Einleitung |
Im Erdbau werden zum Abschluss der Arbeiten Prüfungen durchgeführt, um festzustellen, ob die Güteeigenschaften der Baustoffe, der Baustoffgemische und der fertigen Leistung den vertraglichen Anforderungen entsprechen. Fälschlicherweise wird die Durchführung dieser, am Ende der Prozesskette erfolgenden Prüfungen häufig als Qualitätssicherung verstanden, obwohl hierdurch lediglich die Qualität der fertigen Leistung, bezogen auf das jeweilige Prüfmerkmal und damit die Annahme bzw. die Abweisung des fertigen Werkes festgestellt wird. Tatsächlich begleitet die Qualitätssicherung im Erbau den gesamten Herstellungsprozess ab der Konzeption der Baugrunduntersuchung über die Erstellung der Bauvertragsunterlagen, der Wahl und Ausführung des Bauverfahrens bis hin zum Nachweis der anforderungsgerechten Erstellung des Werkes. Dabei nimmt die frühzeitige Berücksichtigung von eventuellen Fehlerquellen eine zentrale Rolle in allen Prozessschritten ein. |