FGSV-Nr. FGSV 001/17
Ort Leipzig
Datum 23.09.1998
Titel Ergänzung herkömmlicher Bauverträge um Leistungsanforderungen für Fahrbahndecken
Autoren Reinhard Grüning
Kategorien Kongress
Einleitung

Charakteristische Eigenschaften von Fahrbahndecken sind in Bauverträgen durch direkte oder indirekte Anforderungen festgelegt. Aus wirtschaftlichen und sicherheitsrelevanten Erwägungen müssen heute auch die Eigenschaften definiert werden, die während der späteren Nutzung erwartet werden. Für die Herstellung von Fahrbahndecken auf klassifizierten Straßen sind in den jeweiligen Allgemeinen und Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen Anforderungen festgelegt, die beim Bau zu beachten und teilweise bei der Abnahme der Bauleistung nachzuweisen sind. Es ist ganz wesentlich, daß auch über die Prüfverfahren und Meßmethoden Klarheit besteht. Wegen der großen Bedeutung der Griffigkeit auf die Verkehrssicherheit werden bereits von einigen Bauverwaltungen in Bauverträgen Griffigkeitsanforderungen an neue Fahrbahndecken vereinbart. In den Technischen Regelwerken und Bauverträgen finden sich für die Gewährleistungsabnahme bisher noch keine zahlenmäßig definierten Grenzwerte. Vertragsrechtlich wird davon ausgegangen, daß eine mängelfrei hergestellte Fahrbahndecke auch noch zum Zeitpunkt des Ablaufs der Verjährungsfrist die vertraglich zugesicherten Eigenschaften aufweist. Von den nach Bauvertrag vereinbarten Eigenschaften einer Fahrbahndecke sind zum Zeitpunkt des Ablaufs der Verjährungsfrist nur mehr die Ebenheit und die Rissefreiheit der Decke zu überprüfen. Für die Griffigkeit ist beabsichtigt, die Anforderungen sowohl für die Bauabnahme als auch für den Zeitpunkt des Ablaufs der Gewährleistung festzulegen. Es kann davon ausgegangen werden, daß für Fahrbahndecken aus Beton und aus Asphalt die gleichen Grenzwerte vereinbart werden. Mit der Festlegung von Anforderungen auch für die Gewährleistungsabnahme soll die Qualität der Fahrbahndecken auf einem möglichst hohen Niveau gesichert werden. Während für die Griffigkeit neuer Fahrbahndecken aus Verkehrssicherheitsgründen bauweisenunabhängig einheitliche Anforderungen festgelegt werden müssen, ist es vorstellbar, daß für andere Zustandseigenschaften auch bauweisenspezifisch unterschiedliche Festlegungen getroffen werden.

Straßen müssen so gebaut werden, daß sie von den späteren Benutzern sicher befahren werden können. Neben der Trassierung einer Straße sind es vor allem die Eigenschaften der Fahrbahn, die über den Reifen und das Fahrzeug den Kontakt zum Verkehrsteilnehmer herstellen und so sein Fahrverhalten beeinflussen.

Charakteristische Eigenschaften von Fahrbahndecken sind durch direkte oder indirekte Anforderungen in den Technischen Regelwerken festgelegt, Um eine bestimmte Qualität der Bauleistung zu erreichen, sind i. d. R. mehrere Anforderungen zu erfüllen.

Aus wirtschaftlichen und sicherheitsrelevanten Erwägungen reicht es heute auch nicht mehr aus, nur die Bauphase einer Straße zu betrachten, sondern es müssen ebenso die Eigenschaften definiert werden, die von einer Fahrbahndecke während der späteren Nutzung erwartet werden.

Im Folgenden soll daher auf die Zusammenhänge von Leistungsanforderungen an Fahrbahndecken zum Zeitpunkt der Abnahme, am Ende der Gewährleistung und der weiteren Nutzung eingegangen werden.

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