FGSV-Nr. FGSV 002/136
Ort Kassel
Datum 23.02.2023
Titel Mehr Sicherheit für den Rad- und Fußverkehr im Bereich von Straßenbaustellen
Autoren Ltd. StBDir. Dipl.-Ing. Alexander Thewalt
Kategorien Kommunal
Einleitung

Eine sichere und komfortable Führung von Fußgängern und Radfahrern durch Straßenbaustellen bzw. in Baustellenbereichen wird auch bei wachsender Bedeutung dieser zwei Verkehrsarten in der Verkehrsplanung und Verkehrsraumgestaltung bei weitem noch nicht ausreichend berücksichtigt.

Die zunehmende Bedeutung des Langsamverkehrs, der Anstieg der täglich mit dem Rad und zu Fuß zurückgelegten Wege, die Berücksichtigung des Langsamverkehrs in der Stadt- und Verkehrsplanung, schließlich die Festlegungen im Klimaschutzgesetz aus dem Jahr 2021 verlangen eine bevorzugte Behandlung der Verkehrsmittel des Umweltverbundes in Baustellenbereichen. Diese Priorisierung ist festgelegt in den „Empfehlungen zur Anwendung und Weiterentwicklung von FGSV-Veröffentlichungen im Bereich Verkehr zur Erreichung von Klimaschutzzielen“ (E Klima 2022) (FGSV 990) aus dem Jahr 2022.

Die über Jahrzehnte gewachsene Landschaft der Gesetze, Verwaltungsvorschriften, Regelwerke, Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen, Empfehlungen, landesspezifischen Regelwerke, in denen Festlegungen zur Berücksichtigung des fließenden Verkehrs – wobei Verkehr in der Regel den Kraftverkehr meint – in Baustellenbereichen wird seit einigen Jahren durch Empfehlungen einzelner Länder zur Berücksichtigung des Fuß- und Radverkehrs ergänzt. Diese werden zumeist von den Arbeitsgemeinschaften für fahrrad- und fußverkehrsfreundliche Kommunen erstellt und zur Umsetzung empfohlen. Hier werden in Regelzeichnungen analog zu den Regelplänen der „Richtlinien für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen“ (RSA) (FGSV 370) sichere und klare Lösungen für wenig komplexe und umfangreichere Situationen gezeigt.
Verantwortung für die Anordnung bauzeitlicher Verkehrsführungen liegt auf Seite der Verwaltung in erster Linie bei den zuständigen Verkehrsbehörden (mit Unterstützung der Polizei) – diese sind zumeist in den Organigrammen weit weg von der Verkehrsplanung der Kommunen angesiedelt, zumeist in anderen Dezernaten. Die Durchführung der Baustellen liegt meist in den Händen von Straßen- oder Tiefbauämtern, den Landesbetrieben oder privaten Bauherren. Hier gibt es großen Bedarf gemeinsamer Abwägungen, jede Festlegung führt zu niedrigeren oder höheren Kosten.

Für Verkehrsplanung oder Mobilitätsmanagement zuständige Bereiche werden bei der Vorbereitung und der Umsetzung noch unzureichend eingebunden – die Komplexität der Baustellen und ihrem Umfeld kann nur gemeinsam mit der Verkehrs- und Stadtplanung, gegebenenfalls der Stadtentwicklung und weiteren Einheiten erkannt und berücksichtigt werden. Es gibt sehr komplexe Baustellenbereiche, hier ist eine gute Abstimmung zwischen vielen Verwaltungseinheiten erforderlich – eine wichtige Fahrradverbindung für Schüler, eine städtebauliche Entwicklung mit privaten Hochbauten, Anliegerbetriebe, erforderlicher Straßenumbau, ein nahes gelegenes Erholungsgebiet und schließlich die Belange des ÖPNV.

Durch die Aufnahme der Verkehrssicherung als Bauleistung in die VOB Teil C wird schließlich gewährleistet, dass für die Einhaltung der verkehrsrechtlichen Anordnungen auch der (meist) öffentliche Bauherr direkt zuständig ist.

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