FGSV-Nr. FGSV 001/22
Ort Düsseldorf
Datum 08.10.2008
Titel Die Richtlinien für Rastanlagen an Straßen
Autoren BOR’in Dipl.-Ing. Brit Colditz
Kategorien Kongress
Einleitung

Die bisherigen „Richtlinien für Rastanlagen an Straßen“ (RR 1) hat der damalige Bundesminister für Verkehr im Jahre 1981 als Teil 1 (Allgemeine Planungsgrundsätze, Landschaftsgestaltung, Ergänzende Planungsgrundsätze für unbewirtschaftete Rastanlagen) herausgegeben. Das ursprüngliche Konzept sah darüber hinaus vor, einen Teil 2 zu erarbeiten, der die Planungsgrundsätze für bewirtschaftete Rastanlagen enthalten und die „Richtlinien für die Anlage der Nebenbetriebe und ihrer Verkehrsanlagen“ (RAN) ersetzen sollte. Dies wurde zunächst zurückgestellt, da sich in den 1980er Jahren ein Rückgang der Neubaumaßnahmen von Rastanlagen abzeichnete. Diese Situation änderte sich grundlegend durch die Deutsche Einheit. Im Hinblick auf zahlreiche anstehende Neu- und Ausbaumaßnahmen von Rastanlagen wurden im Jahre 1999 zunächst die wichtigsten Planungsgrundsätze als Vorläufige Hinweise zu den „Richtlinien für Rastanlagen an Straßen“ bezüglich Autobahnrastanlagen (VHRR) herausgegeben und die bestehenden Regelungen teilweise außer Kraft gesetzt.

Inzwischen hat der Arbeitskreis „Rastanlagen“ der FGSV den Entwurf der neuen „Richtlinien für Rastanlagen an Straßen“ (RR) vorgelegt. Die RR behandeln die Bedarfsplanung, die Standortermittlung für neue Rastanlagen, den straßenbaulichen Entwurf, die bauliche Gestaltung und die Ausstattung von Rastanlagen sowie die Gestaltung der Freiflächen auf Rastanlagen. Ein gesondertes Kapitel befasst sich mit den Hochbauten, wobei vor dem Hintergrund der Privatisierung der so genannten Nebenbetriebe – hier Tankstellen und Raststätten – im Jahre 1998 eine grundlegende Überarbeitung der hierzu bestehenden Regelungen für bewirtschaftete Rastanlagen vorgenommen wurde.

Der Güterverkehr auf den Bundesautobahnen hat in den vergangenen Jahren ständig zugenommen. Mit dem Verkehrsanstieg hat der Ausbau der Rastanlagen auf den Bundesautobahnen nicht überall Schritt halten können. Durch die Einhaltung der im Rahmen der EG-Sozialvorschriften für Fahrpersonal vorgeschriebenen Lenkzeitunterbrechungen und Ruhepausen der Lkw-Fahrer kommt es trotz der beträchtlichen Zahl der verfügbaren Lkw-Parkstände vor allem auf den Rastanlagen der Hauptachsen von Montag bis Donnerstag abends und nachts immer wieder zu Engpässen. Aus diesem Sachverhalt resultierende Erkenntnisse wurden bereits bei der Bearbeitung des Entwurfs berücksichtigt.

Die Einführung der neuen „Richtlinien für Rastanlagen an Straßen“ ist für das Jahr 2009 vorgesehen.

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