| Einleitung |
Unter der Bezeichnung „Produkte der Straßenausstattung“ sind alle horizontalen und vertikalen Verkehrszeichen und -einrichtungen, Schutzeinrichtungen und sonstige Gegenstände zu verstehen, die an den Straßen eingesetzt werden, um einen möglichst sicheren und flüssigen Verkehrsablauf zu gewährleisten und/oder helfen sollen, vermeidbare und unvermeidbare Negativfolgen zu minimieren, Die Anforderungen und Bedingungen an bzw. für diese Produkte sind mehr oder weniger in entsprechenden Vorschriften und Regelwerken festgelegt. Die Produkte dürfen nur eingesetzt werden, wenn sie nachweislich die vorgeschriebenen Anforderungen und Bedingungen erfüllen. Jeder Staat, jedes Land in Europa hat hier seine eigene Regeln, so daß es einem Hersteller nicht oder nur sehr schwer möglich ist, sein Produkt über die Grenzen hinweg zu liefern und im Straßenraum einbauen zu können. Mit der am 1. Juli 1987 in Kraft getretenen „Einheitlichen Europäischen Akte“ haben sich die Staaten der Europäischen Gemeinschaft (EG) verpflichtet, alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um zum 1. Januar 1993 den „Europäischen Binnenmarkt“ zu vollenden. „Europäischer Binnenmarkt“ heißt freier Verkehr von Personen, Waren, Dienstleistungen und Kapital. Der „Europäische Binnenmarkt“ verlangt den Abbau und die Beseitigung von technischen Handelshemmnissen, wie z. B. technische Lieferbedingungen, Gütebedingungen, Prüfvorschriften oder ähnliches, das so formuliert ist, daß es nur national eingehalten werden kann. D. h., die technischen Spezifikationen der Mitgliedsstaaten sind zu harmonisieren und durch „Harmonisierte Europäische Normen“ zu ersetzen. Mit Wirkung zum 1. Januar 1994 wurde der „Europäische Binnenmarkt“ auf den „Europäischen Wirtschaftsraum“ (EWR) ausgedehnt. D. h., in die Regeln des „Europäischen Binnenmarktes“ sind jetzt auch die Mitgliedsstaaten der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) außer der Schweiz eingetreten. Es ist aber zu erwarten, daß auch von der Schweiz die „Harmonisierten Europäischen Normen“ anerkannt werden. |