Ein wesentliches Eckdatum innerhalb der Europäischen Gemeinschaft (EG) ist der 1. Januar 1993.
Die EG will ab diesem Zeitpunkt den europäischen Binnenmarkt wirksam werden lassen. Der europäische Binnenmarkt bedeutet freier Verkehr von Waren und Dienstleistungen innerhalb der Mitgliedsstaaten der EG. Das heißt zum Beispiel auf dem Bausektor sind alle eigenstaatlichen, nationalen Normen für Produkte, die einen freien Warenverkehr innerhalb der Gemeinschaft bisher mehr oder weniger verhinderten, abzubauen und durch „Europäische Technische Spezifikationen“ zu ersetzen. |