FGSV-Nr. FGSV 002/118
Ort Veitshöchheim
Datum 18.05.2017
Titel Erfahrungen in der Umsetzung der Umweltbaubegleitung; die UBB als Instrument zur Qualitätssicherung
Autoren Dipl.-Ing. (FH) Dietmar Narr
Kategorien Landschaftstagung
Einleitung

Anhand von Beispielen zu geänderten Rahmenbedingungen wie einer sensiblen Öffentlichkeit und aktuellen Entwicklungen in der Rechtsprechung lassen sich vielfältige Anforderungen an die Umweltbaubegleitung definieren. Um diesen gerecht werden zu können sind neben einschlägigen Fachgesetzen zahlreiche Regelwerke vorhanden, die es im Rahmen von Bautätigkeiten zu beachten gilt. Wesentliche rechtliche Grundlage ist die Definition eines Umweltschadens gemäß Umweltschadensgesetz mit Bezug zu Bundesnaturschutzgesetz, Wasserhaushaltsgesetz und Bundesbodenschutzgesetz. Demnach lässt sich auch das Aufgabengebiet der Umweltbaubegleitung in mehrere Fachrichtungen unterteilen (Naturschutz, Artenschutz, Bodenschutz, Wasserschutz). Die Belange der Umweltbaubegleitung müssen über eindeutig definierte Schnittstellen gegenüber dem technischen Umweltschutz abgegrenzt werden. Auch die Bauleitung von Landschaftsbauarbeiten z. B. zur Herstellung von Kompensationsflächen fällt nicht in das Aufgabenfeld der Umweltbaubegleitung. Das Hauptaufgabenfeld bilden die Belange des Natur- und Artenschutzes. Der Tätigkeitsschwerpunkt liegt dabei im Projektmanagement. Die Grundlage bilden Vorgaben aus Planungs- und Genehmigungsverfahren (z. B. Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen). Diese müssen nicht erst bei der Ausführung, sondern bereits in Ausführungsplanung, Bauzeitenplanung und Ausschreibung berücksichtigt werden. Häufig ergibt sich Konfliktpotenzial zwischen Artenschutzmaßnahmen mit Bauzeitenbeschränkungen und einer möglichst wirtschaftlichen Bauzeitenplanung. Hier ist neben biologischen Kenntnissen fundiertes bautechnisches Fachwissen gefragt. Unter Einbeziehung der Umweltbaubegleitung als fachliche Beratung im Planungsprozess können Konflikte bei Ausführungs- und Bauzeitenplanung bereits im Vorfeld aufgezeigt und gelöst werden. Während der Bauphase werden u. a. die Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen auf der Baustelle umgesetzt und durch die Umweltbaubegleitung dokumentiert. Falls unvorhergesehene Ereignisse auf der Baustelle eintreten, die gegebenenfalls Umweltschäden verursachen können, bildet die Einbindung und Abstimmung mit Fachbehörden einen weiteren Tätigkeitsschwerpunkt. Die Tätigkeit der Umweltbaubegleitung ist als Instrument zur Qualitätssicherung im Bauablauf integriert und trägt konstruktiv zur erfolgreichen Umsetzung des Bauvorhabens bei.

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