Einleitung |
Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) ist die Fachbehörde für die Strasseninfrastruktur und den individuellen Strassenverkehr in der Schweiz. Die Abteilung Strasseninfrastruktur hat die Bauherrenfunktion für den Betrieb, den Unterhalt und den Bau der Nationalstraßen. Bis vor 25 Jahren stand der Neubau der Nationalstraßen-Infrastrukturen praktisch allein im Fokus der Verantwortlichen. Mit zunehmendem Alter der bestehenden Infrastrukturen wurde die Bedeutung der Instandsetzung immer größer. Heute stellen wir fest, dass der bauliche Unterhalt und der Ausbau der bestehenden Nationalstraßen wesentlich mehr Gelder beansprucht, als der Neubau. Die Pflege der bestehenden Infrastrukturen wird bereits in naher Zukunft noch massiv zunehmen. Parallel dazu haben sich die anzuwendenden technischen Normen und Standards stark weiterentwickelt. Dies vor allem zum besseren Schutz der Umwelt vor Immissionen, zur Verbesserung der Anpassung der Infrastrukturen in die Landschaft und zur Erhöhung der Straßenverkehrssicherheit sowie zur Verbesserung der Arbeitssicherheit. Wenn wir oben das „Was“ beschrieben haben, so wollen wir hier auch das „Wie“ darlegen. Wie setzen wir die baulichen Maßnahmen auf den bestehenden Nationalstraßen-Infrastrukturen um? Dazu lohnt sich zunächst ein Blick auf die Rahmenbedingungen (Verkehrsbelastung, Baustelle = Engpässe, Dauer der Maßnahmen, Verkehrs- und Arbeitssicherheit), welche vom ASTRA zu beachten sind. Bis vor ca. 10 Jahren erfolgten die Baumaßnahmen an bzw. auf den bestehenden Infrastrukturen nicht konzertiert, sondern in Form von vielen, nicht aufeinander abgestimmten Einzelmaßnahmen. Dieses für den Automobilisten unangenehme und durch die damalige Politik stark kritisierte „Stop and Go“ führte zu einem Strategiewechsel. Unter dem Eindruck obiger Feststellungen, hat das ASTRA deshalb vor 10 Jahren folgende Strategie zur Umsetzung der für die Erhaltung und Erneuerung der bestehenden Nationalstraßen-Infrastrukturen nötigen Maßnahmen festgeschrieben:
- Bildung großer Erhaltungsabschnitte (max. 15 km lang, mit rollender Baustelle von max. 5 km Länge) ohne Spurabbau während des Berufsverkehrs.
- In diesen Abschnitten werden alle zur „Sanierung“ und „Verbesserung“ der bestehenden Infrastruktur nötigen Maßnahmen realisiert, damit während 15 Jahren auf diesem Abschnitt keinerlei bauliche Maßnahmen mehr nötig sind.
- Zudem sollen solche Großbaustellen mindestens 30 km auseinander liegen (Empfehlung der Verkehrspsychologie).
- Es sind systematisch Zweischichtbetrieb bzw. auf stark belasteter Strecke Nachtschicht umzusetzen und Anreize zu schaffen, welche zu minimalen Behinderungs- bzw. Bauzeiten führen.
Heute plant das ASTRA diese großen Erhaltungsprojekte systematisch nach oben genannten Grundsätzen, wobei je Projekt zwischen den fünf gleichwertigen Projektanforderungen das Optimum zu definieren ist. In der Regel führen diese fünf gleichwertigen Projektanforderungen jedoch zu Zielkonflikten. |