FGSV-Nr. FGSV 001/25
Ort Stuttgart
Datum 30.09.2014
Titel Stand und Weiterentwicklung des Sicherheitsaudits
Autoren Univ.-Prof. Dr.-Ing. Kerstin Lemke
Kategorien Kongress
Einleitung

Die EU-Richtlinie 2008/96/EG vom 19. November 2008 über ein Sicherheitsmanagement für die Straßeninfrastruktur enthält u. a. Vorgaben zum Sicherheitsaudit (Artikel 4) und sieht deren verpflichtende Anwendung bei Straßenbauprojekten im transeuropäischen Netz (TEN-T) vor. Deutschland hat in Abstimmung zwischen dem Bund und den Obersten Straßenbaubehörden der Länder die Vorgaben der Richtlinie in nationales Recht umgesetzt (Allgemeines Rundschreiben Straßenbau (ARS) des BMVBS Nr. 26/2010). Dabei wird gleichzeitig zum Ausdruck gebracht, dass das BMVBS (jetzt BMVI) die Anwendung dieser Verfahren in geeigneter Weise auch für die Bundesfernstraßen für erforderlich hält und deren Anwendung für die Straßen in der Zuständigkeit der Länder, Landkreise und Kommunen empfiehlt. Mit den „Empfehlungen für das Sicherheitsaudit von Straßen“ (ESAS) der FGSV aus dem Jahr 2002 wurde erstmalig ein Regelwerk zum Sicherheitsaudit in Deutschland veröffentlicht. Nach über zehn Jahren und vor dem Hindergrund des inzwischen erreichten Stellenwerts des Audits in Deutschland wird derzeit im AA 2.7 „Sicherheitsaudit von Straßen“ eine Weiterentwicklung der ESAS zu Richtlinien (RSAS) vorgenommen. Gegenstand der Überarbeitung ist neben Präzisierungen im Text und kleineren Anpassungen an die EU-Richtlinie vor allem eine vollständige Überarbeitung der Checklisten. In Umkehrung zu den bisherigen Checkfragen sollen künftig stichwortartige Bennungen der Defizite als Checklisten zur Verfügung gestellt werden. Inhaltlich werden alle Defizitnennungen auf die neue Generation der Entwurfsrichtlinien (RAA, RAL und RASt) ausgerichtet. Sie greifen aber auch darüber hinausgehende, in durchgeführten Audits identifizierte Defizite auf. Parallel zum bekannten Sicherheitsaudit wird derzeit im AK 2.7.1 unter Leitung von Prof. Follmann ein anlassbezogenes Bestandsaudit entwickelt. Ziel des Bestandsaudits ist es, insbesondere anhand von Ortsbesichtigungen Sicherheitsdefizite festzustellen und gegebenenfalls Maßnahmen vorzuschlagen. Zu den noch abschließend zu diskutierenden Anlässen zählen Unfallauffälligkeiten bei netzweiten Sicherheitsanalysen (z. B. nach ESN oder MVMot) oder anstehende Erhaltungsmaßnahmen, in deren  Zusammenhang mit geringem Mehraufwand weitere Verbesserungsmaßnahmen realisiert werden könnten. Die Entwicklung der Checklisten für das Sicherheits- und das Bestandsaudit erfolgt in je einem Forschungsvorhaben, jedoch in enger Zusammenarbeit. Ziel ist es, alle potenziellen Defizite in einer gemeinsamen Datenbank zu führen, aus der durch das Setzen entsprechender Filter projektspezifische Checklisten generiert werden können. Gleichzeitig ist angedacht, nach dem Vorbild von NRW über eine Datenbank die Anzahlen der identifizierten Defizite auszuwerten und passgenaue Weiterbildungen der Planer anzubieten. Bei so vielen Synergieeffekten liegt es nahe, auch über eine Integration des Bestandsaudits in die RSAS nachzudenken. Die Umsetzung im Regelwerkstext steht aber noch aus.

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