FGSV-Nr. FGSV 001/16
Ort Düsseldorf
Datum 25.09.1996
Titel Asphalt für schwerste Beanspruchungen – Schlußfolgerungen aus praktischen Erfahrungen
Autoren Axel Tappert
Kategorien Kongress
Einleitung

In einem Vortrag anläßlich der Asphaltstraßentagung in Hildesheim hatte der Verfasser Ende Juni 1995 folgende Behauptungen aufgestellt [1]:

1. Die ZTV bit-StB 84/90 bzw. die ZTV Asphalt-StB 94 haben sich dann bewährt, wenn sie mit Sachverstand benutzt wurden und die innerhalb dieser Vertragsbedingungen gewählten Eignungsprüfungen auch fehlerfrei umgesetzt wurden.

2. Die sich auch schon bis zum Frühjahr 1995 ohne Zweifel abzeichnenden zunehmenden Verformungen und Spurrinnenbildungen sind auf eine Reihe von Fehlern zurückzuführen, die unter Berücksichtigung der wissenschaftlichen Erkenntnisse und der praktischen Erfahrungen der letzten zwanzig Jahre hätten vermieden werden können.
Es sind dies:
1. schwerwiegende Fehler bei der Wahl der Mischgutzusammensetzung, d. h. bei der Erstellung oder der Auswahl der Eignungsprüfungen
2. schwerwiegende Fehler bei der Mischgutherstellung
3. Überbauen eines nicht geeigneten vorhandenen Aufbaues
4. nicht erkannte Fehler im Leistungsverzeichnis
5. Fehleinschätzungen der Verkehrs- und Witterungsbeanspruchungen
6. zu frühe Verkehrsfreigabe

3. Nachdem die TEERBAU ihre Schlußfolgerungen aus den Erfahrungen mit der extremen Spurrinnenbildung in den Sommern 1975 und 1976 gezogen und später die ZTV bit-StB 84/90 richtig angewandt und umgesetzt hatte, hat es nur noch sehr wenige Fälle von Spurrinnenbildung gegeben, die jedoch nahezu alle mit einer stark kanalisierten Verkehrsführung in Zusammenhang gebracht werden mußten. 

Dem Sommer 1994, der bereits als zweiter „Jahrhundertsommer“ innerhalb von 20 Jahren angesprochen worden war und der schon zu einer erheblichen Zunahme der Spurrinnenbildung geführt hatte, folgte kurz nach der Asphaltstraßentagung mit dem Sommer 1995 der dritte „Jahrhundertsommer“. Besonders nach diesem Sommer sollten die am Asphaltstraßenbau technisch und wirtschaftlich Interessierten nicht zu verdrängen und erst recht nicht zu leugnen versuchen, daß die Spurrinnen weiter zugenommen haben und auch Straßenabschnitte erfaßt wurden, die 1994 noch spurrinnenfrei geblieben waren. Es liegt auch in der Natur der Mitmenschen, daß der Verfasser mit unverhohlener Schadenfreude gefragt wurde, ob er nach den Erfahrungen des Sommers 1995 die vorher aufgezählten Behauptungen aufrechterhalten würde.
Damit keinerlei Mißverständnisse entstehen, wird diese Frage schon jetzt so beantwortet, daß alle Behauptungen auch nach den Erfahrungen des Sommers 1995 aufrechterhalten werden mit der Einschränkung, daß auch die TEERBAU von mehr Fällen der Spurrinnenbildung betroffen worden ist, als ihr bei der bisherigen Rechtsprechung – Stichwort Blasbachtalurteil – wirtschaftlich lieb sein konnte. Unter rein technischen Gesichtspunkten sollte man aber dem Sommer 1995 sogar dankbar sein, da er die Grenzbereiche klarer verdeutlicht hat, in denen sich das Bauen mit Asphalt bewegt und auf die man nun konsequenter reagieren kann und auch muß. Insbesondere erlaubt er aufgrund sorgfältiger Untersuchungen der Schadensfälle einerseits eine Bestätigung der in den gültigen Technischen Vertragsbedingungen und in ihren Ergänzungen getroffenen Festlegungen und andererseits eine präzisere und differenziertere Aussage. Nachfolgend sollen zunächst anhand von zwei exemplarischen Beispielen die Ursachen von Spurrinnenbildungen aufgezeigt werden mit der Absicht, Beweise für die vorangegangenen Behauptungen liefern zu können. Daran anschließend soll versucht werden, praktische Konsequenzen sowohl für die zukünftige technische und vertragsrechtliche Vorgehensweise als auch für den Inhalt der Technischen Vertragsbedingungen aufzuzeigen.

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