| Einleitung |
Der „Gewässerschutz“ kennt keine Schutzgebietsgrenzen. Auch außerhalb von Wasserschutzgebieten ist es erforderlich, das Gewässer zu schützen, z. B. beim Einleiten von Straßenoberflächenwasser. Nach der Definition in den Landeswassergesetzen handelt es sich beim Straßenoberflächenwasser um Abwasser (Niederschlagswasser). Ein Versickerungsgebot gibt es in der Richtlinie für die Anlage von Straßen, Teil Entwässerung, (RAS-Ew), sofern es sich hierbei nicht um einen ökologisch besonders empfindlichen Bereich handelt. Der Regenabfluss von Autobahnen und Bundesstraßen wird außerhalb von Siedlungsgebieten vorzugsweise flächenhaft über die Straßenschulter abgeleitet und somit im Bankett-/Böschungsbereich versickert. Auf Grund des Verschmutzungsgrades des Straßenoberflächenwassers bei Straßen mit hohem Verkehrsaufkommen könnte eine Gefahr für Boden und Grundwasser bestehen. Untersuchungen haben ergeben, dass bei einem Grundwasserflurabstand von mindestens einem Meter bei Berücksichtigung der strengen Prüfwerte der Bodenschutzverordnung keine Gefährdung des Grundwassers an den untersuchten Standorten vorhanden ist. Sofern das Straßenoberflächenwasser über Rohrleitungen abgeleitet werden muss, ist im Normalfall vor Einleitung in ein Gewässer eine Behandlung erforderlich. Bei hochbelasteten Straßen werden in der Regel Absetzbecken (mit Tauchwand) vorgesehen. Absetzbecken werden häufig mit Regenrückhaltebecken kombiniert. Sofern der anstehende Baugrund eine Versickerung zulässt, kann die Einleitung des Straßenoberflächenwassers in das Grundwasser über Versickerbecken erfolgen. Deren Reinigungswirkung wie auch die Reinigungswirkung der belebten Bodenzone erfüllen einen ausreichenden Gewässerschutz bei der Einleitung des Straßenoberflächenwassers in das Grundwasser. Bei geringer belasteten Straßen ist auch das Ableiten des Straßenoberflächenwassers über Mulden/Gräben bis hin zum Vorfluter als ausreichende Gewässerschutzmaßnahme zu betrachten, da deren bewachsene Sohle durch Sedimentation und Adsorption eine ausreichende Reinigung des Straßenabflusses bewirkt. |