FGSV-Nr. FGSV 002/125
Ort Koblenz
Datum 09.05.2019
Titel Von Insellösungen zum Vernetzungskonzept – Beispielhafte Lösungen beim Straßenausbau in Brandenburg
Autoren Dr. Mathias Herrmann, Dipl.-Ing. Jana Jennewein
Kategorien Landschaftstagung
Einleitung

Tierökologische Lebensraumnetzwerke und Korridore wurden mit Hilfe großräumiger Modelle für ganz Deutschland ermittelt (Fuchs et al., 2010; Reck et al., 2005; Hänel; Reck, 2011). Auch der Wiedervernetzungsbedarf über bestehende Straßen hinweg wurde – basierend auf diesen Erkenntnissen – großräumig auf Landes- oder Bundesebene ermittelt (NABU-Bundes- wildwegeplan, Bundesprogramm Wiedervernetzung). Diese großräumige Betrachtungsweise ist aufgrund der weiträumigen Wanderungen und tierökologischen Wanderbeziehungen auch sinnvoll. Beim Ausbau und Neubau von Straßen wurde dagegen bisher überwiegend in den einzelnen Planungsabschnitten geprüft, ob artenschutzrechtliche oder andere Belange durch die Zerschneidung betroffen sind. Großräumige Vernetzungsbeziehungen, wie Fernwanderwege von Tieren, konnten dabei nur unzureichend berücksichtigt werden. Durch die zunehmende Fokussierung auf den speziellen Artenschutz werden Aspekte wie die Sicherung unzerschnittener Flächen, die das langfristige Überleben von Populationen sicherstellen, in den Hintergrund gedrängt. In diesem Beitrag soll gezeigt werden, dass sowohl bei Ausbauplanungen als auch bei Neubauplanungen abschnittsübergreifende Vernetzungskonzepte hilfreich sind, um die Erfordernisse des Biotopverbundes darzustellen. Durch den großräumigen Ansatz können weitreichende Vernetzungsbeziehungen berücksichtigt werden. Am Beispiel der B 96 in Brandenburg werden hier die einzelnen Arbeitsschritte eines abschnittsübergreifenden Vernetzungskonzeptes dargestellt. Zu Beginn der Vorplanungen liegen in der Regel keine umfassenden und großräumigen artbezogenen Daten vor, um ein abschnittsübergreifendes Vernetzungskonzept aufstellen zu können. Die Lebensraumnetzwerke und Korridore des BfN (Hänel; Reck, 2011) haben sich aber als geeignetes Werkzeug erwiesen, um die ökologischen Funktionsbeziehungen bereits in einer frühen Planungsphase zu berücksichtigen. Für Brandenburg liegt mit dem Biotopverbund ein detailliertes Konzept zu ökologischen Netzwerken vor (Herrmann et al., 2013). Ein Vernetzungskonzept stellt einen ganzheitlichen Lösungsansatz zur Erhaltung bzw. Wiederherstellung eines Mindestmaßes an Durchlässigkeit der Landschaft dar. Dabei werden so viele Ansprüche wie möglich berücksichtigt, die sich aus der Konfliktanalyse ableiten. Bei der Konfliktanalyse werden Lebensraumnetzwerke (Biotopverbundplanung der Länder), betroffene zerschneidungsempfindliche Arten (Zielarten), das Natura 2000 Netz, wichtige Wechsel und Migrationswege von nicht gefährdeten Arten sowie geschützte Arten berücksichtigt. Die auf die Konfliktanalyse aufbauende Ableitung von Maßnahmen verfolgt einen biozönotischen Ansatz, der den Erhalt bzw. die Wiederherstellung der Funktionalität der Biotopverbundsysteme zum Ziel hat. Artenschutzrechtliche Anforderungen treten in den Fokus, wo keine biozönotische Lösung, die auch die artenschutzrechtlichen Belange erfüllt, möglich ist. Der biozönotische Ansatz entspricht dem Vorgehen im Entwurf zum überarbeiteten M AQ (FGSV, 2017). Die vorgeschlagenen Querungsbauwerke und Kleintierdurchlässe dienen als Grundlage für die Entwurfsplanungen. Leitbild des Vernetzungskonzeptes ist die Erhaltung der Biodiversität im Raum der B 96 in ihrer vollen Vielfalt indem die negativen Effekte einer Zerschneidung durch die B 96 soweit gemindert und ausgeglichen werden, dass die betroffenen Populationen in einem guten Erhaltungszustand verbleiben. Darüber hinaus wird den Arten erlaubt eine natürliche Dynamik zu zeigen, die ihnen Anpassungsleistungen an natürliche und anthropogene Veränderungen ermöglichen.

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1 Wissenschaftliche Grundlagen: Erkenntnisse aus der Inselökologie

Durch die Zerschneidung der Landschaft mit Verkehrswegen werden nicht nur Verluste durch Wildunfälle erzeugt. Auch werden die Streifgebiete einzelner Tiere durchtrennt sowie saisonale Wanderungen und Abwanderungen von Jungtieren behindert. Dies hat zur Folge, dass aus einst großräumigen Populationen fragmentierte „Inselpopulationen“ generiert werden.

Vor fünfzig Jahren wiesen Robert H. Macarthur und Edward O. Wilson (1967) in ihrem Buch „Biogeografie der Inseln“ auf einen spannenden Zusammenhang hin: Sie untersuchten unterschiedlich große Inseln im Meer und ihre Artenzahl. Sie stellten fest, dass auf größeren Inseln mehr Tierarten vorkommen als auf kleineren Inseln. Dies lag nicht daran, dass auf den kleineren Inseln nicht ausreichend Nahrung oder Unterschlüpfe für ein paar Tiere der jeweiligen Arten vorhanden wären. Vielmehr fehlten Arten immer, wenn sie nicht Populationsgrößen erreichen konnten, die wenigstens einige Dutzend oder Hundert Tiere umfassten. Eine Verdoppelung der Artenzahl erfolgt erst bei einer Verzehnfachung der Fläche. Je größer also zusammenhängende Lebensräume sind, desto stärker kann sich eine artenreiche Natur entwickeln. Es wurde gezeigt, dass der Zusammenhang nicht nur auf Inseln im Meer zutrifft, sondern gleichermaßen für isolierte Lebensräume auf dem Festland gilt (Brown, 1971). In den immer kleiner werdenden Relikten des tropischen Regenwaldes nimmt die Artenzahl dagegen ebenso ab, wie in der von Straßen in immer kleiner werdende „Inseln“ fragmentierten Kulturlandschaft. Kleine isolierte Inselvorkommen sind gefährdet, weil

  • bei Populationen, die nur wenige Tiere (< 10) umfassen, ein unausgeglichenes Geschlechterverhältnis den Fortbestand gefährdet,
  • bei Populationen, die weniger als ca. 50 Tiere umfassen, die Gefahr von Inzuchtschäden besonders groß ist,
  • bei Populationen mit weniger als ca. 500 Tieren die Gefahr des Verlustes wichtiger genetischer Informationen (z. B. Resistenzen gegen selten auftretende Seuchen, Franklin, 1980) z. B. durch genetische Drift besonders groß ist.

Resultat ist die Reduktion der Überlebensfähigkeit der kleinen fragmentierten Populationen (Schaffer, 1981; Traill et al., 2007).

Besonders kritisch ist die Zerschneidung für Tierarten, die zu Fuß von einem Lebensraum in den nächsten gelangen müssen. Unter diesen Arten sind die größeren mit riesigen Raumansprüchen besonders betroffen. Wildkatzen, Luchse, Rothirsche, Otter oder gar Wölfe haben heute keine Chance mehr, ungefährdet von einem Biotop in das nächste zu gelangen. Wenn ihnen nicht ohnehin Zäune, Mauern, Leitwände oder Kanäle den Weg versperren, so ist das Risiko, bei der Querung eines Verkehrsweges getötet zu werden, hoch. Für einige Tierarten ist der Verkehrstod heute bereits die häufigste Todesursache.

2 Landesweiter Biotopverbund in Brandenburg

Brandenburg zeichnet sich durch seine naturnahen Lebensräume aus. Die Biodiversität ist hoch und Arten mit großen Raumansprüchen (z. B. Wolf, Rotwild) sind weit verbreitet. Ein Drittel der Landesfläche wird von Großschutzgebieten eingenommen. Im Rahmen des Landschaftsprogrammes Brandenburg wurde ein Biotopverbund (Herrmann et al., 2013) konzipiert. Dieses konkretisiert die Lebensraumkorridore des Bundesamtes für Naturschutz (Hänel; Reck, 2011) und wird hier herangezogen.

Ziel des Biotopverbund Brandenburg ist es, trotz ausgebauter Infrastruktur und moderner Landnutzung eine ökologisch funktionsfähige Naturlandschaft mit natürlichen Austauschprozessen zwischen den Populationen zu erhalten bzw. wiederherzustellen, so dass keine genetische Verarmung eintritt. Die natürlichen Aussterbe- und Wiederbesiedlungsprozesse innerhalb eines Systems von Teilpopulationen (Metapopulationen) sowie die Wiederausbreitung und Wiederbesiedelung geeigneter Areale sollen ermöglicht werden.

Um dies zu gewährleisten, wurden Kernflächen, in denen diese Ziele besonders gut erreicht werden können, identifiziert. Diese Wechselbeziehungen zwischen Artvorkommen in den Kernflächen sollen über Verbindungsflächen und Verbindungselemente gewährleistet werden. Entscheidend hierbei ist der funktionale Zusammenhang (z. B. Unzerschnittenheit und Ungestörtheit für Großsäuger, Durchlässigkeit für Wanderungen von Amphibien). Die Entwicklungsflächen haben das Potenzial, sich zu Kernflächen zu entwickeln.

Mit dem Freiraumverbund des Landesentwicklungsplans Berlin-Brandenburg verfügt die Region über eine bindende Rechtsverordnung, die den Biotopverbund sichert. Hierin sind wichtige Elemente des Biotopverbundes (ca. 80 % der Kernflächen) und bedeutsame Biotopverbundachsen (Gewässerachsen) ausgewiesen. Ziele des Freiraumverbundes sind der Schutz des bebauungsfreien Raumes, Vermeidung von Neuzerschneidungen durch Infrastrukturausbau und die Bewahrung des Verbundcharakters zwischen ökologisch bedeutsamen Freiflächen. Eine funktionale Durchgängigkeit der Landschaft für waldgebundene Arten mit großem Raumanspruch stellt der Freiraumverbund aber nicht sicher.

Insgesamt sechs ökologische Netzwerke verschiedener Lebensraumtypen werden unterschieden. Von diesen werden der Biotopverbund der waldgebundenen Arten mit großem Raumanspruch, der Arten der Klein-, Still- und Fließgewässer und der Waldmoore hier exemplarisch vorgestellt.

2.1 Biotopverbund der waldgebundenen Arten mit großem Raumanspruch

Brandenburg weist aufgrund der großen, noch weitgehend unzerschnittenen Naturräume, der ausgedehnten Wälder und der geringen menschlichen Besiedlungsdichte hervorragende Voraussetzungen für störungsempfindliche Säugetiere und Vögel mit großen Raumansprüchen auf. Die „Bedeutsamen Flächen“ für die Wald bewohnenden, großen Tierarten wurden im Hinblick auf die Ansprüche von Zielarten wie Wolf, Elch, Rothirsch und Schwarzstorch identifiziert. Für die Arten dieses Biotopverbundsystems ist die Unzerschnittenheit, die Ungestörtheit und der Strukturreichtum entscheidend. Die „Bedeutsamen Flächen“ für waldgebundene Arten mit großem Raumanspruch bestehen aus großen Wäldern (> 50 km2) und kleineren, besonders störungsarmen Waldgebieten (1 ha – 50 km2). Auf den Wildtierkorridoren, die sich auch in den Nachbarländern fortsetzen, können die betroffenen Arten durch das Land wandern.

Mehrspurige Bundesfernstraßen und Bahnlinien zerschneiden die Lebensräume von Tieren von Tierarten mit großem Raumanspruch, so dass der Verbund zwischen den betroffenen Populationen vollständig unterbrochen ist. Als schwer überwindbare Barrieren wurden Bundesstraßen, Schnellstraßen und Bundesautobahnen mit mehr als 8.000 Kfz/24 h oder einem Wildschutzzaun eingestuft. Es ist erforderlich, an Stellen, wo bestehende Fernstraßen dieser Größenordnung das Netz zerschneiden, Maßnahmen zu ergreifen, welche die Durchlässigkeit innerhalb des Ökosystems gewährleisten.

Zur Aufhebung der Trennwirkungen sind die jeweils bestgeeigneten Bauwerke (Grünbrücken, Grünunterführungen) zu errichten. Über eine Gestaltung des Umfeldes und der zuleitenden Korridore ist eine optimale Einbindung für die Zielarten zu gewährleisten.

Bild 1: Biotopverbund der waldgebundenen Arten mit großem Raumanspruch in Brandenburg

2.2 Biotopverbund der Kleingewässer, Stillgewässer und Fließgewässer

Klein- und Stillgewässer kommen in der pleistozänen Landschaft Brandenburgs in großer Zahl vor. Typische Bewohner von Kleingewässern (< 1 ha) sind die Rotbauchunke und der Laubfrosch. Typische Bewohner der größeren Stillgewässer sind Biber, Fischotter und Europäische Sumpfschildkröte.

Die Wasserflächen der Klein- und Stillgewässer sind in der eiszeitlich geprägten Landschaft vielfach nicht miteinander verbunden. Deshalb ist es für nicht flugfähige Arten wie Amphibien und Säuger schwierig, diese zu finden und zu besiedeln. Aus diesem Grund ist die ökologische Durchgängigkeit zwischen den Gewässern von besonderer Bedeutung. Um das Überleben einer Population zu sichern, müssen mehrere Gewässer in räumlicher Nähe zueinander liegen (Vernetzung). Wenn aber stark befahrene Straßen die Gewässer trennen, ist ein Wechsel zwischen den Gewässern nicht mehr möglich. Die B 96 führt durch ein großflächiges Netz ökologisch verbundener Kleingewässer und Stillgewässer.

2.3 Biotopverbund der Kleinmoore und moorreichen Waldgebiete

Nur noch 0,1 % der Landesfläche Brandenburgs wird heute von intakten wachsenden Mooren bedeckt. Um 1800 waren es noch 10 %. Bei einem Rückgang um über 99 % ist gut vorstellbar, in welchem Maße die Kernlebensräume der an diesen Lebensraum angepassten Arten, wie der Braunfleckige Perlmutterfalter, die Große Moosjungfer, die Zwerglibelle, der Moorfrosch oder die Kreuzotter, verkleinert und voneinander isoliert wurden. Das größte Problem des Biotopverbundes der Kleinmoore und moorreichen Wälder ist, dass nur noch sehr kleine Restflächen dieses ehemals bedeutsamen Biotoptyps verblieben sind. Hierdurch sind sie allein nicht mehr geeignet, den typischen Moorzönosen Rückzugsräume bereitzustellen. Die Restflächen liegen weit voneinander entfernt und eine ökologische Kohärenz ist vielfach nicht mehr gegeben.

Um den verbliebenen Verbund dieser hochwertigen Moore aufzuzeigen, wurde geprüft, wo mehrere intakte Moore in engem räumlichem Zusammenhang liegen und die Distanzen zwischen den Teilflächen nicht zu hoch sind. Das größte zusammenhängende Netz solcher Moore findet sich im Nordbrandenburgischen Wald- und Seengebiet, durch das die B 96 führt. Hier finden sich noch nährstoffarme Kessel- und Verlandungsmoore in der durch Seen geprägten Jungmoränenlandschaft (Landgraf, 2007).

Die Erarbeitung eines Vernetzungsprogramms für diese Lebensräume ist neben Moorschutzprojekten erforderlich. Hierbei spielt die Überwindung von Straßen eine entscheidende Rolle. Anhand von größeren Zielarten wie dem Moorfrosch oder der Kreuzotter kann diese Problematik verdeutlicht werden.

Bild 2: Biotopverbund der Kleinmoore und moorreichen Waldgebiete in Brandenburg

3 Ausbau der B 96 im Norden Brandenburgs

Grundlage für den Ausbau der Bundesstraße 96 ist der Bundesverkehrswegeplan. Mit dem Bundesverkehrswegeplan 2030 wurden erstmals ganze Streckenzüge verkehrlich betrachtet und bewertet. In Brandenburg befinden sich die Streckenzüge B 96 Nord und B 169 im Raum Cottbus aktuell im Fokus und werden in der Planung prioritär bearbeitet. Für diese Streckenzüge wurde ein technisches Ausbaukonzept erstellt, welches Neubau- (die Ortsumgehungen) und Ausbaumaßnahmen (freie Strecken) gleichermaßen berücksichtigt.

Die Biotopverbundplanungen des Bundesamtes für Naturschutz und des Landes Brandenburgs zeigen nicht nur, dass verkehrlich eine abschnittsübergreifende Betrachtung Sinn macht, sondern auch, dass die Ansprüche von Tierarten an den Biotopverbund eine abschnittsübergreifende Betrachtung erfordern. Die Problematik wurde vom Landesbetrieb Straßen aufgegriffen und nach Wegen gesucht wie auch die großräumigen ökologischen Belange adäquat abgearbeitet werden können.

Bild 3: Planungen B 96 zwischen Löwenberg und Fürstenberg in Nordbrandenburg

Analog zu dem technischen Ausbaukonzept hat der Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg deshalb ein ökologisches Vernetzungskonzept beauftragt. Damit wird der gesamte Streckenzug bereits zu Beginn der straßenkonzeptionellen Planung auf ökologische Konfliktbereiche untersucht und bewertet. Naturschutzfachliche Probleme können frühzeitig erkannt und bewältigt werden. So können besonders konfliktträchtige Straßenabschnitte anhand der Biotopverbundflächen und -achsen erkannt und Lösungen frühzeitig in die Planung eingestellt werden. Langwierige Verzögerungen im Planungsprozess und naturschutzrechtliche Hindernisse bei der Baurechtsschaffung können durch diese vorausschauende Planung vermieden werden.

4 Abschnittsübergreifendes Vernetzungskonzept

Vernetzungskonzepte berücksichtigen nicht nur den Flächenverlust durch die Überbauung von Habitaten oder die Schädigung von Populationen durch Störungen oder Tötungen. In einem Vernetzungskonzept wird auch berücksichtigt, dass kleine abgeschnittene Reliktpopulationen nicht langfristig überlebensfähig sind.

Die Bearbeitung des Vernetzungskonzeptes erfolgt in mehreren Phasen. In einer ersten Phase werden parallel zur faunistischen Planungsraumanalyse die Konfliktbereiche anhand der Lebensraumnetzwerke des Biotopverbundes und der vorhandenen Daten die Konfliktbereiche identifiziert, ein erster Entwurf welche Typen von Querungshilfen wo vorzusehen sind wird vorgelegt. Bereits abgeschlossen Vernetzungsplanungen zeigen, dass mit dieser Beurteilung der ganz überwiegende Teil der Konfliktstellen frühzeitig erkannt werden konnte. Somit konnten in einem frühen Stadium der Planerstellung Lösungsmaßnahmen in die technische Planung einfließen, die dann je nach fachlich abgeleitetem Vernetzungserfordernis im weiteren Prozess modifiziert wurden. Im Verlauf der Vorplanungen wird geprüft welche zusätzlichen Anforderungen seitens des LBP in diesen Konfliktbereiche bestehen. Basierend auf den Erkenntnissen werden im Verlauf der Vorplanungen die Maßnahmen (Querungshilfen oder Lebensraumersatz) weiterentwickelt. Es werden Vorgaben zu Lage, Dimensionierung und Gestaltung von Querungshilfen in die technische Planung und den Landschaftspflegerischen Begleitplan eingearbeitet. Auch welche Ersatzlebensräume erforderlich sind um Populationen langfristig in einem guten Zustand zu bewahren wird festgelegt.

4.1 Zielarten und Biotopverbund

Vernetzungskonzepte haben nicht den Anspruch, für jede einzelne betroffene Art die Konflikte und erforderlichen Maßnahmen zu ermitteln. Um in einer sehr frühen Planungsphase übergeordnete Konflikte und Maßnahmen zu benennen, werden vielmehr Biotopverbundflächen und achsen analysiert und geprüft, welche Ansprüche welcher Arten hierdurch abgedeckt werden.

Zielarten müssen stellvertretend für andere Arten die Ableitung von Konflikten, Maßnahmen und Vernetzungserfordernissen ermöglichen. Sie sollen einen Mitnahmeeffekt für weitere Arten mit ähnlichen oder geringeren Ansprüchen haben.

Als Zielarten des Biotopverbunds werden Arten berücksichtigt, die eine Abhängigkeit von großflächigen und unzerschnittenen Lebensraumkomplexen aufweisen, sowie einen räumlichen und funktionalen Biotopverbund benötigen. Sie sind in besonderer Weise auf die Erhaltung oder Wiederherstellung räumlich funktionaler Beziehungen in der Landschaft angewiesen und daher am stärksten von der Fragmentierung und Zerschneidung der Landschaft betroffen. Im Vernetzungskonzept der B 96 werden Zielarten des Biotopverbunds Brandenburg (Herrmann et al., 2013) betrachtet, für die Vorkommen im Planungsraum nachgewiesen wurden bzw. bekannt sind (Tabelle 1). Sie sollten die höchsten Ansprüche einer Zönose an die Vernetzung ihrer Lebensräume widerspiegeln und eine hohe Repräsentanz in Bezug auf den Biotopverbund aufweisen.

Die Daten zu Vorkommen von Zielarten werden aus der faunistischen Planungsraumanalyse übernommen. Daten zu vernetzungsrelevanten Arten, die dort nicht erfasst wurden, werden zusätzlich zusammengetragen (s. Wildbiologischer Fachbeitrag). Im Rahmen des LBP erhobene Daten werden in einem einheitlichen Format mit allen vernetzungsrelevanten Angaben durch die LBP-Büros erfasst und fortlaufend bereitgestellt.

Tabelle 1: Zielarten (Amphibien, Reptilien) des Vernetzungskonzeptes zur B 96

Bild 4: Vorkommen von Leitarten des Biotopverbundes der Klein- und Stillgewässer

4.2 Wildbiologischer Fachbeitrag

Wildbiologische Erhebungen gehören nicht immer zu den Standarderhebungen im Rahmen straßenbaulicher Fachplanungen. Es gibt jedoch wichtige Gründe, diese Daten zu erheben, zu bewerten und im Verfahren zu berücksichtigen. So sind bodenlebende Säugetiere in besonderem Maße von der Zerschneidung der Landschaft betroffen, weil sie große Aktionsräume haben und deshalb gezwungen sind, innerhalb ihrer Aktionsräume Straßen zu queren. Sie sind so einerseits durch die Barrierewirkung der Straße und andererseits durch die direkte Tötung im Verkehr betroffen. Können terrestrische Säugetiere die Straßen nicht queren, weil diese z. B. gezäunt sind oder ein zu hohes Verkehrsaufkommen haben, werden die Populationen voneinander isoliert. Nicht zuletzt haben wildbiologische Erkenntnisse dazu geführt, dass bei Neubauten vielbefahrener Straßen tierspezifische Querungshilfen errichtet werden, die die Aufgabe haben, die Populationen rechts und links der Straße miteinander zu vernetzen.

Im Rahmen des Vernetzungskonzeptes zur B 96 wurde ein wildbiologischer Fachbeitrag erstellt, der auf die zerschneidungsempfindlichen Arten mit großem Raumanspruch abzielt. Bei den Arbeiten an den Vernetzungskonzepten für die A 39 und die A 20 in Niedersachsen zeigte sich, dass ein solcher Fachbeitrag eine unverzichtbare Grundlage eines Vernetzungskonzeptes darstellt. Gerade die Ansprüche großer weit wandernder Arten wie der Rothirsch, der Wolf oder der Luchs, aber auch die Lebensräume von Baummarder, Iltis oder Feldhasen werden in aktuellen Kartieranleitungen (HVA; Albrecht et al., 2015) nicht berücksichtigt. Diese Arten lassen sich aber mit wildbiologischen Feldmethoden und der Abfrage von Datenbanken und Expertenwissen bereits in einer sehr frühen Planungsphase ermitteln und können so für die Aufstellung eines Vernetzungskonzeptes verwendet werden.

Die Basis solcher wildbiologischen Untersuchungen bildet die Befragung der Jägerschaft. Dadurch wird ein flächendeckendes Bild über Einstände und Wechsel von Schalenwildarten erzielt. Wichtige Informationen zu Beobachtungen von weiteren Zielarten können auf diese Weise dokumentiert werden. Durch die flächendeckende und vielfach jahrzehntelange, ständige Präsenz in den Revieren des Planungsraumes verfügen die Jäger und Förster über Informationen, die mit anderen Methoden kaum mit einem vertretbaren Aufwand ermittelt werden können.

Bild 5: Ergebniskarte aus der Jägerbefragung zur B 96

Hinsichtlich der Nachweise von jagdlich nicht im Vordergrund stehenden Arten, wie zum Beispiel dem Baummarder oder Iltis, ist eine Erhebung weiterer Felddaten erforderlich. Eine geeignete Methode zum Nachweis dieser Arten stellt der Einsatz von Wildkameras dar.

Schneespurensuchen entlang der geplanten Trasse geben neben Artnachweisen Hinweise auf aktuelle Wechsel und Nutzungsschwerpunkte des Wildes. Besonders heimliche Arten, die im übrigen Jahr außerhalb der Schneephase nur sehr schwer zu erfassen sind (z. B. die Marderarten), können mit dieser Methode ebenfalls gut erfasst werden.

Daten zu Wildunfällen geben Hinweise, wo bereits jetzt Konflikte mit der bestehenden B 96 bestehen. Wildunfälle werden bei den Polizeidienststellen und den Jagdausübungsberechtigten gemeldet.

4.3 Prüfung im Gelände

Bei einer Geländebegehung wird der gesamte Planungskorridor von einem erfahrenen Populationsökologen hinsichtlich der Ausprägung der Habitate und Vernetzungsstrukturen untersucht. Hierbei können ergänzende Daten zu Lebensraumbeziehungen, Korridoren und Konflikten erhoben und geeignete Maßnahmen der Wiedervernetzung konzipiert werden. Diese Beurteilung erfolgt normativ auf der Basis einer umfangreichen Arten- und Funktionskenntnis.

4.4 Konfliktermittlung

Die Identifikation von Konfliktbereichen erfolgt bereits in einem frühen Planungsstadium. Eine erste Konfliktkarte sollte zu Beginn der Vorplanungen bereits vorgelegt werden. Zur Bewertung und Klassifikation der Konflikte werden derzeit verschiedene Ansätze verfolgt. Idealerweise wird im Rahmen der Konfliktanalyse für jede betroffene Art eine Populationsgefährdungsanalyse (Grimm, 2000; Beisinger; Mccullough, 2002) durchgeführt. Die Populationsgefährdungsanalyse ist eine Methode, die Wahrscheinlichkeit des Aussterbens einer Population unter definierten Rahmenbedingungen zu berechnen. Bei einer solchen Analyse werden die Populationsgröße, die artspezifischen Geburten- und Sterberaten, die Populationsschwankungen, Umweltfaktoren und das Wanderverhalten berücksichtigt. Solche Analysen wurden in der Praxis schon durchgeführt und können wertvolle planerische Hinweise liefern, z. B. für wichtige Leitarten wie dem Luchs (Klar et al., 2006).

Für die meisten Arten werden die faunistischen Daten für eine solche Analyse nicht ausreichen. In diesen Fällen können die Lebensraumnetzwerke und -korridore herangezogen werden. Konfliktbereiche ergeben sich dort, wo diese zerschnitten sind und das Landschaftspotenzial oder die Artausstattung tatsächlich eine Betroffenheit von Populationen durch eine Fragmentierung erwarten lässt.

Die Ermittlung der Konfliktbereiche erfolgt durch eine Überlagerung der Straßenplanungen mit den jeweiligen Lebensraumnetzwerken und -korridoren. Dadurch werden Abschnitte herausgearbeitet, in denen erhebliche Beeinträchtigungen der funktionalen Beziehungen zwischen Lebensräumen besonders wahrscheinlich sind. Viele Arten zeigen eine starke Bindung an einzelne Lebensraumnetzwerke. Ein Vorkommen dieser Arten belegt, dass die im Rahmen des Vernetzungskonzeptes identifizierten Lebensraumnetzwerke und -korridore in einer guten Ausprägung vorhanden sind. Es sind nicht nur Artenvorkommen im engen Betrachtungsraum des Landschaftspflegerischen Begleitplans oder der Umweltverträglichkeitsstudie, sondern aufgrund der Großräumigkeit des Vernetzungskonzeptes weit darüber hinaus zu berücksichtigen. Bei Arten für die die Kenndaten für eine Populationsgefährdungsanalyse nicht vorliegen, können ersatzweise Angaben wie Reproduktionsstatus, Gefährdungsgrad oder Gefährdungsursachen zur Bewertung herangezogen werden.

Das Beispiel des Moorfrosches (Bild 6) zeigt, dass lokale Populationen abgegrenzt werden können, deren Vorkommen an einzelne Netzwerke gekoppelt sind. Da zum Zeitpunkt der Erstellung der Abbildung noch große Datenlücken hinsichtlich der Vorkommen bestanden, ist in der Konfliktanalyse davon auszugehen, dass Zerschneidungseffekte für den Moorfrosch überall dort berücksichtigt werden müssen, wo der Biotopverbund der Kleingewässer oder der Waldmoore zerschnitten wird.

Zur Bewertung der Schwere des Konfliktes ist das Aussterberisiko heranzuziehen, soweit eine Populationsgefährdungsanalyse durchgeführt werden kann. Erfolgt eine Konfliktanalyse anhand der Lebensraumnetzwerke und -korridore fließt in die Bewertung ein, ob typische Arten für das Verbundsystem nachgewiesen wurden und welchen Status und Gefährdungsgrad diese haben. Bezogen auf die Arten ist auch zu berücksichtigen wie großräumig die Lebensraumnetzwerke und -korridore ausgebildet sind.

Bild 6: Nachweise lokaler Populationen des Moorfrosches in den Biotopverbundsystemen der Kleingewässer und Kleinmoore

Zur Bewertung der Schwere des Konfliktes ist das Aussterberisiko heranzuziehen, soweit eine Populationsgefährdungsanalyse durchgeführt werden kann. Erfolgt eine Konfliktanalyse anhand der Lebensraumnetzwerke und -korridore fließt in die Bewertung ein, ob typische Arten für das Verbundsystem nachgewiesen wurden und welchen Status und Gefährdungsgrad diese haben. Bezogen auf die Arten ist auch zu berücksichtigen wie großräumig die Lebensraumnetzwerke und -korridore ausgebildet sind.

Bild 7: Konfliktabschnitte und Biotopverbund der Klein-, Still- und Fließgewässer an der B 96

4.5 Konfliktlösung

Ziel des Vernetzungskonzeptes ist es, die räumliche Vernetzung über die Straße hinweg für Populationen zu gewährleisten. Die Verinselung von kleinen Populationen auf einer Seite der Straße ist zu vermeiden, da dies die Überlebensfähigkeit beeinträchtigen kann. Die negativen Auswirkungen der Landschaftszerschneidung lassen sich bewältigen, indem man Querungshilfen zur Verfügung stellt, so dass die Habitate jenseits der Straße erreichbar sind, wichtige, jenseits der Straße liegende Habitatstrukturen (z. B. Laichgewässer) oder auch ganze Lebensraumkomplexe diesseits der Straße ersetzt.

Bei Arten mit sehr großen Raumansprüchen, wie z. B. dem Wolf, dem Baummarder oder dem Rothirsch, sind Querungshilfen die einzig wirksame Maßnahme zur Überwindung der Barrierewirkung. Der Flächenbedarf selbst eines Individuums ist viel zu groß, um Ersatzhabitate realisieren zu können.

Wenn essentielle Habitatstrukturen, wie z. B. Laichgewässer, durch eine Straße abgeschnitten werden, ist manchmal auch eine Neuanlage eines Ersatzgewässers Diesseits eine Lösung. Für den Hainlaufkäfer dessen Restlebensraum durch die Zerschneidung zu klein würde, kann der Ersatz der verlorenen Lebensräume diesseits der Straße ebenfalls eine Lösung sein. Allerdings ist, selbst wenn genug Flächen als Ersatzlebensräume für die Population zur Verfügung gestellt werden können, der genetische Austausch über die Barriere hinweg zu gewährleisten.

Welche Querungshilfen, Leitstrukturen und Sperreinrichtungen zur Lösung der identifizierten Konflikte in Frage kommen werden sind im M AQ (FGSV, 2008), dessen aktualisierte Version sich derzeit in der Länderanhörung befindet, ausführlich dargelegt.

Bei einem abschnittsübergreifenden Vernetzungskonzept steht nicht der Konflikt für eine einzelne Art oder ein Individuum im Vordergrund. Primäres Ziel ist die Kompensation der Zerschneidungswirkungen auf ganze Populationen. In diesem Zusammenhang ist der Abstand der Vernetzungsbauwerke voneinander von Bedeutung, da ein Genaustausch zwischen Populationen auch über Querungshilfen erreicht werden kann, die außerhalb des Aktionsradius der ortsansässigen Tiere liegen, aber von Wandertieren erreicht werden. Aus ersten Vernetzungsplanungen liegen Angaben über die Zahl von Querungshilfen vor. Es zeigt sich, dass im Schnitt eine Querungsmöglichkeit (ohne Kleintierdurchlässe) für Wildtiere alle 1,5 km vorgesehen wurde. Grünbrücken oder Faunabrücken waren alle 4,1 km vorgesehen (Tabelle 2).

Tabelle 2: Vernetzungsmaßnahmen in besonders sensiblen Naturräumen (Zwischenstand 2014)

Aufgabe des Vernetzungskonzeptes ist es auf der Basis des M AQ (FGSV 2008) oder anderer Regelwerke Hinweise zur Positionierung, Dimensionierung, Gestaltung der Querungshilfen und des Umfeldes zu geben. Hierbei ist sicherzustellen, dass die Bauwerke so gestaltet werden, dass sie optimale Bedingungen bieten, um Arten der zu vernetzenden Lebensraumnetzwerke und -korridore über die Straße zu leiten. Es hat sich als sinnvoll erwiesen, eine Begleitung durch das Vernetzungskonzept bis hin zur Ausführungsplanung bzw. zur Erstellung der Ausschreibunterlagen zu gewährleisten.

Literaturverzeichnis

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