| Einleitung |
Der Beitrag behandelt die Anwendung von Tragschichten mit hydraulischen Bindemitteln nach den „Zusätzlichen Technischen Vorschriften und Richtlinien für Tragschichten im Straßenbau“, Ausgabe 86 (ZTVT-StB 86) [1] und nach den „Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen“, Ausgabe 1986 (RStO 86) [2].
Unter Tragschichten mit hydraulischen Bindemitteln versteht man Tragschichten, also Schichten zwischen der Decke einerseits und dem Unterbau beziehungsweise Untergrund andererseits, deren Mineralstoffgemische mit Zement, Tragschichtbinder oder hydraulischem Kalk gebunden sind. Solche Tragschichten sind Betontragschichten, hydraulisch gebundene Tragschichten und Verfestigungen der Frostschutzschicht, im Falle der Erneuerung von Straßen in Form des Hocheinbaus auch abgängige Betondecken. |