| Einleitung |
An die mit der Verbesserung der Verkehrssicherheit und des Verkehrsablaufs befaßten Institutionen wird von verschiedenen Seiten immer wieder die Forderung herangetragen, die öffentliche Hand möge im Interesse der Erhöhung der Verkehrssicherheit die Straßen mit Stau-, Nebel-, Wind- oder Glatteis-Warneinrichtungen ausstatten. Solche Forderungen werden nach spektakulären Unfällen – z. B. nach einer Massenkarambolage im Nebel, in die hochgestellte Persönlichkeiten oder Journalisten verwickelt waren – auch in die Öffentlichkeit getragen. Dabei wird nicht selten von der Annahme ausgegangen, Warneinrichtungen seien geeignet, jährlich mehreren Tausend Menschen das Leben zu retten.
Wer für den Einsatz von Warneinrichtungen verantwortlich ist, muß sich zunächst einmal mit der Frage auseinandersetzen, inwieweit es im konkreten Fall machbar ist, Unfallgefahren wie Stau, Nebel, Wind oder Glatteis zu beseitigen. Erst wenn dies nicht als machbar angesehen werden kann, sind Einrichtungen, die vor diesen Gefahren warnen, in Erwägung zu ziehen. Allerdings stellen sich dann folgende Fragen:
- Inwieweit sind Warneinrichtungen unter Kosten-Nutzen-Gesichtspunkten vertretbar?
- Inwieweit können Warneinrichtungen das Ziel, örtlich Unfälle zu verhindern, erfüllen?
- Welche rechtlichen Gegebenheiten und welche Auswirkungen auf die allgemeine Sicherheit müssen beachtet werden?
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