Die RSTO 75 wurden durch allgemeines Rundschreiben des Bundesministers für Verkehr vom 20. 11. 75 im Einvernehmen mit den obersten Straßenbaubehörden der Länder eingeführt. Sie sind damit ein Faktum und es könnte zunächst als müßig erscheinen, eine Stellung etwa mit Einwänden gegen einen neuen Erlaß zu beziehen, der – amtlich eingeführt – nicht mehr ohne Weiteres zu revozieren ist. Trotzdem soll dieses Unterfangen hier vorgenommen werden. Dabei sollen die RSTO allgemein gewertet und dazu die Folgerungen für die Straßenbauindustrie dargestellt werden, die sich aus der Einführung dieser Richtlinien ergeben.
Schließlich sollen und müssen auch Sachverhalte angesprochen werden, deren von uns erwünschte Umstellung viel leicht auch ohne textliche Änderung der RSTO – mindestens teilweise – durch entsprechende Ausführungserlasse möglich wäre.
Die RSTO 75 sind sicherlich eine außerordentliche Leistung, getragen von dem Bemühen Planung, Ausschreibung, Kalkulation und Bauausführung zu verbessern. Ihre technische Konzeption basiert auf den langjährigen Erfahrungen mit den in den letzten Jahren üblichen Bauweisen und stützt sich auf Fortschritte im technisch-wissenschaftlichen Sektor ab, und sie soll vor allem den Bestrebungen nach der Kostensenkung dienen. Sie ist das Ergebnis einer mehrjährigen Arbeit eines Bund-Länder-Ausschusses, der dabei auch eine Stellungnahme der Forschungsgesellschaft für das Straßenwesen einbezog.
Baudirektor Neußner, Bonn, berichtet in umfassender und ausgezeichneter Weise in der Zeitschrift „STRASSE UND AUTOBAHN“ Heft 12/75 eingehend über die dieser Richtlinie zugrunde liegenden Überlegungen.
Die Einschaltung der „Bundesfachabteilung Straßenbau“ als Vertretung der bauausführenden Industrie wurde bei der Aufstellung der Vorschrift angestrebt, aber die „BFA Straßenbau“ hat – bedauerlicherweise – s. Z. mit Schreiben vom 23. 4. 74 gemeint, eine abschließende Stellungnahme noch nicht abgeben zu können, und sie hat damals nur „einzelne Änderungsvorschläge ohne Anspruch auf Vollständigkeit“ vorgelegt. Es wurde allerdings darum gebeten, vor Veröffentlichung der Richtlinien noch einmal angesprochen zu werden. Diesem Wunsch ist zu unserem Bedauern nicht entsprochen worden. Die vorliegenden RSTO 75 haben also durch die Straßenbauindustrie keinen ausreichenden Beitrag erhalten, um mit einer solchen Leistung auch die Erfordernisse der Baupraxis genügend zur Geltung zu bringen.
Die Verfasser der RSTO 75 standen vor der Aufgabe, die „Standardisierung der bituminösen Fahrbahnbefestigungen (Heißeinbau) Fassung 1966“ also so umzubauen und so zu erweitern, daß wesentliche Kostenersparnisse im Gesamtstraßenbau erzielt werden könnten. |