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1 Einleitung
Die Europäische Norm EN 12620 ,,Aggregates for Conrete", in Deutschland als DIN EN 12620 ,,Gesteinskörnungen für Beton" veröffentlicht, ist Teil des gesamten Paketes von Normen für normal und schwere Gesteinskörnungen:
- DIN EN 12620 (Gesteinskörnungen für Beton),
- DIN EN 13139 (Gesteinskörnungen für Mörtel),
- DIN EN 13043 (Gesteinskörnungen für Asphalt und Oberflächenbehandlungen),
- DIN EN 13242 (Gesteinskörnungen für hydraulisch gebundene und ungebundene Gemische),
- DIN EN 13383-1(Wasserbausteine), DIN EN 13450 (Gesteinskörnungen für Gleisschotter).
Die in 2004 in Kraft getretene erste Generation dieses Normenpaketes hat sich im Zuge der routinemäßigen 5-Jahres-Revision rein technisch inhaltlich als recht stabil erwiesen. Die Überarbeitung im zuständigen CEN TC 154 ,,Gesteinskörnungen" hat dennoch deutlich mehr Zeit in Anspruch genommen, als die Standardverfahren des Europäischen Normeninstitutes vorsehen.
Aufgrund aktueller Entwicklungen weicht der vorliegende Beitrag in Teilen von dem gehaltenen Vortrag ab und bezieht den neuen Sachstand mit ein.
2 Änderungen in der neuen der DIN EN 12620
Im Zuge der 5-Jahres-Revision wurden aus vielen Mitgliedstaaten zahlreiche Kommentare und Änderungswünsche eingereicht. Diese basierten ganz überwiegend auf den bis dahin gemachten praktischen Erfahrungen mit den Normen in den jeweiligen Anwendungsgebieten. Wirklich neue Anforderungen wurden nur in Bezug auf den Frostwiderstand gefordert und letztlich auch in die Normen eingeführt. Die ersatzweise Heranziehung des MagnesiumsulfatVerfahrens als Nachweis des Frost-Tausalzwiderstandes in der ersten Generation wird aufgegeben. Auf Drängen der skandinavischen Staaten und unterstützt von Deutschland, wurde ausgehend von einem europäischen Ringversuch die Prüfung des Frost-Tausalz-Widerstandes (Dosenfrost mit NaCl-Lösung) separat genormt und letztlich auch ein entsprechendes Anforderungskonzept entwickelt. Die Tabelle mit den festgelegten Kategorien enthält, nach dem europäischen Prinzip, dass Mitgliedstaaten ihr Sicherheitsniveau in Stufen oder Klassen in den Normen wiederfinden sollen, folgend, auch die in Deutschland bereits bewährten Anforderungswerte von 5 M.-% und 8 M.-% Absplitterung sowie den derzeit in der Diskussion befindlichen Wert von 25 M.-% für XF2-Betone als Kategorien.
In einigen Fällen bestanden Wünsche, zusätzliche Anforderungskategorien für bestehende Eigenschaften aufzunehmen. Dem wurde entsprochen.
Wesentliches Augenmerk lag auf der Tatsache, dass die 4 Grundnormen DIN EN 12620, 13139, 13043 und 13242 in sehr vielen Punkten bereits mehr oder weniger identisch gestaltet waren, aber unter anderen Formulierungen oder Definitionen unterschiedlich ausfielen. Besonders eklatant waren die Unterschiede bei der Abgrenzung von grober und feiner Ge-steinskörnung:
Feine Gesteinskörnung ist definiert bis D = 4 mm in DIN EN 12620 und 13139, bis D = 2 mm in DIN EN 13043 und bis D = 6,3 mm in DIN EN 13242. Hier wurde vereinheitlicht auf eine Grenze bei D = 4 mm in allen vier Normen.
Viele Mitgliedstaaten forderten und fordern nach wie vor eine Zusammenführung der genannten vier Grundnormen, da die Produkte im Wesentlichen gleichartig sind und im Werk im selben Produktionsprozess unter gleichem WPK-System entstehen. Deutschland hatte in dieser Diskussion stets die TL Gestein-StB als praktiziertes Beispiel ins Feld geführt, in der ja bereits drei der vier Normen darin zusammengefasst dargestellt sind.
Ein Zwischenergebnis der Zusammenführung ist das neue Normenpaket, in dem alle Inhalte soweit wie möglich vereinheitlicht wurden, bis hin zu identischen Kategorientabellen in allen vier Grundnormen. Mit Blick auf die Anwendungsbereiche muss hier natürlich einer ,,Fehlauswahl" von Kategorien vorgebeugt werden. Dies erfolgt durch graue Hinterlegung derjenigen Kategorien, die nicht auf den Anwendungsbereich der jeweiligen Norm zutreffen. Das ist zunächst erklärungs- und gewöhnungsbedürftig, soll sich aber im Zuge der angestrebten Zusammenführung der Normen entsprechend auflösen.
Die Festlegungen zur Konformitätsbewertung, also die ohnehin bereits weitestgehend identischen Abschnitte und Anhänge in jeder einzelnen Norm wurden ,,vor die Klammer" gezogen und in einer neuen Norm DIN EN 16236 ,,Bewertung der Konformität von Gesteinskörnungen Erstprüfung und Werkseigene Produktionskontrolle" gefasst. Dort finden sich in einer Übersicht auch alle Prüfhäufigkeiten.
Weiterhin ist die erste Normengeneration durch zahlreiche Anhänge gekennzeichnet. Die bisherigen normativen Anhänge wurden in den Normentext überführt, die informativen Anhänge auf den Prüfstand gestellt.
Bezüglich der Angaben zur Alkali-Kieselsäure-Reaktivität wird weiter auf nationale Regeln ,,am Ort der Verwendung" verwiesen, da bislang kein einheitliches Bewertungsverfahren entwickelt werden konnte. In Deutschland ist diese Thematik derzeit in der Alkali-Richtlinie des DAfStb für den Hochbau und im ARS Nr. 4/2013 für den Straßenbau geregelt.
Neu und gemeinsam ist allen Normen der Anhang A, der die Anwendbarkeit von Primär- und Sekundärrohstoffen als Gesteinskörnungen beschreibt. Eine eigene Arbeitsgruppe im CEN TC 154 (WG12) hat hier intensive Zuarbeit geleistet, um die in mindestens einem Mitgliedstaat verwendeten Ausgangsstoffe auf die jeweiligen Anwendungen hin zu überprüfen. Insbesondere wird dabei geprüft, ob die aktuellen Normenfestlegungen ausreichend sind. Insbesondere im Hinblick auf Umwelteigenschaften und derzeit nicht geregelte technische Parameter dieser Materialien wird hier auf weitere ,,Regeln am Ort der Verwendung" hingewiesen.
3 Umsetzung in den TL Gestein-StB/TL Beton-StB
Die Umsetzung der ersten Generation der harmonisierten Europäischen Normen für Gesteinskörnungen mit Relevanz für den Straßenbau, einschließlich Straßenbeton erfolgte in den neu geschaffenen ,,Technischen Lieferbedingungen für Gesteinskörnungen im Straßenbau" (TL Gestein-StB 04 in der Fassung 2007) und Verbindung mit den ,,Technischen Lieferbedingungen für Baustoffe und Baustoffgemische für Tragschichten mit hydraulischen Bindemitteln und Fahrbahndecken aus Beton" (TL Beton-StB 07).
Auch die zweite Generation der Europäischen Normen für Gesteinskörnungen wird in bewährten nationalen Anwendungsdokumenten des Straßenbaus (TLen) bzw. des Hochbaus (DIN 1045-2) umgesetzt werden. Die entsprechenden Anpassungen sind weit fortgeschritten. Im Bereich des Straßenbaus sind die vom Arbeitsausschuss 6.1 überarbeiteten TL GesteinStB inhaltlich fertiggestellt, für eine mögliche Ausgabe 2013. Die Arbeiten an der DIN 1045-2 laufen. Letztlich muss für die Praxis ein einheitlicher Einführungstermin festgelegt werden. Gegebenenfalls wird das Ende der von der EU-Kommission bestimmten Übergangsfrist dieses Datum abbilden, wie bereits bei der Einführung der ersten Generation.
Inhaltlich setzten die TL-Gestein-StB die Europäischen Normen für Gesteinskörnungen durch eine entsprechende Auswahl von Anforderungs-Kategorien um, die das Sicherheitsniveau in Deutschland abbilden. Dies ist auch bei den neuen Dokumenten der Fall. Die im Abschnitt 2 geschilderte, erklärungsbedürftige graue Hinterlegung nicht gültiger Kategorien wird hier bereits aufgelöst, da diese Kategorien gar nicht erst in den TL Gestein-StB auftauchen.
Die Beispiele (Bilder 1, 2 und 3) zeigen Normfestlegungen und deren Umsetzung durch Kategorienauswahl in den neuen TL Gestein-StB sowie die tabellarische Übersicht der Prüfhäufigkeiten der Konformitätsnorm (Ausschnitt):
Bild 1: Kategorien für den Frost-Tausalz-Widerstand: links DIN EN 12620, rechts TL Gestein-StB
Bild 2: Anforderungen an die Korngrößenverteilung: links DIN EN 12620, rechts TL-Gestein-StB
Bild 3: Ausschnitt aus Tabelle 1 der DIN EN 16236: Übersicht der Prüfhäufigkeiten
4 Veröffentlichung und Umstellung auf die BauPVO
Die formelle Abstimmung über die neuen Normen für Gesteinskörnungen erfolgte bereits in 2011 im so genannten UAP-Verfahren (Unique Approval Procedure), einem verkürzten formellen Verfahren, in dem keine technisch-inhaltlichen Kommentare und Änderungen mehr zugelassen werden, und nur redaktionelle Anpassungen zulässig sind. Es wird ,,nur" zugestimmt oder abgelehnt. Dieses Verfahren ist vorgesehen für Dokumente, bei denen das zuständige Technische Komitee (hier das CEN TC 154 Gesteinskörnungen) von einer unproblematischen Zustimmung durch die CEN-Mitglieder ausgeht (insbesondere dann, wenn wenig inhaltliche Änderungen oder Neuerungen vorliegen). Das war bei den Neufassungen der Gesteinskörnungsnormen der Fall.
In 2011 war das vollständige Inkrafttreten der BauPVO (Juli 2013) noch ,,weit weg", und die Verordnung sah vor, dass Neufassungen von Normen, die vor dem 1. Juli 2013 veröffentlicht werden, noch nach den Regeln der Bauprodukte-Richtlinie aufgebaut sein durften. Damit war das Paket zunächst ,,im Plan".
Womit jedoch nicht gerechnet werden konnte, war die Ablehnung der erstmals im Paket enthaltenen Konformitätsnorm EN 16236 im Zuge des UAP-Verfahrens, obwohl sie im Grunde nur die Kapitel der ersten Normengeneration zur Konformität und WPK enthält. Diese eine Norm musste also unter Zeitdruck ,,optimiert" erneut zur Abstimmung gestellt werden. Die Anforderungsnormen, darunter auch die EN 12620, lagen bis zu Abschluss des erneuten UAP zur EN 16236 offiziell ,,auf Eis", die vorliegenden redaktionellen Kommentare wurden in einer Redaktionsgruppe aus den Obleuten der TC-154-Unterausschüsse bearbeitet.
Im Januar 2013 passierte die EN 16236 die zweite Abstimmung erfolgreich, und das gesamte Paket wurde offiziell an das CEN CMC (CEN Management Center) zur Veröffentlichung der verhandelten englischen Fassungen übermittelt und von dort an die nationalen Normeninstitute zur Übersetzung in die Amtssprachen und Veröffentlichung in den Mitgliedstaaten weitergeleitet. Die offizielle ,,Veröffentlichung" der verhandelten englischen Fassung ist entscheidend für das formale Procedere. Da dies im Mai 2013 erfolgte, war der Zeitplan wenn auch sehr knapp formal eingehalten. Die Übersetzungen ins Deutsche und Veröffentlichungen als DIN EN erfolgten durch das Deutsche Institut für Normung.
Allerdings war zu diesem Zeitpunkt bereits absehbar, dass eine zeitnahe Anpassung der Normen auf die BauPVO (z. B. in einer A1-Änderung) erfolgen muss.
Die BauPVO erfordert die Anpassung an eine veränderte Terminologie und Berücksichtigung der neuen Standard-Vorgaben für die Formulierungen zur Konformitätsbewertung (künftig Bewertung der Leistungsbeständigkeit), Leistungserklärung und CE-Kennzeichnung. Hiervon betroffen sind die Anforderungsnormen und auch die Konformitätsnorm EN 16236. An einer auf die BauPVO umgestellten Fassung wird bereits gearbeitet. Ebenso wurde am Beispiel einer der neuen Anforderungsnorm (EN 13242) exemplarisch die Umstellung entworfen, als Ausgangspunkt für die weiteren Normen des Paketes.
5 Jüngste Entwicklung, Zeitplan (nach der Betonstraßentagung)
Im Verlauf der Übersetzungsphase traten Diskrepanzen zwischen den verschiedenen Normen zu Tage, und es zeigte sich, dass offenbar redaktionelle und technische Unterschiede zwischen den im UAP-Verfahren in 2011 verabschiedeten Fassungen und den letztlich vom CEN veröffentlichten EN-Fassungen im Mai 2013 bestehen. Hiergegen wurde von mehreren Ländern im Sommer 2013 formal opponiert. Das CEN TC 154 plante daraufhin im September 2013 eine kurzfristige zweistufige Korrektur bzw. Optimierung der neuen Normen des Paketes, innerhalb der sich abzeichnenden europäischen Übergangsphase ab der ursprünglich für August vorgesehenen Veröffentlichung der Normen im europäischen Amtsblatt.
Völlig unerwartet zog das CEN CMC im Oktober 2013 die Normen formal zurück, mit der Begründung, dass nach dem UAP-Verfahren technische Änderungen erfolgt seien, und veröffentlichte Fassungen, die nach seiner Auffassung dem UAP-Status entsprechen. Dies ist aber auch nicht der Fall, es gibt also eine weitere Variante, die die Unübersichtlichkeit der Situation gesteigert hat. Betroffen waren zunächst alle bis auf die EN 12620, was zu einer vollständigen Verwirrung in der Praxis geführt hätte.
Ende November 2013 kamen CEN CMC und CEN TC 154 überein, dass das gesamte Paket der 2. Generation (einschließlich EN 12620) auf einen klaren Status gesetzt werden muss, der technisch unumstritten ist, und dass parallel die Anpassung an die BauPVO erfolgen soll.
Ein zweistufiges Verfahren für dieses Vorgehen wurde empfohlen. CEN TC 154 wird darauf hinwirken, dass die Kommission die jetzigen umstrittenen Neufassungen nicht im Amtsblatt veröffentlicht und diese damit nicht in Kraft treten.
6 Zusammenfassung und Ausblick
Technisch betrachtet haben sich die Anforderungen aus der DIN EN 12620 aus Sicht des Betonstraßenbaus kaum. Die resultierenden Anpassungen der TL Gestein-StB in Verbindung mit der TL Beton-StB sind bis auf die Übernahme der Festlegungen zum Frost-TausalzWiderstand mit den Kategorien für FEC eher formaler Natur.
Die aus formalen Gründen der Normenvereinheitlichung entstandenen grauen Hinterlegungen der ,,nicht heranzuziehenden Anforderungen" in der DIN EN 12620 werden durch die gezielte Auswahl bzw. Fortführung der bisherigen Kategorien in den TL nicht weiter ins Gewicht fallen.
Misslich ist dagegen die neue Situation der Normenzurückziehung mit Blick auf die bereits weitestgehend fertig gestellten Anwendungsdokumente selbst. Eine Verzögerung von mindestens einem Jahr ist unvermeidlich. Die Einführung ist zumindest teilweise abhängig vom Inkrafttreten der neuen harmonisierten Europäischen Normen für Gesteinskörnungen. Bis dahin bleiben die bisherigen Normen der 1. Generation die Grundlage für Leistungserklärungen und CE-Kennzeichnung sowie nationale Umsetzung. Hierbei ist zu beachten, dass die BauPVO inhaltlich vollumfänglich gilt. Die ,,alten" Normen (nach Richtlinie) werden von der ,,neuen" Verordnung ,,überregelt" (unter anderem bei der CE-Kennzeichnung).
Abschließend sei bemerkt, dass harmonisierte Europäische Normen von allen beteiligten Kreisen auf nationaler und europäischer Ebene von Anfang an intensiv mitgestaltet werden müssen. Die Verhandlungen bereits bei der Mandatserstellung und -weiterentwicklung sowie in den CEN-Gremien sind entscheidend. Hierfür sind das Bewusstsein zu stärken und die Ressourcen zu schaffen. Die BauPVO bringt klar zum Ausdruck, dass Leistungserklärungen und CE-Kennzeichnung einen klaren Stellenwert am Markt haben sollen. Der Weg des ,,nationalen Nachregelns" wird zu Recht zunehmend kritisch gesehen, laufende und avisierte Vertragsverletzungsverfahren belegen dies.
Literaturverzeichnis
1 DIN EN 12620:2008-07: Gesteinskörnungen für Beton, Deutsche Fassung EN 12620:2002 + A1:2008, Beuth Verlag, Berlin
2 Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen: Technische Lieferbedingungen für Gesteinskörnungen im Straßenbau (TL Gestein-StB 04/Fassung 2007), Köln, FGSV 613
3 DIN EN 12620:2013-07: Gesteinskörnungen für Beton; Deutsche Fassung EN 12620: 2013, Beuth Verlag, Berlin
4 Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen: Technische Lieferbedingungen für Gesteinskörnungen im Straßenbau (TL Gestein-StB 13) (in Vorbereitung), Köln
5 DIN EN 16236:2013-08: Bewertung der Konformität von Gesteinskörnungen Erstprüfung und Werkseigene Produktionskontrolle, Deutsche Fassung EN 16236: 2013, Beuth Verlag, Berlin
6 Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen: Technische Lieferbedingungen für Baustoffe und Baustoffgemische für Tragschichten mit hydraulischen Bindemitteln und Fahrbahndecken aus Beton (TL Beton-StB 07), Köln, FGSV 891
7 DIN 1045-2:2008-07: Tragwerke aus Beton, Stahlbeton und Spannbeton Teil 2: Beton Festlegung, Eigenschaften, Herstellung und Konformität; Anwendungsregeln zu DIN EN 206-1, Beuth Verlag, Berlin
8 Verordnung (EU) Nr. 305/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten und zur Aufhebung der Richtlinie 89/106/EWG des Rates, Europäisches Amtsblatt (OJEU) vom 4. März 2011 |