FGSV-Nr. FGSV 002/113
Ort Karlsruhe
Datum 22.09.2015
Titel Prüfung und Betrieb von Streumaschinen - Praktische Erfahrungen und Empfehlungen
Autoren Dipl.-Ing. (FH) Dražan Bunoza
Kategorien Straßenbetrieb, Winterdienst
Einleitung

Winterdienstmaschinen unterliegen einem sehr hohen Verschleiß und sind extremen Bedingungen ausgesetzt.

Vor dem Hintergrund der Wahrung der Verkehrssicherungspflicht, der Wirtschaftlichkeit in der Planung und Durchführung des Winterdienstes, als auch im Umgang mit den Salzressourcen muss die eingesetzte Technik und Winterdienstausrüstung fehlerfrei funktionieren.

Insbesondere bei geringen Streudichten ist Vorsicht geboten, da der tauwirksame Salzanteil durch falsche Ausbringung, fehlerhaft eingestellte Streuteller, Solepumpen- und Sprühdüsen nicht in der eingestellten Menge ausgebracht wird.

Daher sind die Winterdienstmaschinen zu Beginn eines jeden Winters gewissen Prüfungen zu unterziehen, welche die Funktionalität belegen.

Hierbei sind die Anforderung der DIN EN 15597- Teil 1 und der DIN CEN / TS 15597- Teil 2 sowie die Hinweise für Beschaffung und Einsatz von Streumaschinen (HStreuM) als Grundlage heranzuziehen und zusammen mit geeigneten praktischen Methoden so zu ergänzen, dass für den Praktiker ein Leitfaden erstellt wird, der eine zuverlässige Prüfung, in angemessener Zeit und innerhalb eines vertretbaren Rahmens ermöglicht. 

Nur durch eine systematische Überwachung und Prüfung der Winterdienstgeräte ist ein qualitativ hochwertiger und wirtschaftlicher Winterdienst möglich.

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1 Einleitung 

Der Winterdienst stellt sehr hohe Anforderungen an Mensch und Maschine.

Hierzu ist es notwendig, dass den Widrigkeiten des Winters mit geeigneten Mitteln begegnet werden muss.

Dies stellt die Winterdienstpraxis vor erhebliche Probleme, da die Winterdienstmaschinen sehr sensibel auf jegliche Änderung der benötigten Ressourcen reagieren.

Schon minimale Veränderungen an den technischen Einrichtungen können erhebliche Einflüsse auf die Streubreite, Streudichte und die Streustreifenlage bedingen.

Darüber hinaus setzen auch physikalische Gesetzmäßigkeiten den Streumaschinen Grenzen.

Hierzu kann als Beispiel die Streustoffausbringung der reinen Salzlösung genannt werden.

Hier stellt die Hydromechanik die Hersteller vor eine große Herausforderung, da es noch nicht möglich ist, bei einer Geschwindigkeit von 60 km/h einen Sprühstrahl zu generieren, der über eine Breite von 11,50 m- 12,00 m eine Fahrbahn sicher mit Sole benetzt.

Der Sprühstrahl unterliegt der Gefahr, dass er sein Ziel nicht als kompakter Tropfen erreicht, sondern in sehr feine Bestandteile „bricht“.

Dieser Sprühstrahlbruch führt dazu, dass die Randbereiche frei von Taustoffen bleiben, was eine erhebliche Gefahr für den fließenden Verkehr bedeutet (Bild 1).

Bild 1: Mangelhafte Taustoffausbringung eines Solestreuers

Die Streustoffmaschinen sind heute ein „Wunderwerk“ an Technik, die in einer kompakten Bauweise viele technische, elektrotechnische und hydraulische Vorgänge zu einer Einheit verbinden.

Hierbei stellen die aggressiven Medien, die mit dieser Technologie ausgebracht werden, eine große Herausforderung dar.

Die Sole und das Salz fördern die Korrosion aller Fahrzeugteile und der gesamten Fahrzeugtechnik, die niedrigen Temperaturen führen dazu, dass die Elastizität der Kunststoffe sowie der Schmierstoffe negativ beeinflusst werden und nicht zuletzt werden die Fahrzeuge durch eine Vielzahl von Personen genutzt, die nach den Einsätzen die Maschinen in einer unterschiedlichen Qualität warten und pflegen. 

Die Praxis lehrt uns, dass Streu- und Sprühmaschinen die Streustoffe nicht so ausbringen, wie der Bediener dies mit seinen Einstellungen vorgibt. Daher stellt die Kontrolle der richtigen Streustoffausbringung eine Maßnahme zur ausreichenden Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht bei Glättegefahr dar.

2 Regelwerke

Um für die Winterdienstpraxis geeignete Prüfungsverfahren zu entwickeln, ist es erforderlich, dieses in Anlehnung an bestehende aktuelle und für die Praxis relevante Regelwerke zu tätigen.

Hierzu bieten sich folgende Regelwerke an:

- DIN EN 15597- 1
Winterdienstausrüstung- Streumaschinen Teil 1: Allgemeine Anforderungen und Angaben für Streumaschinen; Deutsche Fassung EN 15597-1: 2009, 

- DIN EN CEN/ TS 15597- 2
Winterdienstausrüstung- Streumaschinen Teil 2: Anforderung an die Streustoffverteilung und deren Prüfung; Deutsche Fassung CEN/ TS 15597: 2012, sowie 

- HStreuM 2010
Hinweise für Beschaffung und Einsatz von Streumaschinen, Ausgabe 2010

In Anlehnung an diese Regelwerke lassen sich Prüfungsverfahren entwickeln, die es erlauben, in einer angemessenen Zeit und innerhalb eines überschaubaren Rahmens die Winterdienstgeräte einzustellen.

3 Prüfungsverfahren

Hierbei sind insbesondere 3 Prüfungsverfahren hervorzuheben:

- Statisches Verfahren für die Streudichteprüfung (sog. Dosierungsprüfung),

- Dynamische Prüfung und

- Streubildüberprüfung, gem. HStreuM 2010 (sog. Methode der Praxis).

3.1 Statisches Verfahren (Dosierungsprüfung) nach DIN EN 15597-1

Die Dosierungsprüfung ist im Anhang A der DIN EN 15597- 1 erläutert und dient der Prüfung der Genauigkeit der eingestellten Streudichte in [g/m²].

Hierzu werden folgende technische Hilfsmittel benötigt:

- Auffangbehälter für die Streustoffe,

- Zeitmesser,

- Waage, Messunsicherheit: ± 1% des gemessenen Wertes, Auflösung: ≤ 100 g.

Bei Streumaschinen mit Anfeuchtungsvorrichtungen müssen die trockenen und flüssigen Stoffe in getrennten Auffangbehältern gefasst werden.

Das Vorgehen der Dosierungsprüfung stellt sich somit, wie folgt dar:

3.1.1 Einstellung aller Parameter am Bedienpult

Streubreite [m], Streudichte [g/m²], simulierte Geschwindigkeit [km/h]

Bild 2: Bedienpult mit einzustellenden Parametern

3.1.2 Vorbereitung der Prüfung

Nachdem der Streustoffverteiler umgelegt wurde (s. Bild 3), müssen die Auffangbehälter darunter platziert werden. Hierzu ist es erforderlich, dass die Auffangbehälter so aufgestellt werden, dass diese in den fließenden Salz,- bzw. Solestrom bewegt werden können.

Bild 3: Umlegung des Streustoffverteilers

Bild 4: Dosierungsprüfung FS30

Bild 5: Dosierungsprüfung FS100

In Bild 4 ist eine FS30 Dosierungsprüfung zu sehen. Links im Bild werden zwei blaue Behälter vorgehalten, in der die Sole aufgefangen wird. Nach dem Starten des Fördervorgangs wird ca. 3- 5 Sekunden die Soleleitung in einen der Auffangbehälter gerichtet, bis ein kontinuierlicher Solestrom entsteht.

Sobald sich ein kontinuierlicher Salz und Solestrom einstellt, kann der Prüfer das Startsignal für den Beginn der Prüfung geben und die Sole und das Salz werden dann in die Prüfbehälter gerichtet bzw. in den Salzstrom geschwenkt.

3.1.3 Beginn der Prüfung

Sobald der Prüfer das Signal für den Prüfbeginn gibt (z.B. Herunterzählen von 3- 0), wird die Leitung in den zweiten, noch leeren „Prüfbehälter“ geschwenkt. Der orangefarbene Behälter in Bild 4 liegt auf einem fahrbaren Wagen, der ebenfalls zum Prüfbeginn in den fließenden Salzstrom geschoben wird.

In Bild 5 ist der Ablauf einer Dosierungsprüfung für FS100 dargestellt. Hier werden die Auffangbehälter durch eine angemessene Anzahl von Personen in den fließenden Solestrom gerichtet.

Es ist von großer Bedeutung, dass die Prüfung nur bei einem kontinuierlichem Sole- und Salzstrom getätigt wird, da durch diese Vorgehensweise gewährleistet wird, dass zeitliche Verzögerungen im Streustoffstrom die Ergebnisse nicht negativ beeinflussen.

3.1.4 Ende der Prüfung

Sobald die Prüfzeit erreicht wird, ist der Streuvorgang mittels des Bedienpultes zu beenden bzw. das Auffangen zu unterbrechen, indem man die Behälter dem Streustoffstromzufluss entzieht.

Beendet man den Streuvorgang unter Zuhilfenahme des Bedienpultes, muss vorher geprüft werden, ob bei Beendigung des Streuvorgangs Salz bzw. Sole nachgefördert wird.

Ist ersichtlich, dass der Streustoffstrom komplett unterbrochen wird, so kann das Ende der Streustoffförderung mit dem Bedienpult getätigt werden.

Ein leichtes „Nachtropfen“ der Soleschläuche ist akzeptabel, da dies noch den verbleibenden Inhalt innerhalb der Schläuche darstellt.

3.1.5 Massenermittlung

Nach Beendigung der Prüfung, sind die Streustoffe gesondert zu wiegen.

Hierbei muss beachtet werden, dass zuvor das Eigengewicht der Auffangbehälter austariert wird, um die Ergebnisse nicht zu verfälschen.

Es sind Messgeräte einzusetzen, die eine Messunsicherheit von ± 1% des gemessenen Wertes sowie eine Auflösung von ≤ 100g aufweisen.

3.1.6 Interpretation der Ergebnisse

Die Ergebnisse der Massenermittlung sind mit einer Genauigkeit von einer Nachkommastelle in eine Tabelle einzutragen, in der zuvor die theoretische Sollmenge, anhand der eingegebenen Parameter, ermittelt wurde.

Die Tabelle sollte so angelegt werden, dass das Ergebnis, inklusive der erlaubten Abweichung von ± 6% der theoretischen Sollwerte, angezeigt wird.

Tabelle 1: Prüfprotokoll einer FS30-Dosierungsprüfung mit gefärbter Ergebnisanzeige

In der Tabelle 1 sind, grau unterlegt, die einzustellenden Prüfparameter zu erkennen.

Hierbei ist zu erwähnen, dass nur Parameter geprüft werden sollten, die auch den Bereich der späteren Nutzung repräsentieren. Es ist fraglich, Parameter zu prüfen, die eine Streugeschwindigkeit von 80 km/h beinhalten, da mit diesen Geschwindigkeiten ein qualitativ hochwertiger Winterdienst nicht getätigt werden kann und in der Praxis nahezu nie vorkommen.

Anhand der grau markierten Prüfparameter, ist noch eine Stoppzeit in Sekunden zu wählen. Diese Stoppzeit entspricht der Prüfzeit.

Anhand dieser Angaben ermittelt die Tabelle die Sollgesamtmasse, die theoretische Masse des Trockenstoffes sowie die theoretische Masse der Lösung, jeweils in [kg]. Diese Werte sind in Tabelle 1 gelb unterlegt.

In dem orangefarbenen Teil der Tabelle werden die gewogenen Anteile des Trockenstoffes sowie der Lösung eingetragen (Ist- Masse) und man erhält im unmittelbaren Anschluss das Ergebnis.

In der Tabelle 1 sind die positiven Ergebnisse grün und die negativen Ergebnisse rot dargestellt.

Jede Prüfung wird zweimal hintereinander durchgeführt. Erfüllt eines der Ergebnisse die Anforderung nicht, so ist eine dritte Prüfung durchzuführen.

Die dritte Prüfung ist dann als entscheidende Prüfung anzusehen.

Die Tabelle 1 kann, bei Bedarf, bei der Bundesanstalt für Straßenwesen, Herrn Badelt (badelt@bast.de) bzw. beim Landesbetrieb Mobilität RLP, Autobahnmeisterei Mendig, Herrn Bunoza (drazan.bunoza@lbm-montabaur.rlp.de) für beide Streustofftechnologien bezogen werden.

3.2 Dynamische Prüfung nach DIN CEN/ TS 1559-2

Die dynamische Prüfung spielt für die Praxis eine eher untergeordnete Rolle, da die Prüfung eine gewisse Infrastruktur voraussetzt, die nicht jeder Autobahn- bzw. Straßenmeisterei zur Verfügung steht und somit einen unverhältnismäßig großen Aufwand bedeuten würde. Es werden sehr hohe Anforderungen an Genauigkeit und Zeit gestellt. Darüber hinaus handelt es sich um Zulassungs- bzw. Typprüfungen, die i.d.R. von Prüfinstitutionen vorgenommen werden sollten.

Daher wird diese dynamische Prüfung nur in Grundzügen vorgestellt.

Zurzeit wird die dynamische Prüfung in Deutschland ausschließlich in Rheinland- Pfalz durchgeführt. Hier wurden, im Zuständigkeitsbereich der AM Mendig, auf dem Rastplatz Hummerich, A61, Richtungsfahrbahn Ludwigshafen, die Voraussetzungen für einen Prüfplatz unter DIN- Bedingungen geschaffen.

In Bild 6 ist der Aufbau des Prüfplatzes dargestellt.

Bild 6: Aufbau des Prüffeldes für die dynamische Prüfung nach DIN CEN/TS 15597-2

Das Prüffeld beinhaltet das Messfeld, den Beschleunigungs- und den Verzögerungsbereich. Diese drei Abschnitte müssen unmittelbar aneinander anknüpfen, um eine sichere Durchfahrt, mit einer konstanten Geschwindigkeit zu ermöglichen.

Bei der Durchführung einer jeden Prüfung sind die Wetterbedingungen zu beachten und im Prüfbericht anzugeben.

Insbesondere sind folgende Wetterbedingungen einzuhalten:

- Windgeschwindigkeit < 2m/s,

- trockenes Wetter (kein Regen, kein Nebel, Schnee oder sonstiger Niederschlag),

- Lufttemperatur muss zwischen 5°C und 30°C betragen.

Darüber hinaus ist die Windrichtung bezogen auf die Fahrtrichtung und die Luftfeuchtigkeit zu vermerken.

Auch hier sind zu Beginn der Prüfung die zu testenden Streuparameter einzustellen und als Grundlage für die Prüfung heranzuziehen.

Unmittelbar vor dem Einfahrtsbereich muss die zu prüfende Geschwindigkeit erreicht werden. Weitere Veränderungen der Fahrzeugdynamik (Geschwindigkeit, Richtung) sind nicht erlaubt. Nur dadurch ist gewährleistet, dass keine Verfälschung von Prüfungsergebnissen stattfindet.

Eine Prüfung in z.B. Hallen oder sonstigen Räumlichkeiten, bei denen sämtliche Wettereinflüsse ausgeschlossen werden, sind äußerst fragwürdig und stellen nicht die Winterdienstrealität dar.

Im Anschluss erfolgt die Auswertung des Versuches, der nur durch die Bundesanstalt für Straßenwesen, Bergisch- Gladbach oder ein zertifiziertes Unternehmen durchgeführt werden darf.

Hierbei wird das Salz zusammengefegt, aufgenommen und gewogen.

Bild 7

Bild 8: Zusammengekehrtes Salz

In Bild 6 sind die prozentualen Salzanteile ersichtlich, die mindestens auf den entsprechenden Messstreifen vorgefunden werden müssen.

Die Gesamtmenge in den theoretischen Messfeldern A und B zusammen muss aber > 75% der theoretischen Gesamtmenge betragen.

Nach der Massenermittlung werden die Werte ebenfalls in Tabellen eingetragen, aus denen das Prüfungsergebnis ersichtlich wird.

Bild 9: Ergebnis einer FS 30 Prüfung

In Bild 9 ist das Ergebnis einer FS30 Prüfung dargestellt. Hierbei stellt die grüne Linie die Mindestwerte dar.

Es wurde eine Prüfung folgender Parameter durchgeführt:

- Streubreite: 8 m

- Streudichte: 15 g/m² und

- Streugeschwindigkeit: 40 km/h.

Weiterhin sind auch die 2 Prüfdurchgänge dargestellt. Der erste Prüfdurchgang ist als blaue und der zweite Durchgang als rote Linie dargestellt.

Beide Linien befinden sich oberhalb der Mindestwerte, so dass die Prüfung erfolgreich beendet wurde. Anzumerken ist aber, dass es keine Begrenzung über den 100%- Zielbereich gibt. Dies führt dazu, dass auch Ergebnisse zu akzeptieren sind, bei denen die Maschinen theoretisch weit über 100% ausbringen. Dies ist für die Winterdienstpraxis ein eklatanter Nachteil, da sich vor allem die Reichweiten ändern.

Daher sollte eine Begrenzung der maximalen Streumaschineneinstellung gefordert werden, um die die Winterdienstpraxis nicht wesentlich zu beeinträchtigen.

Wie zu Beginn bereits dargelegt, ist dieses Verfahren für die Praxis eher subsidiär zu betrachten, wohingegen angeregt wird, dass die Behörden der Bundesländer, welche für die Ausschreibung von Winterdienstgeräten verantwortlich sind, eine solche Prüfung zwingend vorschreiben sollten.

Der Hersteller einer Winterdienstmaschine muss schließlich den Nachweis liefern können, dass sein angebotenes Gerät, die Streustoffe so ausbringen kann, wie der Bediener dies mit seinen Einstellungen vorgibt. Daher wird empfohlen diese Prüfung einmalig für einen Streustoffverteilertyp durchzuführen und sich dieses auch ggfls., in Form eines Prüfzeugnisses, bescheinigen zu lassen.

3.3 Streubildüberprüfung, gem. HStreuM 2010 (sog. Methode der Praxis)

In den Hinweisen für Beschaffung und Einsatz von Streumaschinen (HStreuM, Ausgabe 2010) wird auf die Möglichkeiten der Streubildüberprüfung eingegangen, die von den Nutzern, schnell und ohne größeren Aufwand getätigt werden können.

Dieses Verfahren basiert vornehmlich auf visuellen Beobachtungen und Beurteilungen und sollte bevorzugt angewandt werden.

Die Vorteile sind u.a.:

- Realistische Winterdienstbedingungen,

- Visuelle Wahrnehmung ist sehr gut gegeben,

- Fehler in der Streubildüberprüfung sind unverkennbar,

- Korrekturen sind teilweise während der Fahrt möglich und

- Einfache Durchführung.

Deutschlandweit haben sich mittlerweile 2 Winterdiensttechniken durchgesetzt, die auch mit diversen Einstellmöglichkeiten überprüft werden müssen.

3.3.1 Einstellmöglichkeit FS30-Technik

Bei dieser Technik ist das Augenmerk auf die Sichtprüfung des Streustoffauswurfes zu richten. Insbesondere soll der Streustoffauswurf auf folgende Merkmale überprüft werden:

- die richtige Lage,

- Pulsieren des Streustoffauswurfes,

- Gleichmäßigkeit sowie

- Kontinuität der Salzförderung.

Für eine erste grobe Beurteilung der Streustoffverteilung ist eine Sichtprüfung im Stand vorzunehmen.

3.3.1.1 Standprüfung

Hierzu stellt man sich in einem angemessenen Abstand zum Streuteller auf und beobachtet die Rotation des Streutellers und den damit einhergehenden Salzauswurf.

Bild 10: Standprüfung

Insbesondere sollte die Streutellerrotation ruhig, gleichmäßig und ohne auffällige Schwingungen erfolgen. Der Salzauswurf sollte kontinuierlich und regelmäßig erfolgen.

In Bild 10 ist eine solche Standprüfung zu sehen

3.3.1.2 Streubildlegung

Mit der Streubildlegung lässt sich eine recht genaue Prüfung des Streubildes durchführen.

Hierzu ist es erforderlich, dass zuerst ein Streubild, entsprechend gewählter Parameter, gelegt wird.

Bild 11: Streubildlegung mit folgender Parametereinstellung:
Streudichte: 40 g/m², Streubreite: 8 m, Streugeschwindigkeit: 40 km/h

Im Anschluss ermittelt man die Fahrzeugachse und ausgehend von der Achse erfolgt dann die Vermessung und Beurteilung der Streustreifen.

3.3.1.3 Interpretation der Ergebnisse

In Bild 11 fällt auf, dass die linke Seite des Streustreifens minimalen Überwurf vorweist, der jedoch so marginal ist, dass er vernachlässigt werden kann. Hingegen ist rechts der Überwurf im nicht tolerierbaren Bereich. Hier müssten Korrekturen vorgenommen werden, da hier noch ein großer Anteil des Salzes durch den Verkehr in den äußeren Bereich verlagert wird.

3.3.1.4 Hinterherfahrt

Die Hinterherfahrt ist als abschließende Kontrolle durchzuführen.

Hier können noch evtl. Überwürfe unter realen Bedingungen beobachtet werden. Wie in Bild 11 bereits dargelegt, sieht der Überwurf, bei der Streubildlegung im Stand, auf der rechten Seite recht groß aus. Bei der Hinterherfahrt könnte hier unter realen Bedingungen (Fahrgeschwindigkeit, Fahrtwind, Einfluss aus Verkehr) die Situation noch besser beurteilt werden, so dass man den Entschluss treffen könnte, den Überwurf rechts doch zu akzeptieren. Daher ist eine Hinterherfahrt unabdingbar, um die Winterdienstmaschine im Ganzen zu beurteilen.

Bild 12: Beurteilung des Streubildes mittels Hinterherfahrt (Parameter: Streudichte: 20 g/m², Streubreite: 3 m, Streugeschwindigkeit: 30 km/h)

Bild 12 zeigt eine Hinterherfahrt, in der die Streustreifenlage gut zu erkennen ist. Das Salz liegt innerhalb der eingestellten Parameter gleichmäßig verteilt auf der Fahrbahn. Nach bisherigen Erkenntnissen verlagert der Verkehr das Salz recht schnell in die äußeren Bereiche, so dass darauf geachtet werden muss, dass der Überwurf, insbesondere rechts, so gering wie möglich gehalten wird. Eine punktgenaue Streuung ist anzustreben.

Darüber hinaus sollte beobachtet werden, ob der Salzauswurf am Streuteller gleichmäßig und ohne pulsieren erfolgt.

Wenn alle Einstellungen richtig vorgenommen sind, sollte der Fahrer des Streufahrzeuges nun entsprechend der Vorgaben bzw. der tatsächlichen Gegebenheit die Einstellungen am Bedienpult vornehmen. Seine Aufgabe ist es „nur“ noch, die Einstellungen während der Fahrt zu kontrollieren. Hierzu müssen die Fahrer sensibilisiert und auch entsprechende Vorkehrungen getroffen werden, wie z.B. für eine adäquate Ausleuchtung im Streutellerbereich zu sorgen (Einsatz von LED- Technik).

3.3.2 Einstellmöglichkeiten FS100- Technik

Einstellungen für reine Solesprüher bzw. Kombinationsfahrzeuge lassen sich in der Praxis etwas einfacher bewerkstelligen.

Eine sehr gute und einfache Möglichkeit das Sprühbild zu überprüfen stellt die Nutzung einer Sprühmatte dar.

Bild 13: Streubildüberprüfung FS100 mittels Sprühmatte

Die Matte ist nach Herstellerangaben hinter die Sprüheinrichtung abzulegen. Hierbei sind auf der Matte Auftreffpunkte in verschiedenen Entfernungen ausgestanzt, die mit den entsprechenden Sprühstrahlen getroffen werden müssen. Sollte sich ein Sprühstrahl verstellt haben, können die Düsen so justiert werden, dass der Sprühstrahl wieder auf dem entsprechenden Auftreffpunkt landet.

Bild 14: Streubildüberprüfung FS100 mittels Sprühmatte, Quelle: Küpper- Weisser

In Bild 14 ist eine Skizze der Sprühmatte ersichtlich, auf der die Auftreffpunkte definiert sind.

Bild 15: Sprühmatte

In Bild 15 ist zu sehen, welcher Abstand der Matte zum Streutellerzentrum, eingehalten werden muss.

Wenn die Matte so verlegt wird, wie der Hersteller es vorgibt (s. Bild 13 und 15) kann mit der Prüfung begonnen werden. Nun ist nur noch darauf zu achten, dass auch die vorgegebenen Prüfparameter eingehalten werden (Bei Küpper- Weisser sind folgende Prüfparameter vorgegeben: Streugeschwindigkeit: 60 km/h, Sprühdichte: 10 g/m²).

Nachdem die Soleförderung gestartet wird, sind die Auftreffpunkte zu beobachten. In Bild 16 ist auffällig, dass die Auftreffpunkt vom Sprühstrahl nicht getroffen werden, so dass hier die Düsen nachjustiert werden müssen. Hierbei sind die Befestigungen der Sprühdüsen zu lockern und neu auszurichten. Sobald die Auftreffpunkte wieder von den Düsen erreicht werden, sind die Befestigungen wieder zu fixieren.

Diese Sprühdüseneinstellung sollte, bei intensiver Nutzung der FS100 Technik, nahezu wöchentlich getätigt werden, was erfahrungsgemäß aber keinen größeren Aufwand bedeutet.

Bei geübtem Personal kann mit einer Einstellzeit von ca. 10- 15 Minuten gerechnet werden.

Bild 16: Streubildüberprüfung mittels Sprühmatte

Abschließend sollte die Mattenprüfung mittels einer Hinterherfahrt bestätigt werden. Dieses wird jedoch nur zu Beginn der Winterdienstsaison oder nach besonderen Störungen bzw. Auffälligkeiten empfohlen, da sich die Düseneinstellung mittels Sprühmatte als sehr zuverlässig und ausreichend gezeigt hat.

Bild 17: Hinterherfahrt FS100

In Bild 17 wird eine Hinterherfahrt gezeigt. Hier ist der Sprühstrahl sehr gut zu erkennen. Es ist darauf zu achten, dass der Sprühstrahl die gesamte Fahrbahn (hier: 7,50m) erreicht und vollkommen mit Sole benetzt. Sollten hier Mängel auftreten, ist diesen unverzüglich nachzugehen.

4 Empfehlungen

Um eine hohe Winterdienstqualität zu erreichen und nachzuhalten, müssen die Winterdienstgeräte regelmäßigen Prüfungen unterzogen werden.

Die Prüfungen müssen anlassbezogen durchgeführt werden.

Grundsätzlich müssen die Winterdienstgeräte einmalig den Funktionsnachweis erbringen, ehe sie als „Mittel des Winterdienstes“ dauerhaft genutzt werden können. Hierzu sind Zulassungs- bzw. Typprüfungen erforderlich, an die hohe Anforderungen zu stellen sind.

Insbesondere bei der Neubeschaffung und Ausschreibung ist der Nachweis einer erfolgreichen Typenprüfung unerlässlich.

Vor bzw. in der laufenden Winterdienstsaison muss regelmäßig der Nachweis geführt werden, dass die Winterdienstmaschinen weiterhin funktionsfähig sind.

Um dieses nachzuweisen, sollten zum Winterdienstbeginn folgende Prüfungen durchgeführt werden:

- Dosierungsprüfungen,

- Streubildlegung mit Vermessung der Streustreifenlage,

- Mattenprüfungen bei Solesprühgeräten,

- Visuelle Kontrollen durch Hinterherfahrt.

Die Mattenprüfung sowie die visuelle Kontrollfahrt erlauben auch regelmäßige Wiederholungen, da sie einfach und zügig durchgeführt werden können.

Obligatorische Überprüfungen müssen erfolgen bei bzw. nach

- offensichtlichen Problemen im Bereich der Streustoffverteilung,

- Reparaturen an der Streustoffverteilung und

- beim Wechsel des Taustoffes.

Nur mit fehlerfrei funktionierenden Winterdienstgeräten kommen wir den vier Zielen des Winterdienstes ein großes Stück näher.

„Sicherheit, Wirtschaftlichkeit, Verkehrsqualität und Umweltverträglichkeit sind die vier Ziele des Winterdienstes…“(Durth, Hanke 2004). 

Literaturverzeichnis

1 DIN EN 15597- 1, Winterdienstausrüstung- Streumaschinen, Teil 1: Allgemeine Anforderungen und Angaben für Streumaschinen; Deutsche Fassung EN 15597-1:2009

2 CEN/TS 15597- 2, Technische Spezifikation, Winterdienstausrüstung- Streumaschinen, Teil 2: Anforderungen an die Streustoffverteilung und deren Prüfung

3 Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Hinweise für Beschaffung und Einsatz von Streumaschinen (HStreuM, Ausgabe 2010)

4 Durth, Hanke, 2004, Handbuch Straßenwinterdienst (Vorwort Seite 5)