FGSV-Nr. FGSV 001/14
Ort Hamburg
Datum 21.10.1992
Titel Europäische Normen für Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
Autoren Rainer Kehrein
Kategorien Kongress
Einleitung

Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen dürfen in Deutschland nur in Verkehr gebracht werden, wenn sie die RAL-Gütezeichen tragen bzw. wenn der Nachweis erbracht wird, daß sie die vorliegenden Technischen Lieferbedingungen“ erfüllen.

An Stelle dieser Güteanforderungen werden zukünftig Europäische Technische Spezifikationen treten. Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen, die dann diese Güteanforderungen erfüllen, erhalten ein EG-Zeichen (CE) und können innerhalb der EG-Staaten (und der EFTA-Staaten) frei angeboten werden. Die Verwaltungen bindet dieses CE-Zeichen, gleich in welchem Land das Produkt hergestellt worden ist.

Die Working Group 3 des TC 226 – Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen – , die englische Bezeichnung lautet: „Road Vertical Signs“, hat zur Erledigung der an sie gestellten Aufgaben 4 Task Groups und 1 Sub-Group gegründet, aus deren Bezeichnung man in etwa die Produkte erkennen kann, die hier behandelt werden. 

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Der Fachvortrag zur Veranstaltung ist als PDF verfügbar.