FGSV-Nr. | FGSV 002/88 |
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Ort | Berlin |
Datum | 15.05.2007 |
Titel | Organisation der OKSTRA®-Pflege |
Autoren | Dr.-Ing. Jochen Hettwer |
Kategorien | OKSTRA |
Einleitung | Der OKSTRA® ist ein IT-Standard, der sich sehr stark an den Anforderungen seiner Anwender ausrichtet. Aus diesem Grund bestehen für die Anwender vielfältige Möglichkeiten zur aktiven Mitgestaltung des OKSTRA®: Jeder Anwender kann Änderungen oder Erweiterungen des Standards in Form eines Änderungsantrags an die Pflegestelle vorschlagen. Die Bearbeitung der Anträge erfolgt entweder in einer aus Anwendern und Systemherstellern zusammengesetzten Expertengruppe oder durch die Pflegestelle in Absprache mit dem Antragsteller. Fertige Modellierungsvorschläge und die je nach Bedarf erstellten neuen OKSTRA®-Versionen werden vier Wochen lang auf den OKSTRA®-Webseiten zur Abstimmung gestellt. Während dieser Frist kann jeder Anwender Einwände geltend machen. Dieses Abstimmungsverfahren dient der Schaffung von Transparenz und einer möglichst weitgehenden Akzeptanz der vorgeschlagenen Änderungen. Da die weitere Entwicklung des OKSTRA® auf dem Engagement seiner Anwender beruht, ist es wichtig, dass sich die Anwender aktiv am Pflegeprozess beteiligen: Sie haben es selbst in der Hand, inwieweit der OKSTRA® ihre Anforderungen abdeckt. Jeder Anwender, der einen Verbesserungsvorschlag macht, leistet darüber hinaus einen Beitrag zum Wohle der gesamten „OKSTRA®-Community“. |
Volltext | Der Fachvortrag zur Veranstaltung ist im Volltext verfügbar. Das PDF enthält alle Bilder und Formeln.Mit der Pflege des IT-Standards OKSTRA® sind vielfältige Aufgaben verbunden: Er muss dokumentiert, publiziert und an die sich im Laufe der Zeit ändernden Rahmenbedingungen – sowohl fachlicher als auch technischer Natur - angepasst werden. Darüber hinaus ist eine Beratung von Anwendern und von Softwarehäusern nötig. Zur Wahrnehmung dieser Aufgaben wurde die OKSTRA®-Pflegestelle ins Leben gerufen, die bei der Firma interactive instruments GmbH in Bonn angesiedelt ist. Die Tätigkeit der OKSTRA®-Pflegestelle wird von der Projektgruppe OKSTRA (PG OKSTRA) des IT-Koordinierungsausschusses Bund-Länder gesteuert und kontrolliert. Sie fällt Grundsatzentscheidungen, gibt die Prioritäten bei der Bearbeitung von Änderungsanträgen vor und führt das wirtschaftliche Controlling durch. Von besonderer Bedeutung für die OKSTRA®-Pflege ist die Beteiligung der Anwender: Da der OKSTRA® von ihnen eingesetzt werden soll, muss er in der Lage sein, ihre Probleme beim Datenaustausch zu lösen. Damit die Anwender ihre Probleme und Anforderungen an den OKSTRA® artikulieren können, besitzen sie weitreichende Möglichkeiten zur aktiven Mitgestaltung des OKSTRA®. Insbesondere können sie
Über die Stellung eines Änderungsantrags kann jeder Anwender oder Softwarehersteller seine Ideen und Vorschläge im Hinblick auf Änderungen oder Erweiterungen des OKSTRA® an die Pflegestelle übermitteln. Dazu muss lediglich ein auf den OKSTRA®-Webseiten (http://www.okstra.de) erhältliches Formular ausgefüllt werden. Ein eingegangener Änderungsantrag wird von der Pflegestelle kommentiert und an die PG OKSTRA zur Entscheidung über das weitere Vorgehen übermittelt. Mögliche Varianten sind
Bei einem größeren Umfang der zu erwartenden Änderungen wird eine Expertengruppe zur Bearbeitung des Antrages eingesetzt, die von einem Vertreter der Pflegestelle moderiert und organisatorisch betreut wird. In einer solchen Gruppe können neben dem Antragsteller interessierte Anwender und Vertreter der betroffenen Softwarehersteller mitarbeiten. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass die gefundene Lösung sowohl den Interessen des Antragstellers und der Anwender als auch den praktischen Erwägungen der Hersteller entspricht und sich harmonisch in die bereits vorhandene Modellierung des OKSTRA® einfügt. Wenn eine Expertengruppe eine Modellierung erarbeitet hat, erstellt die Pflegestelle daraus einen Abstimmungsvorschlag für das Abstimmungsverfahren. Sofern der Umfang der in einem Änderungsantrag vorgeschlagenen Änderungen relativ klein und eher lokaler Natur ist, kann die Bearbeitung des Antrages auch direkt durch die Pflegestelle in Absprache mit dem Antragsteller erfolgen. Auch in diesem Fall wird durch die Pflegestelle ein Abstimmungsvorschlag erstellt. Die Ablehnung eines Änderungsantrages durch die PG OKSTRA kommt im Prinzip nur dann in Betracht, wenn die vorgeschlagene Änderung thematisch aus dem Bereich des Straßen- und Verkehrswesens völlig herausfällt oder bereits auf den ersten Blick als wenig sinnvoll bzw. unpraktikabel erscheint. Dies war in der Geschichte des OKSTRA® bisher noch nie der Fall. Abbildung 1 illustriert den Prozess von der Stellung eines Änderungsantrages bis zur Verfassung eines Abstimmungsvorschlages. Abbildung 1: Vom Änderungantrag zum Abstimmungsvorschlag Ein fertiger Modellierungsvorschlag wird auf den OKSTRA®-Webseiten für vier Wochen zur Abstimmung gestellt; während dieser Frist haben sämtliche interessierten Personen und Institutionen die Möglichkeit, Einwände gegen den Vorschlag an die Pflegestelle zu übermitteln. Sofern ein Einwand gegen einen Vorschlag eingeht, versucht die Pflegestelle nach Ablauf der Abstimmungsfrist, den Einwand im Dialog mit dem Verfasser des Einwandes, dem Antragsteller und ggf. der beteiligten Expertengruppe auszuräumen. Gelingt dies bzw. gehen keine Einwände ein, werden die vorgeschlagenen Änderungen und Erweiterungen Bestandteil der nächsten OKSTRA®-Version. Sofern ein Einwand gegen einen Abstimmungsvorschlag nicht durch die Pflegestelle ausgeräumt werden kann, fällt die PG OKSTRA eine Entscheidung über die weitere Verfahrensweise. Abbildung 2 zeigt den Ablauf des Abstimmungsverfahrens für Modellierungsvorschläge. Abbildung 2: Abstimmungsverfahren für Modellierungsvorschläge Wenn eine ausreichende Menge von Änderungsvorschlägen das Abstimmungsverfahren für Modellierungsvorschläge erfolgreich durchlaufen hat, wird durch die Pflegestelle eine Versionierung des OKSTRA® vorgenommen. Dies ist derzeit etwa einmal jährlich der Fall. Dazu wird zunächst eine Kandidatenversion für die neue OKSTRA®-Version erstellt, in der die beschlossenen Änderungen und Ergänzungen eingearbeitet sind. Die Kandidatenversion wird dann analog zu einem Modellierungsvorschlag für vier Wochen im Rahmen eines Abstimmungsverfahrens veröffentlicht. In dieser Frist können die Anwender Einwände gegen die technische Umsetzung der beschlossenen Änderungen und Ergänzungen geltend machen. Inhaltliche Einwände sind zu diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich, da über die inhaltlichen Aspekte bereits in den Abstimmungsverfahren für die einzelnen Modellierungsvorschläge abgestimmt worden ist. Sofern Einwände gegen die Kandidatenversion bei der Pflegestelle eingehen, werden die bemängelten Fehler oder Defizite beseitigt. Ergebnis des Verfahrens ist eine neue OKSTRA®-Version, die nach dem Ende des Abstimmungsverfahrens und der Bearbeitung eventueller Einwände offiziell in Kraft gesetzt wird. Den Ablauf dieses Abstimmungsverfahrens zeigt Abbildung 3. Abbildung 3: Abstimmungsverfahren für Kandidatenversionen Die Partizipationsmöglichkeiten der Anwender am Pflegeprozess des OKSTRA® dienen nicht nur zur Artikulation der Nutzerinteressen und –anforderungen, sondern auch zur Schaffung einer möglichst großen Akzeptanz für die gefundenen Lösungen. Diese Akzeptanz ist von zentraler Bedeutung für den OKSTRA®, denn sie ist die Voraussetzung für seinen Einsatz in der Praxis: Ein Standard, der von den Anwendern nicht akzeptiert wird, wird in der Praxis nicht eingesetzt (und ist damit letztendlich keiner). Ein weiterer wichtiger Aspekt in der OKSTRA®-Pflege ist neben dem Erzielen von Akzeptanz die Schaffung von Transparenz: Alle wichtigen Prozesse der OKSTRA®-Pflege sollen für alle interessierten Anwender und Softwarehäuser vollständig transparent ablaufen. Dies ist nicht nur eine unabdingbare Voraussetzung für die Partizipation dieser Gruppen am Pflegeprozess, sondern verstärkt letztendlich auch die Akzeptanz, da die Beweggründe für die getroffenen Designentscheidungen auf diese Weise publik und damit nachvollziehbar werden. Der OKSTRA® ist also keine „Black Box“, die von einem Gremium hinter verschlossenen Türen ausgeknobelt wird, sondern bewegt sich stets im Lichte der Öffentlichkeit. Zur Schaffung dieser Tranparenz werden alle Änderungsanträge und Abstimmungsvorschläge mit entsprechenden Statusinformationen auf den OKSTRA®-Webseiten veröffentlicht. Außerdem existieren Mailinglisten, für die sich alle interessierten Personen über die OKSTRA®-Webseiten registrieren können und über die die Pflegestelle über die wesentlichen Vorgänge rund um den OKSTRA® informiert. Detaillierte Auskünfte erteilt die Pflegestelle darüber hinaus jederzeit auf Anfrage. Da die weitere Entwicklung des OKSTRA® von den bei der Pflegestelle eingehenden Änderungsanträgen abhängt, ist die Beteiligung der Anwender am Pflegeprozess für einen aktuellen und praxisgerechten OKSTRA® unverzichtbar. Die Anwender haben es selbst in der Hand, inwieweit der OKSTRA® ihren Anforderungen entspricht. Jeder Anwender, der einen Verbesserungsvorschlag macht, leistet darüber hinaus einen Beitrag zum Wohle der gesamten „OKSTRA®-Community“. |