| Einleitung |
In Wassergewinnungsgebieten sind an Straßen zum Schutz des Grundwassers bautechnische Maßnahmen vorzusehen, die in den „Richtlinien für bautechnische Maßnahmen zum Grundwasserschutz an Straßen in Wassergewinnungsgebieten“ (RiStWag) aus dem Jahr 1982 [2] festgelegt sind. Seinerzeit erfolgte keine Quantifizierung der möglichen Risiken, die eigentlich die Art und den Umfang der zu ergreifenden Maßnahmen zum Grundwasserschutz bestimmen sollten. Deshalb wurde im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr am Prüfamt für Grundbau, Bodenmechanik und Felsmechanik der Technischen Universität München unter Leitung von Univ.-Prof. Dr.-Ing. Floss ein Forschungsvorhaben [1 ] durchgeführt, über das im Folgenden berichtet wird. Das Ziel der Arbeit war, die Art und den Umfang von Maßnahmen zum Grundwasserschutz in Abhängigkeit von den jeweils gegebenen Risiken so bestimmen zu können, daß unter Berücksichtigung unterschiedlicher standortspezifischer Randbedingungen ein einheitliches, der Schutzbedürftigkeit des jeweiligen Wassergewinnungsgebietes angepaßtes Sicherheitsniveau erreicht wird. |