FGSV-Nr. FGSV 002/118
Ort Veitshöchheim
Datum 18.05.2017
Titel Aktuelles aus dem FGSV-Arbeitsausschuss 2.9 "Landschaftsgestaltung"
Autoren RDir. Dipl.-Ing. Manfred Kinberger
Kategorien Landschaftstagung
Einleitung
Ein wichtiges Anliegen des Arbeitsausschusses 2.9 Landschaftsgestaltung ist neben der Regelwerkserarbeitung der Informationstransfer und die Funktion als Informationsdrehscheibe für das Thema Landschaftsplanung im Straßenbau. Eine zentrale Funktion hierfür hat die alle zwei Jahre stattfindende Landschaftstagung. Um deren Tagungsprogramm möglichst optimal zu gestalten, haben wir wie schon in Biberach auch in Stade eine Teilnehmerbefragung durchgeführt mit dem selben Ergebnis, nämlich dass weniger verschiedene Fachthemen behandelt werden sollten, diese aber dafür intensiver. Bei der Gestaltung des diesjährigen Fachprogramms haben wir daher wieder 45 Minuten für die Fachvorträge, denen jeweils ein nachmittäglicher Arbeitskreis zugeordnet ist, vorgesehen. Um das neue Thema Wasserrahmenrichtlinie möglichst umfassend abzudecken sind dazu sogar zwei Arbeitskreise eingeplant. Außerdem beleuchten wir als weitere neue Themen die Nutzung der Naturschutzgenetik für die Bestandsaufnahme in einem Arbeitskreis und die Barrierewirkung von künstlichem Licht auf gefährdete Arten in einem Vortrag von Dr. Franz Hölker näher. Derzeit decken wir das Themenspektrum der Landschaftsplanung im Straßenbau mit sechs eigenen Arbeitskreisen (AK) und der Mitarbeit in drei weiteren AK anderer Arbeitsausschüsse ab, deren Arbeitsfelder in den Road Maps jeweils aktuell beschrieben sind (www.fgsv.de/landschaftsgestaltung.html). Neu dabei sind der AK 2.9.1 „Monitoring landschaftspflegerischer Maßnahmen im Straßenbau“, mit dem Ziel, Licht in das Dickicht der Aufgaben und Notwendigkeiten von Monitoring/Funktions-/ Erfolgskontrollen bei Maßnahmen der Eingriffsregelung und des europäischen Arten- und Gebietsschutzes zu bringen und der AK 2.9.3 „UVP in der Straßenplanung“, mit der Aufgabe, das M UVS u. a. im Hinblick auf die Berücksichtigung des Habitat- und Artenschutzes sowie des neuen UVP-Rechts fortzuschreiben. Beide Themen sind mit je einem Fachvortrag sowie je einem Arbeitskreis Programmpunkte der diesjährigen Landschaftstagung. Herrn Dipl.-Geogr. Dr. agr. Sven Reiter wird den Entwurf der „Hinweise zu Risikomanagement und Monitoring im Straßenbau“ (HRM) vorstellen und Herr Dr. Christof Sangenstedt wird in das neue UVP-Gesetz einführen. Außerdem werden in der Posterausstellung zahlreiche Best-Practice-Beispiele zum Monitoring präsentiert. Ebenfalls neu ist der AK 5.2.3 zur Erarbeitung eines Regelwerkes zu Bewertung von Straßenbaumaßnahmen in Bezug auf die Wasserrahmenrichtlinie, in dem unser Arbeitsausschuss mitarbeitet. Hierzu gibt es einen Fachvortrag zu den Anforderungen an einen Fachbeitrag von Herrn Dipl.-Ing. Stephan Köhler sowie je einen Arbeitskreis am Donnerstag mit dem Schwerpunkt Tausalz und FFH-Verträglichkeit sowie am Freitag zu den Anforderungen an einen Fachbeitrag. Ein weiterer neuer AK im Bereich Straßenbetriebsdienst wird sich mit unserer Beteiligung mit der Fortschreibung des zwischenzeitlich überholten Grünpflegemerkblattes (FGSV 390/1) aus dem Jahr 2006 befassen. Insbesondere die Anforderungen an den Artenschutz haben sich geändert, so dass eine Anpassung an geltende Vorschriften dringend erforderlich ist. Die Landschaftstagung bietet auch zu diesem Themenfeld einen Vortrag von Herrn Dr. Heinrich Reck zu den Potenzialen des Straßenbegleitgrün für die biologische Vielfalt und einen Arbeitskreis. Unser AK 2.9.2 „Landschaftspflegerische Ausführung“ hat im Umsetzung des Forschungsvorhabens „Berücksichtigung artenschutzrechtlicher Vorschriften in der Bau- und in der Betriebsphase“ (BAST 2017) die „Hinweise zum Artenschutz beim Bau von Straßen“ (H ArtB) erarbeitet, die zur Landschaftstagung druckfrisch vorliegen und über den FGSV Verlag bezogen werden können. Die Landschaftstagung bietet zum Bereich Ausführung einen Vortrag von Frau Dr. Monika Konnert zu aktuellen Empfehlungen und Vorgaben zur Verwendung gebietseigener Gehölze in der freien Natur und zu der damit verbundenen Zertifizierungsproblematik sowie einen Arbeitskreis hierzu. Ein weiteres Regelwerk hat der AK 2.9.5 „Sanierung von Verkehrsflächen mit Baumbestand“ in Zusammenarbeit mit der FLL erarbeitet, das sich gerade in der Drucklegung befindet und sowohl vom FGSV Verlag als auch von der FLL vertrieben werden wird. Der AK 2.9.6 „Landschaftspflegerische Kompensationsmaßnahmen“ hat ein derzeit laufendes Forschungsvorhaben zum Thema Öffentlichkeitsarbeit zu landschaftspflegerischen Maßnahmen und Kriterien zur Bewertung von deren Erfolg und Effizienz initiiert. Nach Abschluss der Forschungsarbeit sollen die H LPM entsprechend ergänzt und fortgeschrieben werden. Der AK bereichert auch die Landschaftstagungen, den Straßenkongress sowie die Dachtagungen der deutschen, österreichischen und Schweizer Forschungsgesellschaften (D-A-CH-Tagung) mit der Organisation und Präsentation von bisher sechs Posterausstellungen über gelungene landschaftspflegerische Maßnahmen. Die mehr als 100 Beispiele stehen zum Download unter www.fgsv.de/1128.html zur Verfügung. Der AK 2.9.7 „Fortschreibung M AQ (Merkblatt Querungshilfen)“ hat jüngst den umfangreichen Entwurf des neuen M AQ mit Integration des MAmS fertiggestellt und in den FGSV-internen Abstimmungsprozess gebracht. Unser Ziel ist es, für den Entwurf des neuen M AQ im kommenden Jahr die Länderanhörung durchzuführen, damit das M AQ und damit die zahlreichen neuen Erkenntnisse auf diesem Gebiet möglichst bald der Praxis zur Verfügung gestellt werden können. Den Fachvortrag zu diesem Themenbereich hält Dipl.-Ing. Andreas Wehner-Heil, der uns einen Erfahrungsbericht zum Bundesprogramm Wiedervernetzung und die Durchlässigkeit von Straßenbauwerken gibt. Schließlich sei noch auf einige ausgewählte, aktuell laufende Forschungsvorhaben hingewiesen:

Biodiversitätsfördernde Maßnahmen im Verkehr (verkehrsträgerübergreifend): Auswirkungen von Infrastrukturvorhaben (Neu- und Ausbau, Betrieb, Unterhaltung) auf Biodiversitäts- und Artenschutz (ANUVA, Nürnberg, im Auftrag der BAST)

Stammschäden an jungen Straßenbäumen: Wie begegnet man den neuen Stammschäden? Welche Konsequenzen ergeben sich für Planung, Ausführung, Pflege, Gewährleistung und Qualitätssicherung? (HAWK, Göttingen, im Auftrag der BAST)

Minderung der indirekten Fallenwirkung für Tiere in Straßenseitenräumen: Insbesondere soll untersucht werden, welche Auswirkungen unterschiedliche Bepflanzung auf die Nutzung durch „Beutetiere“ haben und welchen Einfluss eine naturnahe Straßenseitenraumgestaltung hat, indem best. Beutetiere dort ihren Lebensraum haben. (ANUVA, Nürnberg, im Auftrag der BAST)

Bewertung von Bodenfunktionen im Rahmen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelungen (ahu AG, Aachen, im Auftrag der BAST)

Handlungsleitfaden Bewältigung negativer Effekte von künstlichem Licht im Rahmen von Eingriffen (IGB, Berlin, im Auftrag des BfN).

PDF
Volltext

Die Kurzfassung dieses Vortrages ist als PDF verfügbar.