.
Bild 2: Überlebenskünstler im Straßenseitenraum Links: Staudenknöterich (© Baader Konzept), Rechts: Robinie (© P. Bartels)
Obwohl grundsätzlich natürlich eine Vielzahl von Pflanzen auf Straßenbegleitgrün vorkommen, die Probleme verursachen können, so sind es doch meist etwas mehr als eine Handvoll, die es immer wieder tun und daher unter die üblichen Verdächtigen fallen. Hierzu gehören laut einer Umfrage vor allem die Staudenknöteriche, die Herkulesstaude und das Jakobskreuzkraut (Bartels, 2022).
2.1 Einbringung- und Ausbreitungsprozesse
Wie kommen nun solche Arten üblicherweise auf die Verkehrsnebenflächen? Da stehen auf der einen Seite die ganz natürlichen Prozesse. Die meisten Pflanzen verbreiten sich durch Samen. Eine Herkulesstaudenpflanze beispielsweise produziert zwischen 30.000 und 100.000 schwimmfähiger Samen. Eine Jakobskreuzkrautpflanze kann schon 150.000 Samen produzieren, die dazu auch noch flugfähig sind. Die Samen, die sich dann via Wasser oder Luft ausbreiten, bleiben im Falle der Herkulesstaude, an ihrer neuen Destination angekommen, in der Regel 2 bis 3 Jahre keimfähig. Unter optimalen Bedingungen können es auch zwischen 7 und 15 Jahren sein. Bei den Kreuzkräutern sind es sogar bis zu 25 Jahren.
Neben dieser generativen Vermehrung, also der geschlechtlichen Fortpflanzung mit Hilfe von Samen, können sich viele Arten auch vegetativ verbreiten. Die vegetative Vermehrung beruht ausschließlich auf Zellteilung. Prinzipiell bedeutet das, dass sich die Pflanze immer wieder klont. Samenpflanzen bedienen sich der vegetativen Vermehrung häufig, um sich an einem günstigen Standort auszubreiten, während die generative Vermehrung der Erschließung neuer Standorte dient. Die Staudenknöterich-Sippe vermehrt sich in Europa aber fast ausschließlich über vegetative Fortpflanzung, das heißt über ihr unterirdisches Rhizom. Die horizontal verlaufenden Rhizomausläufer können dabei weit über die oberirdisch sichtbaren Sprosse hinauswachsen (und zudem auch noch bis zu 2 m in die Tiefe). Kleinste Teile des Rhizoms (± 1 cm) reichen aus, um neue Pflanzen zu regenerieren. Ruhende, inaktive Rhizome können auch nach 20 Jahren noch austreiben.
Gegenüber den natürlichen Ausbreitungsprozessen stehen solche Einbringungs- und Ausbreitungsprozesse, bei denen der Mensch maßgeblich beteiligt ist. Im Verkehrssektor spielen dabei zwei Pfade eine ganz besondere Rolle: zum einen wird durch Bodenbewegungen, das heißt vor allem durch Baumaßnahmen, „kontaminiertes“ Material an neue Standorte verbracht, zum anderen werden durch die Grünpflege und hier vor allem durch das Mähen bzw. Mulchen Pflanzenteile verschleppt. Dabei ist letzteres sehr gut am Beispiel des Knöterichs an vielen Bundesfernstraßen zu beobachten, wenn hinter Dominanzbeständen in Fahrtrichtung immer wieder kleine Initialbestände auftauchen. Ähnlich wie beim Rhizom reichen nämlich auch kleinste Sprossteile des Knöterichs aus, die mit dem Mähgerät verschleppt werden, um eine neue Pflanze zu generieren.
Ein weitaus problematischer Einbringungspfad, aber der im Verkehrssektor wahrscheinlich häufigste, ist die Einbringung mit kontaminierten Bodenmaterial. Wir erinnern uns: Samen der Herkulesstaude können bis zu 15 Jahren, die der Kreuzkräuter bis zu 25 Jahren im Boden keimfähig bleiben. Rhizome der Knöteriche, von denen ein guter Zentimeter ausreicht, um eine neue Pflanze zu generieren, können auch nach 20 Jahren Dormanz (Keimruhe) wieder austreiben (wobei dazu ein bisschen mehr als ein Zentimeter nötig sind). Böden, die Samen oder Rhizom-/Wurzelteile von problematischen Pflanzen enthalten, gelten daher grundsätzlich als kontaminiert und können an den Standorten, an denen sie eingebaut werden, neue Bestände gründen. Leider ist es schwer bis unmöglich bei Erdmaterial festzustellen, ob es kontaminiert ist oder nicht, wenn nicht gerade die Problempflanze oben drauf wächst. Häufig ist es aber an Standorten ersichtlich, ob die Bestände durch Bodenbewegungen eingebracht wurden: so sind typischerweise Knöterichvorkommen am Fuße von Beschilderungen oder an Lärmschutzwänden durch Baumaßnahmen eingebracht worden (Bild 3). Bei manchen Beständen finden sich auch Begleiter, die auf den Ursprung der Bestände hinweisen. So sind Zierpflanzen häufig Indikatoren für Erdmaterial, dass aus Kompostieranlagen stammt (Bild 3).
Bild 3: Beispiele der Einbringung des Knöterichs durch kontaminiertes Bodenmaterial Links: bei Baumaßnahmen zum Errichten der Schilderbrücke
Rechts: Zierpflanzen als Begleiter im Erdmaterial, das wahrscheinlich aus einer Kompostieranlage stammt (© Baader Konzept)
2.2 Die Anfänge und der spätere Verlauf
Was passiert nun, wenn eine Pflanze irgendwo neu ankommt? Zuerst einmal wird sie typischerweise nur mit wenigen Individuen auftreten (bei großen Baumaßnahmen mit vielen Kubikmetern kontaminierten Boden können das auch schon mehrere Individuen sein). Man spricht hier auch von Initialbeständen. In dieser Phase ist eine vollständige und nachhaltige Beseitigung noch relativ kostengünstig möglich (Bild 4). Mit zunehmender Anzahl der Individuen bzw. Größe der Bestände passiert folgendes: eine vollständige Beseitigung wird stetig aufwändiger und schwieriger, Maßnahmen zur Minderung negativer Effekte (z.B. Sichtbehinderungen) sollten ausgeführt werden und die Kosten für Maßnahmen zur Beseitigung und Minderung der Auswirkungen steigen rapide an. Bei großen, flächigen Beständen schlussendlich ist eine vollständige Beseitigung extrem aufwendig und langwierig bis unrealistisch. Es müssen kontinuierlich Maßnahmen zur Minderung der negativen Auswirkungen erfolgen. Die Kosten hierfür sind konstant hoch. Es gilt daher: je länger die Bestände Zeit haben, sich auszubreiten, je höher werden die Kosten und je unrealistischer wird eine vollständige und nachhaltige Beseitigung.
Bild 4: Verlauf der Einbringung und Ausbreitung von Problempflanzen hinsichtlich Maßnahmen und Kosten der Bestandsregulierung (Fotos © Baader Konzept)
3 Maßnahmen zur Bestandsregulierung
Aus dem vorherigen folgt, dass die beste Bestandsregulierung darin besteht, einen Bestand gar nicht erst zuzulassen, das heißt präventiv zu handeln. Gelingt dies nicht und es treten die ersten vereinzelten Pflanzen auf gilt es, diese umgehend zu beseitigen. Erst, wenn sich die Bestände richtig etablieren und ausbreiten, müssen aufwendige und kostenintensive Maßnahmen zur Bestandsregulierung eingeleitet werden. Diese führen aber bei bereits etablierten Beständen in den meisten Fällen nicht zu einer vollständigen Beseitigung, wie eine Umfrage unter den Betriebsdiensten gezeigt hat (Bartels, 2022).
3.1 Prävention
„Vorbeugen ist besser als Heilen“ wird schon Sokrates zitiert. Aber wie kann man nun am besten vorbeugen? Ein paar grundsätzliche Regeln können helfen, eine Einbringung problematischer Arten zu erschweren bzw. eine Ausbreitung zu verhindern (Molder; Claßen et al., 2022).
Förderung einer geschlossenen Vegetationsdecke
Lücken in der Vegetationsdecke bzw. offene Bodenstellen sind beliebte Einfallstore für problematische Arten (Bild 5). Sie können beispielsweise bei der Entnahme von Gehölzen und bei einer fehlenden bzw. unzureichenden Ansaat bei Neuanlage bzw. Ausbau der Infrastruktur entstehen. Zudem kann eine unzureichende Pflege offene Bodenstellen begünstigen, wenn beispielsweise zu spät gemulcht wird (das heißt wenn die Vegetation sehr hoch gewachsen ist) und eine zu dicke Mulchschicht die Grasnarbe darunter „erstickt“. Zur Vermeidung sollten offene Bodenstellen möglichst zeitnah mit standortangepasstem, regionalem Saatgut eingesät werden. Auch eine standortangepasste Pflege, wobei die Schnitthäufigkeit an die Wüchsigkeit angepasst sein sollte, trägt zur Förderung einer geschlossenen und gesunden Vegetationsdecke bei.
Bild 5: Offene Bodenstellen, wie sie bei zu spätem Mulchen (links) oder nach Gehölzrückschnitten (rechts) entstehen können, sind häufig Einfallstore für problematische Arten (© Baader Konzept)
Zeitpunkt der Pflege
Wenn problematische Arten bereits vorhanden sind, gilt es, ein Aussamen unbedingt zu vermeiden (zur Erinnerung: eine Jakobskreuzkrautpflanze produziert bis zu 150.000 flugfähiger Samen). Der Zeitpunkt der Mahd sollte deshalb immer so gewählt sein, dass die vorkommenden problematischen Arten nicht zur Samenreife gelangen können. Dies bedingt bei einigen Arten (z. B. Jakobskreuzkraut), dass eine Mahd im Hochsommer stattfinden muss (Juni/Juli) und nicht bis zum Spätsommer/Herbst gewartet werden darf. Während der Blütezeit ist ein Schnitt häufig am wirkungsvollsten, da der Biomasse-/Energieentzug am größten ist. Aber Vorsicht: wenn die Kreuzkräuter während der Blüte geschnitten werden, müssen die Pflanzen umgehend von der Fläche entfernt und entsorgt werden. Kreuzkräuter können eine sogenannte Notreife entwickeln, das heißt die Blüte wandelt sich innerhalb von maximal 24 Stunden in einen Samenstand um und das, was es zu verhindern gilt, wird dann noch beschleunigt.
Da die Blüte nicht jedes Jahr zur gleichen Zeit stattfindet, ist eine gewisse Flexibilität in der Planung der Pflege wichtig, um günstige Zeitpunkte für Maßnahmen auszunutzen. Vor allem nach schon angewandten Maßnahmen kann es aber auch erforderlich sein, bei Nachkontrollen Maßnahmen erneut auszuführen. Ein Schema F wird an dieser Stelle keinen Erfolg haben.
Zeitliche Trennung der betroffenen Stellen
Grundsätzlich sollten Standorte mit und ohne Vorkommen von problematischen Arten in der Pflege getrennt behandelt werden, da sonst das Risiko einer weiteren Verbreitung besteht. Dabei sollten immer zuerst solche Flächen gepflegt werden, auf denen keine problematischen Arten vorkommen und im Anschluss die „infizierten“ Flächen.
Gibt es viele Flächen mit Vorkommen von problematischen Arten und verteilen sich diese über den gesamten Zuständigkeitsbereich, sollte unter Einbeziehung von Fachexpertise ein Mahdkonzept erstellt werden, das jährlich angepasst werden sollte. Da Erstellung und Umsetzung eines solchen Konzepts je nach Anzahl und Größe der Vorkommen eine Herausforderung darstellt, werden hier zwei Vorgehensweisen vorgeschlagen:
- Bei wenigen einzelnen Standorten mit Vorkommen von Problempflanzen werden diese separat, im Anschluss an alle anderen Flächen gemäht.
- Treten sehr viele, voneinander unabhängige Vorkommen von Problempflanzen im Zuständigkeitsbereich auf, sollten solche Standorte, die frei von Problempflanzen sind und die aufgrund der Gewährung der Verkehrssicherheit frei von Problempflanzen bleiben müssen (Mittelstreifen, Auffahrt, Ausfahrt, usw.), separat abgearbeitet werden. Hier empfiehlt es sich, solche Standorte vor allen anderen Flächen großflächig zu bearbeiten.
Entsorgung des Pflanzenmaterials
Eine Entsorgung des Pflanzenmaterials wird grundsätzlich empfohlen, weshalb eine Mahd dem Mulchen vorgezogen werden sollte. Beim Mulchen entfällt die Entsorgung, es kommt allerdings zu einer Düngewirkung durch Nährstoffanreicherung, die in der Regel die problematischen Arten zusätzlich fördert und damit kontraproduktiv ist. Eine Abführung des Mahdguts in eine Verbrennungsanlage sollte hierbei bevorzugt werden (beim Knöterich ein Muss, da sonst die Gefahr einer weiteren Verbreitung besteht). Wird das Material vorher vor Ort getrocknet, können durch die Gewichtsreduktion Transportkosten gespart werden. Beim Transport ist darauf zu achten, dass das Schnittgut komplett abgedichtet ist, damit nicht Pflanzenteile während des Transports verloren gehen (Verbreitung).
Reinigung von Equipment
Pflanzenteile und Samen können durch Anhaften an Geräten und Ausrüstung an neue Standorte verschleppt werden. Daher ist eine gründliche Reinigung von jeglichen Geräten, Maschinen und Kleidung (insbesondere Schuhwerk) von besonderer Wichtigkeit. Die Reinigung sollte, falls möglich, direkt vor Ort oder an einem dafür geeigneten Standort, aber spätestens vor Einsatz an Standorten, auf denen keine problematischen Arten vorkommen, stattfinden. Hierzu sollten mit einem Hochdruckreiniger Schneidwerkzeuge, Reifen und Fahrzeug gründlich gesäubert werden.
3.2 Umgang mit Böden
Die Bewegung von Bodenmaterial ist wahrscheinlich der Einschleppungs- und Verbreitungspfad Nummer 1 für problematische Pflanzen im Verkehrssektor. Gerade die Staudenknöteriche kann man häufig am Fuße von Beschilderungen oder Lärmschutzwänden finden, wo sie mit großer Wahrscheinlichkeit im Zuge der Baumaßnahmen mit kontaminiertem Bodenmaterial eingebracht wurden. Leider ist es sehr schwierig bis unmöglich festzustellen, ob Böden mit problematischen Arten kontaminiert sind, wenn sie nicht gerade offensichtlich darauf wachsen. Hier besteht die Möglichkeit, im Zuge der Ausschreibung kontaminationsfreie Böden zu fordern, beispielsweise in Form einer Garantie und/oder unter der Voraussetzung, dass bei Auftreten von problematischen Arten innerhalb von x Jahren die Kosten und/oder die Ausführung von Beseitigungsmaßnahmen vom Lieferanten übernommen werden. Aber auch dies wird sich wahrscheinlich als schwierig herausstellen.
Idealerweise sollten Böden nicht bewegt werden, das heißt wieder an der gleichen Stelle, an denen sie entnommen wurden, wieder eingebaut werden. Geht das nicht, sollten die (Zwischen-) Lager, von denen die Böden bezogen werden, auf das Vorkommen von problematischen Arten begutachtet werden. Bei kontaminierten Böden ist ein Einbau tiefer als 1 m in der Regel bei den meisten problematischen Arten möglich, da die Pflanzen bei so einer Tiefe nicht mehr keimen können. Ausnahmen sind hier Böden, die mit Rhizom- oder Wurzelmaterial von Staudenknöterichen oder gebietsfremden Gehölzen, v. a. Götter- und Essigbaum, kontaminiert sind. Solche Böden müssen mindestens in 5 m Tiefe eingebaut werden, damit die Pflanzen nicht mehr austreiben können.
Es gibt auch eine Reihe von Maßnahmen, um Böden von problematischen Arten zu befreien (Hygienisieren). Diese Maßnahmen sind aber meist extrem aufwendig und sehr teuer und daher häufig nicht geeignet. Es gilt daher, vornehmlich Bodenbewegungen zu vermeiden bzw. Böden, die von anderer Stelle verbracht werden, zuvor während der Vegetationsperiode auf das Vorkommen von problematischen Arten zu begutachten. Hier besteht eindeutig Forschungsbedarf, sowohl für kostengünstige, schnelle Möglichkeiten zur Detektion von problematischen Arten im Bodenmaterial als auch zur Beseitigung solcher aus dem Bodenmaterial.
3.3 Vierstufige Vorgehensweise
Wurde nun ein Bestand einer problematischen Art im Zuständigkeitsbereich festgestellt, wird eine vierstufige Vorgehensweise vorgeschlagen, um eine effiziente Bestandsregulierung durchzuführen. Vorweg jedoch noch ein Hinweis: auch die problematischste aller Problempflanzen muss nicht an jedem Standort bekämpft werden. Besonders bei den einheimischen Arten sollte genaustens beurteilt werden, ob eine Bekämpfung nötig ist. Für Jakobskreuzkraut gilt dies zum Bespiel nur in der Nähe von Wirtschaftsgrünland (oder Bienenstöcken), da ansonsten keine Gefahr von den Pflanzen ausgeht – im Gegenteil, diese Art durch ihre lange Blütezeit sogar ausgezeichnet für die Biodiversität ist. Für den gefleckten Schierling, einer unserer giftigsten einheimischen Pflanzenarten, gilt: steht er in der Nähe eines Spielplatzes oder in der Nähe von anderen Aufenthaltsorten mit Publikumsverkehr, sollte er beseitigt werden. Auf dem Mittelstreifen oder auf einer Autobahnböschung darf er stehen – allerdings müssen dann während der Pflegearbeiten Arbeitsschutzmaßnahmen vom Betriebsdienstpersonal eingehalten werden (siehe Abschnitt 5). Ob ein Bestand wirklich bekämpft oder beseitigt werden muss, ist in Stufe 1 festzulegen.
Tabelle 1: Die vierstufige Vorgehensweise zur Bekämpfung problematischer Arten
Stufe 1: Vor-Ort-Besichtigung
In der ersten Stufe sollten vor allem die Rahmenbedingungen geklärt werden. Um welche Art handelt es sich: hier können Smartphone-Apps wie PlantNet oder Flora Incognita zuverlässige Hilfestellung geben. Aber Achtung: häufig sind vor allem Jungpflanzen schwierig zu bestimmen. Gerade die Herkulesstaude lässt sich als Jungpflanze schnell mit dem einheimischen Wiesenbärenklau verwechseln. Bevor aufwendige und teure Maßnahmen zur Bestandsregulierung eingeleitet werden, sollte sichergestellt werden, ob es sich auch wirklich um eine problematische Art handelt. Weiterhin sollten die Größe des Bestandes und die Zugänglichkeit festgestellt werden und ob und welche Umstände gegebenenfalls bei Bekämpfungsmaßnahmen beachtet werden müssen. Zudem sollte evaluiert werden, ob eine Bekämpfung an dem Standort wirklich nötig ist (hier vor allem bei großen Beständen, die nur unter hohem Aufwand beseitigt werden können). Zuletzt muss evaluiert werden, ob sich der Bestand auf den Zuständigkeitsbereich beschränkt oder ob angrenzende Flächen, die in der Zuständigkeit Dritter liegen, zusätzlich betroffen sind. Denn bei allen problematischen Arten ist eine Bekämpfung sinnlos, wenn auf angrenzenden Flächen keine Bestandregulierung erfolgt. In einem solchen Fall sollte Kontakt mit den Eigentümern oder Bewirtschaftern der angrenzenden Flächen aufgenommen werden, um geplante Maßnahmen zu koordinieren.
Stufe 2: Erstellung des Managementplans
Bei der Erstellung des Managementplans muss nun vorrangig bestimmt werden, welche Maßnahme oder welche Kombination von Maßnahmen angewandt werden sollen. Es sollte eine detaillierte Planung der Durchführung aufgestellt werden: zu welchem Zeitpunkt und wie häufig über den Jahresverlauf müssen die Maßnahmen ausgeführt werden. Dies ist besonders wichtig, wenn die Maßnahmen von Dritten durchgeführt werden (beispielsweise bei Spezialmaßnahmen wie Anwendung von Heißwasser oder Starkstrom), damit die Termine abgestimmt und festgelegt werden können. Im Managementplan sollte außerdem vermerkt sein, ob eine besondere Schutzausrüstung notwendig ist und gegebenenfalls noch angefordert werden muss oder ob eine Entsorgung des anfallenden Materials vorgesehen ist und wenn ja, wie und wo das Material entsorgt werden soll. Der Managementplan beinhaltet außerdem eine Kostenaufstellung.
Stufe 3: Durchführung der Bekämpfungsmaßnahmen
In der Stufe 3 werden die eigentlichen Maßnahmen unter Beachtung der im Managementplan hinterlegten Anforderungen durchgeführt. Wichtig an dieser Stelle ist eine detaillierte Dokumentation aller Arbeitsschritte und der Bestandsentwicklung: nur so kann der Fortschritt einer Bestandsregulierung auch evaluiert werden.
Stufe 4: Nachkontrollen
Bei fast allen Bekämpfungsmaßnahmen wird ein Jahr nicht ausreichen, um eine vollständige und nachhaltige Beseitigung des Bestandes zu erreichen. Deshalb müssen im Folgejahr immer Nachkontrollen stattfinden. In den meisten Fällen werden Stufe 2 und 3 mehrere Jahre wiederholt werden müssen, bis es zu einer vollständigen Beseitigung kommt. Und selbst wenn der Bestand augenscheinlich beseitigt wurde, sollen mindestens für die folgenden 3 Jahre jährliche Nachkontrollen stattfinden. Denn so können Nachzügler schnell erkannt und umgehend entfernt werden und es kann vermieden werden, dass sich erneut ein Bestand etabliert.
4 Bekämpfungsmethoden
Für die Wahl der Methode oder der Methodenkombination sind vor allem die Art, die beseitigt werden soll, und die Größe des Bestandes ausschlaggebend. Auch die Standortbedingungen spielen eine Rolle, daher ist es schwierig, pauschal Empfehlungen zu geben.
4.1 Einzelpflanzen/kleine Bestände
Bei Einzelpflanzen und sehr kleinen Beständen gibt es dann doch eine pauschale Empfehlung: die Pflanzen komplett entfernen. Dies lässt sich, je nach Pflanzenart, am besten durch Ausgraben, Ausreißen oder Abstechen erreichen. Obwohl auf diese Empfehlung häufig ein verständnisloses Kopfschütteln des Praktikers folgt, sind diese Methoden bei kleinen Beständen die wirkungsvollsten, günstigsten und nachhaltigsten Maßnahmen, um eine vollständige und dauerhafte Beseitigung zu erzielen. Bei den Staudenknöterichen kann dies durchaus die ein oder andere Einheit im Fitnessstudio ersetzen, denn hier sollte mit Schaufel und Spaten auch das letzte Rhizomstückchen entfernt werden (Bild 6). Dies gelingt mit aller Wahrscheinlichkeit auch nicht direkt im ersten Jahr, aber, je nach Bestandsgröße, sollte der Knöterich in wenigen Jahren verschwunden sein. Das ausgegrabene Rhizommaterial muss unbedingt in eine Verbrennungsanlage abgeführt werden. Hierfür wird am besten möglichst viel Erde abgeschüttelt, damit möglichst wenig Material entsorgt werden muss.
Bild 6: Bei Einzelpflanzen und Initialbeständen ist Ausgraben die wirksamste und kostengünstigste Methode für eine vollständige und nachhaltige Beseitigung (© Baader Konzept)
Die Herkulesstaude lässt sich gut beseitigen, wenn man entweder die Wurzelrübe komplett ausgräbt oder die oberen 10 bis15 cm absticht. Die Rübe sollte dann getrocknet und entsorgt werden, damit sie nicht wieder anwächst oder austreibt. Am besten funktioniert das, wenn die Pflanzen noch klein sind, weil dann die Verletzungsgefahr geringer ist. Große Pflanzen sollten unbedingt vorher gekappt werden. Egal, ob die Pflanze klein oder groß ist, bei jeglichen Arbeiten mit der Herkulesstaude muss immer eine Schutzausrüstung getragen werden (siehe Abschnitt 5).
Krautige Pflanzen, wie die Kreuzkräuter, lassen sich in der Regel bei feuchtem Untergrund recht gut mit der Hand ausreißen. Hier gibt es aber auch spezielles Werkzeug, wie beispielsweise Unkrautstecher, welche einem das Leben erleichtern können.
4.2 Mittlere bis große Bestände
Das eigentliche Problem liegt bei den großen etablierten Beständen. Um eine vollständige und nachhaltige Beseitigung des Knöterichs zu erzielen, kommt man im Wesentlichen nicht um große, teure Baumaßnahmen herum. Hierbei eignen sich zum einen das komplette Ausbaggern des Bestandes mitsamt Rhizom, wobei aber große Löcher und viel Material zur Entsorgung entstehen, zum anderen das Abdecken mit einem Flies oder einer Folie, bei dem aber auch Material zur Entsorgung entsteht, da hierbei die ersten 50 cm des Bodens mitsamt Rhizom entfernt werden müssen. Beide Maßnahmen können im Zuge von sowieso anstehenden Baumaßnahmen umgesetzt werden, sind aber eher als Sonderlösung zur Bestandsregulierung zu betrachten, da Kosten und Aufwand hierfür sehr hoch sind. Und so muss an dieser Stelle klar betont werden: es gibt derzeit keine kostengünstigen, geeigneten Maßnahmen zur Beseitigung von großen Staudenknöterich-Beständen im Verkehrsbegleitgrün. Aber es gibt bereits eine ganze Reihe an innovativen Maßnahmen, die derzeit untersucht werden (siehe Abschnitt 4.3) oder bereits auf dem Markt propagiert werden. Hier gilt es, die ein oder andere Methode mal auszuprobieren oder nach Erfahrungsberichten Ausschau zu halten.
Bei großen, flächigen Beständen der Herkulesstaude kann gefräst werden, da dies die Wurzelrübe zerstört. Unmittelbar danach sollte eine schnell wachsende Ansaat verwendet werden. Wie bei allen anderen Maßnahmen sollte hier regelmäßig nachkontrolliert werden und Nachzügler sollten durch Ausgraben oder Ausstechen entfernt werden.
Bei krautigen Pflanzen wie den Kreuzkräutern, der Ambrosie oder dem gefleckten Schierling ist eine Kombination zwischen Mahd und Ausreißen am wirkungsvollsten. Hierfür sollte unbedingt vor dem Aussamen gemäht werden (ggf. muss das mehrfach geschehen, da die Pflanzen schnell neue Blüten bilden können), damit die Pflanzen sich nicht weiterverbreiten. Beim Ausreißen sollte man sich dann von außen nach innen vorarbeiten, so dass die „Kernzone“, in der nur gemäht wird, von Jahr zu Jahr kleiner werden sollte. Ausgerissen wird natürlich vor der Mahd, da ein Auffinden der Pflanzen auf einer gemähten oder gemulchten Fläche unmöglich ist. Bei den Kreuzkräutern ist ein Auffinden der Pflanzen am besten, wenn sie in Blüte stehen, da sie dann sehr auffällig sind. Unbedingt zu beachten ist dann aber, dass die Pflanzen umgehend entsorgt werden müssen, da sie sonst eine Notreife ausbilden.
4.3 Innovative Methoden
Der Markt für innovative Methoden, die versprechen, die ein oder andere Problempflanze zuverlässig und einfach zu beseitigen, ist groß und unübersichtlich. Hier werden drei Methoden vorgestellt, die in zwei aufeinanderfolgenden Forschungsprojekten bei der BASt (FE 02.0429/2019/LRB und FE 02.0458/2022/LRB) auf ihre Wirksamkeit getestet werden. Die Maßnahmen werden in dem Projekt nur am Staudenknöterich erprobt. Zwei der Methoden sind aber auch auf andere Problempflanzen anwendbar. Es sei vorweg erwähnt, dass die bisherigen Ergebnisse, nach zwei Vegetationsperioden, als vorläufig zu betrachten sind. Die Untersuchungen werden bis Ende 2027 fortgeführt, damit eine abschließende Evaluierung der Methoden möglich wird.
Drahtgittereinbau
Der Einbau eines Drahtgitters ist eine Maßnahme speziell zur Bekämpfung der Staudenknöteriche. Hierbei wird über den vorher gemähten Bestand ein Drahtgitter mit definierter Maschenweite gelegt, das im Boden verankert wird. Die Wirkungsweise des Gitters besteht daraus, dass sich die durch das Gitter wachsenden Knöterichsprosse im Laufe ihres Dickenwachstums einschnüren und damit der Nährstofftransport gestört wird (Bild 7). Ein Rücktransport von Nährstoffen in das Rhizom wird verhindert, so dass die Pflanze langsam aushungert. Zudem sollen die Einschnürungen als Sollbruchstellen fungieren, die mit Hilfe von Wind und Wetter zu einem Abknicken bzw. Abbrechen der Sprosse führen. Die Methode kommt ursprünglich aus Großbritannien, wo sie von den Herstellern als wirkungsvolle Methode zur Beseitigung angepriesen werden. Vorläufige Ergebnisse aus unseren Studien nach zwei Vegetationsperiode zeigen allerdings bisher keine erwähnenswerten Effekte auf die Bestände.
Bild 7: Wirkungsweise des Gitter-Verfahrens
Links: durch ein Gitter durchgewachsener Staudenknöterich mit bereits umgeknickten Sprossen. Rechts: Einschnürungen und Sollbruchstellen im Detail (© Baader Konzept)
Starkstrom
Beim Strom-Verfahren wird über eine Elektrolanze durch Berühren der Pflanzen ein Stromschock (ca. 5.000 Volt) durch den Spross bis in die Wurzel bzw. ins Rhizom „geschossen“, der die Zellwände zerstört und durch sofortiges Welken sichtbar wird (Bild 8). Die Sprosse sterben nach einem bis mehreren Tagen ab. Da allerdings jede Pflanze einzeln behandelt werden muss, ist eine Anwendung auf kleinere Bestände beschränkt. Es gibt auch Geräte, die flächig eingesetzt werden können. Allerdings sind diese wahrscheinlich nicht für den Einsatz auf Böschungen geeignet, da diese vorwiegend für einen Einsatz in der Landwirtschaft konzipiert sind. Bei langanhaltender Trockenheit besitzt die Methode zudem zwei sehr unerwünschte Eigenschaften: a) sie funktioniert aufgrund der eingeschränkten Leitfähigkeit schlecht bis gar nicht und b) es besteht eine erhöhte Brandgefahr. Obwohl die Methode in unseren Studien nach zwei Vegetationsperioden an einigen Staudenknöterich-Standorten bereits ganz gute Ergebnisse erzielt (und es gibt weitere Studien beispielweise in Bayern mit anderen problematischen Pflanzen), ist es fraglich, ob die Methode wegen ihrer doch nicht unwesentlichen Nachteile für eine Anwendung im Verkehrsbegleitgrün geeignet ist. Es gibt allerdings auch Vorteile: mit diesem Verfahren können schwer zugängliche Stellen wie z. B. Mittelstreifen bearbeitet werden und die bearbeiteten gewelkten Pflanzen können vor Ort verbleiben, das heißt eine Entsorgung ist nicht notwendig.
Bild 8: Starkstrom-Verfahren Links: in der Anwendung, Rechts: „gegrillter“ Spross nach der Anwendung (© Baader Konzept)
Heißwasserdusche/-lanze
Bei der Heißwasser-Methode werden die Pflanzen zum einen mit heißem Wasser (99 °C) großflächig abgeduscht, zum anderen wird mit einer Lanze heißes Wasser im oberen Bereich des Rhizom-Wurzel-Systems appliziert. Das Verfahren wird bereits im Forst und bei der Gewässerunterhaltung zur Bekämpfung von Staudenknöterichen angewandt. Auch hier beschränkt sich der Einsatz vor allem auf kleine bis mittlere Bestände, da das Einstechen der Lanze in relativ kleinen Abständen ausgeführt werden sollte. Die Vorteile entsprechen denen des Strom-Verfahrens ohne dessen negative Effekte. Die vorläufigen Ergebnisse unserer Studien aus zwei Vegetationsperioden liefern ganz gute Ergebnisse, vor allem auf Standorten, die für die Pflanzen keine optimalen Bedingungen bieten (Mittelstreifen).
5 Arbeitsschutz
Der Arbeitsschutz spielt im Umgang mit einigen Problempflanzen eine wichtige Rolle und sollte unbedingt Beachtung finden. Generell gilt, Arbeitsschutz ist immer Thema, wenn gesundheitsgefährdende Arten vorkommen. Gesundheitsgefährdende Arten sind beispielsweise Herkulesstaude, Ambrosie, gefleckter Schierling, aber auch die Kreuzkräuter. Dabei gehen von den verschiedenen Arten unterschiedliche Gefährdungspotenziale aus. Bei allen aufgeführten Arten kann ein Hautkontakt mit Bestandteilen der Pflanze zu Reaktionen (beispielsweise Hautirritationen, Nesselfieber, Verbrennungen) führen und sollte deshalb verhindert werden. Ein Kontakt kann aber nicht nur durch direktes Berühren der Pflanze entstehen, sondern auch bei verschiedenen Arbeiten: bei Anwendung von Freischneidern durch Spritzen des Pflanzensafts, beim Reinigen der Geräte oder bei manuellen Nacharbeiten. Deshalb sollte immer, wenn die Möglichkeit des Kontakts mit Pflanzenteilen oder dem Pflanzensaft besteht, auf eine geeignete Schutzkleidung geachtet werden. Dies bedeutet lange, möglichst wasserabweisende Kleidung, geeignete Schutzhandschuhe und festes Schuhwerk. Besteht Spritzgefahr, wie beim Freischneider, sollte auf jeden Fall ein Gesichtsschutz getragen werden. Bei der Ambrosie geht die größte Gefahr von den Pollen aus, deshalb sollten Arbeiten immer vor der Blüte stattfinden. Sind schon erste Blüten vorhanden, müssen eine Korbbrille und eine Atemschutzmaske getragen werden. Vorsicht sollte auch bei Ausziehen der Ausrüstung geboten sein: die Kleidung sollte möglichst so ausgezogen werden, dass die Außenseite nicht berührt und nach innen eingerollt wird. Die Kleidung sollte bis zur Reinigung in Säcke gepackt werden. Schutzbrille, Handschuhe und Schuhwerk sind feucht zu reinigen. Einige dieser Pflanzen können wirklich gemein sein, deshalb darf der persönliche Schutz hier nicht auf die leichte Schulter genommen werden.
6 Fazit
Problematische Pflanzen können durch ihre charakteristischen Eigenschaften große Probleme für die Betriebsdienste verursachen. Und obwohl die Bestandsregulierung solcher Arten nicht zu den eigentlichen Aufgaben des Betriebsdienstpersonals gehört, ist es schon aus Eigeninteresse der Meistereien sinnvoll, eine solche durchzuführen. Sind die Bestände erstmal großflächig verteilt, ist eine Symptombekämpfung sehr zeit- und kostenaufwendig und die Erfolgsaussichten auf eine vollständige Beseitigung gering. Generell sollten alle Mitarbeiter für Präventionsmaßnahmen, die Erkennung der wichtigsten Problemarten (Staudenknöteriche, gebietsfremde Gehölze, gesundheitsgefährdende Arten), die gängigen Bekämpfungsmaßnahmen und den Arbeitsschutz beim Umgang mit gesundheitsgefährdenden Arten sensibilisiert werden, so dass bei einem ersten Auftreten umgehend Maßnahmen zur Beseitigung eingeleitet werden können. Hier sollten auch kurzfristig aufwendige, personal- und zeitintensive Maßnahmen wie manuelles Ausgraben oder Ausreißen nicht gescheut werden – die Ressourcen, die so mittel- bis langfristig eingespart werden, stehen in keinem Verhältnis mit dem Aufwand, den große, etablierte Bestände verursachen.
Literaturverzeichnis
Bartels, P. (2020): Management von Neophyten auf Straßenbegleitflächen, BASt-Schriftenreihe, V 359
Molder, F.; Claßen, N.; Gaar, T.; Jidkova, K.; Roger, B. (2022): Bestandentwicklung von invasiven Pflanzen auf Verkehrsnebenflächen – Eine Folgeuntersuchung auf ehemaligen Dauerversuchsflächen des BMDV, Forschung Straßenbau und Straßenverkehrstechnik, Heft 1143
Schleicher, A.; Albrecht, K.; Dorbart, K.; Fischer, H. S.; Höfers, M. K.; Kehl, J.; Verheyen, G.; Pfau, J.; Baufeld, R.; Gropengießer, P.; Kaldenbach, H.; Kleyer, M. (2022): Das Potenzial von Verkehrsnebenflächen zur Förderung der Biodiversität und ihre Rolle bei der Ausbreitung invasiver Arten, Forschung Straßenbau und Straßenverkehrstechnik, Heft 1142
Reck, H.; Müller, K. (2018): Straßenbegleitgrün und biologische Vielfalt, Potenziale und Realität, Straßenverkehrstechnik Heft 7, S. 469-480
Zehm, A.; Muhr, S.; Wenzel, M.; Nagel, P.-B. (2020): Ökologische Aufwertung von Straßenbegleitgrün – eine Chance, nicht nur für den Biotopverbund, Anliegen Natur 42(2), S. 41-46 |