FGSV-Nr. FGSV 002/84
Ort Karlsruhe
Datum 27.09.2005
Titel Unterhaltsfreundliche Gestaltung von Straßenanlagen
Autoren Felix Muff (2005)
Kategorien Straßenbetrieb, Winterdienst
Einleitung

Knappe finanzielle Ressourcen für den Bau und den Betrieb von öffentlichen Straßen, sowie hohe Verkehrsfrequenzen, erfordern bereits in der Projektierungsphase eine verstärkte Zusammenarbeit von Planern, Ingenieuren, Architekten mit den späteren Betreibern. Die 2001 publizierte Schweizer Norm SN 640 039-1 Straßenprojektierung – Unterhaltsfreundliche Gestaltung von Straßenanlagen, enthält Richtlinien und Vorgaben aus der Sicht des betrieblichen Unterhalts. Indem die Bedürfnisse aus Betrieb und Unterhalt von Straßenanlagen als Vorgaben in die Planung und Projektierung einfließen, werden nachträgliche Schwierigkeiten und Kosten beim Betrieb der Anlage vermieden.

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1 Einleitung

Knappe finanzielle Ressourcen für den Bau und den Betrieb von öffentlichen Straßen, sowie hohe Verkehrsfrequenzen, erfordern bereits in der Projektierungsphase eine verstärkte Zusammenarbeit von Planern, Ingenieuren, Architekten mit den späteren Betreibern. Die 2001 publizierte Schweizer Norm SN 640 039-1 Straßenprojektierung – Unterhaltsfreundliche Gestaltung von Straßenanlagen, enthält Richtlinien und Vorgaben aus der Sicht des betrieblichen Unterhalts. Indem die Bedürfnisse aus Betrieb und Unterhalt von Straßenanlagen als Vorgaben in die Planung und Projektierung einfließen, werden nachträgliche Schwierigkeiten und Kosten beim Betrieb der Anlage vermieden.

2 Begriffe

2.1 Unterhaltsfreundliche Straßenanlagen

Unterhaltsfreundlich ist eine Straßenanlage, ein Anlagenteil oder eine Installation, wenn die periodischen Kontroll-, Wartungs- und Unterhaltsarbeiten sowie der Ersatz der Verschleissteile wenig Aufwand erfordern, alle Teile gut zugänglich sind und die Arbeiten, möglichst ohne Verkehrsbehinderungen zu verursachen, durchgeführt werden können.

2.2 Unterhaltskosten

Unterhaltskosten sind Kosten, die aus der Substanzerhaltung der Anlage erwachsen. Beispiele sind Belagsunterhalt, Brückenunterhalt usw.

2.3 Betriebs- und Lebenszykluskosten

Betriebskosten erwachsen aus dem Erhalt der Betriebssicherheit und der Betriebskapazität. Beispiele sind Winterdienst, Reinigung usw. Lebenszykluskosten umfassen die Kosten von der Erstellung über den Unterhalt, den Betrieb bis zum Rückbau der Anlage.

2.4 Zuständigkeit und Verantwortung

Zuständig und verantwortlich für die unterhaltsfreundliche Gestaltung der Straßenanlage sind der Bauherr und die projektierenden Fachleute.

3 Unterhalt

3.1  Grundsätzliches

Grundsätzlich wird davon ausgegangen, dass alle Anlagenteile einer Straße einen Unterhalt erfordern. Vor Inbetriebnahme einer Anlage findet eine Abnahme statt. Zu dieser Abnahme sind die mit dem Unterhalt und dem Betrieb betrauten Fachstellen aufzubieten. Dauer und Ablauf der Garantiezeiten müssen in einer Gesamtübersicht dokumentiert sein. Anlässlich der Abnahme werden dem Bauherrn für alle Anlagenteile und Installationen die notwendigen Unterhaltsdokumente wie Unterhaltspflichtenhefte, Unterhaltspläne sowie die Revisionspläne der elektromechanischen Anlagen übergeben. Diese Unterlagen beschreiben alle vorhersehbaren Kontroll- und Unterhaltsarbeiten, die für einen störungsfreien Betrieb und eine fachgerechte Erhaltung der Anlage notwendig sind. Für den Unterhalt von Kunstbauten werden zusätzliche Baudokumente verlangt.

3.2 Unterhaltspflichtenhefte

In den Unterhaltspflichtenheften werden alle Maßnahmen aufgelistet und beschrieben, die für eine dauerhafte Funktionsfähigkeit der Anlage notwendig sind. Insbesondere werden folgende Punkte behandelt:

  • Sicherheitsmaßnahmen
  • Pflegeintervalle Periodizität
  • Kontroll-, Wartungs- und Unterhaltsarbeiten mit Checklisten
  • Funktionskontrollen
  • Spezialwerkzeuge, Geräte und Ausrüstung
  • Materialien und gegebenenfalls Vorgabe für die Produktwahl.

3.3 Unterhaltspläne

Die Unterhaltspläne geben einen Überblick über die Anlage und die dazugehörenden Objekte. Wo nötig enthalten sie Detailpläne und Schemata. Im Weiteren gehen die Unterhaltspläne auf die folgenden Punkte ein:

  • Zufahrtsmöglichkeit für den Unterhaltsdienst und Ausstellflächen
  • Vorgesehene Arbeitsflächen für den Einsatz
  • Verkehrsführung bei Unterhaltsarbeiten
  • Sicherheitsvorkehrungen für die Verkehrsführung während der Bauarbeiten.

Beispiele für Unterhaltspläne sind:

  • Pflegepläne für Grünflächen
  • Reinigungskonzept für Entwässerungen
  • Routenpläne für Reinigung und Winterdienst
  • Entleerungspläne von Bach- und Kiesfängen.

Für die elektromechanischen Anlagen müssen folgende Dokumente vorhanden sein bzw. Vorkehrungen getroffen werden:

  • Funktions- und Ablaufpläne mit Checklisten für die Prüfung von Ereignisfällen
  • Liste der verantwortlichen Personen
  • Prüfprotokolle mit Datum und Unterschrift
  • Handbücher und Richtlinien für das Pikettpersonal
  • Wegleitung (Kurzfassung) für das technische Personal
  • Qualitätssicherungsplan
  • Daten und Dokumente müssen archiviert werden.

4 Kosten

4.1 Lebenszykluskosten

Die Kostenbetrachtung eines Bauwerks, eines Anlagenteils oder einer Installation umfasst grundsätzlich die gesamten Kosten von der Erstellung bis zur Wiederentfernung (WLC: Whole Life Costing). Werden nur die Investitionskosten betrachtet, kann kaum eine wirtschaftlich optimale Gesamtlösung erreicht werden.

Die Lebenszykluskosten umfassen:

  • Investitionskosten
  • Unterhaltskosten während der gesamten Lebensdauer
  • Betriebskosten während der gesamten Lebensdauer
  • Entsorgungs- Rückbaukosten
  • Abschreibungskosten

Die Ausgestaltung einer Straßenanlage mit all ihren Details beeinflusst die Lebenszykluskosten entscheidend (insbesondere Werkleitungen im Straßenkörper). Mit der unterhaltsfreundlichen Gestaltung einer Straßenanlage können die Unterhalts- und die Betriebskosten wesentlich beeinflusst werden. Dieser Tatsache ist nebst allen anderen Entscheidungskriterien das nötige Gewicht beizumessen.

4.2 Unterhaltskosten

Die Unterhaltskosten erwachsen aus der Substanzerhaltung der Anlage. Sie umfassen Erneuerung und baulichen Unterhalt und sind in der Regel periodisch wiederkehrend. Nebst den Kosten der Unterhalts- und Erneuerungsmaßnahmen, inklusive Planung und Projektierung, sind folgende Kosten dazuzurechnen:

  • Wartungsverträge
  • Entsorgung Recycling
  • Schaffung der Zugänglichkeit
  • Verkehrsführung, Signalisation, Absperrung, Sicherheitsmaßnahmen
  • unumgängliche Nachtarbeit
  • Kontrollaufwand (Inspektion).

4.3 Betriebskosten

Die Betriebskosten sind Kosten, die aus dem Erhalt der Betriebssicherheit und der Betriebskapazität der Straßenanlage erwachsen. Sie umfassen:

  • Winterdienst
  • Grünpflege
  • Reinigung, z. B. Entwässerungsanlagen, Straßenoberfläche, Böschungen, Signalisation, Nebenanlagen, Ausrüstungen und Tunnelinnenraum
  • Technischer Dienst
  • Kleinreparaturen
  • Wartungsverträge
  • Kontrollaufwand
  • Energie- und Wasserverbrauch
  • Verbrauchsmaterial und Ersatzteile
  • Entsorgung
  • Verkehrsführung und Signalisation
  • Nachtarbeit
  • Personalausbildung.

5 Grundsätze für die unterhaltsfreundliche Gestaltung

5.1 Zugänglichkeit, Begehbarkeit

  • Alle Anlagenteile müssen mit den für den Unterhalt benötigten Fahrzeugen, Geräten und Hilfsmittel gut zugänglich sein.
  • Wenn der Zugang zu einer Tunnelzentrale mit Fahrzeugen nur von der Überholspur aus möglich ist, soll ein minimaler Verzögerungs- und Beschleunigungsstreifen vorgesehen werden.
  • Unterhaltsintensive Anlagenteile sollen so angeordnet sein, dass sie ohne Zeitverlust zugänglich sind.
  • Durchgänge, Leitungsstollen usw. müssen gut und sicher begehbar sein. Sie müssen entwässert und wo notwendig beleuchtet und entlüftet sein.
  • Wo der Zugang nicht ebenerdig möglich ist, muss die notwendige Vorrichtung (Lifte, Aufzüge, Hebezüge, Leitern, Kontrollstege) bereits eingebaut sein. Dabei muss auf die nötigen Werkzeuge und Materialien für den Unterhalt Rücksicht genommen werden.
  • In geschlossenen Räumen muss eine ausreichende Beleuchtung und Belüftung vorhanden sein.
  • Alle für den Unterhalt und den Betrieb notwendigen Anschlüsse für Energie und Wasser sollen in unmittelbarer Nähe vorhanden sein.
  • Entwässerungsleitungen und Schächte müssen für die Spülung gut zugänglich
  • Ölabscheider und Kiesrückhaltebecken müssen mit den entsprechenden Fahrzeugen gut zugänglich sein.
  • In Tunneln sind für Kontroll- und Unterhaltsarbeiten Ausstellbuchten vorgesehen. Damit erübrigen sich Tunnelsperrungen wegen Kleinereignissen.
  • Auf Hochleistungsstraßen, ohne Standstreifen, sind in bestimmten Abständen Ausstellbuchten vorgesehen (z. B. bei Notrufsäulen).

Bild 1: Hier ist die Zugänglichkeit mit Fahrzeugen zum Reinigen des Ölabscheiders gewährleistet

5.2 Mechanischer Unterhalt ohne Behinderung

Grundsätzlich sollen alle periodischen Arbeiten des Unterhalts und des Betriebs mechanisch möglich sein. Handarbeit ist nur in Ausnahmefällen vorgesehen. Insbesondere sind folgende Punkte zu beachten:

  • Für die Dimensionierung der Zugänge muss die Masse, der für Unterhalt und Betrieb vorgesehenen Fahrzeuge und Geräte, beachtet werden.
  • Die periodischen Arbeiten sollen keine Spezialgeräte erforderlich machen.
  • Grünflächen sind mechanisch zu bearbeitet und entsprechend zu dimensionieren sowie zu erschliessen. Wo zwischen Leitschranken und Mauern nicht genügend Breite für den Balkenmäher geschaffen werden kann, ist eine Humusierung und Begrünung zu unterlassen.
  • Gehölzflächen müssen für die periodische Pflege mit den dazu benötigten Geräten zugänglich sein.
  • Bei der «Möblierung» von Straßen und beim Bau von Schutzinseln muss auf die für die Rettungsdienste und den Unterhalt benötigten Fahrzeuge (Entsorgung, Wischmaschinen, Kanalspüler, Schneepflüge) Rücksicht genommen werden.
  • Beschilderung und Absperrpfosten müssen die ungehinderte Durchfahrt von Schneepflügen und Kehrmaschinen gewährleisten.

Bild 2: Die Grünflächen müssen mechanisch unterhalten werden können. Im Beispiel links ist das nicht möglich. In solchen Fällen ist auf eine Bepflanzung zu verzichten. Im Bild rechts behindern die schrägen Stützen den Mähvorgang.

Bild 3: Minimale Lichtraumprofile ausserhalb der Fahrbahn für den mechanischen Unterhalt

Bild 4: Zu enger Gehweg behindert die mechanische Schneeräumung

5.3 Verkehrsbehinderungen

Grundsätzlich sollen alle periodischen Arbeiten des Unterhalts und des Betriebs ohne Verkehrsbehinderungen, insbesondere ohne temporäre Reduktion der Fahrstreifen möglich sein (Imperativ für Autobahnen und Hochleistungsstraßen, anzustrebendes Ziel für Straßen in Agglomerationen). Davon ausgenommen sind Belagserneuerungen. Um diesen Grundsatz durchsetzen zu können, sind folgende Voraussetzungen zu schaffen:

  • Auf Autobahnen soll bei großflächigen Unterhaltsarbeiten wie Belagserneuerungen eine 4/0 Verkehrsführung möglich sein. Das bedingt eine lichte Weite von min. 12,10 m zwischen den äußeren Schutzeinrichtungen.
  • Für gewisse Arbeiten sind Ausstellplätze für Unterhaltsfahrzeuge vorzusehen, z. B. für Auslegerkrane für Arbeiten an Objekten über Fahrstreifen.
  • Längsleitungen in Mittelstreifen von Autobahnen sind zu vermeiden, da für periodische Arbeiten die Überholstreifen gesperrt werden müssten.
  • Kontroll- und Wartungsarbeiten sollen von außerhalb der Fahrstreifen durchgeführt werden können.

5.3 Lagerhaltung

Um eine optimale und damit kostengünstige Lagerhaltung von Ersatzteilen und Verbrauchsmaterial zu ermöglichen, ist bei der Projektierung und der Ausführung von Straßenanlagen und Ausrüstungen auf eine möglichst kleine Material- und Produktvielfalt zu achten. Den Ausschreibungsunterlagen sind entsprechende technische Spezifikationen beizufügen.

5.4  Sicherheit

  • Der Sicherheit für die Anlagebenützer und das Unterhaltspersonal ist gebührend Beachtung zu schenken.
  • Nachtarbeit erfordert einen erhöhten Aufwand für die Sicherheit der Ausführenden (Beleuchtung, Abschrankung). In der Regel führt die Nachtarbeit auch zu erhöhten Kosten. Demgegenüber können Verkehrsstörungen (Staus) vermieden werden.
  • Die einschlägigen Vorschriften betreffend Arbeitssicherheit sind bei der Gestaltung der Anlagenteile beizuziehen.

6  Unterhalt einzelner Anlagenteile

6.1 Straßen und Gehwege

Zu den Haupttätigkeiten des Betriebs gehören der Winterdienst und die Reinigung. Für die Schneeräumung werden Schneepflüge von 2 bis 6 m Breite eingesetzt. Bei der Gestaltung des Straßenraums und der Festlegung der Quergefälle ist Folgendes zu beachten:

  • Auf Autobahnen soll das Quergefälle der Standstreifen konsequent nach außen weisen, damit zur Seite gepflügter Schnee beim Tauen keine Rinnsale über die Fahrstreifen verursacht. Das Wasser gefriert in Frostnächten und stellt damit ein großes Gefahrenpotenzial dar.
  • Vor Tunnelportalen ist in Einfahrtsrichtung rechts eine Ablagefläche für weggepflügten Schnee vorzusehen.
  • Vor längeren Tunneln ist für die Schneepflüge eine Wendemöglichkeit zu schaffen. Dabei ist zu beachten, dass Schneepflüge an die Geometrie der Straße besondere Anforderungen stellen (Radien, Vertikalausrundung, Gefälle).
  • Einbauten auf der Straße (Verkehrsinseln, Kreisel) müssen so gestaltet werden, dass die Durchfahrt mit Schneepflügen und Reinigungsmaschinen ohne Fahrmanöver möglich ist.
  • Straßenränder sind so zu gestalten, dass sie mit einmaliger Durchfahrt der Schneepflüge und der Reinigungsmaschinen behandelt werden können. Einbuchtungen für Einlaufschächte sind zu vermeiden.

Bild 5: Die Einbuchtungen verursachen Schwierigkeiten bei der mechanischen Reinigung und der Schneeräumung (Handarbeit)

6.2 Grünflächen

Für die Grünflächen ist ein möglichst magerer Boden mit wenig Humus am geeignetsten. Grundsätzlich müssen Grünflächen mechanisch unterhalten werden können. Kleinflächen und Pflanztröge sind zu vermeiden. Folgende Punkte sind zu beachten:

  • Anzustreben sind Einzelbäume und -büsche sind zu vermeiden.
  • Bei bepflanzten Wänden sind unterhaltsarme Pflanzen zu verwenden. Der ganze bepflanzte Bereich muss für den periodischen Rückschnitt mit mechanischen Geräten geeignet und gut erreichbar sein.
  • Auf bepflanzte Wände, die eine dauernde künstliche Bewässerung benötigen, ist zu verzichten. Sie sind unwirtschaftlich und widersprechen dem Prinzip der Nachhaltigkeit.
  • Pflanzen, deren Wurzeln Belagsschäden verursachen (z. B. Akazie, Pappel, Waldföhren, Ölweiden), erfordern genügenden Abstand von Belagsflächen.
  • Sanddorn darf in der Nähe von Straßen nicht gepflanzt werden. Seine Wurzeln zerstören die Beläge – selbst aus größerer Entfernung.
  • Weiden, Pappeln und Eschen sind in der Nähe von Entwässerungs- und Sickerleitungen zu vermeiden.
  • Grünflächen sollen nur an Stellen angelegt werden, wo sie keine künstliche Bewässerung erfordern. Davon ausgenommen sind nur Zierflächen in Städten und Gemeinden.
  • Intensivpflanzungen in Verkehrsinseln und Kreiseln sind zu vermeiden.
  • Bei Wildschutzzäunen ist der Freiraum zwischen Sträuchern und Zaun genügend groß (mindestens 0,5 m) zu dimensionieren.

6.3 Entwässerungen und Leitungsanlagen

Entwässerungsleitungen, Schächte und Rückhaltebecken werden mit Kanalspülgeräten gereinigt. Der Zugang muss für die entsprechenden Geräte überall gewährleistet sein. Grundsätzlich sind keine Entwässerungsleitungen und Schächte zu bauen, die nicht mechanisch gespült werden können. Auf folgende Punkte ist besonders zu achten:

  • Keine Längsleitungen in Mittelstreifen von Autobahnen.
  • Keine engen Bogen in Entwässerungsleitungen.
  • Keine Schächte auf Fahr- und Standstreifen von Autobahnen und Überlandstraßen.
  • Keine Schächte unter Leitschranken.
  • Einstiegsschächte erfordern eine minimale lichte Weite von 60 cm sowie, wo nötig, eingebaute Leitern.
  • Schächte und Schlammsammler müssen so platziert sein, dass die Saugvorrichtung der Kanalspülgeräte problemlos eingeführt werden kann.

Bild 6: Ungünstige Anordnung von Schächten. In beiden Beispielen ist das Heben der Deckel mit Schwierigkeiten verbunden. Im linken Beispiel ist die mechanische Reinigung nicht möglich

  • Die Steuerungselemente für Pumpenanlagen müssen so angeordnet sein, dass sie im Störfall zugänglich bleiben und keinen Schaden nehmen.
  • In Tunneln, Galerien und bei Kunstbauten sind Spülstutzen oder Spülschächte für die Reinigung der Entwässerungsleitungen vorzusehen. Dabei soll die Reinigung von der Fahrbahn aus möglich sein.
  • Das Oberflächenwasser aus Tunneln soll nach Möglichkeit auf eine ARA-Leitung umschaltbar sein. Damit können Rückhaltebecken für die Tunnelreinigung und Wassertransporte vermieden werden.

6.4 Kunstbauten

Grundsätzlich müssen alle Räume für das Unterhaltspersonal leicht begehbar sein. Labyrinthe sind zu vermeiden. In den Räumen muss eine Beleuchtung installiert sein. Durchschlupfe sind genügend groß zu dimensionieren. Folgende Punkte sind zu beachten:

Bild 7: Vorspringende Einbauten können durch Schneepflüge beschädigt werden

  • Einlaufschächte und Entwässerungsleitungen müssen für die Saug- und Spülfahrzeuge zugänglich sein.
  • Brückeneinläufe sind mit vertikalen Ableitungen zu bauen.
  • Vorspringende Anlageteile sind zu vermeiden, da sie Schneepflüge und Anlageteile beschädigen können (Fahrbahnübergänge, Abdeckungen in New-Jersey-Mauern).
  • Fahrbahnübergänge sind so zu gestalten, dass sie möglichst nicht gereinigt werden müssen.
  • Flächen, die Anreiz für Graffiti bieten, sind möglichst zu vermeiden. An exponierten Stellen können sie mit einer Vorbehandlung versehen werden. Vorpflanzung kann eine gute Vorbeugemaßnahme sein.
  • Brückenwiderlager in Böschungen sollen mittels Treppen für Kontroll- und Unterhaltsarbeiten gut zugänglich sein.

6.5 Elektromechanische Installationen

Grundsätzlich sind robuste Anlagen vorzusehen, da sie in Straßennähe einer erhöhten Staubund Schmutzbelastung ausgesetzt sind. Auch in Tunneln sollen nur spritzwassersichere Anlagen verwendet werden (Strahlventilatoren). Schächte sollen grundsätzlich ausserhalb der Verkehrsfläche liegen. Es sind Deckel zu wählen, die ohne Spezialvor-richtung gehoben werden können.

Für Signalisierung und Wegweisung ist an Stelle von Beleuchtung retroreflektierendes Material zu verwenden. Wechselsignale müssen vereisungssicher sein und Drehsignale im Mittelstreifen vom Straßenrand aus bedienbar sein.

Die Installation von aktiven Teilen im Fahrraum, die eines Unterhalts oder Kontrollen bedürfen oder speziell empfindlich sind, ist, wo immer möglich, zu vermeiden. Ausrüstungen müssen so konstruiert sein, dass Schmutzansammlungen am Bau und an den Geräten vermieden werden.

Auf offenen Strecken ist speziell auf Folgendes zu achten:

  • Schächte von Kabelrohranlagen müssen ausserhalb der Verkehrsfläche liegen. Es sind Deckel zu wählen, die mit einfachen Werkzeugen zu heben sind. Die Schächte müssen entwässert werden.
  • Signalbrücken für Wechsel- und Fahrstreifensignale sollen begehbar sein. Als Alternative sind Ausstellbuchten für Auslegerkrane zu schaffen.
  • In Verzweigungen sind Stützen von Signalbrücken und Jochen zu vermeiden.
  • Bei Mittelstreifenüberfahrten sind beidseits elektrische Anschlüsse für die temporäre Signalisation vorzusehen. In Tunneln ist speziell auf Folgendes zu achten:
  • Dem Korrosionsschutz ist im aggressiven Tunnelklima besondere Bedeutung beizumessen.
  • Es dürfen nur spritzwasserdichte und korrosionssichere Ausrüstungen (Strahlventilatoren, Leuchten, Signale, Kameras, Apparate, Verteildosen, Steckverbindungen etc.) verwendet werden.
  • Maßgebend für die Materialwahl ist das so genannte Normalpotenzial E°. Eine Kombination von unterschiedlichen Materialien ist zu vermeiden.
  • Alle Verschraubungen sind in rostfreiem Stahl auszuführen.
  • Bei Trägern, Tragwerken und Verbindungsmitteln sind die speziellen Materialvorschriften bezüglich Korrosionsfestigkeit zu beachten.
  • Im Verkehrsraum und in den Fluchtwegen sollen keine Elektronik und Teile, die einer Wartung bedürfen, eingebaut werden.
  • Ausrüstungen an den Tunnelwänden müssen leicht und ohne Spezialwerkzeuge demontier- und wieder montierbar sein.
  • Vorstehende Teile an Tunnelwänden (Signalisation, Beschilderung, Videokameras) müssen so konzipiert werden, dass sie bei der Reinigung nicht stören oder rasch und ganz entfernt werden können.

In Tunnelzentralen ist speziell auf Folgendes zu achten:

  • Es sind Gehverbindungen zwischen den Zentralen und den Verkehrsräumen vorzusehen.
  • Je nach Disposition der Zentralen sind zusätzliche Fluchtwege zu erstellen.
  • Zentralenlüftungsanlagen müssen im Überdruck arbeiten. Die Luftwege sind mit Grob- und Feinstaubfiltern in Kassettenanordnung auszurüsten.
  • Automatische Umluft-, Zu- und Abluftregulierung ist vorzusehen.
  • Bei größeren Anlagen ist eine Wärmerückgewinnung Keine Elektroheizungen installieren.
  • Schalt- und Steuerschränke sind von unten nach oben zu durchlüften.
  • Es sollen Großräume angestrebt werden. Anlagen mit einem störenden Geräuschpegel in einem separaten Raum unterbringen.
  • Sicherheitsabstände der Elektroschränke und breite Fluchtwege nach SEV sind einzuhalten.
  • Zentralen sind mit begehbarem Kabelkeller oder Doppelboden auszurüsten.
  • Der Platzbedarf für spätere Erneuerungen soll bei der Planung mitberücksichtigt werden.
  • Wartungsarme Batterien für die unterbruchslose Stromversorgung verwenden.
  • Zutrittsberechtigungen zu Tunnelanlagen sind über ein elektronisches Schlüsselsystem für Betriebspersonal, Unternehmen, Ingenieurbüros, Dienste wie Feuerwehr, Polizei, Sanität zu bewerkstelligen.
  • Bei mehrstöckigen Zentralen sind Warenlifte vorzusehen.

7 Ausblick

Die Norm SN 640 039-1 sensibilisiert die Projektierenden für die Belange des Unterhaltes und Betriebes. Die Anlagenbetreiber unterstützt diese Norm in der Durchsetzung ihrer Forderungen nach unterhaltsfreundlichen Straßenanlagen, Pflichtenhefte, Plänen.

Literaturverzeichnis

Herausgeber

Titel

Normnummer

VSS

Straßenprojektierung

SN 640 039-1

VSS

Straßenunterhalt, Reinigung

SN 640 720

VSS

Winterdienst, Bewegliche Mittel

SN 640 757

VSS

Winterdienst, Anforderungen an Streugeräte

SN 640 774

VSS

Entsorgung im Straßenbetrieb

SN 640 727

VSS

Geometrisches Normprofil

SN 640 201

Arbeitskreis „Unterhaltungs- und Betriebsdienst“ in der FGSV

“Merkblatt für den Unterhalts- und Betriebsdienst an Straßen“

FGSV 390

ASTRA

Richtlinie „Projektierung und Ausführung von

Kunstbauen und Nationalstraßen“

VSS

Signalisation von Baustellen auf Autobahnen und Autostraßen

SN 640 885