FGSV-Nr. FGSV 002/136
Ort Kassel
Datum 23.02.2023
Titel Glasfaserausbau mit alternativen Verlegemethoden – Einführung in das neue Merkblatt M Trenching
Autoren Dipl.-Ing. Andrea Holthaus-Voßgröne
Kategorien Kommunal
Einleitung

Die Bundesregierung hat als Ziel formuliert, bis zum Jahr 2030 flächendeckend Glasfaseranschlüsse bis ins Haus und den neuesten Mobilfunkstandard überall dort anzubieten, wo Menschen leben, arbeiten und unterwegs sind. Das Telekommunikationsgesetz, das am 1. 12. 2021 in Kraft getreten ist, ermöglicht neben der Legung mittels konventioneller Bauweise eine Legung mittels alternativer Legetechniken und/oder in Mindertiefe in Verkehrsflächen. Im TKG wird darauf abgestellt, dass der Wegebaulastträger – solange keine anerkannten Regeln der Technik für diese besonderen Verfahren bestehen – nur Vorgaben zur Ausführung machen darf, die für die öffentliche Sicherheit und Ordnung von Belang sind. Dies macht die Erarbeitung von Regelwerken, die anerkannte Regeln der Technik wiedergeben, wichtig.

Im Herbst 2020 haben sich dazu zwei Arbeitsgruppen gefunden – im DIN (Deutsches Institut für Normung) sowie in der FGSV (Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen), die eine DIN bzw. ein Merkblatt kurzfristig erarbeiten wollten. Das Merkblatt der FGSV mit dem Titel „Merkblatt für die Anwendung von Trenching-, Fräs- und Pflugverfahren bei der Legung von Glasfaserkabeln bzw. Leerrohrinfrastrukturen in Verkehrsflächen“, kurz: M Trenching wurde im Jahr 2022 veröffentlicht und ist seitdem über den FGSV Verlag zu beziehen. Alternative Legeverfahren stellen eine Möglichkeit für die Herstellung von Trassen im Glasfaserausbau dar und sollen eine schnelle Fertigstellung von Trassen ermöglichen. Genauere Hinweise zum Aufbruch und zur Herstellung von Leitungsgräben nach diesen Verfahren sind in der Vornorm DIN 18220 geregelt.

Das M Trenching regelt für solche Verfahren den Aufbruch von Verkehrsflächen, das Herstellen und Verfüllen von Leitungsgräben sowie die Wiederherstellung der Oberbauschichten von Verkehrsflächen in schmalen Leitungsgräben mit Breiten bis zu 30 cm. Bei Leitungsgräben in einer Breite über 30 cm gelten die Regelungen der ZTV A-StB. Im M Trenching wird auf bautechnische Grundsätze, auf Baustoffe und Baustoffgemische sowie auf die Bauausführung eingegangen. Weitere Abschnitte beschäftigen sich mit Prüfungen sowie mit kurzen Ausführungen zu Mängelansprüchen, zur Übernahme durch die Wegebaulastträger und zum Erhaltungsaufwand und den Folgekosten.

Das M Trenching ersetzt die „Hinweise für die Anwendung des Trenchingverfahrens bei der Verlegung von Glasfaserkabeln in Verkehrsflächen in Asphaltbauweise“ (H Trenching), Ausgabe 2014. Das H Trenching war noch fokussiert auf Verkehrsflächen in Asphaltbauweise, das M Trenching nun erweitert den Rahmen auf alle üblichen Bauweisen für Verkehrsflächen.

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