FGSV-Nr. FGSV 001/19
Ort München
Datum 09.10.2002
Titel Pilotprojekte mit Funktionsbauverträgen – Erwartungen der Straßenbauverwaltung
Autoren Alfred Dreher
Kategorien Kongress
Einleitung

Bei den Bauverträgen herkömmlicher Art wird die gewünschte Bauqualität durch technische Bestimmungen für die Baustoffe und Baustoffgemische sichergestellt. Beim Funktionsbauvertrag wird die erforderliche Funktionalität durch Zustandswerte vorgegeben, die messtechnisch und visuell erfasst werden. Im Jahr 2002 wurden zwei Pilotprojekte durchgeführt. Die durchzuführenden Arbeiten des einen Projektes in Rheinland-Pfalz (Grunderneuerung BAB A 61 AK Koblenz – AS Kruft) umfassen einen konventionellen Teil (Teil A), als Funktionsbauleistung den gebundenen Oberbau (Teil B) und die bauliche Erhaltung des Teiles B für 20 Jahre (Teil C). Die Straßenbauverwaltung verknüpft mit dem Funktionsbauvertrag folgende Erwartungen: Optimierung der Gesamtkosten eines Bauwerkes, stärkere Einbindung des Auftragnehmers in die Bauleistung durch 20-jährige Erhaltungsphase, langfristige Überschaubarkeit der Kosten des Auftraggebers, Vereinfachung bei Bauüberwachung und -abrechnung durch Pauschale für Bauleistungen und feste Beträge zu bestimmten Zeitpunkten für die Erhaltung.

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1 Einleitung

Bei den Bauverträgen herkömmlicher Art soll die gewünschte Bauqualität durch eine Vielzahl technischer Bestimmungen für die einzelnen Baustoffe und Baustoffgemische sichergestellt werden. Die Qualität des fertigen Werkes wird darüber hinaus maßgebend von der ausführenden Firma bestimmt. Der Auftragnehmer leistet Gewähr für eine einwandfreie Ausführung für maximal 4 bis 5 Jahre.

Beim Funktionsbauvertrag steht die dauerhafte Gebrauchstauglichkeit – die Funktion der Straße – im Vordergrund und nicht viele technische Detailvorschriften. Die Funktion wird durch Zustandsmerkmale des Straßenoberbaues, die messtechnisch erfasst werden, definiert; Beispiel Asphalt: Längs- und Querebenheiten (Spurrinnentiefe, fiktive Wassertiefe), Griffigkeit sowie Substanzmerkmale der Oberfläche (Netzrisse, Flickstellen). Darüber hinaus werden visuell Schadensmerkmale erfasst und bewertet.

Der Auftrag wird erteilt für den Bau und die längerfristige Erhaltung – hier 20 Jahre.

2 Arbeiten beim Pilotprojekt Rheinland-Pfalz

Nachdem die Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Funktionsbauverträge im Straßenbau (ZTV Funktion-StB 01) als wesentliche Grundlage für Funktionsbauverträge erarbeitet worden waren sowie die notwendigen weiteren vertragsgestaltenden Unterlagen:

  • Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen zur messtechnischen Zustandserfassung und Bewertung mit schnellfahrenden Messsystemen (ZTV-MtZEB-StB 01)
  • Bewerbungsbedingungen
  • Aufforderung zur Angebotsabgabe
  • Angebotsschreiben
  • Besondere Vertragsbedingungen

für Funktionsbauverträge zur Verfügung standen und Pilotprojekte umgesetzt werden sollten, hat der Landesbetrieb Straßen und Verkehr Rheinland-Pfalz sein Interesse hieran bekundet. Im Jahr 2002 wurden bundesweit zwei Pilotprojekte realisiert:

  • Ba-Wü: BAB A 81 bei Rottweil, 10 km grundhafte Erneuerung
  • RP: BAB A 61, AK Koblenz–AS Kruft, 10 km grundhafte Erneuerung (Bild 1).

Das Pilotprojekt BAB A 61 stellt sich wie folgt dar:

  • Baulänge 10 km, Richtungsfahrbahn nach Norden
  • DTV: 52.000 Fahrzeuge/24h, 24 % Schwerverkehr, Bauklasse SV
  • Befestigte Fahrbahnbreite: 11,50 m, Verkehrsführung 4+0
  • Abwicklung in 2 Teillosen zeitlich hintereinander.

Bild 1: Lage des Pilotprojektes Rheinland-Pfalz

Folgende Arbeiten waren durchzuführen:

Teil A (konventioneller Vertrag):

  • Verkehrsführung
  • Ausbau vorhandener Befestigungen (Asphalt)
  • Erd- und Entwässerungsarbeiten
  • Erneuerung Parkplatzbefestigung, Hocheinbau Anschlussstelle
  • Angleichen Frostschutzschicht
  • teilweise Erneuerung von Brückenbelägen.

Teil B (Funktionsbauleistung):

  • Herstellung des gebundenen Oberbaues mit funktionalen Anforderungen.

Teil C (Bauliche Erhaltung des Teiles B):

  • für 20 Jahre (bzw. bis prognostizierte äquivalente 10 t Achslastzahl + 10 % erreicht wird; Kontrolle durch Achslastwaage).

3 Vergabeart

Als Vergabeart wurde nach Absprache mit dem BMVBW das nichtoffene Verfahren nach § 3a Nr. 1b VOB/A mit vorausgegangenem öffentlichem Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Wegen Überschreitung der Schwellenwerte (5 Mio. €) wurde entsprechend der Vergabeverordnung die Maßnahme EU-weit ausgeschrieben. Im Teilnahmewettbewerb mussten die Bewerber ihre Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit nachweisen. Beim öffentlichen Teilnahmewettbewerb ergab sich folgende Situation:

  • Zahl der Bewerber: 21
  • Zahl der zum nichtoffenen Verfahren zugelassenen Bewerber: 10.

Es wurden alle Bewerber, die die entsprechenden Nachweise erbracht haben, zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Der Vorteil dieses Vergabeverfahrens besteht darin, dass ein öffentlicher Zugang für alle Bewerber gegeben ist und durch die Vorauswahl eine Eingrenzung der Bewerber im Hinblick auf die Qualifikation erfolgt. Beim anschließenden nichtoffenen Verfahren mit einer begrenzten Zahl von Bietern ergibt sich für die Verwaltung ein reduzierter Aufwand für Angebotsprüfung und -wertung. Wenn Funktionsbauverträge einmal eine normale Vertragsart sind, ist zu entscheiden, ob dann die öffentliche Ausschreibung zu Grunde gelegt wird.

4 Inhalt der Ausschreibung im Hinblick auf Funktionsbauvertrag

Teil A

Der konventionelle Teil A wird als Einheitspreisvertrag abgewickelt und vergütet.

Teil B
Es werden nur funktionale Anforderungen gestellt. Die ansonsten üblichen Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Lieferbedingungen werden nicht vereinbart.

Bei der Funktionsbauleistung des Teiles B wird eine Referenzbauweise in der Ausschreibung vorgegeben, an die der Bieter aber nicht gebunden ist. Ihm ist freigestellt, andere Bauweisen anzubieten. Die Gleichwertigkeit ist nachzuweisen; bei Abweichungen von der RStO mit bemessungstheoretischer Herleitung. Schichtenaufbau, Bauweise und Herstellung sind darzulegen.

Als Referenzbauweise war vorgegeben:

  • 3,5 cm Gussasphalt 0/11
  • 8,5 cm Binder 0/16
  • 18 cm Asphalttragschicht
  • 15 cm Verfestigung der vorhandenen Frostschicht.

Die Vergütung erfolgt als Pauschale nach Leistungserbringung, im vorliegenden Fall

  • 40 % nach Fertigstellung des 1. Loses
  • 50 % nach Fertigstellung des 2. Loses
  • 10 % nach Auswertung und Akzeptanz der Übergabeinspektion.

Für die Ausführung wesentlicher Teile der Oberbauarbeiten nach Teil B werden keine Nachunternehmerleistungen zugelassen.

Nach Fertigstellung der Bauarbeiten erfolgt auf Kosten des Auftraggebers eine Übergabeinspektion zur Feststellung, ob die geforderten Übergabewerte nach den ZTV Funktion-StB 01 erreicht sind.

Teil C
Im Teil C sind die Kosten für die bauliche Erhaltung im Erhaltungszeitraum (20 Jahre) anzubieten. Während des Erhaltungszeitraums sind Funktionsinspektionen im Turnus von 3 Jahren auf Kosten des Auftragnehmers durchzuführen. Am Ende des Erhaltungszeitraumes erfolgt eine Abnahmeinspektion auf Kosten des Auftraggebers zum Nachweis, ob die in den ZTV Funktion-StB 01 geforderten Abnahmewerte für die Zustands- und Schadensmerkmale eingehalten sind. Eine Erhaltungsmaßnahme ist dann zu planen, wenn der Warnwert mindestens eines Zustandsmerkmals erreicht wird. Sie ist durchzuführen, wenn der Schwellenwert erreicht ist.

Zur Vermeidung vieler kostengünstiger Erhaltungsmaßnahmen sind Nutzungsausfallkosten vorgesehen, wenn der Verkehr durch Baustellen bedingte Geschwindigkeiten < 80 km/h behindert wird.

Für die bauliche Erhaltung hat der Bieter seine Erhaltungsstrategie qualifiziert darzulegen (Zeitpunkte, Erhaltungsart, Verkehrsführung).

Die Erhaltungskosten des AN umfassen:

  • Funktionsinspektionen
  • Erhaltungsmaßnahmen
  • Nutzungsausfallkosten.

Dabei sind die Barwerte, bezogen auf das Jahr 0 der Erhaltung, für die im jeweiligen Jahr kalkulierten Erhaltungskosten zu bilden. Aus der Summe der Barwerte werden die Annuitäten – jährlich gleiche Beträge also – gebildet, die unabhängig von den tatsächlich entstehenden Aufwendungen erstmals im Jahr 9 der Erhaltung und dann alle 3 weiteren Jahre jeweils mit einem Kostensteigerungsindex versehen abzüglich der Nutzungsausfallkosten ausgezahlt werden (Bild 2).

Bild 2: Berechnung der Vergütung im Erhaltungszeitraum

5 Ausschreibungsergebnis

Von 10 aufgeforderten Bewerbern haben 9 ein Angebot abgegeben.

Es wurden mit einer Ausnahme nur Bauweisen nach den RStO – zum Teil mit geringfügigen Modifikationen – angeboten, ein preislich im hinteren Bereich liegendes Angebot hatte einen stufenweisen Ausbau zum Inhalt.

Nicht alle Bieter haben die Referenzbauweise angeboten. Es kommt eine Betonbauweise zum Zuge (Bild 3).

Bild 3: Referenzbauweise und zur Ausführung kommende Bauweise

Vergleicht man die preisgünstigsten Angebote jeweils der einzelnen Teile A, B und C mit den Teuersten, ergibt sich folgendes Ergebnis:

  • Teil A (konventionell) 1:1,7
  • Teil B (Funktionsbauleistung) 1:1,7
  • Teil C (Erhaltung) 1:12 (1:8).

Die größte Spanne bei den Angeboten liegt erwartungsgemäß bei der Erhaltung; selbst wenn man die beiden teuersten Angebote des Teils C außer Betracht lässt, liegt das Verhältnis noch bei 1:8. Dies bedeutet, dass bei den Bietern im Bereich der Erhaltung eine erhebliche Unsicherheit zum Ausdruck kommt. Während bei den Bauleistungen und dem zugehörigen Gewährleistungsumfang umfangreiche Erfahrungen bei den Firmen vorliegen, fehlen solche im Bereich einer 20-jährigen Erhaltungsphase. Erfahrungen aus Deutschland mit Betreibermodellen, bei denen sich das gleiche Problem stellt, gibt es noch nicht. Ferner ist nicht auszuschließen, dass taktische Überlegungen eine Rolle mitgespielt haben.

Der gewählte Erhaltungszeitraum von 20 Jahren hat bei der in Rheinland-Pfalz möglichen 4+0-Verkehrsführung Vorteile für die Betonbauweise. Die Schäden an den Betonplatten dürften sich dann noch sehr in Grenzen halten; die erforderliche Fugenpflege ist übersehbar. Dieser Preisvorteil ist bei dem Funktionsbauvertrag in Baden-Württemberg, wo die Fahrbahnbreite nur eine 3+1-Verkehrsführung zuließ, nicht gegeben. Dort kommt eine Asphaltbauweise zum Zuge.

Für weitere Projekte wird zu entscheiden sein, ob man den Erhaltungszeitraum z. B. um 5 Jahre verkürzt oder verlängert, damit keine Begünstigung einer Bauweise eintritt.

Die Bauarbeiten für das Pilotprojekt Rheinland-Pfalz haben am 12. August 2002 begonnen. Das Los 1 sollte Anfang Dezember fertig gestellt sein, das Los 2 sollte in der ersten Jahreshälfte 2003 begonnen und fertig gestellt sein.

6 Erwartungen der Straßenbauverwaltung

Für die Straßenbauverwaltung und den Baulastträger setzen sich die Gesamtkosten eines Bauwerkes aus den Bau- und den Erhaltungskosten zusammen. Eine Einbindung des Auftragnehmers in die Erhaltung hat bei den konventionellen Verträgen nur bis zum Ende der Gewährleistung stattgefunden.

Mit dem Funktionsbauvertrag verknüpft die Verwaltung folgende Ziele und Erwartungen:

  • Optimierung der Gesamtkosten eines Bauwerkes, bestehend aus Bau- und Erhaltungskosten
  • stärkere Einbindung des Auftragnehmers in die Bauleistung durch 20-jährige Erhaltungsphasen
  • Anreiz, qualitativ bestmöglich zu bauen, um Erhaltungskosten zu minimieren
  • langfristige Überschaubarkeit der Kosten des Auftraggebers – bessere Finanzbedarfsplanung
  • größere Freiheit bei den Bauweisen, weil Einzelvorschriften nicht vereinbart werden
  • Vereinfachung bei Bauüberwachung und Abrechnung durch Pauschale für Bauleistung und feste Beträge zu bestimmten Zeitpunkten für die Erhaltung.

Neben diesen Zielen hat die Verwaltung die Erwartung, dass der Funktionsbauvertrag so eindeutig ist, dass die Einigungsstelle, die bei Meinungsverschiedenheiten anzurufen ist, nicht in Anspruch genommen werden muss.

In einem Gespräch zum Thema Funktionsbauverträge zwischen Bauwirtschaft, BMVBW und Ländervertretern ergab sich noch ein gewisser Ergänzungsbedarf an den Vertragsgrundlagen. Es wird z. B. angestrebt, mittelfristig auch den Restwert in die Bewertung einfließen zu lassen.

Nach den beiden ersten Verträgen sollten weitere Pilotprojekte auf den Weg gebracht werden, um zusätzlich Erfahrungen zu sammeln, damit Funktionsbauverträge künftig verstärkt zum Einsatz kommen.