FGSV-Nr. FGSV M 13
Ort Erfurt
Datum 09.03.2023
Titel Themenschwerpunkte der Arbeitsgruppe Gesteinskörnungen, Ungebundene Bauweisen
Autoren Dr. rer. nat. Erhard Westiner
Kategorien Gesteine, Mineralstoffe
Einleitung

Es werden die Tätigkeiten (fachliche Fragen, Regelwerke, Forschung) und Themenschwerpunkte der Arbeitsgruppe „Gesteinskörnungen, Ungebundene Bauweisen“ in den letzten sechs Jahren vorgestellt.

Aktuell besteht die Arbeitsgruppe (AG) aus 6 Arbeitsausschüssen (AA) und 21 Arbeitskreisen (AK). Die Dynamik der AG zeigt sich auch darin, dass seit der letzten Gesteinstagung 2017 in Aschaffenburg ein AA und 5 AK neu gegründet wurden.

Die Weiterführung der TL Gestein-StB und TL G SoB-StB unter Berücksichtigung der Ersatzbaustoffverordnung als Teil der Mantelverordnung steht aktuell im Mittelpunkt der Arbeiten der AA 6.1, 6.2 und 6.3. Im Bereich Ländliche Wege wird neben der Fortführung der TL LW und ZTV LW ein Merkblatt für die Erhaltung ländlicher Wege erarbeitet. Im Bereich Pflasterdecken und Plattenbeläge wird den vielfältigen Fragestellungen zu den ungebundenen und gebundenen Ausführungen nachgegangen. Zudem werden innovativ die TP Pflaster-StB erstellt.

Im Fokus der Forschung stehen die feinen Gesteinskörnungen sowohl im Hinblick auf die Wasserempfindlichkeit als auch den Widerstand gegen Polieren. Zudem laufen Bestrebungen, das Verfahren nach Wehner/Schulze für die Prüfung an feinen Gesteinskörnungen in die EN 1097-8 aufzunehmen. Im Bereich Schichten ohne Bindemittel werden die zukünftigen Methoden zur praxisgerechten Beschreibung von Tragfähigkeit, Wasserdurchlässigkeit und Frostunempfindlichkeit erarbeitet. In Pflasterdecken und Plattenbelägen leisten Bettungsmaterialien einen wichtigen Beitrag zur Dauerhaftigkeit des Gesamtsystems. Hier gilt es herauszufinden, ob die bisherigen Bewertungskriterien ausreichend oder innovative Schritte notwendig sind. Die Nachhaltigkeit beschäftigt zunehmend die Arbeitsgruppe. Hier werden in den AA unter Federführung des AA 6.4 die Regelungen durchleuchtet.

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1 Einführung

Die Gesteinstagung stellt im Bereich des Straßenbaues die Plattform für die Vorstellung und Diskussion von Praxiserfahrungen, Forschungsergebnissen und neuen Regelwerken dar. Sie ist damit, z. B. im Vergleich zum deutschen Straßen- und Verkehrskongress hinsichtlich der Themen sehr speziell auf den Bereich Gesteinskörnungen, Schichten ohne Bindemittel bzw. Pflasterdecken und Plattenbeläge ausgerichtet. Zudem wird auf die Aktivitäten im Bereich des Baus von ländlichen Wegen Fokus gelegt.

Ausgehend von der Grundlage der Arbeit der Arbeitsgruppe, dem Technischen Regelwerk, das bezüglich der Baustoffe inzwischen weitgehend auf Europäischen Normen basiert, werden Forschungsergebnisse aus dem Bereich der Gesteinskörnungen vorgestellt. Zudem werden für den Bereich Schichten ohne Bindemittel Zukunftsszenarien entwickelt. Neuerungen und Erfordernisse der Bauweisen für Pflasterdecken und ländlichen Wege werden in der Gesteinstagung 2023 ausführlich behandelt. Als Ausblick in die Zukunft werden die Probleme in der Verfügbarkeit der Gesteinskörnungen aufgezeigt. Diese Thematik konnte bereits beim deutschen Straßen- und Verkehrskongress 2022 in Dortmund durch Vorträge der allgemeinen Fachwelt vorgestellt werden.

Um Forschern die Möglichkeit zu geben, ihre Ergebnisse im Dialog mit der Fachwelt hautnah zu diskutieren, wurde eine Posterausstellung eingerichtet. Letztendlich bietet die Gesteinstagung als „Salz in der Suppe“ an, im Anschluss an die Vorträge Diskussionen sowie in den Pausen Fachgespräche zu führen.

2 Struktur der Arbeitsgruppe

Die Gremien der Forschungsgesellschaft für Straßen und Verkehrswesen (FGSV) sind im Wesentlichen für die Fortschreibung des Technischen Regelwerks in den Bereichen Straßenbau, Straßenverkehrstechnik und Verkehrsplanung verantwortlich. Dabei werden die jeweils neuesten Erkenntnisse aus Forschung und Praxis berücksichtigt. Die detaillierten Aufgaben der jeweiligen Gremien sowie deren Zusammensetzung und Mitarbeiterstruktur können auf der Homepage der FGSV unter „Netzwerk – Gremien“ eingesehen werden.

Aktuell besteht die Arbeitsgruppe (AG) 6 aus 6 Arbeitsausschüssen (AA) und 21 Arbeitskreisen (AK) sowie aus 2 gemeinsam mit dem DIN Normenausschuss Bauwesen (NABau 005-07- 15 AA) und dem DIN Normenausschuss Materialprüfung (NA 062-03-13 AA) geführten Spiegelausschüssen 6.01 bzw. 6.1.01 zur Begleitung der Arbeiten an den Europäischen Normen (Tabelle 1).

Tabelle 1: Struktur Arbeitsgruppe 6 „Gesteinskörnungen, Ungebundene Bauweisen“

Die „Kommentierungsgruppe“ befasst sich mit Anfragen zu strittigen Problemen, die sich in der Praxis bei der Durchführung von Prüfungen, bei der Auswertung von Untersuchungsergebnissen und bei der Auslegung des Technischen Regelwerkes zu Gesteinskörnungen und ungebundenen Bauweisen im Straßenbau ergeben. Eingegangene Hinweise, besonders im Hinblick auf Gesteinskörnungen in Asphalt und Beton, werden zusammengetragen und diskutiert. Ziel ist die Klärung von Auslegungsfragen zum Regelwerk und gegebenenfalls Widersprüchen. Die Gruppe wird von Mitarbeitern des Lenkungsausschusses (LA) der Arbeitsgruppe gebildet und hat seit ihrer Konstituierung im Jahr 2008 insgesamt 20 Fälle bearbeitet, die über die Zeitschrift „Straße und Autobahn“ in die Praxis getragen wurden. Ein 21. Fall zum Anteil an Feinanteilen für Schichten ohne Bindemittel ist fertiggestellt und zur Veröffentlichung vorgesehen.

Zur Weiterbildung der Laboranten, die an nach RAP Stra anerkannten Prüfstellen im Bereich Gesteinskörnungen und Schichten ohne Bindemittel tätig sind, erfolgt jährlich eine Fortbildungsveranstaltung mit wechselnden Themen. Im Hinblick auf die Qualitätssicherung der Labore, die mit Kontroll- und Schiedsuntersuchungen betraut werden, nimmt diese Fortbildungsveranstaltung einen immer größeren Stellenwert ein.

Darüber hinaus bestehen enge Verzahnungen mit den Kommissionen, Querschnittsausschüssen und Arbeitsgruppen 4 „Infrastrukturmanagement“, 5 „Erd- und Grundbau“, 7 „Asphaltbauweisen“ und 8 „Betonbauweisen“ der FGSV.

Die AG ist in den Erfahrungsaustausch der D-A-CH-Länder eingebunden. So fand bei den Veranstaltungen in den Jahren 2018, 2019, 2021 und 2022 ein intensiver Dialog zwischen den Fachleuten der drei Länder statt. Besonderes Augenmerk zeigte sich in der Bewertung der Prüfverfahren zur Beschreibung der Qualität der Feinanteile von feinen Gesteinskörnungen. Hier ergab sich Einigkeit, dass die in den Europäischen Normen enthaltenden Prüfverfahren nicht ausreichen. Deshalb wurde 2017 unter Federführung der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft das D-A-CH-Projekt „Praxisgerechte Beurteilung der Qualität von feinen Gesteinskörnungen für den Anwendungsbereich Asphalt“ vergeben.

Der Notwendigkeit der Digitalisierung im Bauwesen wurde seitens der FGSV mit der intensiven Beschäftigung zum „Building Information Management“ (BIM) Rechnung getragen. Alle AA der AG sind hier in die weitere Entwicklung eingebunden.

In den Gremien der AG 6 engagieren sich derzeit 183 Fachleute aus verschiedensten Bereichen. Sie kommen aus den Bauverwaltungen, von der Hochschulforschung und der BASt, aus der Baustoffindustrie und den zugehörigen Forschungseinrichtungen, aus Ingenieurbüros und privaten Prüflaboren. Auf Grund der Umsetzung der Ersatzbaustoffverordnung nehmen jetzt Mitglieder aus der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) regelmäßig an den Sitzungen des Lenkungsausschusses teil. Damit soll sichergestellt werden, dass die künftigen Regelungen für die Ersatzbaustoffe praxisgerecht zur Anwendung kommen. Die Mitarbeit innerhalb der AG ist weniger vom Nachwuchsmangel der Bauwirtschaft im Allgemeinen und im Straßenbau im Besonderen betroffen. Bemerkenswert ist, dass die Zahl der Mitarbeiter aus der Bauindustrie in der AG zunimmt. Zudem achten die altersbedingt ausscheidenden Fachkolleginnen und Fachkollegen dankenswerterweise darauf, engagierte Nachwuchskräfte zu gewinnen. Es geht Dank an die Arbeitgeber, denn letztlich erfordert die ehrenamtliche Tätigkeit innerhalb der FGSV auch das Verständnis und die Zustimmung bei Verwaltung, Hochschule und Wirtschaft.

3 Die Gremien und ihre Themenschwerpunkte

Die Arbeitsausschüsse und -kreise wirken bei der Betreuung von Forschungsvorhaben in ihrem Zuständigkeitsbereich mit und formulieren neue Anträge für das Forschungsprogramm des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI). Außerdem stellen sie mit ihrer Arbeit sicher, dass das Technische Regelwerk der FGSV auf aktuellem Stand gehalten wird.

3.1 Arbeitsausschuss 6.1 „Gesteinskörnungen“

Der von Herrn Schulze geleitete Arbeitsausschuss (AA) 6.1 „Gesteinskörnungen“ (Tabelle 2) befasst sich mit den Eigenschaften von Gesteinskörnungen und Gesteinskörnungsgemischen für den Oberbau von Straßen und legt diesbezügliche Anforderungsniveaus bzw. Anforderungen fest. Maßgebendes Regelwerk hierzu sind die TL Gestein-StB (FGSV 613) und TP Gestein-StB (FGSV 610).

Tabelle 2: Struktur Arbeitsausschuss (AA) 6.1 „Gesteinskörnungen“

Der AA arbeitet Europäische Normen in das deutsche Regelwerk ein, setzt Forschungsergebnisse in Prüfvorschriften um und präzisiert Europäische Prüfverfahren für die nationale Anwendung. Der AA behandelt in Zusammenarbeit mit anderen Gremien innerhalb und außerhalb der FGSV zudem Fragen im Zusammenhang mit Gesteinskörnungen und Gesteinskörnungsgemischen. Er ist zuständig für die Durchführung der Fortbildungsveranstaltung der Laboranten im Bereich der nach RAP Stra anerkannten Prüfstellen. Die Arbeit des AA findet auch international Beachtung. Daher wurde die TL Gestein-StB 2021 in englischer Fassung (FGSV 613E) veröffentlicht.

Zur Integration der Vorgaben aus der Bauproduktenverordnung und allfällige Änderungen, die sich aus der Praxisanwendung ergeben haben, wurde 2018 eine überarbeitete Fassung der TL Gestein-StB herausgegeben. Aktuell werden in diese die Regelungen der Ersatzbaustoffverordnung für die industriell hergestellten Gesteinskörnungen und RC-Baustoffe eingearbeitet. Diese Fassung wird in Kürze erscheinen.

Im Sinne der Nachhaltigkeit beschäftigt sich der AA auch mit der Wiederverwendung von Gesteinskörnungen, die aus der thermischen Aufbereitung von teer-/pechhaltigem Straßenaufbruch stammen. Bislang werden diese Materialien deponiert bzw. in die Niederlande zur thermischen Aufbereitung exportiert.

Dem AA sind drei Arbeitskreise (AK) zugeordnet.

Der von Herrn Zimmermann geleitete AK 6.1.1 „Polierresistenz und Polierprüfungen“ beschäftigt sich mit der Beurteilung und Weiterentwicklung von Prüfverfahren zur Bestimmung des Widerstands gegen Polieren von groben und feinen Gesteinskörnungen. Weiteres Aufgabengebiet ist die Erfahrungssammlung bezüglich der Verfahren zur Prognostizierung der Griffigkeitsentwicklung von Fahrbahnoberflächen. Hierzu werden auch Vertreter anderer AG eingebunden. Der innerhalb des TC 154/SC 6/TG 11 durchgeführte europäische Ringversuch

zur Implementierung eines neuen Kontrollgesteins hat dazu geführt, dass der „Herrnholzer Granit“ in der EN 1097-8 enthalten ist. Hier hat die rege Forschungstätigkeit aus dem AK Früchte getragen.

Frau Rohrig (bis 2020 Frau Haas) leitet den AK 6.1.2 „Füller- und Sandeigenschaften“. Der AK beschäftigt sich mit Füller und feinen Gesteinskörnungen (Sand) einschließlich deren Feinanteile (Eigenfüller) für gebundene und ungebundene Schichten im Straßenoberbau. Die Hauptaufgabe des AK besteht in der fachlichen Unterstützung des übergeordneten AA bezüglich der Weiterführung der TL Gestein-StB und TP Gestein-StB. Zudem sollen Europäische Prüfnormen und spezifische nationale Prüfverfahren auf ihre Anwendbarkeit geprüft und weiterentwickelt werden. Dabei werden Ergebnisse aus Forschung und den Gegebenheiten der Praxis berücksichtigt. Thematisch werden aktuell die Einflussfaktoren auf den Verbrauch von Calciumhydroxid im Asphaltmischgut behandelt. Zudem erfolgt aktuell die Auswertung der Datensammlung 2018 bis 2020 für die wesentlichen Sandeigenschaften. Als ein Ergebnis der Datensammlung wird die Neuausgabe der TL Gestein-StB Erfahrungswerte für den Schüttel-Abrieb von feinen Gesteinskörnungen und Füller enthalten.

Der AK 6.1.3 wurde bis zum Frühjahr 2023 von Herrn Heilmann geleitet. Aktuell steht Herr Warwas dem AK vor. Der AK erarbeitet die für die AG 6 wesentlichen Vorschriften zur Prüfmittelüberwachung. Damit soll für diesen Bereich ein einheitliches Niveau bezüglich der Prüfmittelüberwachung im Rahmen der werkseigenen Produktionskontrolle und bei den nach RAP Stra anerkannten Prüfstellen sichergestellt werden. Es wurde im Besonderen ein Teil zur Qualitätssicherung des Schlaggerätes erarbeitet. Bei diesem wird nun die Funktionalität über ein durch die FGSV-Forschung entwickeltes Kontrollgestein überprüft. Diese Vorgehensweise soll auf das Los-Angeles-Prüfverfahren übertragen werden.

Die Bearbeitergruppe „BG Gutachten Anhang A der TL Gestein“ wird von Frau Freiberg geleitet. Die Praxis hat gezeigt, dass zunehmend bisher nicht im Straßenbau genutzte Gesteinskörnungen zur Anwendung gelangen sollen. Die Bearbeitergruppe erstellt einen Arbeitsplan, damit die Fußnote des Anhangs A der TL Gestein-StB künftig einheitlich angewendet werden kann.

3.2 Arbeitsausschuss 6.2 „Umweltverträglichkeit, Industrielle Nebenprodukte und RC-Baustoffe“

Der AA 6.2 „Umweltverträglichkeit, Industrielle Nebenprodukte und RC-Baustoffe“ bearbeitet unter der Leitung von Herrn Merkel Fragestellungen zur Anwendung von industriell hergestellten Gesteinskörnungen (früher: industrielle Nebenprodukte) und RC-Baustoffen im Straßenoberbau für Schichten ohne Bindemittel, für hydraulisch gebundene Schichten und für bitumengebundene Schichten unter besonderer Berücksichtigung ihrer bautechnischen Eigenschaften sowie der zu behandelnden Anforderungen an die Umweltverträglichkeit (Tabelle 3). Außerdem erarbeitet und betreut er stoffspezifische technische Prüfverfahren für industriell hergestellte Gesteinskörnungen und RC-Baustoffe in Abstimmung mit dem AA 6.1.

Die Einarbeitung von Anforderungen an industrielle Nebenprodukte und RC-Baustoffe aus Europäischen Normen in das deutsche Regelwerk gehört ebenfalls zum Aufgabenfeld. Dabei wird auch geprüft, ob Merkblätter oder Ähnliches noch gebraucht werden (so wurde z. B. die Arbeit im AK 6.2.1 „Bergbaurückstände“ eingestellt) und ob sich verschiedene Regelwerke zusammenfassen lassen oder nicht.

Weitere Aufmerksamkeit gilt dem Stand der Arbeiten zur Ersatzbaustoffverordnung, die ab 1. August 2023 Gültigkeit erlangt.

Tabelle 3: Struktur Arbeitsausschuss (AA) 6.2 „Umweltverträglichkeit, Industrielle Nebenprodukte und RC-Baustoffe“

Dem AA sind sechs Arbeitskreise (AK) zugeordnet.

Der AK 6.2.2 „Kraftwerksrückstände“ wird von Herrn Feuerborn geleitet und hat die Aufgabe sämtliche Themen zur Anwendung von Kraftwerksnebenprodukten im Erdbau und im Straßenoberbau zu bearbeiten. Hier gilt es, die Weiterentwicklung der Europäischen Normen für Gesteinskörnungen, insbesondere hinsichtlich der künftigen umweltrelevanten Anforderungen (BWR3), der Normen für hydraulische Tragschichtbinder (EN 13282) und für hydraulisch gebundene Gemische (EN 14227) bzw. deren Anwendung (EN 16907) zu verfolgen und die Überführung in die Regelwerke des (Erd- und) Straßenbaus vorzubereiten. Gleiches gilt für die in Überarbeitung befindlichen nationalen Regelwerke zu Umweltanforderungen an Baustoffe für den Straßenbau, hier speziell die Ersatzbaustoffverordnung.

Der AK 6.2.3 „Wiederverwendung von Baustoffen“ hat zur Aufgabe, den Einsatz von RC-Baustoffen (rezyklierte Gesteinskörnungen) im Straßenoberbau weiter zu befördern. Er wird in Nachfolge von Herrn Rüdiger von Herrn Kurkowski geleitet. Es bestehen inhaltliche Verbindungen zu den Regelwerken TL Gestein-StB, TP Gestein-StB, ZTV E-StB und den TL BuB E-StB. Daher erfolgt eine enge Abstimmung mit dem AK 5.1.4 „RC-Baustoffe und industrielle Nebenprodukte“. Das Merkblatt über den Einsatz von rezyklierten Baustoffen im Erd- und Straßenbau (M RC) (FGSV 616/3) wurde zusammen mit der AG 5 überarbeitet. Aktuell werden die Aktivitäten des CEN/TC 154 im Hinblick auf eine praxisgerechte Weiterentwicklung der EN 933-11 – Prüfverfahren zur Bestimmung der stofflichen Zusammensetzung begleitet.

Der AK 6.2.4 „HMV-Asche“ wird in Nachfolge von Herrn Dinkgraeve von Herrn Mesters geleitet und überarbeitet das „Merkblatt über die Verwendung von Hausmüllverbrennungsasche im Straßenbau“ (M HMVA) (FGSV 638). Die Verwendung von Hausmüllverbrennungsasche (HMVA) ist im Sinne der Nachhaltigkeit ein Beitrag zur Ressourcenschonung. Das Merkblatt beschreibt in diesem Zusammenhang die Entstehung und die Eigenschaften von HMVA sowie die Anwendungsbereiche im Straßenoberbau, Wege- und Erdbau. Die beiden im Merkblatt aufgeführten Verfahren zur Bestimmung und Bewertung der Raumbeständigkeit von HMV- Asche wurden seit 2005 angewandt. Hierzu ist eine Auswertung der gesammelten Erfahrungen notwendig, um die Prüfverfahren überarbeiten und präzisieren zu können.

Der AK 6.2.5 „Eisenhütten- und Metallhüttenschlacken“ bearbeitet das „Merkblatt über die Verwendung von Hüttensand für Frostschutz- und Schottertragschichten“ (FGSV 628). In diesem wird die Erhärtung von Schichten aus Hochofenstückschlacke und Hüttensand sowie die Nutzung dieser Tragfähigkeitssteigerung beschrieben. Die Berücksichtigung der langsamen Tragfähigkeitsentwicklung kann gemäß dem Merkblatt unter bestimmten Bedingungen zur Reduzierung der Dicke der darüber liegenden Asphalttragschicht verringert werden. Diese Möglichkeit ressourcenschonenden Bauens wird zwar in der Literatur beschrieben und wurde in Forschungsprojekten nachgewiesen, findet derzeit in der Baupraxis aber kaum Anwendung. Daher wurden für die Ausgabe 2020 der ZTV SoB-StB und der TL SoB-StB die selbsterhärtenden Tragschichten (SET) als zusätzlicher Tragschichttyp ohne Bindemittel aufgenommen. Die Wiedereinführung der Bauweise soll durch ein neues Merkblatt für selbsterhärtende Tragschichten (M SET) unterstützt werden.

Der AK 6.2.6 „Kaltrecycling“ steht unter Leitung von Herrn Thelen und überarbeitet das „Merkblatt für Kaltrecycling in situ im Straßenbau“ (M KRC) (FGSV 636). Das Merkblatt beschreibt die Anwendung und Ausführung von Verfahren zur vollständigen Verwertung von Straßenausbaustoffen auf der Baustelle im Kalteinbau unter Zugabe von Bindemitteln im Sinne des damaligen Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes. Grundsätzlich wird vom AK geprüft, ob nicht die Merkblätter M KRC, M VB-K und das Merkblatt für die Verwertung von Asphaltgranulat und pechhaltigen Straßenausbaustoffen in Tragschichten mit hydraulischen Bindemitteln zusammengeführt werden können. Hier zeigt sich wiederum die AG-übergreifende Zusammenarbeit innerhalb der FGSV.

Der AK 6.2.7 „Auslaugverfahren“ wurde 2013 installiert. Er wurde zunächst von Frau Bialucha geleitet. 2020 trat Herr Susset die Nachfolge an. Der AK soll die Aktivitäten zum Thema Auslaugverfahren auf nationaler und europäischer Ebene verfolgen und dahingehend beeinflussen, dass die Belange des Straßenbaus ausreichend berücksichtigt werden. Hierzu werden Erfahrungen mit den unterschiedlichen Verfahren gesammelt und bei Bedarf Forschungsprojekte zu einzelnen Problemen angeregt und betreut. Daneben sollen Langzeitbeobachtungen verschiedener Straßen- und Erdbaumaßnahmen vorgenommen werden. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf den vom CEN/TC 351 „Dangerous substances/Bewertung der Freisetzung gefährlicher Stoffe aus Bauprodukten“ erarbeiteten Auslaugmethoden, mit denen natürliche, industriell hergestellte und Recycling-Baustoffe im Rahmen der Bauprodukteverordnung europaweit einheitlich hinsichtlich ihres Umweltverhaltens (RDS regulated dangerous substances) beschrieben werden sollen. Es liegen inzwischen Verfahren zur Untersuchung des oberflächenabhängigen Auslaugverhaltens von monolithischen oder verfestigten Produkten (Trogverfahren) und von stückigen Materialien (up-flow-Perkolationsverfahren) vor, die aktuell validiert werden. Im Moment ist der AK aktiv in die Erarbeitung der TP Gestein-StB Teile zur Beschreibung der Analysemethoden im Rahmen der Ersatzbaustoffverordnung eingebunden.

3.3 Arbeitsausschuss 6.3 „Schichten ohne Bindemittel“

Zu den Aufgaben des AA 6.3, welchem Herr Wolf vorsteht, gehören die Begleitung des einschlägigen Regelwerkes zu Schichten ohne Bindemittel, die Anpassung desselben an die bautechnischen Erfahrungen, die Weiterentwicklung und fachtechnische Betreuung von Bauweisen mit Schichten ohne Bindemittel (SoB) sowie konkret die Festlegung von Anforderungswerten an die Wasserdurchlässigkeit von SoB bei Einhaltung der notwendigen Tragfähigkeit (Tabelle 4).

Tabelle 4: Struktur Arbeitsausschuss (AA) 6.3 „Schichten ohne Bindemittel“

Dem AA sind zwei Arbeitskreise (AK) zugeordnet.

Der bis 2021 von Frau Kellermann-Kinner geleitete AK 6.3.1 „Infiltrationsverfahren, Merkblatt für Schichten ohne Bindemittel“ befasst sich mit den grundlegenden Aufgaben von Schichten ohne Bindemittel. Um dauerhaft zu sein, sind neben der Tragfähigkeit die Frostsicherheit im Zusammenspiel mit der Wasserdurchlässigkeit zentrale Eigenschaften dieser Schicht. Das im Jahr 1995 herausgegebene „Merkblatt für die Herstellung von Trag- und Deckschichten ohne Bindemittel“ (M SoB) (FGSV 633) wurde überarbeitet und ist 2021 neu erschienen. Hier werden schwerpunktmäßig die Themen Materialwahl und die Herstellung definierter Eigenschaften der fertigen Schicht ohne Bindemittel beschrieben. Es werden auch Schichten aus frostunempfindlichem Material und selbsterhärtende Tragschichten angesprochen. Das Regelwerk fordert für Schichten ohne Bindemittel im eingebauten Zustand eine ausreichende Wasserdurchlässigkeit. Die Randbedingungen für das Einhalten und die Prüfung der Anforderung „Wasserdurchlässigkeit“ sind bisher noch unzureichend beschrieben. Nachdem der AK für die verschiedenen Infiltrationsverfahren technische Prüfvorschriften entwickelt hat, besteht die Aufgabe jetzt in der Schaffung eines Bewertungshintergrundes und der Entwicklung von bauweisenspezifischen Anforderungswerten für den Infiltrationsbeiwert von Schichten ohne Bindemittel.

Der AK 6.3.2 „Überarbeitung des Regelwerkes für Schichten ohne Bindemittel“ wird von Frau Neidinger geleitet. Es wurden die für Schichten ohne Bindemittel wesentlichen Regelwerke 2020 neu herausgegeben: TL G SoB-StB 20 (FGSV 696), TL SoB-StB 20 (FGSV 697) und ZTV SoB-StB 20 (FGSV 698). Im Zuge der Anpassung und Weiterentwicklung des Regelwerkes waren Änderungen in der grundlegenden EN 13285 sowie der RStO zu berücksichtigen. Des Weiteren wurden einige aufgelaufene fachliche Änderungen und Ergänzungen eingearbeitet, z. B. wurden die selbsterhärtenden Tragschichten (SET) mit aufgenommen. Im Zuge der Umsetzung der Ersatzbaustoffverordnung wird aktuell die TL G SoB-StB überarbeitet. In dieser TL werden künftig zudem die Regelungen zur Güteüberwachung von Bettungs- und Fugenmaterialien nach TL Pflaster-StB und hydraulisch gebundenen Gemischen nach TL Beton-StB berücksichtigt. Dies ist ein weiterer Schritt zur Vereinfachung des Regelwerkes. Letztendlich sollen die Festlegungen zur werkseigenen Produktionskontrolle, zur Güteüberwachung von nicht mandatierten Baustoffen und zur Zertifizierung von mandatierten Bauprodukten in einem FGSV-Papier zusammengefasst werden.

3.4 Arbeitsausschuss 6.4 „Optimale Ressourcennutzung“

Der AA 6.4 „Optimale Ressourcennutzung“ wurde 2023 gegründet, die Leitung hat Frau Prof. Dr.-Ing. Leyla Chakar inne.

Die Verkehrsinfrastruktur ist ressourcenintensiv, hierfür werden jährlich große Mengen an Baumaterialien und Energie sowohl für den Neu- und Ausbau als auch für die Erhaltung eingesetzt. Die in der AG 6 behandelten Baustoffe und Baustoffgemische bilden einen wesentlichen Teil des Straßenkörpers und werden im Ober- und Unterbau verwendet, entweder ungebunden, in Schichten ohne Bindemittel oder als hydraulisch- bzw. bitumengebundene Schichten. Ein Hauptziel der AG 6 ist deshalb eine optimale Ressourcennutzung bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung des bestehenden Qualitätsniveaus unter Beachtung der Dauerhaftigkeit und Gebrauchstauglichkeit mithilfe der Anpassung des Regelwerks aufgrund anthropogen bedingter Veränderungen (Klimawandel). Der Arbeitsausschuss hat den Auftrag, das FGSV-Regelwerk der AG 6 im Hinblick auf die Nachhaltigkeit aufzuarbeiten, vorzubereiten und zu begleiten. Aus dieser Arbeit gewonnene Erkenntnisse sind dem LA 6 zuzuleiten. Die Diskussion und Bearbeitung der vom Arbeitsausschuss AA 6.4 identifizierten Aspekte und eine detaillierte Aufarbeitung der Themen mit der Überarbeitung bestehender Dokumente des Technischen Regelwerks oder der Erstellung neuer Wissensdokumente soll im Weiteren wie bisher in den jeweils zuständigen AA bzw. deren AK erfolgen.

3.5 Arbeitsausschuss 6.5 „Ländliche Wege“

Der von Herrn Ziesel geleiteten Arbeitsausschuss (AA) 6.5 „Ländliche Wege“ befasst sich mit der Erarbeitung und Betreuung von Regelwerken über die Befestigung sowie die Erhaltung Ländlicher Wege (Tabelle 5). Zudem stehen die verschiedenen befestigten und unbefestigten Bauweisen im Fokus. Der AA ist auch in das Forschungsprojekt 02.0446 Entwurfsempfehlungen für Querschnittsbreiten von Über-/Unterführungsbauwerken ländlicher Wege eingebunden.

Tabelle 5: Struktur Arbeitsausschuss (AA) 6.5 „Ländliche Wege“

Es wurden die „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau Ländlicher Wege“ (ZTV LW), Ausgabe 2016 (FGSV 675) und „Technischen Lieferbedingungen für Gesteinskörnungen, Baustoffe, Baustoffgemische und Bauprodukte für den Bau Ländlicher Wege“ (TL LW), Ausgabe 2016 (FGSV 676) erarbeitet. Diese werden nun aktualisiert. Sie sind zusammen mit den „Richtlinien für den Ländlichen Wegebau – Teil 1: Richtlinien für die Anlage und Dimensionierung ländlicher Wege“ (RLW Teil 1) (FGSV 675/1) anzuwenden. Der AA arbeitet intensiv mit Gremien innerhalb der AG 6 aber auch der AG 5, 7 und 8 zusammen. Dabei werden die fachlichen Inhalte der TL LW mit denen anderer TL wie z. B. den TL Asphalt-StB abgeglichen und die spezifischen Belange für den Bau Ländlicher Wege herausgearbeitet.

Der AK 6.5.1 „Merkblatt für die Erhaltung ländlicher Wege“ wurde 2018 gegründet und wird von Herrn Hirsch geleitet. Die vorhandenen Ländlichen Wege entsprechen vielfach nicht mehr den aktuellen Anforderungen an Tragfähigkeit und Wegebreite. Insofern gewinnt nicht nur die Erneuerung der Ländlichen Wege an Bedeutung, sondern insbesondere auch die Erhaltung der Wege. Das im Jahre 2009 herausgegebene Merkblatt für die Erhaltung Ländlicher Wege (M ELW) entspricht nicht mehr dem aktuellen Stand und ist zudem an die TL LW 16 bzw. ZTV LW 16 anzupassen. Es wird daher redaktionell und inhaltlich aktualisiert bzw. neu gefasst.

3.6 Arbeitsausschuss 6.6 „Pflasterdecken und Plattenbeläge“

Der Arbeitsausschuss (AA 6.6) „Pflasterdecken und Plattenbeläge“ (Tabelle 6) beschäftigt sich unter der Leitung von Herrn Koch (bis 2019 Herr Köhler) mit allen Fragestellungen hinsichtlich der Prüfung, Planung, der Baustoffanforderungen, der Bauausführung und der Erhaltung von Pflasterbefestigungen, Plattenbelägen und Einfassungen im Verkehrswegebau. Er ist zuständig für die Erstellung des Regelwerks für Pflasterdecken, Plattenbeläge und Einfassungen im Verkehrswegebau, begleitet die nationalen und internationalen Normungsprozesse und setzt diese in das Regelwerk des Straßenbaus um.

Tabelle 6: Struktur Arbeitsausschuss (AA) 6.6 „Pflasterdecken und Plattenbeläge“

Der AA 6.6 beabsichtigt, die ungebundene Bauweise und gebundene Ausführung künftig in den TL Pflaster-StB und ZTV Pflaster-StB zusammenfassend zu regeln.

Der von Herrn Ulonska geleitete AK 6.6.1 „Merkblatt für Pflasterdecken und Plattenbeläge, ungebundene Bauweise“ wurde 2021 reaktiviert. Der AK soll das „Merkblatt für Flächenbefestigungen mit Pflasterdecken und Plattenbelägen in ungebundener Ausführung sowie für Einfassungen“ (M FP) (FGSV 618/1) in der Ausgabe 2015 überarbeiten. Hintergrund ist, dass mit Neuausgabe der ATV DIN 18318 (Fassung 2019) und der ZTV Pflaster-StB 20 Änderungen im übergeordneten Regelwerk vorliegen, an die das bestehende Merkblatt anzupassen ist. Weiterhin wird derzeit im AK 6.6.8 das „Merkblatt für Randeinfassungen und Rinnen“ (M RR) erarbeitet. Zur Abgrenzung der Merkblätter muss der Themenbereich Einfassungen des bestehenden M FP in das zu erarbeitende M RR übertragen werden und im M FP entfallen. Ebenso soll eine Anknüpfung an das derzeit sich in Überarbeitung befindliche Merkblatt für die Bauliche Erhaltung von Verkehrsflächen mit Pflasterdecken oder Plattenbelägen in ungebundener Ausführung sowie von Einfassungen (M BEP) erfolgen.

Ebenso wird seit 2018 der AK 6.6.2 „Merkblatt für Verkehrsflächen mit Großformaten“ von Herrn Ulonska geleitet. Das „Merkblatt für Flächenbefestigungen mit Großformaten“ (M FG) (FGSV 619) mit der Ausgabe 2013 und das „Merkblatt für Flächenbefestigungen mit Pflasterdecken und Plattenbelägen in ungebundener Ausführung sowie für Einfassungen“ (M FP) (FGSV 618/1) sind jeweils mit Ausgabe 2022 erschienen. Das Merkblatt behandelt die Herstellung von Flächenbefestigungen mit Großformaten in ungebundener Ausführung. Über diese lagen bislang keine ausreichenden Erfahrungen vor. Wesentliche Anwendungsbereiche für Beläge mit Großformaten sind Befestigungen von Fahrbahnen und Flächen des ruhenden Verkehrs, städtebaulich hervorgehobene und repräsentative Flächen sowie Fußgängerbereiche/-zonen. Großformate im Sinne des M FG können bei Flächenbefestigungen der Belastungsklassen Bk0,3 bis Bk1,8 gemäß den RStO, bei anderen Flächenbefestigungen, die für Kraftfahrzeuge erreichbar sind, sowie bei Rad- und Gehwegen verwendet werden. Im Merkblatt werden die Baugrundsätze, Bauprodukte sowie die Ausführung beschrieben und es werden bautechnische Hinweise für besondere örtliche Gegebenheiten und zur Erhaltung und Beurteilung von Flächen mit Großformaten gegeben. Das M FP ist insbesondere auf der Grundlage baupraktischer Erfahrungen Maßstab für fachgerechtes Verhalten bei der Planung und Ausführung von Pflasterdecken und Plattenbelägen in ungebundener Ausführung sowie von Randeinfassungen und Entwässerungsrinnen. Es geht auf Einsatzbereiche und Baugrundsätze ebenso ein, wie auf Baustoffe und die Ausführung. Weitere Kapitel beschäftigen sich mit den Anwendungsbereichen mit örtlichen Besonderheiten, der Erhaltung, dem Winterdienst sowie der Beurteilung von Pflasterdecken.

Der AK 6.6.3 „Überarbeitung der TL Pflaster-StB und ZTV Pflaster-StB“ wird von Herrn Lorenzl geleitet. Grundlage der Arbeit ist die Tatsache, dass sich die Normenreihe EN 1338 bis EN 1342 in Überarbeitung befindet. Im Berichtzeitraum sind die „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien zur Herstellung von Pflasterdecken, Plattenbelägen sowie von Einfassungen“ (ZTV Pflaster-StB 20) (FGSV 699) erschienen. Aktuell laufen die Arbeiten zur Anpassung der „Technischen Lieferbedingungen für Bauprodukte zur Herstellung von Pflasterdecken, Plattenbelägen und Einfassungen“, Ausgabe 2006/Fassung 2015 (TL Pflaster-StB) (FGSV 643).

Der AK 6.6.4 „Bauliche Erhaltung von Pflasterdecken und Plattenbelägen“ wird von Herrn Köhler geleitet. Anders als für die Bauweisen mit Asphalt- oder Betondecke stand für Pflasterdecken und Plattenbeläge bisher kein geschlossenes Regelwerk zur baulichen Erhaltung zur Verfügung. Durch das 2022 veröffentlichte „Merkblatt für die Bauliche Erhaltung von Verkehrsflächen mit Pflasterdecken oder Plattenbelägen in ungebundener Ausführung sowie von Einfassungen“ (M BEP) (FGSV 620) konnte hier Abhilfe geschaffen werden.

Der AK 6.6.5 „Pflasterdecken und Plattenbeläge in gebundener Ausführung“ wird von Herrn Koch geleitet. Die ATV DIN 18318 (Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen – Verkehrswegebauarbeiten − Pflasterdecken und Plattenbeläge in ungebundener Ausführung, Einfassungen) behandeln in ihrer Neufassung auch die gebundene Ausführung für Pflasterdecken und Plattenbeläge. Infolgedessen muss ein diesbezüglicher Text in die ZTV Pflaster-StB aufgenommen werden. Im AK wurde auf Basis eines Arbeitspapiers das „Merkblatt für Flächenbefestigungen mit Pflasterdecken und Plattenbelägen in gebundener Ausführung“ (M FPgeb) (FGSV 618/2) erstellt. Als Ergänzung wurde die „Arbeitsanleitung zur Durchführung von Prüfungen für Pflasterdecken und Plattenbeläge in gebundener Ausführung“ (ALP Pgeb) (FGSV 618/3) herausgegeben.

Der in Nachfolge von Herrn Koch von Herrn Voß geleitete AK 6.6.6 „Prüfverfahren für Pflasterdecken und Plattenbeläge“ ist mit der Erstellung der Technischen Prüfvorschriften für Pflasterdecken, Plattenbeläge und Einfassungen für die gebundene und die ungebundene Bauweise bereits weit fortgeschritten. In Kürze werden die ersten Teile dieser TP für die gebundene Bauweise erscheinen. Damit wird sowohl für die Prüfung von Baustoffeigenschaften als auch für die Prüfung von Pflasterdecken und Plattenbelägen im Rahmen der Qualitätssicherung eine Lücke geschlossen.

Der AK 6.6.7 „Lärmarme Pflasterdecken“ wird von Herrn Köhler geleitet. Die „Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen“ (RLS-90) beinhalten deckschichtabhängige Korrekturwerte DStrO, mit denen die Lärmemission im Bezug zum nicht geriffelten Gussasphalt (Referenzbelag) berücksichtigt werden. Die Grundlage dieser Werte bilden Daten aus den 1970er Jahren. Neuere Messungen an mehrjährig unter Verkehr befindlichen Pflasterdecken lassen erkennen, dass zahlreiche Pflasterdecken einen Korrekturwert DSD(SDT,v) = 0 dB(A) erreichen. Die Bauweise „Lärmarme Pflasterdecken“ soll gezielt definiert und beschrieben werden durch 1) Ableitung von Anforderungen an die Planung und den Bau Lärmarmer Pflasterdecken, ausgehend von Erfahrungen aus Messstrecken und den Ergebnissen von Simulationsrechnungen, 2) Anforderungen an die Art und den Umfang von Erhaltungsmaßnahmen an lärmarm konzipierten Pflasterdecken und 3) Präzisierung der Bauweise als Grundlage für die Bestimmung von DSD-Werten in Anknüpfung an die Neufassung der RLS. Als Ergebnis wurde 2018 das „Merkblatt für Lärmarme Pflasterbauweisen“(M LP) (FGSV 621) herausgegeben. Die aktuelle Arbeit des AK besteht in der Fortentwicklung der Bauweise durch gezielte Optimierung der Pflastersteine, Fugen und Verlegemuster.

Der AK 6.6.8 „Randeinfassungen und Rinnen“ wurde 2017 gegründet und wurde zunächst von Herrn Dieker geleitet. Inzwischen ist Herr Köhler in dessen Nachfolge getreten. Das Ziel des Arbeitskreises ist die Erstellung eines „Merkblatts für Randeinfassungen und Rinnen“ (M RR) unter Verwendung von Bauprodukten aus Beton, Klinker und Naturstein. Die Thematik „Randeinfassungen und Rinnen“ ist bereits im „Merkblatt für Flächenbefestigungen mit Pflasterdecken und Plattenbelägen in ungebundener Ausführung sowie für Einfassungen“ (M FP) (FGSV 618/1) erheblich erweitert worden. Dennoch ist beispielsweise die Ausbildung von Bewegungsfugen noch nicht ausreichend beschrieben. Anders als die übrigen Inhalte ist die Thematik „Randeinfassungen und Rinnen“ auch für die Beton- und Asphaltbauweisen von Bedeutung.

Der AK 6.6.9 „Merkblatt für Bankettbefestigungen aus vorgefertigten Befestigungselementen“ wurde 2022 gegründet und wird von Herrn Köhler geleitet. Bankette an Landstraßen werden bei engen Querschnitten und/oder an engen Kurven häufig ausgefahren. Internationale Forschungsergebnisse zeigen, dass bereits bei geringer Stufenbildung ein erhebliches Sicherheitsrisiko für Abkommensunfälle und Unfälle mit dem Gegenverkehr besteht. Einige Bundesländer sehen daher für die genannten Stellen bereits regelmäßig eine Befestigung mit vorgefertigten Befestigungselementen aus Beton oder Naturstein vor. Abhilfe soll nun ein neues Merkblatt zur Ausführung von Bankettbefestigungen aus vorgefertigten Befestigungselementen schaffen.

4 Forschungsaktivitäten

An dieser Stelle sei die intensive Arbeit der Forschungsstellen gewürdigt. Im Rahmen des jährlichen gemeinsamen Forschungsprogramms zwischen BMDV und FGSV (G-Forschung) werden aktuelle Fragen und Aufgabenstellungen aus der Praxis bearbeitet. Wesentlichen Anteil an einer erfolgreichen Forschung haben auch die Mitarbeiter in den jeweiligen Betreuungsausschüssen, die hier gezielt ihre Erfahrungen einbringen und damit einen hohen Praxisbezug sicherstellen.

Der Haushaltsansatz für die Straßenbauforschung wurde von Seiten des BMDV 2022 von 9,35 auf 10,35 Mio. € erhöht. 3 Mio. € stehen unverändert für das Innovationsprogramm der BASt zur Verfügung. Für das G-Forschungs-Programm sind nach wie vor 3,2 Mio. € vorgesehen. Da die Ergebnisse aus der Forschung fließen unmittelbar ins Regelwerk und die Praxis ein und stellen damit die Eigenschaften unserer Verkehrsflächen für die Nutzer permanent sicher. Daher sollte es im Interesse aller liegen, dass die Forschungsmittel auch weiterhin mindestens in dieser Größenordnung zur Verfügung gestellt werden. Neben der Förderung durch das BMDV ist auch die FGSV-interne Forschungsbeauftragung zu erwähnen. Es handelt sich hier meist um kleinere Projekte mit klar umrissener Aufgabestellung. Oftmals bilden diese die Grundlage für die Entwicklung von G-Forschungs-Projekten.

Seit der letzten Gesteinstagung 2017 wurden 15 Forschungsvorhaben abgeschlossen (Tabelle 7), die das gesamte Spektrum der Arbeit der AG wiedergeben:

Tabelle 7: Arbeitsgruppe 6: Seit 2017 abgeschlossene Forschungsvorhaben

Innerhalb der AG 6 sind aktuell sechs Forschungsvorhaben in der Bearbeitung (Tabelle 8)

Tabelle 8: Arbeitsgruppe 6: Aktuell in Bearbeitung befindliche Forschungsvorhaben

Für das Forschungsprogramm 2023 ist das vom AA 6.3 erarbeitete Vorhaben 6.A/23 „Untersuchungen im Hinblick auf die Gleichwertigkeit der Einbaumethoden Grader und Fertiger im Anwendungsbereich der Schichten ohne Bindemittel“ zur Vergabe vorgesehen.

Aus den vorstehend angegebenen Forschungsthemen werden die Forschungsschwerpunkte der AA ersichtlich.

Innerhalb des AA 6.1 stehen die feinen Gesteinskörnungen im Fokus. Sowohl im Hinblick auf die Wasserempfindlichkeit als auch den Widerstand gegen Polieren wird hier zielgerichtet geforscht. Nach Abschluss des Projekts FA 06.0118 sollte es möglich sein, den Praxisbezug der Prüfung der Wasserempfindlichkeit von feinen Gesteinskörnungen (Schüttel-Abrieb-Prüfung) herzustellen. Danach sollte es möglich sein, die feinen Gesteinskörnungen für Asphalt qualitativ zu differenzieren. Die im Rahmen von FGSV-Datensammlungen gewonnenen Erkenntnisse werden in der nächsten Ausgabe der TL Gestein-StB Berücksichtigung finden. Der Anhang A wird Erfahrungswerte zum Schüttel-Abrieb von feinen Gesteinskörnungen und Füller enthalten. Die nunmehr gewonnenen Erkenntnisse zum Widerstand gegen Polieren von feinen Gesteinskörnungen sollten den Einsatz von bestimmten Gesteinsarten erlauben, die sich in Asphaltdeckschichten bewährt haben. Die Ableitung des Widerstands gegen Polieren von feinen Gesteinskörungen über den PSV (also der groben Gesteinskörnung) führt oftmals zu einer Fehlinterpretation. Es hat sich wiederum bestätigt, dass sich das Prüfverfahren nach Wehner/Schulze im Hinblick auf die Griffigkeitsprognose eignet. Die Kombination der Forschungsprojekte FA 06.0102 und FA 06.0110 sollte es der AG 7 ermöglichen, praxisgerechte Anforderungen an den Widerstand gegen Polieren von feinen Gesteinskörnungen – alternativ zum PSV – festzulegen.

Federführend vom AA 6.1 wird aktuell auch ein Forschungsvorhaben zur Wiederverwendung von Gesteinskörnungen aus der thermischen Aufbereitung von teer-/pechhaltigem Straßenaufbruch begleitet (FGSV 2/22). Dabei werden durch drei unterschiedliche thermische Verfahren wiedergewonnene Gesteinskörnungen auf ihre Gebrauchstauglichkeit untersucht.

Der AA 6.2 wird sich weiterhin neben der Lösung fachspezifischer Problemstellungen bei der Anwendung von industriell hergestellten Gesteinskörnungen und RC-Baustoffen gezielt mit der Freisetzung gefährlicher Stoffe aus Bauprodukten (auch natürliche Gesteinskörnungen) und der Bewertung der RDS (regulated dangerous substances) beschäftigen. Neben dieser Arbeit für die Weiterentwicklung des Europäischen Regelwerkes wird die Umsetzung der Ersatzbaustoffverordnung im AA eine große Rolle spielen. Grundsätzlich unterstützt der AA die Forschungstätigkeiten in den anderen AA in Bezug auf die industriell hergestellten Gesteinskörnungen und RC-Baustoffe.

Die im AA 6.3 erarbeiteten Methoden zur praxisgerechten Beschreibung von Tragfähigkeit, Wasserdurchlässigkeit und Frostunempfindlichkeit von Schichten ohne Bindemittel kommen jetzt bei aktuellen Forschungsprojekten zum Einsatz. Ob es um die Abgrenzung von Selbsterhärtenden Tragschichten unter Verwendung von rezyklierten Gesteinskörnungen gegenüber ungebunden Tragschichten (FA 06.0122), die Fragestellung, wieviel Asphaltgranulat verträgt eine Tragschicht ohne Bindemittel schadlos (FA 06.0123) oder um Untersuchungen im Hinblick auf die Gleichwertigkeit der Einbaumethoden Grader und Fertiger (6.A/23) geht, der Werkzeugkoffer ist gefüllt und wartet darauf, seine Qualität unter Beweis zu stellen.

Erfreulicherweise wurde ein vom AA 6.6 eingebrachtes Projekt zur Erstellung eines Verfahrens zur rechnerischen Dimensionierung und zur Prognose des Verhaltens von Pflasterbefestigungen für konzentriert eingetragene schwere Verkehrsbelastungen (FA 06.0119) als forschungswürdig erachtet. Diese Forschung soll ein wichtiges Werkzeug zur Sicherstellung der nachhaltigen Verwendung der nach der Asphaltbauweise zweithäufigsten Bauweise in Deutschland erbringen. Die Bettungs- und Fugenmaterialien leisten bei Pflasterdecken und Plattenbelägen einen wichtigen Beitrag zur Dauerhaftigkeit des Gesamtsystems. Hier gilt es herauszufinden, ob die bisherigen Bewertungskriterien ausreichend oder innovative Schritte notwendig sind (FGSV 3/23).

5 Fazit und Ausblick

Die Gesteinskörnungen sind die Basis unseres Straßenoberbaues. Unabhängig von der Genese haben sich ungebrochene und gebrochene natürliche Gesteinskörnungen, industriell hergestellte Gesteinskörnungen und RC-Baustoffe in vielfältiger Weise bewährt. Der Überblick über die abgeschlossenen und bereits laufenden sowie die noch geplanten Forschungsprojekte zeigt, dass trotz der bekannt guten Gebrauchseigenschaften die Entwicklung der ungebundenen Bauweise aber auch der Asphaltbauweise, Betonbauweise und dem Pflasterbau nicht stagniert.

Mit den Forschungsprojekten wird darüber hinaus auf Probleme, die sich in der Praxis und der Europäischen Normung gezeigt haben, reagiert. Grundsätzlich muss bei der Forschung und späteren Einbindung der Ergebnisse in das Technische Regelwerk ein hoher Praxisbezug sichergestellt sein. In letzter Zeit ist leider festzustellen, dass insbesondere bei der Erstellung und Überarbeitung des Regelwerkes dieser Praxisbezug häufig in den Hintergrund gerät. Hierbei besteht dann oft der Irrglaube, zusätzliche schärfere Anforderungen und hochwissenschaftliche Prüfmethoden könnten die grundsätzliche Qualität einer Bauweise verbessern. Oft werden dann bewährte Verfahren sowie jahrzehntelange Erfahrungen komplett in Frage gestellt oder abgelehnt, da sie nicht „europakonform“ sind.

Die Überprüfung des Regelwerks im Hinblick auf Nachhaltigkeit wird innerhalb der AG 6 nicht nur eine neue Betrachtungsweise der Baustoffe und Bauweisen erbringen. Es werden sich fachübergreifend Fragestellungen zur Verfügbarkeit und zu den Anforderungsniveaus bzw. Einsatzmöglichkeiten eröffnen.

Der vorstehende Überblick konnte nur einen Teil der Arbeit der AG 6 beleuchten. Eines soll an dieser Stelle besonders erwähnt werden. Die stetige Mitarbeit in den entsprechenden Arbeitsausschüssen und Arbeitskreisen, die Betreuung von Forschungsprojekten, die Vortragstätigkeit auf einschlägigen Veranstaltungen der FGSV und darüber hinaus, die Veröffentlichung von Fachbeiträgen in Zeitschriften usw. –das sind alles ehrenamtliche Tätigkeiten, die nicht zuletzt auch zu Lasten von Freizeit und Familie geleistet werden. An dieser Stelle sei daher allen Fachkolleginnen und Fachkollegen für ihre Arbeit innerhalb der FGSV und speziell in der Arbeitsgruppe 6 ganz herzlich gedankt.

Die Mitarbeit in der FGSV sollte jedoch keinesfalls nur als zusätzliche Belastung verstanden werden, sondern sie ist sowohl für die mitarbeitende Person selbst und deren tägliche Arbeit, als auch insbesondere für deren Arbeitgeber, egal ob aus Verwaltung, Forschung oder Industrie ein Gewinn. Letztlich profitieren alle Seiten vom Austausch der Erfahrungen unter den Fachleuten, von der Weitergabe von Fachwissen, der Diskussion von Problemen und von der Forschung mit dem Ziel der späteren baupraktischen Umsetzung und nicht zuletzt von der gemeinsamen Erarbeitung des Technischen Regelwerkes.

Daher soll an dieser Stelle auch noch einmal die Bitte an alle Interessierten und noch nicht in der FGSV aktiv mitarbeitenden Fachkolleginnen und Fachkollegen gerichtet werden, sich künftig in der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen zu engagieren.

Literaturverzeichnis

Homepage der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV), https://www.fgsv.de/ netzwerk/gremien, FGSV 2023

Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen: Arbeitspapier für die Wiederfindung von Calciumhydroxid im extrahierten Füller (AP WFF), Ausgabe 2017, Köln (FGSV 608)

Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen: Arbeitspapier – Bestimmung der stofflichen Kennzeichnung von RC-Baustoffen nach Augenschein, Ausgabe 2014, Köln (FGSV 609)

Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen: Technische Prüfvorschriften für Gesteinskörnungen im Straßenbau (TP Gestein-StB), Köln (FGSV 610)

Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen: Technische Lieferbedingungen für Gesteinskörnungen im Straßenbau (TL Gestein-StB), Ausgabe 2004/Fassung 2018, Köln (FGSV 613)

Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen: Technical Delivery Terms for Aggregates in Road Construction (TL Gestein-StB), Köln (FGSV 613E)

Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen: Merkblatt über den Einsatz von rezyklierten Baustoffen im Erd- und Straßenbau (M RC), Ausgabe 2019, Köln (FGSV 616/3)

Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen: Merkblatt für Flächenbefestigungen mit Pflasterdecken und Plattenbelägen in ungebundener Ausführung sowie für Einfassungen (M FP), Ausgabe 2015, Köln (FGSV 618/1)

Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen: Merkblatt für Flächenbefestigungen mit Pflasterdecken und Plattenbelägen in gebundener Ausführung (M FPgeb), Ausgabe 2018, Köln (FGSV 618/2)

Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen: Arbeitsanleitung zur Durchführung von Prüfungen für Pflasterdecken und Plattenbelägen in gebundener Ausführung (ALP Pgeb), Ausgabe 2018, Köln (FGSV 618/3)

Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen: Merkblatt für Flächenbefestigungen mit Großformaten (M FG), Ausgabe 2022, Köln (FGSV 619)

Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen: Merkblatt für die Bauliche Erhaltung von Verkehrsflächen mit Pflasterdecken, Platten- und Großformatbelägen sowie von Einfassungen (M BEP), Ausgabe 2022, Köln (FGSV 620)

Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen: Merkblatt für Lärmarme Pflasterbauweisen (M LP), Ausgabe 2019, Köln (FGSV 621)

Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen: Merkblatt für Schichten ohne Bindemittel, Ausgabe 2021, Köln (FGSV 633)

Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen: Merkblatt über die Verwendung von Eisenhüttenschlacken im Straßenbau (M EHS), Ausgabe 2013, Köln (FGSV 634)

Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen: Fact sheet on the use of ferrous slag in road construction, Ausgabe 2019, Köln (FGSV 634E)

Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen: Merkblatt über die Verwendung von Hüttenmineralstoffgemischen im Straßenbau (M HMGM), Ausgabe 2016, Köln (FGSV 635)

Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen: Merkblatt für Kaltrecycling in situ im Straßenbau (M KRC), Ausgabe 2005, Köln (FGSV 636)

Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen: Merkblatt über die Verwendung von Hausmüllverbrennungsasche im Straßenbau (M HMVA), Ausgabe 2014, Köln (FGSV 638)

Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen: Merkblatt über die Verwendung von Metallhüttenschlacken im Straßenbau (M MHS), Ausgabe 2016, Köln (FGSV 639)

Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen: Technische Lieferbedingungen für Bauprodukte zur Herstellung von Pflasterdecken, Plattenbelägen und Einfassungen (TL Pflaster-StB), Ausgabe 2006, Fassung 2015, Köln (FGSV 643)

Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen: Merkblatt für die Erhaltung Ländlicher Wege (M ELW), Ausgabe 2009, Köln (FGSV 674)

Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen: Richtlinien für den Ländlichen Wegebau – Teil 1: Richtlinien für die Anlage und Dimensionierung ländlicher Wege (RLW Teil 1), Ausgabe 2016, Köln (FGSV 675/1)

Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen: Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau Ländlicher Wege (ZTV LW), Ausgabe 2016, Köln (FGSV 675)

Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen: Technische Lieferbedingungen für Gesteinskörnungen, Baustoffe, Baustoffgemische und Bauprodukte für den Bau Ländlicher Wege (TL LW), Ausgabe 2016, Köln (FGSV 676)

Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen: Technische Lieferbedingungen für Baustoffgemische zur Herstellung von Schichten ohne Bindemittel im Straßenbau, Teil: Güteüberwachung (TL G SoB-StB 20), Ausgabe 2020, Köln (FGSV 696)

Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen: Technische Lieferbedingungen für Baustoffgemische zur Herstellung von Schichten ohne Bindemittel im Straßenbau (TL SoB-StB 20), Ausgabe 2020, Köln (FGSV 697)

Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen: Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Schichten ohne Bindemittel im Straßenbau (ZTV SoB-StB 20), Ausgabe 2020, Köln (FGSV 698)

Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen: Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien zur Herstellung von Pflasterdecken, Plattenbelägen und Einfassungen (ZTV Pflaster-StB 20), Ausgabe 2020, Köln (FGSV 699)

Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen: Hinweise für die Verwendung der Mörtelkomponenten Füller und Zusätze im Asphalt – Teil: Füller (H FZ-Füller), Ausgabe 2017, Köln (FGSV 771)

Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen: Hinweise für die Verwendung der Mörtelkomponenten Füller und Zusätze im Asphalt – Teil: Kalkhydrat (H FZ-Kalkhydrat), Ausgabe 2017, Köln (FGSV 772)

Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen: Technische Prüfvorschriften zur Prüfmittelüberwachung im Straßenbau (TP Prüfmittelüberwachung-StB), Köln (FGSV 975)

Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen: Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen (RStO 12), Ausgabe 2012, Köln (FGSV 499)