Der Fachvortrag zur Veranstaltung ist im Volltext verfügbar. Das PDF enthält alle Bilder und Formeln.
1 Marktsituation
Deutschland ist ein rohstoffreiches Land, zumindest was die Baurohstoffe anbetrifft. 2009 wurden ca. 550 Mio. t Primär- und Sekundärrohstoffe gewonnen bzw. produziert (Bild 1). Die größte Menge davon wird als natürliche, rezyklierte oder industriell hergestellte Gesteinskörnungen für vielfältige Zwecke in der Bauwirtschaft verwendet.
Bild 1: Produktion von Gesteinskörnungen 2009
1.1 Natürliche Gesteinskörnungen
Als natürliche Gesteinskörnungen werden im Straßenbau Kies/Sand und gebrochene Natursteine verwendet. Im Jahr 2009 wurden insgesamt etwa 236 Mio. t Kies/Sand und 217 Mio. t Naturstein produziert, um den entsprechenden Bedarf zu decken (MIRO 2010). Von diesen Mengen gehen erfahrungsgemäß ca. 50 % Kies/Sand (ca. 120 Mio. t) sowie ca. 80 % Naturstein (ca. 170 Mio. t) in den Straßenbau, insgesamt also etwa 290 Mio. t. Die Importmengen sind mit jeweils ca. 1 % vernachlässigbar.
1.2 Rezyklierte Gesteinskörnungen
Von den im Jahr 2004 in der Bundesrepublik angefallenen 200,7 Mio. t mineralischer Bauabfälle entfielen 72,4 Mio. t auf Bauschutt, Straßenaufbruch, Baustellenabfälle und Bauabfälle auf Gipsbasis (Bild 2). Davon wurden 49,6 Mio. t recycelt, was einer Recyclingquote von 68,5 % entspricht (KWTB 2007).
Aufgrund eigener Berechnungen (BRB 2010) dürfte der Anfall an rezyklierten Gesteinskörnungen Ende 2009 auf 60,9 Mio. t zurückgegangen sein. Dies ist zum einen zurückzuführen auf den Rückgang bei den Bauinvestitionen (verringerter Bauschuttanfall) und zum anderen auf den erhöhten Aufwand bei der Trennung und Sammlung von Baustellenabfällen. Dagegen verlief die Entwicklung beim Straßenaufbruch eher konstant.
Bild 2: Bauabfälle in Deutschland (ohne Bodenaushub) (KWTB 2007; BRB 2010)
Die 49,6 Mio. t RC-Baustoffe wurden 2004 zu 66,3 % im Straßenbau, zu 24,8 % im Erdbau, zu 4,9 % als Betonzuschlag und zu 4,0 % für sonstige Zwecke eingesetzt (Bild 3).
Bild 3: Verwendungsbereiche für RC-Baustoffe (KWTB 2007)
1.3 Industriell hergestellte Gesteinskörnungen
Gesteinskörnungen können industriell aus einer Vielzahl von Ausgangsprodukten hergestellt werden (CEN/TC 154 2010). Einige wichtige Bereiche sind im Bild 4 zusammengefasst.
Aus dem 5. Monitoringbericht der Arbeitsgemeinschaft Kreislaufwirtschaftsträger Bau ist zu entnehmen, dass die insgesamt in Deutschland angefallene Menge an industriellen Nebenprodukten 2004 ca. 30 Mio. t betragen hat (KWTB 2007). Die Schätzungen für 2009 gehen davon aus, dass die Zahlen aktuell bei ca. 36 Mio. t liegen dürften (BRB 2010).
Bild 4: Industriell hergestellte Gesteinskörnungen (CEN/TC 154 2010)
Das Bild 5 gibt die in Deutschland erzeugten Mengen wesentlicher industriell hergestellter Gesteinskörnungen wieder. Die Schlackenproduktion war 2009 konjunkturbedingt wesentlich niedriger, die Zahlen sind daher nicht repräsentativ (FEhS 2010). Angegeben sind deshalb die Zahlen für 2008. Bei der Hausmüllverbrennungsasche beziehen sich die Zahlen auf das Jahr 2009 (ITAD 2009).
Bild 5: Mengen wesentlicher, in Deutschland industriell hergestellter Gesteinskörnungen (FEhS 2010; ITAD 2009)
Die anfallende Menge industriell hergestellter Gesteinskörnungen, insbesondere die große Gruppe der Hochofen-, Stahlwerks- und Metallhüttenschlacken, ist weitgehend von der konjunkturellen Lage in der Eisen- und Stahlindustrie abhängig und von daher wenig beeinflussbar. Der Schlackenanfall ist – langfristig betrachtet – mehr oder weniger konstant. Im Bereich der Hausmüllverbrennungsasche ist aufgrund der zunehmend erschwerten Deponierungsmöglichkeiten trotz des gestiegenen Trennungsaufwandes mit einem Anstieg der anfallenden Mengen zu rechnen.
2 Einflussfaktoren auf die Verfügbarkeit
2.1 Rechtliches Umfeld
2.1.1 Natürliche Gesteinskörnungen
Kies-/Sand- und Natursteinvorkommen sind bundesweit in großer Zahl vorhanden, allerdings nimmt das Größtkorn bei Kies von Süd nach Nord deutlich ab, und Natursteinvorkommen sind in Norddeutschland kaum anzutreffen.
Die Verfügbarkeit ist – geologisch bedingt – grundsätzlich nahezu unbegrenzt, sie wird jedoch durch verschiedenste Einflüsse immer wieder erschwert. Da ist zum einen die oft festzustellende, nur begrenzte Kenntnis über die Rohstoffindustrie zu nennen, die zu einer niedrigen Akzeptanz des Rohstoffabbaus führt, und zwar nicht nur in der Bevölkerung allgemein, sondern – und das stimmt bedenklich – gelegentlich auch in den zuständigen Behörden. So erwähnt die Bundesanstalt für Geowissenschaften in einer Vorstudie für das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) zur Rohstoffsituation in Deutschland als Baurohstoffe lediglich Gips, Anhydrit und Quarzsand, die tatsächlich zusammen noch nicht einmal 3 % der Gesamtmenge an Baurohstoffen ausmachen. Das BMWi greift diese Angaben dann leider 2005 in seinem rohstoffwirtschaftlichen Positionspapier wieder auf. Was ist mit den verbleibenden 97 %?
Rohstofffragen werden im Rahmen der Schulausbildung beziehungsweise an den Universitäten, abgesehen von den Fachausbildungen, nicht oder nur in äußerst geringem Umfang behandelt. Dies ist aber vielleicht auch aufgrund der vermeintlich geringen Bedeutung dieser Industrie nachzuvollziehen, wenngleich hier angemerkt werden muss, dass es zwar einerseits nur ca. 10.000 unmittelbar Beschäftigte in den Betrieben gibt, von deren Arbeit jedoch mehrere 100.000 weitere in der Bauindustrie direkt abhängig sind. Dieser Zusammenhang wird oft übersehen.
Weitere Probleme ergeben sich aufgrund der deutlich festzustellenden, ausufernden Genehmigungsverfahren in Verbindung mit den erheblich gestiegenen Kosten. So dauern Genehmigungsverfahren heute bis zu 10mal länger als noch vor wenigen Jahren. Dies ist nicht zuletzt auch auf die ständig zunehmenden Umweltauflagen zurückzuführen, die bis zu 30mal höher sind als früher. Hier muss schon die Frage nach der Verhältnismäßigkeit erlaubt sein. Dabei soll nicht verkannt werden, dass Rohstoffpolitik nicht nur in Deutschland, sondern auch auf EU-Ebene ein Querschnittsthema ist, welches in viele Politikfelder hineinreicht.
Die Bereiche Wirtschaft und Steuern, Gesundheit oder andere verfolgen jedoch sehr unterschiedliche, zum Teil auch gegensätzliche Ziele. Es erscheint daher unverzichtbar, dass die politischen Entscheidungsträger zumindest ausreichende und verlässliche Informationen erhalten, damit Entscheidungen über Notwendigkeit und Umfang der Rohstoffsicherung fundiert getroffen und die Rohstoffversorgung langfristig sichergestellt werden können. Problematisch ist dabei, dass für die EU die Verknappung bei den natürlichen Rohstoffen aus Gründen der Nachhaltigkeit nach wie vor ein angestrebtes Ziel ist. Die Rohstoffproduktion soll vom wirtschaftlichen Wachstum abgekoppelt werden („Ressourceneffizienz“), ein Ziel, das wir in Deutschland ohnehin schon lange erreicht haben. Die Direktion Umwelt setzt sich hier leider immer wieder mit einer doch sehr einseitigen Betrachtungsweise durch, bei der ökologische Gesichtspunkte im Vordergrund stehen.
2.1.2 Rezyklierte und industriell hergestellte Gesteinskörnungen
Die Konkretisierung des Vorsorgegedankens und des Besorgnisgrundsatzes durch die Umweltbehörden wird – zumindest wie aktuell diskutiert – zu Vorgaben für die Verwertung von rezyklierten und industriell hergestellten Gesteinskörnungen führen, die von diesen nicht eingehalten werden können. Durch den vorsorgenden Schutz von Boden und Grundwasser als oberstes Umweltziel werden die Vorgaben des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes, das die Wiederverwertung von Stoffen und die Ressourcenschonung postuliert, konterkariert. Durch übertriebenen Medienschutz werden der Einsatz von Bauprodukten und die Verwertung von Abfällen weitgehend unmöglich gemacht. In Anbetracht der durchschnittlich 218 Mio. t jährlich anfallender mineralischer Bauabfälle ist es jedoch erforderlich, eine sensible Abwägung der Umweltziele vorzunehmen, denn daran entscheidet sich, welche Stoffströme in welche Entsorgungswege gelenkt werden. Die einseitige Orientierung zugunsten eines vorsorgenden Medienschutzes lenkt verwertbare Baustoffe unnötig auf knappe Deponieräume, bis auch diese nicht mehr zur Verfügung stehen (KWTB 2010). Die aktuellen Entwürfe einer Bundesbodenschutzverordnung sowie der neuen Ersatzbaustoffverordnung geben hier nur teilweise Entwarnung (Susset, Grathwohl 2010).
Neben den nationalen sind aber auch europäische Regelungsvorhaben kritisch zu begleiten. So wurden kürzlich europäische Arbeiten zur Umsetzung der Anforderung Nr. 3 der EU-Bauproduktenrichtlinie begonnen. Damit sollen in der zweiten Normengeneration Anforderungen an Umwelt, Hygiene und Gesundheitsschutz in alle harmonisierten Produktnormen eingearbeitet werden. Es ist dazu erforderlich, Konzepte zur Prüfung und Beurteilung der Umweltverträglichkeit von Baustoffen zu entwickeln bzw. auf bestehende Konzepte der Mitgliedsstaaten zurückzugreifen.
Weitere Schnittstellen bezüglich der Prüfung und Bewertung der Umweltverträglichkeit von Baustoffen und Abfällen gibt es in EU-Vorhaben im Bereich des Bodenschutzes, des Gewässer- und Grundwasserschutzes sowie des Deponierechtes. Im Rahmen jedes einzelnen Regelungsvorhabens wird diskutiert, welche Stoffeinträge aus Sicht des Medienschutzes noch als umweltverträglich anzusehen sind. Dies alles darf jedoch nicht dazu führen, unbegründet Grenzwerte zu verschärfen und insbesonders bewährte Massenbaustoffe – und hierzu zählen auch mineralische Bauabfälle – von einer Verwertung bzw. Verwendung auszuschließen.
2.2 Technisches Regelwerk
Das Regelwerk der FGSV hat die Anforderungen an Gesteinskörnungen umfassend definiert. Leider ist jedoch festzustellen, dass immer häufiger – vielleicht aus falsch verstandenem Sicherheitsdenken – aus mehreren grundsätzlich geeigneten Bauweisen nur die vermeintlich beste und damit in der Regel teuerste ausgewählt wird. Das heißt, es wird nicht mehr wie bisher üblich bedarfsorientiert ausgeschrieben, sondern nach dem Motto verfahren, dass das Beste gerade gut genug ist. Nicht jede einfache Stadtstraße erfordert jedoch einen Splittmastix-Asphalt für Autobahnen mit höchster Beanspruchung. Dennoch wird heute oft so gebaut, mit der Konsequenz, dass die dafür benötigten Rohstoffe höchster Qualität Mangelware werden, beziehungsweise nur mit einem unverhältnismäßig hohen wirtschaftlichen Aufwand zusätzlich produziert werden können.
Ein weiteres Problem könnte aus unserem Regelwerk selbst erwachsen. Hier werden immer wieder oftmals unbegründete Verschärfungen von Anforderungen diskutiert, die zu einer Verknappung des Rohstoffangebotes führen würden. So würden unter anderem Verschärfungen bei der Frostbeständigkeit (FEC4 statt FEC8), der Polierresistenz (PSV56 statt PSV50), der Bruchflächigkeit (C100/0 statt C95/1) sowie bei den Anforderungen an die Alkali-Kieselsäure-Beständigkeit insgesamt einen Ausschluss von 70 bis 80 % der verschiedenen Rohstoffe bedingen, ohne dass dies technisch zu begründen wäre. Es liegt auf der Hand, dass aus den wenigen, dann übrigbleibenden Rohstoffvorkommen keine flächendeckende Marktversorgung mehr geleistet werden kann.
2.3 Ausschreibungsverhalten
Nach wie vor ist es in Deutschland die Regel, dass Ausschreibungen von Baumaßnahmen erst in der zweiten Jahreshälfte, wenn nicht sogar erst im letzten Quartal erfolgen, weil erst dann die notwendigen Haushaltsmittel bereitgestellt werden können, da sich die Verabschiedung der Haushalte oft bis zur Jahresmitte hinzieht. Dann erfolgt plötzlich eine immense Nachfrage nach Rohstoffen, die in diesem Umfang nicht befriedigt werden kann. Kaum ein mittelständisches Unternehmen kann nämlich so große Mengen auf Vorrat produzieren.
3 Sicherstellung der Verfügbarkeit
Die Verfügbarkeit von Gesteinskörnungen dürfte dann kein größeres Problem darstellen, wenn die folgenden Anregungen beachtet werden:
Stärkung der Rohstoffsicherung
Hinsichtlich der Genehmigungsproblematik gilt es, die Aufmerksamkeit für die Rohstoffe zu steigern, indem die Bedeutung der Rohstoffe für unsere Volkswirtschaft in Erinnerung gerufen wird. Dies kann zum einen durch eine Verstärkung der Öffentlichkeitsarbeit erfolgen, setzt aber zum anderen auch die Erfassung verlässlicher Daten voraus. Dazu ist die offizielle amtliche Statistik nicht in der Lage. Hier ist noch ein großes Verbesserungspotenzial zu sehen. Ein Vorschlag geht zum Beispiel dahin – wie auch schon in der Rohstoffmitteilung der Europäischen Kommission gefordert –, die Geologischen Dienste der Bundesländer stärker mit einzubinden, weil hier das Fachwissen konzentriert ist. Industrieseitig wird an einer Vereinheitlichung der statistischen Fragebögen gearbeitet, um auch von dieser Seite einen Beitrag zu leisten.
Die Zersplitterung in den Landesgesetzen bei der Rohstoffsicherung, das heißt die deutsche Kleinstaaterei, ist so weit wie möglich zu beheben, was allerdings durch die Föderalismusreform eher erschwert wurde, denn die Bundesländer können jetzt Vorgaben des Bundes kurzerhand wieder außer Kraft setzen.
Der gesetzliche Rahmen für die Rohstoffsicherung muss spürbar verbessert werden. Das heißt bestehende Gesetze, zum Beispiel auf Bundesebene das Raumordnungsgesetz, müssen präzisiert werden im Hinblick auf einheitliche Rohstoffsicherungsgesichtspunkte. In diesem Zusammenhang wird aufmerksam zu verfolgen sein, was die von der Bundesregierung eingesetzte Raumordnungskonferenz zu diesem Thema sagt.
Mehr Sensibilität im Medienschutz
Bei allem Streben nach weitergehender Vorsorge im Umweltbereich muss deutlich herausgestellt werden, dass in den vergangenen 10 Jahren alleine in Deutschland ca. 2 Mrd. t mineralischer Bauabfälle umweltverträglich und ohne Schadensfälle verwertet wurden. Es spricht also vieles dafür, dass die bisherigen Verwertungsregeln bereits umfassende Vorsorgeaspekte beinhalten und keiner grundsätzlichen Verschärfung bedürfen. Es ist daher dafür zu plädieren, neue Verwertungsregeln mit der notwendigen Sensibilität festzulegen. Dazu müssen sowohl die divergierenden Umweltziele als auch die gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen in Betracht gezogen werden.
Praxisgerechte Anwendung des Regelwerkes
Ausschreibungen sollten nur noch gezielt und belastungsorientiert erfolgen. Das einschlägige Regelwerk enthält hierzu ausreichende Auswahlmöglichkeiten. Die Personalausdünnung in der Verwaltung muss gestoppt werden, und die Behörden sollten ihr Personal entsprechend schulen, beziehungsweise die angestellten externen Ingenieurbüros entsprechend anweisen. Dieses Problem ist nur in den Griff zu bekommen, wenn wieder mehr ingenieurmäßiges Denken Platz greift und Bauweisen ausgewählt werden, die den jeweiligen Ansprüchen am besten entsprechen.
Überzogene, nicht praxisgerechte Anforderungen müssen vermieden werden. Die gerade im Baubereich eingeführten neuen europäischen Normen enthalten zu vielen Eigenschaften umfangreiche Tabellen mit Klassen und Kategorien, die flexibler genutzt werden sollten. Dabei sollten die langjährigen Praxiserfahrungen mit den bewährten Baustoffen beachtet werden. Es bleibt zu hoffen, dass in den Fachgremien auch weiterhin mit Vernunft und Augenmaß gehandelt wird.
Verstetigung der Ausschreibungen
Bei der Ausschreibung von Baumaßnahmen ist für größere Kontinuität zu sorgen, was nach meiner Einschätzung nur dann erfolgreich umzusetzen ist, wenn die entsprechenden Investitionshaushalte aus dem Bundeshaushalt ausgegliedert und – wie zum Beispiel in Österreich erfolgreich mit der ASFiNAG praktiziert – in eine private Finanzierungsgesellschaft eingebracht werden, was derzeit durchaus diskutiert, aber möglicherweise nur halbherzig verfolgt wird, denn welcher Finanzminister lässt sich die Einnahmen aus der Mineralölsteuer oder der Lkw-Maut ohne Widerspruch nehmen?
Literaturverzeichnis
BRB – Bundesverband Recycling-Baustoffe e. V. (2010): Statistische Erhebungen zum Anfall von RC-Baustoffen, Duisburg
FEhS – Fachverband Eisenhüttenschlacken e. V. (2010): Statistische Erhebungen zur Erzeugung und Nutzung von Schlacken, Duisburg
ITAD – Interessengemeinschaft der Thermischen Abfallbehandlungsanlagen in Deutschland e. V. (2009): Mitgliederbefragung „Reststoffe“, Würzburg
KWTB – Arbeitsgemeinschaft Kreislaufwirtschaftsträger Bau (2007): 5. Monitoring-Bericht Bauabfälle, Berlin
MIRO – Bundesverband Mineralische Rohstoffe e. V. (2010): Geschäftsbericht 2009/2010, Köln
Susset, B.; Grathwohl, P. (2010): Fachliche Eckpunkte der Ersatzbaustoffverordnung – Weiterentwicklungen für den 2. Arbeitsentwurf. Tagung des Umweltkolleg Lünen zum 2. Arbeitsentwurf der Ersatzbaustoffverordnung, 23. April 2010, Zeche Zollverein, Essen
|