Die Regelwerke:
- Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Verkehrsflächenbefestigungen aus Asphalt, Ausgabe 2007 (ZTV Asphalt-StB 07),
- Technische Lieferbedingungen für Asphaltmischgut für den Bau von Verkehrsflächenbefestigungen, Ausgabe 2007 (TL Asphalt-StB 07),
- Technische Lieferbedingungen für Bitumenemulsionen, Ausgabe 2007 (TL BE-StB 07),
- Technische Lieferbedingungen für Straßenbaubitumen und gebrauchsfertige Polymermodifizierte Bitumen, Ausgabe 2007 (TL Bitumen-StB 07)
wurden in der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) erarbeitet und mit Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 16-19/2008 vom 19. September 2008 seitens des BMVBS bekannt gegeben. Die Länder wurden gebeten, die Regelwerke zum 1. 1. 2009 für den Bereich der Bundesfernstraßen einzuführen.
Der Übergang von den alten zu den neuen Regelwerken funktionierte ohne größere Schwierigkeiten, jedoch wurden bei der Anwendung der neuen Regelwerke im Rahmen der Abwicklung von Verträgen auch Probleme erkannt. Seitens der FGSV wurde daraufhin beschlossen, zu einigen Regelungen der TL Asphalt-StB 07 und der ZTV Asphalt-StB 07 zusätzliche Erläuterungen zu geben bzw. auch Änderungen vorzunehmen. Erläuterungen beziehen sich auf Teile, bei denen der Text des Regelwerkes zwar in der Sache korrekt, aber offensichtlich nicht so klar und eindeutig formuliert ist, dass er von allen Beteiligten in gleicher Weise verstanden und angewandt wird. Änderungen wurden vorgenommen, wenn der bestehende Text den gewünschten Sachverhalt nicht richtig widerspiegelt.
Um bei der Erstellung der Erläuterungen und Änderungen möglichst alle relevanten Punkte zu erfassen, wurde eine Abfrage bei den Straßenbauverwaltungen der Länder und bei der Bauwirtschaft durchgeführt, jedoch ohne Berücksichtigung grundsätzlich neuer Aspekte (keine Fortschreibung des Regelwerkes).
Die Erläuterungen wurden vom Arbeitsausschuss 7.1 „Technische Vertragsbedingungen“ erarbeitet und vom Lenkungsausschuss der Arbeitsgruppe 7 verabschiedet. Sie wurden Mitte des Jahres 2010 z. B. in den Fachzeitschriften „Straße und Autobahn“ und „asphalt“ veröffentlicht. Die Änderungen wurden mit ARS Nr. 29/2010 vom 22. Dezember 2010 seitens des BMVBS bekannt gegeben.
Ein weiteres ARS für die TL Bitumen-StB 07 und TL BE-StB 07 ist in Vorbereitung. Darin wird auf die verpflichtende CE-Kennzeichnung der Bindemittel nach EN 12591 und Bitumenemulsionen nach EN 13808 ab dem 1. 1. 2011, die freiwillige CE-Kennzeichnung der PmB nach EN 14023 ab dem 1. 1. 2011 und die Korrektur der TL Bitumen-StB 07 bezüglich der Anforderung „Kraft-Duktilität: Formänderungsarbeit bei der angegebenen Temperatur“ für PmB 25/55-55 hingewiesen.