Vor allem im kommunalen Straßenbau spielen handwerklich hergestellte Randeinfassungen aus Bordsteinen, Pflasterreihen und Rinnenbahnen, besonders aber Flächenbefestigungen mit Pflaster und Plattenbelägen eine ganz wesentliche Rolle. Es ist deshalb nur folgerichtig, daß die europäische Normungsarbeit die hierfür notwendigen Baustoffe miterfaßt.
Als deutsche Produktnormen existieren bislang die
DIN 482: „Bordsteine: Naturstein“
DIN 483: „Bordsteine aus Beton“
DIN 485: „Gehwegplatten aus Beton“
DIN 18 158: „Bodenklinkerplatten“
DIN 18 501: „Pflastersteine: Beton“
DIN 18 502: „Pflastersteine: Naturstein“
DIN 18503: „Pflasterklinker“
und als Anwendungsnorm für die Ausführung von Pflaster, Plattenbelägen und Bordsteinarbeiten die
DIN 18318: „Straßenbauarbeiten: Pflasterdecken und Plattenbeläge“.
Die Europäische Normung der einzelnen Produktbereiche wird seit Oktober 1989 durch das dafür zuständige Technische Komitee 178 des CEN „Pflastersteine, Platten und Bordsteine“ betrieben. Das Arbeitsprogramm umfaßt die an Pflastersteine, Platten und Bordsteine zu stellenden Anforderungen sowie die dazugehörigen Prüfverfahren für Produkte aus Beton, Naturstein und gebranntem Ton einschließlich Hinweisen auf die Anwendungsbereiche bei Fußwegen, Straßen und anderen Außenbereichen.
Die Normungsarbeit erfolgt in 3 Arbeitsgruppen (Working groups):
WG 1 „Betonprodukte“
WG 2 „Natursteinprodukte“
WG 3 „Pflasterziegel und -platten aus gebranntem Ton“.
Die Federführung für die WG 1 liegt bei den Niederlanden, für die WG 2 und 3 bei dem Vereinigten Königreich.
Auf deutscher Seite wurde dem TC 178 durch den Normenausschuß Bau ein entsprechender Spiegelausschuß zugeordnet. Seine Leitung liegt in den Händen des Ltd. Städt. Baudirektors Kurth in Köln, der als Obmann des NA-Bau auch die DIN 18 318 betreut. |