FGSV-Nr. FGSV C 13
Ort Worms
Datum 08.03.2016
Titel Die Bedeutung der neuen ATV DIN 18300 – aus Sicht des Auftraggebers
Autoren Dipl.-Ing. Jürgen Staudt
Kategorien Erd- und Grundbau
Einleitung

Die neue ATV DIN 18300 bedeutet für die Auftraggeber eine andere Vorgehensweise bei den Baugrunderkundungen und den Festlegungen für die Bauausschreibung gegenüber der bisherigen. Seitens des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur wurde mit dem ,,Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau Nr. 19/2015" den Auftragsverwaltungen der Länder vorgegeben, bis Mitte 2016 auf eine Baugrundbeschreibung mit Homogenbereichen umzustellen, um vergabesichere Ausschreibungen zu gewährleisten. Die ,,Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Erdarbeiten im Straßenbau" (ZTV E-StB), die bei den Straßen- und Brückenbauverträgen im Zuge von Bundesfernstraßen (bei Hessen Mobil auch Landes- und Kreisstraßen) als Vertragsbestandteil vereinbart werden, wurden im Hinblick auf die Homogenbereiche noch nicht fortgeschrieben. Ab sofort müssen alle neu in Auftrag zu gebenden Baugrunduntersuchungen auf Baugrundbeschreibungen nach Homogenbereichen abgestellt sein. Auch wird sich nicht vermeiden lassen, dass bereits erstellte geotechnische Untersuchungsberichte auf eine Baugrundbeschreibung nach Homogenbereichen zu überarbeiten sind, wenn für diese Baumaßnahmen das Vergabeverfahren nach Mitte 2016 eingeleitet wird. Grundlage für die Beschreibung der Homogenbereiche bildet vorerst nur die DIN 18300. Der Auftraggeber hat damit eine besondere Verantwortung, in Zusammenarbeit mit dem Geotechnischen Gutachter, Festlegungen zur Beschreibung der Homogenbereiche zu treffen.

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Der Fachvortrag zur Veranstaltung ist im Volltext verfügbar. Das PDF enthält alle Bilder und Formeln.

1 Leistungsbeschreibung und Leistungsverzeichnis

Boden und Fels mit gleichen Eigenschaften und Verhalten können zu einem Homogenbereich zusammengefasst werden. Im Standardleistungskatalog für den Straßen- und Brückenbau Leistungsbereich 806 (STLK LB 806) ist vorgesehen, dass die Homogenbereiche nach Unterlagen des AG zu beschreiben sind. Die Homogenbereiche, die in einer Position/OZ zusammengefasst werden, müssen beim Lösen, Laden, Transport den gleichen Aufwand darstellen. Zusätzlich ist zu beachten, ob der Boden einer Verwertung außerhalb der Baustelle zugeführt wird und/oder ein Wiedereinbau in der Baustelle erfolgt. Auch hier muss der gleiche Aufwand gegeben sein. Zu berücksichtigen ist weiterhin, dass erforderlich werdende Verbesserung des Bodens mit Bindemittel oder Lüften des Bodens nach Wahl des Auftragnehmers durchzuführen sind. Umweltrelevante Eigenschaften müssen ebenfalls Beachtung finden.

Dies wird vermutlich gegenüber der alten DIN 18300 zu mehr Positionen/OZ in den Ausschreibungen führen. Aus Sicht des Auftraggebers ist es allerdings anzustreben, die Anzahl der Homogenbereiche auf eine möglichst geringe Zahl zu beschränken. Hierfür ist es notwendig, Bodenschichten bzw. Bodengruppen nach den vor genannten Kriterien zusammenzufassen. Es wäre wünschenswert, wenn hierfür im Regelwerk verbindliche Kriterien entwickelt würden. Sinnvolle Unterstützung bei der Festlegung von Homogenbereichen geben z. B. Einstufungshilfen, wie sie im Bild 1 aufgeführt sind.

Bild 1: Einstufungshilfen zur Zusammenfassung von Bodengruppen zu einem Homogenbereich (Neuhaus 2016)

Die Beschreibung der Homogenbereiche nach Bodenbeschaffenheit und Ausdehnung muss in der Baubeschreibung aufgenommen werden. Aus Sicht von Hessen Mobil sollten in der Baubeschreibung alle erforderlichen Angaben zur Kalkulation der Leistungen enthalten sein. In diesem Fall ist es dann nicht erforderlich, das Geotechnische Gutachten der Vergabeunterlage beizufügen oder Unterlagen zur Einsicht auszulegen.

2 Zusammenarbeit zwischen Geotechnischen Gutachter und Bauherr

Der Geotechnische Gutachter hat die Aufgabe, die Bodenschichten unter Angabe der erforderlichen Parameter zu beschreiben und ein Schichtenmodell zu entwickeln. Auf dieser Grundlage ist ein Vorschlag für die Einteilung in Homogenbereiche zu erstellen.

Zur Einteilung von Boden und Fels in Homogenbereiche ist die Bauabwicklung von Bedeutung und zu berücksichtigen. Daher kann die Festlegung der Homogenbereiche nur in Zusammenarbeit zwischen dem Geotechnischen Gutachter und dem Planer/Ausschreiber (Bauherr) vorgenommen werden.

Der Informationsfluss und fachliche Austausch muss vom Beginn der Auftragsvergabe des geotechnischen Untersuchungsberichts, bis zur Fertigstellung der Vergabeunterlagen gegeben sein. Auch können während des Bauablaufes Fragen zur Abgrenzung der Homogenbereiche auftreten. In diesen Fällen ist es notwendig und sinnvoll, den Gutachter einzubinden.

Bei der Beauftragung des Gutachters sollte dieses berücksichtigt und vertraglich vereinbart werden.

3 Ausblick

Die Umstellung von Boden- und Felsklassen auf Homogenbereiche ist für die Beteiligten eine große Herausforderung. Die zukünftigen Erfahrungen werden zeigen, ob das neue System zu einer Verbesserung bei der Abwicklung von Erarbeiten im Straßenbau einen Beitrag leisten kann. Der Erfolg der Umstellung wird maßgeblich von der Zusammenarbeit zwischen dem Bauherrn und Geotechnischen Gutachter abhängen. Insbesondere kann der Erfolg während der Bauabwicklung beurteilt werden.