Schon immer haben sich die Verkehrsplaner schwer getan, im Zuge integrierter Planungsprozesse den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) mit demselben Detaillierungsgrad wie den Individualverkehr zu bearbeiten. Das hat ihnen dann den Vorwurf einseitig straßenbezogener Orientierung eingebracht, ein Makel, der den Generalverkehrsplänen noch heute anhängt.
Der Grund für die sicherlich unzulängliche Berücksichtigung des ÖPNV lag aber darin, daß der Planungsspielraum weniger im verkehrstechnischen als im betrieblichen Bereich lag, und der war Sache der Verkehrsbetriebe. So mußten sich die Generalverkehrspläne im wesentlichen auf die Nachfrageentwicklung und auf die Gestaltung der Liniennetze beschränken. Erst in jüngster Zeit stehen Beschleunigungsmaßnahmen des ÖPNV zur Disposition verkehrsplanerischer Entscheidungen.
Von einer umfassenden ÖPNV-Konzeption kann aber solange nicht die Rede sein, wie unter ÖPNV allein Linienverkehr verstanden wird mit den charakteristischen Merkmalen,
– an festgelegte Haltestellen und deshalb an bestimmte Linienführungen gebunden zu sein und
– mit Fahrzeugen verhältnismäßig großen Fassungsvermögens durchgeführt zu werden.
Somit kann der Linienverkehr einerseits die Verkehrsgebiete nicht in der flächendeckenden Qualität wie der Pkw erschließen, andererseits nur dann attraktiv, d. h. häufig, und dennoch wirtschaftlich betrieben werden, wenn viele Fahrgäste an möglichst wenig Haltestellen ein- oder aussteigen. Das aber setzt eine hohe Besiedlungsdichte voraus. Für dispers besiedelte Räume und Zeiten geringer Verkehrsnachfragen ist der Linienverkehr systembedingt ungeeignet und keine vollwertige Alternative zum Individualverkehr. |