| Einleitung |
Die wesentlichen Einflußgrößen der Fahrbahnoberfläche für die Interaktion Fahrzeug-Fahrbahn sind:
- Ebenheit (Längsebenheit, Querebenheit), - Griffigkeit (Mikrorauheit, Makrorauheit, Wasserfilmtiefe).
Die Griffigkeit der Fahrbahnen bei Nässe spielt für die Verkehrssicherheit eine wichtige Rolle. Die FGSV hat deshalb einen neuen Entwurf für „Richtlinien für die Bewertung der Straßengriffigkeit bei Nässe“ erarbeitet, die den Verantwortlichen in der Praxis eine Handlungsanweisung für die Messung und Überwachung der Griffigkeiten im Straßennetz gibt. Unter dem Aspekt der Straßenverkehrssicherungspflicht kommt die rechtliche Würdigung zu dem Schluß, daß es, nachdem die Meßtechnik eine regelmäßige und ausreichend genaue Überwachung der Griffigkeit im Straßennetz ermöglicht und weil die Unfallursächlichkeit mangelnder Straßengriffigkeit bei Nässe bekannt ist, keinen Weg zurück gibt von einem nach dem Stand der Straßenbautechnik möglichen straßenbaulichen Regelwerk mit Richt- und Grenzwerten zur Straßengriffigkeit. An die Straßenbaulastträger können allerdings aus der Verkehrssicherungspflicht lediglich begrenzte Anforderungen zur Abwehr griffigkeitsbedingter besonderer Gefahren gestellt werden. Hauptsächlich obliegt es der Sorgfaltspflicht der Straßenbenutzer, sich auf die technisch oder durch äußere Umstände bedingten wechselnden Griffigkeiten der Straßen einzustellen.
Die Fahrbahnoberfläche als Schnittstelle zwischen Fahrzeug und Fahrbahn – genauer in der sich dynamisch verändernden und rasch fortbewegenden Oberfläche zwischen Reifenlatsch und oberen Grenzschicht der Fahrbahn – ist von entscheidender Bedeutung für die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs. Die Verantwortung für den Zustand der Fahrbahnoberfläche liegt beim Straßenbaulastträger, der die künftigen Eigenschaften derselben durch den Fahrbahnverlauf und die Anforderungen in den ZTV-en, TL’s und TP’s usw. bestimmt und durch die Straßenunterhaltung sicherstellt. Das Bundesfernstraßengesetz (FStrG) sagt in § 3 Straßenbaulast: „Die Träger der Straßenbaulast haben nach ihrer Leistungsfähigkeit die Bundesfernstraßen in einem dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis genügenden Zustand zu bauen, zu unterhalten, zu erweitern oder sonst zu verbessern“ und „Soweit die Träger der Straßenbaulast unter Berücksichtigung ihrer Leistungsfähigkeit zur Durchführung von Maßnahmen nach Absatz 1 Satz 2 außerstande sind, haben sie auf den nicht verkehrssicheren Zustand durch Verkehrszeichen hinzuweisen“. Die wesentlichen Einflußgrößen der Fahrbahnoberfläche für die Interaktion Fahrzeug-Fahrbahn sind:
– Ebenheit • Längsebenheit • Querebenheit – Griffigkeit • Mikrorauheit • Makrorauheit • Wasserfilmtiefe
Dabei ist zu unterscheiden zwischen Eigenschaften, die der Leichtigkeit des Verkehrs, einschließlich niedrigem Rollwiderstand, der Minderung des Lärms, soweit er vom Reifen erzeugt wird, und dem Fahrkomfort dienen oder für deren Besorgung ein hoher volkswirtschaftlicher Nutzen im Verhältnis zu den Baulastträgerkosten nachzuweisen ist und Eigenschaften der Fahrbahnoberfläche, die darüber hinaus auch in Bezug auf die Verkehrssicherungspflicht des Baulastträgers relevant sein können. Im folgenden werden bis auf die besonders aktuelle Frage der Verkehrssicherungspflicht hinsichtlich der Griffigkeit bei Nässe die vorstehenden Punkte mehr oder weniger nur aufgezählt und die jüngsten Entwicklungen im Aufgabenbereich der AG „Fahrzeug-Fahrbahn“ kurz dargestellt. Zur vertieften Behandlung muß aber auf die Fachliteratur verwiesen werden. |