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1 Einleitung
Die Herausforderung bei der Erstellung des Regelwerks für die Bauliche Erhaltung besteht darin, zum einen autark im Rahmen von Bauverträgen zu fungieren und zum anderen den Einsatz von 20 unterschiedlichen Materialien zu regeln.
Ein weiterer Grundsatz ist die eindeutige Beschreibung der Qualität, wie z. B. das schonende Herausnehmen von Plattenteilen unter Erhalt der Tragschicht. So gibt es hinsichtlich der Angebotskalkulation der verschiedenen Bieter wenig Freiheitsgrad. Es wurde versucht, Konfliktpunkten weitestgehend vorzubeugen, indem mit Verweisen "Das ist eine Besondere Leistung." nicht gespart wurde. Die Handhabbarkeit der 110 Seiten umfassenden ZTV BEB-StB wurde insofern erleichtert, dass jedes behandelte Verfahren der Instandhaltung, Instandsetzung und Erneuerung kapitelweise mit einer festen Gliederung (Allgemeines, Baustoffe, Ausführung, Art und Umfang der Prüfungen, Anforderungen an die fertige Leistung, Verkehrsfreigabe und Abrechnung) aufgearbeitet wurde und unnötiges Hin- und Herspringen vermieden wird.
Weiterhin werden derzeit die "Hinweise für die Schadensdiagnose und die Bauliche Erhaltung von AKR geschädigten Fahrbahndecken aus Beton" (H BEB-AKR) erarbeitet. Darin sind die technische Möglichkeiten zur Baulichen Erhaltung von AKR-geschädigten Betonfahrbahndecken beschrieben und geben baupraktische Erfahrungen. Um den Prozess der Entscheidungsfindung bei der Auswahl einer geeigneten Maßnahme zu vereinfachen, wurde eine Matrix für Erhaltungstechnologien entwickelt, in der abhängig vom Grad der AKR-Schädigung der Betondecke unterschiedliche Möglichkeiten unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit vorgeschlagen werden.
Die Hinweise sollen eine einheitliche Vorgehensweise bei der Baulichen Erhaltung erreichen und Straßenbauverwaltungen, die erstmalig mit AKR-Schäden an Betonfahrbahndecken konfrontiert werden, eine Entscheidungshilfe für eine Schadenserkennung und Ausführung zur Verfügung gestellt werden. Die Fertigstellung ist für das Frühjahr 2014 geplant.
2 Technische Regelwerke zur Baulichen Erhaltung
2.1 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für die Bauliche Erhaltung von Verkehrsflächenbefestigungen Betonbauweisen (ZTV BEB-StB)
Die ZTV BEB-StB sind in Verbindung mit den "Technischen Lieferbedingungen für Baustoffe und Baustoffgemische für die Bauliche Erhaltung von Verkehrsflächenbefestigungen Betonbauweisen" (TL BEB-StB) (in Vorbereitung) anzuwenden.
Die bisher bekannte Begriffssystematik für die Erhaltung wurde übernommen und ist in der Tabelle 1 dargestellt.
Tabelle 1: Übersicht zur Begriffssystematik Betriebliche Erhaltung Erhaltung Bauliche Erhaltung Kontrolle Wartung Instandhaltung Instandsetzung Erneuerung
Ebenfalls wurde die Wahl eines geeigneten Verfahrens zur Baulichen Erhaltung auf Grundlage der Zuordnung von Merkmalen und Zuständen übernommen. Die schematische Übersicht von Merkmalsgruppen und Zustandsmerkmalen ist im Bild 1 dargestellt. Die aufgeführten Zustandsmerkmale gelten für Verkehrsflächen aus Beton. Voraussetzung für die Auswahl von Maßnahmen der Baulichen Erhaltung ist die Erfassung und Bewertung des Zustandes der jeweiligen Verkehrsfläche und die Ermittlung der Schadensursache. Die Auswahl der Bauverfahren hat nach den jeweiligen bautechnischen, verkehrstechnischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu erfolgen. Weiterhin ist die noch verbleibende Nutzungsdauer zu berücksichtigen.
Bild 1: Merkmalsgruppen für Betonbauweisen
Die Gliederung der neuen ZTV BEB-StB beinhaltet:
1 Allgemeines
1.1 Geltungsbereich
1.2 Begriffsbestimmungen
1.3 Anwendung
1.4 Baugrundsätze für die Bauliche Erhaltung
1.5 Baustoffe, Baustoffgemische und Einbaugemische
1.6 Ausführung
2 Ausführung
2.1 Allgemeines
2.2 Vorbereitende Arbeiten
2.3 Verfahren der Instandhaltung
2.4 Verfahren der Instandsetzung
2.5 Erneuerung
3 Prüfungen
4 Mängelansprüche
5 Aufmaße und Abrechnung
Anhang A Vorgehensweise/Fugenausbildung bei verschiedenen Schadensfällen
Neu formuliert wurden die Baugrundsätze für die Bauliche Erhaltung mit den Punkten
- Unterlage,
- Dicken und Anordnung der Schichten,
- Fugen,
- Betonstahleinlagen und
- Endfelder.
Ebenso wurde der Abschnitt "Vorbereitende Arbeiten", welches die Vorbereitung der Unterlage behandelt, aufgenommen. Dies bezieht sich auf alle Maßnahmen mit Ersatz der Betondecke oder Teilen davon, als auch die Vorbereitungsarbeiten bei Überbauungen.
So sind die zu ersetzenden Platten oder Plattenteile so auszubauen, dass
- angrenzende Platten nicht und
- die Unterlage so wenig wie möglich beschädigt werden.
Die Platten oder Plattenteile müssen entlang ihrer Ränder auf volle Tiefe geschnitten werden. Verdübelungen und Verankerungen werden dabei durchtrennt. Ein eventuell vorhandener Vliesstoff ist dabei mit zu durchtrennen.
Zusätzlich sind Trennschnitte mit geringer Schräge (Ausbauhilfsschnitte) im Abstand von ca. 10 bis 20 cm zum Rand herzustellen.
Ein Überschneiden der Fläche ist nur in den Fugen zulässig. Die verbleibenden Ecken sind abzustemmen.
Diese Schnitte sind eine Besondere Leistung.
Ein Zerkleinern mit Meißelbagger oder Fallschwert ist im Regelfall nicht zulässig.
Eine Abweichung vom Regelfall sollte explizit ausgeschrieben werden.
Verfahren für die Instandhaltung, die Instandsetzung und die Erneuerung von Verkehrsflächen aus Beton wurden entsprechend der bisherigen Systematik übernommen.
Hierzu zählen für die
Instandhaltung
- das Ausbessern von Fugenfüllungen
- das Aufweiten und Verfüllen von Rissen
- das nachträgliche Verdübeln und Verankern
- das Ausbessern von Kantenschäden und Eckausbrüchen
- das Bearbeiten der Betonoberfläche
Instandsetzung
- der Ersatz von Fugenfüllungen
- das Festlegen und Heben von Platten, der Ersatz von Platten und Plattenteilen
- der streifenweise Ersatz
- die Oberflächenbehandlung mit Reaktionsharz
- die Oberflächenbeschichtung mit Reaktionsharzmörtel
Erneuerung
- Erneuerung im Hocheinbau
- Erneuerung im Tiefeinbau
- Erneuerung in Kombination von Hoch- und Tiefeinbau
Neu sind die Verfahren
- des nachträglichen Verankerns alleinig durch Schrägverankerung,
- der Ersatz von Platten und Plattenteilen mit Schnellbeton und
- das Festlegen und Heben von Platten mit Expansions- oder Silikatharz.
Der streifenweise Ersatz mit Erhöhung der Deckendicke wurde aus dem "Merkblatt für die Bauliche Erhaltung (M BEB)" in die ZTV BEB-StB aufgenommen. Im Bild 2 ist als Beispiel der Querschnitt für den Einbau einer Betondecke auf gebundener Tragschicht dargestellt.
Bild 2: Beispiel - Betondecke auf gebundener Tragschicht, Querschnitt
Im Anhang A ist die Vorgehensweise/Fugenausbildung beim Ersatz von Platten und Plattenteilen für verschiedene Schadensfällen dargestellt. Als Beispiel ist im Bild 3 der Ersatz eines geschädigten Plattenteils mit der Anordnung der Schnitte und der Fugen dargestellt.
- Dübelbereich ist geschädigt,
- Überschneiden des Querfugenbereichs,
- Anordnung einer Raumfuge im betroffenen Fahrstreifen,
- Anordnung einer Gleitfuge in den Plattenecken,
- Anordnung einer Entspannungsraumfuge in den restlichen Fahrstreifen.
Bild 3: Schadstelle: Plattenteil (Fall 3)
2.2 Technische Lieferbedingungen für Baustoffe und Baustoffgemische für die Bauliche Erhaltung von Verkehrsflächenbefestigungen Betonbauweisen (TL BEB-StB)
In den TL BEB-StB ist die Lieferung einer Vielzahl von Materialien zu regeln (Auszug):
- Gesteinskörnungen(abweichende Anforderungen)
- Montageschaum,
- PC-Mörtel,
- PCC-Mörtel,
- Fasermodifizierter Schnellbeton,
- Frühhochfester mineralischer Mörtel,
- Silikatharz,
- Expansionsharz,
- Unterpressmörtel,
- Schnellbeton,
- Öberflächenverzögerer für Schnellbeton,
- Klebeanker,
- Beschichtungssysteme für OB-RH und
- Beschichtungssysteme für OS-RH.
Durch die geschaffene einheitliche Struktur des Regelwerks, wurde folgende Gliederung durchgehend umgesetzt:
X. Material
X.1 Allgemeines
X.2 Anforderungen
X.3 Erst- bzw. Grundprüfung
X.4 Werkseigene Produktionskontrolle (WPK)
X.5 Lieferform, Verpackung und Lagerung
X.6 Angaben auf den Verpackungseinheiten/Lieferschein
X.7 Leistungserklärung und CE-Kennzeichnung
ist die Handhabung sehr übersichtlich und die "gesuchten" Anforderungen können ohne aufwändige Suche gefunden werden.
Der Abschluss von Bauverträgen im Rahmen der ZTV BEB-StB ist nur in Verbindung mit den "Technischen Lieferbedingungen für Baustoffe und Baustoffgemische für die Bauliche Erhaltung von Verkehrsflächenbefestigungen Betonbauweisen" möglich. Deshalb werden diese Regelwerke gemeinsam fertiggestellt. Nach der Notifizierung in Brüssel ist die Drucklegung im Frühjahr 2014 geplant.
2.3 Technische Prüfvorschriften für Baustoffe und Baustoffgemische für die Bauliche Erhaltung von Verkehrsflächenbefestigungen Betonbauweisen (TP BEB-StB)
Das Regelwerk "TP BEB-StB" wird es als Einzelwerk nicht geben. Aufgrund eines gemeinsamen Beschlusses wird es Bestandteil der späteren "Technische Prüfvorschriften für Verkehrsflächenbefestigungen Betonbauweisen TP Betonbauweisen-StB", in welche auch die momentan vorhandene TP Beton-StB Eingang finden werden. Der Erhaltungsteil "TP BEB-StB" soll bis Ende 2014 erarbeitet werden. Das Gesamtwerk "TP Betonbauweisen" als "Lose-BlattSammlung" wird aller Voraussicht im Frühjahr 2015 zur Verfügung stehen. Ungeachtet dessen ist eine schrittweise Erstellung und Veröffentlichung der "Lose-Blatt-Sammlung" denkbar.
In den "TP BEB-StB" zu regelnde Prüfungen (Auszug):
- Dichte (Silikatharz, Polyurethanharz, PC-Mörtel, OB-RH, OS-RH)
- Glührückstand (PC-Mörtel, OB-RH, OS-RH)
- Harz und Grundierung)
- Viskosität ( Silikatharz, Polyurethanharz)
- Infrarotspektrum (PC-Mörtel, OB-RH, OS-RH) Harz und Grundierung)
- Schnellbeton - maximale Verarbeitbarkeitszeit
- Frischmörtel, Ausbreitmaß, Fließvermögen, Dichte (Mörtel)
- Beginn der Erhärtung (Unterpressmörtel)
- Viskosität, Fließzeit, Erstarrungszeit, Erhärtungsverlauf (Silikatharz)
- Silikatharz & Polyurethanharz - Flammpunkt
- Polyurethan - Aufschäumbeginn und Aufschäumende, Aufschäumfaktor
- OS-RH, OB-RH, Shorehärte und Härtungsverlauf
- Biegezugfestigkeit (Schnellbeton, fasermodifizierte Schnellbeton)
- Schnellbeton, schnellerhärtender mineralischer Mörtel Frost-Tausalz-Widerstand
- Schnellerhärtender mineralischer Mörtel & Schnellbeton - Kalibrierung für Pendelhammer oder Rückprallhammer
- ReaktionsharzmörtelPC-Mörtel, Druckfestigkeit, Druckfestigkeit
- PC-Mörtel, Biegezugfestigkeit, Biegezugfestigkeit
- Verbundkörper, Haftzugfestigkeit (PC-Mörtel, OS-RH, OB-RH) bei TMIN und auch nach Temperaturwechsellagerung und Lagerung
- ... Die Vielzahl von Materialien bedürfen für die Eignung und für verschiedene Kontrollen umfangreiche Prüfungen. Es ist wie in den TL BEB-StB geplant, durch eine einheitliche Struktur des Regelwerks, die Handhabung zu erleichtern.
2.4 Hinweise für die Schadensdiagnose und die Bauliche Erhaltung von AKR geschädigten Fahrbahndecken aus Beton (H BEB-AKR)
Die "Hinweise für die Schadensdiagnose und die Bauliche Erhaltung von AKR geschädigten Fahrbahndecken aus Beton" (H BEB-AKR) wurden mit den durch eine Bund/Länder-Arbeitsgruppe erarbeiteten "Empfehlungen für die Schadensdiagnose und die Bauliche Erhaltung von AKR-geschädigten Fahrbahndecken aus Beton", die allen Ländern durch das BMVBS zur Verfügung gestellt wurden, abgestimmt. Die H BEB-StB stellen eine baupraktische Ergänzung dar und geben aufgrund von Erfahrungen Hinweise zur Bauausführung und erläutern technische Details.
Nach Beschreibung der Schadensmechanismen und Diagnosemöglichkeiten erfolgt die Zuordnung des jeweils vorliegenden Schadens in eine von drei Schadenskategorien, die gemäß den nachfolgend aufgeführten Schadensmerkmalen vorzunehmen ist:
Schadenskategorie I
- Verfärbung im Bereich der Querfugen/Fugenkreuzungen,
- keine über Schwindrisse hinausgehende Rissbildungen.
Bild 4: Beispiel für Schadenskategorie I
Schadenskategorie II
- ausgeprägte Verfärbung im Bereich der Fugen,
- Rissbildungen in Fugenkreuzbereichen,
- beginnende bis ausgeprägte Netzrissbildung,
- gegebenenfalls Längs- und Querrisse an den Querfugen,
- gegebenenfalls zusätzliche Längsrissbildung in Rüttelgassen,
- noch kein Substanzverlust.
Bild 5: Beispiel für Schadenskategorie II
Schadenskategorie III
- ausgeprägte Rissbildungen mit Verfärbungen im Bereich der Fugen sowie in den Fahrbahnplatten,
- "einbrechende" Querfugenbereiche, Kantenaus- und -abbrüche im Bereich der Rollspuren
- Substanzverlust (Ausbrüche)
- beginnende "Verschotterung".
Bild 6: Beispiel für Schadenskategorie III
Auf Grundlage der Schadensdiagnose und der erfolgten Klassifizierung vorhandener AKRSchäden kann mit Hilfe von Tabellen eine Erhaltungstechnologie gewählt werden. Abhängig von der Schadenskategorie (I keine erkennbaren Risse, II beginnende Rissbildung und III ausgeprägte Rissbildung bis Substanzverlust) werden unterschiedliche Möglichkeiten von Maßnahmen vorgeschlagen. Weiterhin werden Hinweise auf die einzuhaltenden Randbedingungen (Baugrundsätze, Ausführungszeiten, Vorbereitung der Unterlage und Hinweise zur Fugenausbildung) und zur Wirtschaftlichkeit einzelner Maßnahmen gegeben. Die empfohlenen Maßnahmen sind in den Tabellen 2 und 3 zusammengestellt.
Tabelle 2: Oberflächenmaßnahmen
Tabelle 3: Erhaltungsmaßnahmen
3 Schlussbemerkungen
Die Erarbeitung der hier genannten Regelwerke ist so gut wie abgeschlossen. Für die vertragsrelevanten Regelungen der Baulichen Erhaltung von Verkehrsflächen aus Beton sind die "Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für die Bauliche Erhaltung von Verkehrsflächen Betonbauweisen (ZTV BEB-StB)" maßgebend. Die "Technischen Lieferbedingungen für Baustoffe und Baustoffgemische für die Bauliche Erhaltung von Verkehrsflächenbefestigungen Betonbauweisen (TL BEB-StB)" stehen dann für die Regelung der erforderlichen Materialien ebenfalls zur Verfügung.
Somit haben wir mit den "Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Tragschichten mit hydraulischem Bindemitteln und Fahrbahndecken aus Beton (ZTV Beton-StB)", den "Technischen Lieferbedingungen für Baustoffe und Baustoffgemische zur Herstellung von Tragschichten mit hydraulischen Bindemitteln und Fahrbahndecken aus Beton" (TL Beton-StB), den "Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Fugen in Verkehrsflächen (ZTV Fug-StB)" und den "Technischen Lieferbedingungen für Fugenfüllstoffe in Verkehrsflächen" (TL Fug-StB) ein Gesamtwerk für die bauvertraglichen Regelungen der Baulichen Erhaltung von Verkehrsflächen in Betonbauweise im Sinne der Euronormung zur Verfügung.
Die "Hinweise für die Schadensdiagnose und die Bauliche Erhaltung von AKR geschädigten Fahrbahndecken aus Beton H BEB-AKR" stellt ein Wissensdokument dar, in dem der aktuelle Stand der Kenntnisse aufgrund von praktischen Erfahrungen und Versuchstrecken zusammengefasst ist. Es sind technische Möglichkeiten zur Baulichen Erhaltung von AKR-geschädigten Betondecken beschrieben und soll eine Entscheidungshilfe für eine Schadenserkennung und -beurteilung sowie eine entsprechende Erhaltungsplanung und Ausführung von Maßnahmen darstellen. Der Prozess der AKR-Schädigung ist nicht umkehrbar, kann aber durch geeignete Erhaltungsmaßnahmen verzögert werden. Durch die Bauliche Erhaltung einer schädigenden AKR wird ein Zeitpuffer für die Planung von Erneuerungsmaßnahmen ermöglicht.
Vertiefende Informationen werden nach Fertigstellung und Erscheinen der Technischen Regelwerke gegeben und veröffentlicht. Neben der Präsentation auf Veranstaltungen der FGSV und der VSVI, ist die Veröffentlichung "ZTV BEB-StB: Handbuch und Kommentar" geplant. |