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1 Einleitung
Das neue Regelwerk für die Betonbauweisen liegt seit Sommer 2008 für Tragschichten mit hydraulischen Bindemitteln und Fahrbahndecken aus Beton vor. Die folgenden Ausführungen sollen den Aufbau und die wesentlichen Neuerungen kurz vorstellen.
Das bisherige Regelwerk für Betondecken und Tragschichten ist damit überholt und wurde zurückgezogen.
2 Neues Regelwerk für Betonbauweisen
Für den Straßenbau sind die neuen Euronormen inzwischen erschienen. Das Normenpaket für Gesteinskörnungen hat in diesem Zusammenhang große Bedeutung. Die Euronormen mussten in einem nationalen Regelwerk umgesetzt oder direkt eingeführt werden. Mit der Entscheidung, für Gesteinskörnungen ein für alle Bauweisen einschlägiges Regelwerk zu schaffen und künftig eine dreiteilige Gliederung bei allen Regelwerken einzuführen, stand fest: es ist für die Betonbauweisen eine Überarbeitung und Neuherausgabe zwingend anzugehen. Die Dreiteilung des Regelwerks ermöglicht es, notwendige Anpassungen der Zukunft gezielt nur im jeweiligen Regelwerksteil umzusetzen.
Bild 1: Betonbauweisen nach neuem Regelwerk
Zu den Betonbauweisen zählen die im Bild 1 dargestellten Schichten „Fahrbahndecken aus Beton“ und „Tragschichten mit hydraulischen Bindemitteln“.
In den alten ZTV Beton-StB 01 waren alle mit dem Betondeckenbau verbundenen Regelungen umfassend enthalten. Tragschichten aller Art waren bislang in den ZTV T-StB 95 behandelt.
Diese Regelwerke waren anwendungsbezogen aufgebaut. Die neuen Regelwerke sind produktbezogen aufgebaut. Alle Schichten mit einer hydraulischen Bindung werden deshalb bei den Betonbauweisen behandelt, unabhängig davon, ob es sich dabei um eine Tragschicht oder eine Fahrbahndecke aus Beton handelt.
Das neue Regelwerk für die Betonbauweisen ist „dreigeteilt“ und besteht aus den im Bild 2 dargestellten Teilen.
Neues Regelwerk für den Bau von Tragschichten mit hydraulischen Bindemitteln und Fahrbahndecken aus Beton
Bild 2: TL Beton-StB, ZTV Beton-StB und TP Beton-StB
3 TL Beton-StB 07
Die Lieferung von Baustoffen, Baustoffgemischen und Einbaugemischen sowie deren Anforderungen und Regelungen sind in den TL Beton-StB 07 [1] enthalten.
In diesem Teil findet man keinerlei Regelungen, die den Einbau und die Herstellung dieser Schichten betreffen. Damit verbundene Themen wie z. B. die Eigenüberwachung, die mit dem Einbau und der Herstellung zu tun haben, sind in den ZTV Beton-StB geregelt.
Bei der Überarbeitung des Regelwerks wurden bestehende Anforderungen und Grenzwerte im Rahmen der Lieferung gemäß den neuen Euronormen mit den einschlägigen Kategorien für die jeweiligen Anforderungen umgesetzt. Das bisherige Anforderungsniveau wurde gehalten.
Das Bild 3 gibt die Gliederung der neuen TL Beton-StB 07 wieder. Nach Geltungsbereich und Begriffsdefinitionen folgen Regelungen z. B. zu Baustoffen, die für alle Schichten gelten und so vorangestellt werden. Spezielle Regelungen zur jeweiligen Schicht findet man in den folgenden Kapiteln festgelegt.
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TL Beton-StB 07
Inhalt
Allgemeines
- Geltungsbereich
- Begriffsbestimmungen
- Erstprüfung und Werkseigene Produktionskontrolle
Anforderungen an Baustoffe
- Böden, Gesteinskörnungen und Baustoffgemische
- Hydraulische Bindemittel
- Zugabewasser
- Betonzusatzmittel
- Betonzusatzstoffe
- Stahl
- Unterlagsstoffe
- Oberflächenverzögerer
- Nachbehandlungsmittel
- Fugenfüllstoffe und Fugeneinlagen
Anforderungen an Baustoffe und Einbaugemische für Tragschichten mit hydraulischen Bindemitteln
- Verfestigungen
- Hydraulische gebundene Tragschichten (HGT)
- Betontragschichten
Anforderungen an Beton für Fahrbahndecken
- Allgemeines
- Expositionsklassen und Betonfestigkeit
- Zusammensetzung des Korngemisches
- Zementgehalt
- Konsistenz
- Wasserzementwert
- Luftgehalt und Luftporengehalt
- Herstellen des Betons
- Beton für Waschbeton
- Beton mit Fließmittel
ANHÄNGE
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Bild 3: Inhalt der TL Beton-StB 07
In den TL Beton-StB 07 sind die bisher in den ZTV Beton-StB 01 und den ZTV T-StB 95 befindlichen Anforderungen und Qualitätsstandards für die Baustoffe, die Baustoffgemische und die Einbaugemische enthalten. Alle Anforderungen sind auf der Basis der Euronormen auf bestimmte, unseren bisherigen Regelwerksanforderungen entsprechende Kategorien, festgelegt. Anforderungen im Zusammenhang mit einzelnen Schichten sind in tabellarischer Form – z. B. für Gesteinskörnungen im Anhang A – aufgeführt oder im Text behandelt. Hingewiesen sei in diesem Zusammenhang auf die Besonderheit, dass alle für den Straßenbau einschlägigen europäischen Gesteinsnormen in einem nationalen Regelwerk, den TL Gestein-StB 04 enthalten sind. Die TL Gestein-StB vereinen alle Anforderungen an Gesteinskörnungen für alle Bauweisen.
Im Zusammenhang mit Gesteinskörnungen für Betonbauweisen ist ein Hinweis auf die Problematik der AKR erforderlich. Die neuen TL Beton-StB stellen auf die Richtlinie des Deutschen Ausschusses für Stahlbeton („Alkali-Richtlinie“) ab und legen diesbezüglich strenge Anforderungen und Kriterien an die Gesteinskörnungen fest. Im Zusammenhang mit der Wahl eines geeigneten Zementes mit niedrigem Alkaligehalt (gleichfalls in den TL Beton-StB aufgeführt) soll sichergestellt werden, dass Schäden an Betondecken künftig vermieden werden.
Neben den Gesteinskörnungen werden auch die anderen Baustoffe wie hydraulische Bindemittel (Zemente, Tragschichtbinder, Kalke), Anmachwasser, Zusatzstoffe usw. behandelt und deren Anforderungen festgelegt sowie auf einschlägige Europäische und nationale Normen verwiesen. Die Anforderungen an Baustoffgemische und Einbaugemische findet man bei den speziellen Festlegungen für die jeweiligen Schichten.
Welche Anforderungen im Rahmen der Lieferung bei Baustoffen, Baustoff- und Einbaugemischen zu prüfen sind, regeln die TL Beton-StB in den jeweiligen für die Schicht zutreffenden Anhängen. Behandelt werden nur die im Rahmen der Erstprüfungen und der Werkseigenen Produktionskontrolle (WPK) einschlägigen Prüfungen. Die Prüfungen zum Einbau und zur Herstellung auf der Baustelle sind in den ZTV Beton-StB aufgeführt.
Es folgen spezielle Regelungen zu Tragschichten mit hydraulischen Bindemitteln und im Anschluss für Fahrbahndecken aus Beton. Festzustellen ist, dass bei Tragschichten nahezu keine Änderungen enthalten sind. Die zugehörigen Europäischen Normen (nicht mandatiert) lassen es zu, die bisherigen Festlegungen zu den hydraulisch gebundenen Bauweisen zu übernehmen. Bei den Fahrbahndecken aus Beton sind die Änderungen aufgrund der neuen Euronorm EN 206 für Beton weitreichender. Anstelle eines Betons mit vorgegebener Zusammensetzung tritt der Beton nach Eigenschaften.
Verbunden ist damit die Wahl von Expositionsklassen für Straßenbeton, die wiederum Forderungen nach einer bestimmten Festigkeitsklasse nach sich zieht. Zusammenfassend sind gemäß dem Bild 4 Expositionsklassen in Abhängigkeit von der jeweiligen Bauklasse zu wählen.
Bild 4: Expositionsklassen bei Betondecken und Tragschichten
Tragschichten mit hydraulischen Bindemitteln erfordern keine Expositionsklasse. Damit ergeben sich für den Beton die nachstehenden Festigkeiten – für die jeweilige Bauklasse – und entsprechende Anforderungen gemäß dem Bild 5.
Bild 5: Bauklassen, Expositionsklassen und Mindestfestigkeiten bei Fahrbahndeckenbeton (Tabelle 4 der TL Beton-StB)
Verbunden mit Beton nach Eigenschaften sind demnach der Anforderungswert der Druck- und Biegezugfestigkeit. Die Tabelle 4 der TL Beton-StB zeigt diese in Abhängigkeit von den Bauklassen und unterschieden nach Ober- und Unterbeton. Neu ist die Bezeichnung der Druckfestigkeit mit der Bezeichnung fck = C 30/37 bzw. die Biegezugfestigkeit mit F 4,5 bzw. F 3,5. Hingewiesen sei auch auf die geänderte Bestimmung der Biegezugfestigkeit nach Euronorm, bei der aber keine Änderung bezüglich des zulässigen Beanspruchungsniveaus eintrat.
Aufgrund langjähriger Erfahrungen im Betonstraßenbau ist die alleinige Festlegung des Betons nach Eigenschaften nicht zielführend. Deshalb ist neben geforderten Eigenschaften auch die Einhaltung einer bestimmten Zusammensetzung beim Straßenbeton unumgänglich. Das Bild 6 zeigt diese Mindestanforderungen, die im Übrigen aus der Vergangenheit bereits bekannt sind und sich bisher allseits bewährt haben.
Sowohl die Zusammensetzung der Gesteinskörnungen als auch Forderungen an Feinkornanteil oder w/z-Wert sind unverändert. Neu festgelegt wurde der Mindestzementgehalt des Betons. Dieser beträgt künftig 340 kg/m3 und lässt so gegenüber den Festlegungen zur Expositionsklasse und den damit verbundenen Grenzwerten nach DIN 1045-2 einen für die Praxis notwendigen Spielraum bei der Dosierung. Für die Waschbetonbauweise wurde der Zementgehalt neu festgelegt, beträgt in diesem Fall 420 kg/m3 und sichert so die Einbindung mittels ausreichend Zementleim an der Oberfläche der exponierten Gesteinskörner.
Abschließend sei zu den TL Beton-StB angemerkt, dass vertraglich relevante Teile aus anderen die Betonbauweisen betreffenden Merkblättern übernommen wurden. Beispielhaft sollen die diesbezüglichen Regelungen aus dem „Merkblatt für die Herstellung und Verarbeitung von Luftporenbeton“ oder aus dem „Merkblatt für die Verwertung von pechhaltigen Straßenausbaustoffen und von Asphaltgranulat in bitumengebundenen Tragschichten durch Kaltaufbereitung in Mischanlagen (M VB-K) genannt werden. Soweit die Regelungen nicht im Regelwerkstext enthalten sind, fanden sie im Anhang entsprechend Eingang. Dies erleichtert die vertragliche Vereinbarung und Abwicklung in der Praxis und schafft Klarheit. Merkblätter zur Bauweise bleiben auch künftig zur Information der Fachöffentlichkeit erhalten, weil sie weit über das vertragliche Niveau hinausgehen und wertvolle zusätzliche Informationen enthalten.
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Zusammensetzung des Korngemisches
- Mindestens erforderlich 3 Korngruppen
- Kornzusammensetzung muss DIN 1045-2, Bild L1, L2 und L3 entsprechen
- Anteil feine Gesteinskörnung (D ≤ 2 mm)
- Siebdurchgang 1 mm-Sieb ≤ 27 -% und
- Siebdurchgang 2 mm-Sieb ≤ 30 -%
- Gesteinskörnungen ≥ 8 mm mindestens 50 -% der Kategorie C90/1
- Anteil Gesteinskörnungen C90/1 ≥ 35 M.-% bezogen auf das Korngemisch des Betons
- Gehalt an feinkörnigen Bestandteilen Gesamtanteil ≤ 450 kg/m³
- ≤ 500 kg/m³ bei Größtkorn 8 mm
- bei Waschbeton darf der Anteil 500 kg/m³ überschreiten
- Mindestzementgehalt ≥ 340 kg/m³
- Mindestzementgehalt ≥ 420 kg/m³ bei Waschbeton
- Wasserzementwert w/z = 0,45 Bauklassen SV, I – III
w/z = 0,50 Bauklassen IV – VI
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Bild 6: Anforderungen an die Zusammensetzung des Fahrbahndeckenbetons
So sind beispielsweise die erst vor wenigen Jahren erschienenen Regelungen im „Merkblatt für die Herstellung und Verarbeitung von Luftporenbeton“ in diesem Sinne in die TL Beton-StB aufgenommen worden. Entsprechende Anforderungen zum Luftporengehalt im Frischbeton und alternativ zu Luftporen im Festbeton finden sich in der Tabelle 5 der TL Beton-StB.
Mit dem ARS Nr.5/2006 des BMVBS wurde die Bauweise mit entferntem Oberflächenmörtel („Waschbetonbauweise“) als neue Referenzbauweise für Fahrbahndecken aus Beton im Zuge von Bundesfernstraßen eingeführt. Damit kann sowohl die Forderung nach einer lärmarmen Textur, als auch nach einer griffigen Oberfläche dauerhaft erfüllt werden. In den TL Beton-StB sind dazu die Festlegungen an die Baustoffe getroffen.
Auf Prüfungen im Rahmen der Lieferung von Baustoffen, Baustoff- und Einbaugemischen wird in den Anhängen der TL Beton-StB 07 eingegangen. Dort sind die einschlägigen und durchzuführenden Prüfungen mit Blick auf die jeweiligen Schichten tabellarisch aufgeführt. Die eigentlichen Regelungen zum Ablauf und zur Durchführung der Prüfungen, sowie spezielle Regelungen in diesem Zusammenhang (z. B. mit Blick auf die jeweilige Schicht usw.) werden in den TP Beton-StB 07 ausgeführt.
An dieser Stelle sei noch auf die neuen Regelungen zu Vliesstoffen hingewiesen, die sich an der nicht mandatierten EN 13249 orientieren und deren Anforderungen in Tabellenform ebenfalls in den Anhang integriert wurden. Weitergehende Regelungen und Hinweise zu Vliesstoffen im Zusammenhang mit der Betonbauweise enthält das „Merkblatt für die Anwendung von Vliesstoffen im Betondeckenbau“ (M VuB) (Arbeitstitel, in Bearbeitung).
4 ZTV Beton-StB 07
In den ZTV Beton-StB 07 [2] werden jetzt nicht nur Fahrbahndecken aus Beton, sondern auch Tragschichten mit hydraulischen Bindemitteln behandelt. Die diesbezüglichen Inhalte wurden aus den ZTV T-StB übernommen und rein auf die Herstellung der jeweiligen Schichten abgestellt. Wie schon bei den TL Beton-StB 07 genannt, wurden auch hier neue europäische Normen (nicht mandatiert) berücksichtigt. Selbstverständlich haben auch bei den ZTV Beton-StB 07 die neuesten Entwicklungen auf dem bautechnischen Sektor und die Ergebnisse der jüngsten Forschung Eingang gefunden.
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ZTV Beton-StB 07
Inhalt
Allgemeines
- Geltungsbereich
- Begriffsbestimmungen
- Gemeinsame Regelungen
Tragschichten mit hydraulischen Bindemitteln
- Gemeinsame Regelungen für Tragschichten Verfestigungen
- Hydraulisch gebundene Tragschichten
- Betontragschichten
Fahrbahndecken aus Beton
- Baugrundsätze
- Baustoffe, Beton
- Ausführung
- Besondere Regelungen für Decken aus Beton mit Fließmittel
- Art und Umfang der Prüfungen
- Mängelansprüche
Aufmaße und Abrechnung
ANHÄNGE
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Bild 7: Inhalt der ZTV Beton-StB 07
Das Bild 7 gibt einen inhaltlichen Überblick über die neuen ZTV-Beton-StB. Nach Geltungsbereich und Begriffsdefinitionen folgen allgemeine Regelungen, die für alle Schichten gelten und so vorangestellt werden können. Jeweils spezielle Regelungen findet man bei der entsprechenden Schicht in den nachstehenden Kapiteln.
Neu sind die Teile zur Herstellung von Tragschichten mit hydraulischer Bindung, z. B. Verfestigungen, hydraulisch gebundene Tragschichten und Betontragschichten aus den bisherigen ZTV T-StB. Aufbau und Gliederung behandeln die jeweiligen Schichten in der Abfolge – vergleichbar den TL Beton-StB – von unten nach oben. Der speziellere Teil des Regelwerks beginnt deshalb mit Verfestigungen und endet mit Fahrbahndecken aus Beton.
Wie gewohnt ist bei den ZTV Beton-StB 07 wieder eine Unterscheidung in Vertragstext und Richtlinientext vorgenommen worden. Während sich der Vertragstext an beide Vertragspartner der Baustelle wendet, ist der Richtlinientext – wie schon in früheren ZTV Beton-StB – an den Auftraggeber gerichtet. Anders bei den TL Beton-StB, bei denen der gesamte Text Vertragstext ist.
In den Darstellungen der Aufbauten des Oberbaues findet man neben Betondecken auch Asphaltschichten auf Tragschichten mit hydraulischen Bindemitteln. Damit ist der Bezug zu den Tafeln der RStO 01 hergestellt, denn auch unter Asphalt gibt es Tragschichten mit hydraulischer Bindung. Erwähnt sei, dass Bodenverfestigungen und Bodenverbesserungen des Erdbaues mit hydraulischer Bindung – zur Erlangung einer entsprechenden Mindesttragfähigkeit auf dem Planum – hier nicht behandelt werden.
Darstellungen zur Randausbildung waren bisher in den ZTV T-StB 95 enthalten, „wanderten“ aber mit den hydraulisch gebundenen Schichten in die neuen ZTV Beton-StB 07. Gänzlich neu ist hier die Darstellung einer Betondecke auf einer ungebundenen Schottertragschicht unter Betondecken mit der neuen Bezeichnung „STSuB“ – wie sie nach den ZTV SoB-StB [4] jetzt bezeichnet wird (Bild 8). Die bekannten Regelungen für eine ungebundene Tragschicht unter einer Betondecke (bisher ToB) wurden in die TL- und ZTV SoB-StB unter dem neuen Begriff „STSuB“ übernommen.
Bild 8: Beispiele zur Randausbildung bei Betonbauweisen
Für die hydraulisch gebundenen Tragschichten konnten die bisherigen Regelungen und Anforderungen zur Herstellung aus den ZTV T-StB weitgehend übernommen werden. Damit ergeben sich keine wesentlichen Neuerungen. Für die Praxis bleibt es daher größtenteils bei bekannten Festlegungen.
Tabellarische Zusammenstellungen zu Anforderungen an Tragschichten mit hydraulischen Bindemitteln und zugehörige Prüfungen sind wieder in den Anhängen zu finden. Damit soll eine Erleichterung durch die kompakte Zusammenstellung für die Praxis erreicht werden. Gleiches gilt übrigens auch für Fahrbahndecken aus Beton.
Hydraulisch gebundene Tragschichten sind in Abständen von maximal 5 m zu kerben, in bestimmten Fällen sogar in einem Abstand von 2,50 m. Die Festlegung zur Entspannung oder Unterteilung der Tragschichten durch Kerben erfolgt mit geringen Modifizierungen gegenüber den bisherigen Regelungen. Neu ist der Verzicht auf das Kerben bei Zwischenlage eines Vliesstoffes unter Betondecken.
Im Zuge der Neuausgabe wurden weitere Anpassungen bei Betondecken vorgenommen. Während Baugrundsätze und bekannte Regelungen zur Deckendicke übernommen wurden, sind die Festlegungen zur Vliesstofflage unter Betondecken überarbeitet worden. Diesbezügliche Besonderheiten und Anforderungen regeln sowohl das entsprechende Kapitel im Anhang B und die Texte in den TL Beton-StB 07, als auch das neue Merkblatt zu Vliesstoffen (M VuB).
Erneut aufgegriffen wurde das Thema Dübelanordnung und Fugenaufteilung im Querschnitt. Vor allem die Zusammenschau der Plattenbeanspruchung durch Rollspuren in Nähe der Fugen und die spätere Markierung auf der Decke sollen bereits bei der Planung bedacht werden. Dem Thema Endfelder und Übergang einer Betondecke auf eine Asphaltdecke oder auf eine lange Brücke sind konstruktive Maßnahmen zum Erhalt des Verbundes bzw. zur Lagesicherung der letzten Platten bzw. Verhinderung zu großer Einsenkungen an der quer verlaufenden Übergangsfuge gewidmet. Das Thema Betondecken auf kurzen Brücken wurde ausführlicher aufgenommen. Es soll der Belagswechsel vor Bauwerken vermieden werden. Aus diesem Grund wurden neben textlichen Vorgaben zur konstruktiven Deckenausführung nun auch Prinzipskizzen entwickelt und in das Regelwerk übernommen (Bild 9). In diesem Zusammenhang wird auch auf die Anordnung und den Verlauf der Fugen in Bezug auf den Kreuzungswinkel des Bauwerks eingegangen. Besonders schiefwinklige Felder sind zu bewehren. Für Tunnel und Tieflagen wurden ebenfalls Skizzen zur Ausführung des Oberbaues entwickelt.
Bild 9: Fahrbahnlängsschnitt mit Betondecke auf einem Bauwerk
Besonders eingegangen wird auf die neue Referenzbauweise mit entferntem Oberflächenmörtel „Waschbetonbauweise“. Bereits in 2006 wurde sie per ARS [5] des Bundes eingeführt und im Gegenzug die Oberflächenausbildung mit Jutetuchstrukturierung zurückgezogen. So kann in der Praxis hohe Griffigkeit mit günstigem Lärmverhalten der Decke gepaart werden (Bild 10).
Auch in die ZTV Beton-StB 07 wurden vertragsrelevante Teile von Merkblättern übernommen. Weitere Informationen zur neuen TL und ZTV finden sich auch in [5] und [6].
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Entfernen des Oberflächenmörtels – „Waschbetonbauweise“
- mit dem ARS 14/2006 wurde die „Waschbetonbauweise“ als Referenzbauweise eingeführt (Griffigkeit und Lärmminderung).
- Aufnahme in die ZTV Beton-StB 07, damit Bonus dStrO von -2 dB(A) weiterhin gültig.
- besondere Anforderungen der Waschbetonbauweise wurden im Regelwerk umgesetzt.
- Regelungen zum Entfernen des Oberflächenmörtels aufgenommen.
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Bild 10: Referenzbauweise mit Waschbetonoberfläche
5 TP Beton-StB 07
Die Überprüfung der Anforderungen und Qualitätsstandards wird durch entsprechende europäische und nationale Prüfnormen geregelt. Um für die Durchführung der notwendigen Prüfungen einen auf die Bauweise zugeschnittenen Regelwerksteil zu haben, wurden die TP Beton-StB 07 [3] als dritter Teil des neuen Regelwerks erarbeitet.
Für alle hydraulisch gebundenen Schichten werden für die Baustoffe, Baustoff- und Einbaugemische, die Ausführung und die fertige Leistung alle Vorschriften und Regelungen in diesem Teil zusammengeführt. Dabei wurden die TP Beton-StB aus den bisherigen TP HGT fortentwickelt. Inhaltlich gliedern sie sich gemäß Bild 11.
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TP Beton-StB 07
Inhalt
Allgemeines
- Geltungsbereich
- Begriffsbestimmungen
Probenahme und Probevorbereitung
- Probenahme der Ausgangsstoffe
- Probenahme des Einbaugemisches und des Frischbetons
- Probemenge
Erstprüfung
- Tragschichten (Verfestigung/HGT)
- Beton für Tragschichten und Fahrbahndecken
Werkseigene Produktionskontrolle, Eigenüberwachungs- und Kontrollprüfungen
- Verfestigung/HGT
- Beton für Tragschichten und Fahrbahndecken
Zusammenstellung der in TL Beton-StB und ZTV Beton-StB genannten Prüfungen
- Erstprüfungen und WPK
- Eigenüberwachungs- und Kontrollprüfungen
Prüfbericht für Tragschichten mit hydraulischen Bindemitteln und Fahrbahndeckenbeton
ANHÄNGE
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Bild 11: Inhalt der TP Beton-StB 07
Aufgebaut sind die TP nach dem Grundsatz, dass bei bekannten Prüfverfahren nur ein Verweis auf die entsprechende Norm oder Prüfvorschrift erfolgt. Sind besonderes Augenmerk auf die Prüfung, ihren Ablauf usw. zu legen oder besondere Dinge zu berücksichtigen, werden – wie schon aus den TP HGT bekannt – diese maßgeblichen Festlegungen und Besonderheiten bei der jeweiligen Schicht angeführt. Beispielhaft sei hier die Probeplatte für den Waschbeton genannt. Die TP Beton-StB 07 sind unmittelbar vor der Drucklegung und werden die Praxis spätestens zur neuen Bausaison erreichen.
Andere im Zusammenhang mit dem Betonstraßenbau einschlägigen Regelwerke, wie die TL-/ZTV Fug-StB oder die ZTV BEB-StB und TL BEB-StB werden ebenfalls an die neue Regelwerksgeneration angepasst, aktuell überarbeitet und neu herausgegeben. Die Arbeiten daran sind bereits angelaufen, werden sich aber noch in das Jahr 2009 hinziehen.
6 Zusammenfassung
Der Beitrag gibt einen Überblick über die Struktur und Gliederung des neuen Regelwerks für die Betonbauweisen. Die knappen Einblicke in die einzelnen Teile sollten das Zusammenspiel der einzelnen Regelwerksteile und das Miteinander mit anderen TL und ZTV erläutern.
Für die Betonbauweisen, dass sind die Tragschichten mit hydraulischen Bindemitteln und die Fahrbahndecken aus Beton gibt es ein neues dreiteiliges Regelwerk:
Es sind die:
- TL Beton-StB 07 für die Lieferung der Baustoffe und Baustoffgemische,
- ZTV Beton-StB 07 für die Herstellung,
- TP Beton-StB 07 für alle Prüfungen.
Der kurze Abriss ersetzt die weitergehende Beschäftigung mit dem neuen Regelwerk nicht, sollte aber die wesentlichen Strukturen zeigen und die Neuerungen hervorheben. Abschließend sei angemerkt, dass bereits eine Kommentierung zum neuen Regelwerk in Bearbeitung ist.
7 Literaturverzeichnis
- Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen: Technische Lieferbedingungen für Baustoffe und Baustoffgemische für Tragschichten mit hydraulischen Bindemitteln und Fahrbahndecken aus Beton (TL Beton-StB 07), Ausgabe 2007, Köln, FGSV 891
- Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen: Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Tragschichten mit hydraulischen Bindemitteln und Fahrbahndecken aus Beton (ZTV Beton-StB 07), Ausgabe 2007, Köln, FGSV 899
- Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen: Technische Prüfvorschriften für Tragschichten mit hydraulischen Bindemitteln und Fahrbahndecken aus Beton (TP Beton- StB 07), Ausgabe 2007, (derzeit noch im Entwurf), Köln, FGSV 892
- Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen: Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Schichten ohne Bindemittel im Straßenbau (ZTV SoB-StB 04), Ausgabe 2007, Köln, FGSV 698
- Eger, W.: Die neuen TL und ZTV für Schichten mit hydraulischen Bindemitteln und Betondecken, Straße und Autobahn, Heft 6/2008, Kirschbaum Verlag, Bonn
- Eger, W.: Neue Regelwerke im Betonstraßenbau, Griffig, Heft 1/2007, Gütegemeinschaft Verkehrsflächen aus Beton e.V., Düsseldorf
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