FGSV-Nr. FGSV A 43
Ort Bamberg
Datum 16.05.2017
Titel Fortschreibung des Regelwerkes Asphalt – Schwerpunkte der Diskussion
Autoren Prof. Dr.-Ing. Hans-Hermann Weßelborg
Kategorien Asphaltstraßen
Einleitung

Die derzeit aktuellen Fassungen der „Technischen Lieferbedingungen für Asphaltmischgut für den Bau von Verkehrsflächenbefestigungen“ (TL Asphalt-StB 07/13) [1] und der „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Verkehrsflächenbefestigungen aus Asphalt“ (ZTV Asphalt-StB 07/13) [2] basieren inhaltlich weitgehend noch auf den ZTV Asphalt-StB 01 [3]. Mit den Ausgaben 2007 erfolgte in Folge der notwendigen Umsetzung der Europäischen Normen (Asphalt-Produktnormen) eine Aufteilung des bis dahin gültigen Regelwerkes in Lieferbedingungen (TL Asphalt-StB, Umsetzung der europäischen Asphalt-Produktnormen) und Vertragsbedingungen (ZTV Asphalt-StB, fertige Schicht). Mit den Ausgaben bzw. Fassungen 2007/2013 wurden vor allem redaktionelle Änderungen (bekanntgegeben mit ARS 29/2010 [4]) sowie Änderungen und Ergänzungen des Technischen Regelwerks für den Bereich der Asphaltstraßen (bekanntgegeben mit ARS 11/2012 [5]) vorgenommen. Eine inhaltliche Fortschreibung ist seither, d. h. seit 2001, mit wenigen Ausnahmen weitgehend unterblieben.

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1 Einleitung

Die derzeit aktuellen Fassungen der „Technischen Lieferbedingungen für Asphaltmischgut für den Bau von Verkehrsflächenbefestigungen“ (TL Asphalt-StB 07/13) [1] und der „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Verkehrsflächenbefestigungen aus Asphalt“ (ZTV Asphalt-StB 07/13) [2] basieren inhaltlich weitgehend noch auf den ZTV Asphalt-StB 01 [3]. Mit den Ausgaben 2007 erfolgte in Folge der notwendigen Umsetzung der Europäischen Normen (Asphalt-Produktnormen) eine Aufteilung des bis dahin gültigen Regelwerkes in Lieferbedingungen (TL Asphalt-StB, Umsetzung der europäischen Asphalt-Produktnormen) und Vertragsbedingungen (ZTV Asphalt-StB, fertige Schicht). Mit den Ausgaben bzw. Fassungen 2007/2013 wurden vor allem redaktionelle Änderungen (bekanntgegeben mit ARS 29/2010 [4]) sowie Änderungen und Ergänzungen des Technischen Regelwerks für den Bereich der Asphaltstraßen (bekanntgegeben mit ARS 11/2012 [5]) vorgenommen. Eine inhaltliche Fortschreibung ist seither, d. h. seit 2001, mit wenigen Ausnahmen weitgehend unterblieben.

Vor diesem Hintergrund soll der Arbeitskreis 7.1.1 „Neufassung Vertragsbedingungen“ (AK 7.1.1) der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) die inhaltliche Überarbeitung der TL Asphalt-StB 07/13 und der ZTV Asphalt-StB 07/13 unter Berücksichtigung der Änderungen der EN 13108-1ff. übernehmen. Die Arbeiten wurden vom AK 7.1.1 im April 2015 begonnen.

Der überwiegende inhaltliche Überarbeitungsbedarf ergibt sich vor allem aus den Vorstellungen der Arbeitsausschüsse der Arbeitsgruppe Asphaltbauweisen (AG 7), der Auftragsverwaltungen der Länder, der Industrie, der Prüfstellen sowie ggf. weiterer Beteiligter. Weiterhin sollen die „Einsatzankündigung … zur Steigerung der Asphaltqualität“ [6] und die Erkenntnisse der mit ARS 12/2012 umgesetzten zusätzlichen Bitumenuntersuchungen Berücksichtigung finden.

Grundsätzlich wird die Arbeit hierbei nicht allein vom AK 7.1.1, sondern unter Einbeziehung der inhaltlich zuständigen weiteren Arbeitsausschüsse der AG 7 durchgeführt. Die Zusammenstellung der letztlichen Textversionen soll dann wieder im AK 7.1.1 erfolgen.

Eine erste Abschätzung des zeitlichen Ablaufs der Überarbeitung sah vor, im Jahr 2015 den Änderungsbedarf zu erfassen, im Jahr 2016 für diesen Änderungsbedarf entsprechende Texte zu erstellen und diese im Jahr 2017 innerhalb der Gremien der FGSV abzustimmen.

Im Folgenden wird über die Schwerpunkte der bisherigen Arbeiten berichtet. 

2 Bisherige strukturelle und organisatorische Vorgehensweise

Der AK 7.1.1 umfasst 18 Mitglieder aus den Bereichen der verschiedenen Straßenbaulastträger (Bundesfernstraßen, Landesstraßen, Kommunale Straßen), der bauausführenden Unternehmen (Industrie und Mittelstand), der baustoffproduzierenden Unternehmen (Gestein, Bitumen, Asphalt), der Baustoffprüfung sowie der Hochschulen. Außerdem sind das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) im AK vertreten.

Vom April 2015 bis zum Februar 2017 haben zehn, zum Teil zweitägige, Sitzungen des AK 7.1.1 stattgefunden. Aufgrund der Größe des AK und der notwendigen detaillierten fachlichen Diskussion tagen zwischen den Sitzungen zusätzlich verschiedene Bearbeitergruppen, die sich mit einzelnen fachtechnischen Fragen befassen. Zusätzlich arbeitet innerhalb des AK ein Redaktionsausschuss, der organisatorische und inhaltliche Aufgaben zwischen den Sitzungen übernimmt, die im Zuge der Sitzungen nicht sinnvoll erledigt werden können.

Nach ersten organisatorischen Abstimmungen wurden im August 2015 die Arbeitsausschüsse der AG 7 mit der Bitte angeschrieben, entsprechende Themen und Fragestellungen, die aus ihrer Sicht bei der Fortschreibung des technischen Regelwerkes im Asphaltstraßenbau zu behandeln sind, im Verlauf der jeweiligen Herbstsitzungen zu diskutieren.

Bis zum November 2015 hatte der AK 7.1.1 eine erste Liste der bis zu diesem Zeitpunkt genannten Themen- bzw. Fragestellungen zusammengestellt. Diese umfasst knapp 120 Änderungs- und Ergänzungswünsche, die im Wesentlichen von den Straßenbauverwaltungen der Bundesländer, dem Deutschen Asphaltverband (DAV), dem Hauptverband der Bauindustrie, dem Bundesverband unabhängiger Institute für bautechnische Prüfungen e.V. (bup) sowie einigen Gremien der FGSV (AA 6.1, AA 7.8) benannt wurden.

Die angesprochenen Fragestellungen wurden thematisch gegliedert und lassen sich u. a. folgenden fachlichen „Oberbegriffen“ zuordnen:

Kompakte Asphaltbefestigung

Asphaltmischgutarten und -sorten

        • Tabellen 1 und 2 der ZTV Asphalt-StB überarbeiten

        • Gegebenenfalls neue Asphaltmischgutarten und -sorten aufnehmen (z. B. DSH-V, SMA 5 S)

– Einbaubedingungen (gerade bei schlechter Witterung)

        Temperaturabsenkung

        Reinigung der Unterlage

        • Einbauverbot bei geschlossenem Wasserfilm

Grenzwerte und Toleranzen

Eignungsnachweis

Nähte, Anschlüsse und Fugen, Randausbildung

Wiederverwendung von Asphaltgranulat

        • modifiziertes Vorgehen mit weichen Bindemitteln erforderlich?

        Umgang mit „Wanderhalde“

– Anforderungen (Asphaltmischgut und fertige Schicht)

        Diskussionen zum Thema Hohlraumgehalt

        • Schichtdicken und Hohlraumgehalt für SMA 8 S und SMA 11 S

        • Grenzwerte und Toleranzen für Bindemittelgehalt, Korngrößenverteilung

        Ebenheit

        • Griffigkeit

        Präzisierung SKM-Verfahren

        Transport des Mischgutes in Thermomulden

Füller

Schichtenverbund

        Anforderungswerte

        Diskussion des Prüfverfahrens

Abzugsregelungen/Mängelansprüche

        • Betrachtung des Einzelwertes bei Schichtdicken (in Anlehnung an „alte“ ZTV T-StB)

        Mängelansprüche und ggf. einheitliche Verjährungsfristen

Prüfungen/Qualitätssicherung

Abrechnung.

Nach einer ersten Diskussion im AK wurden die Fragestellungen zu Beginn des Jahres 2016 an die aus fachlicher Sicht zuständigen Arbeitsausschüsse der AG 7 zu einer ersten Bewertung der angesprochenen Themen übergeben.

Nachdem in den ersten Sitzungen des AK 7.1.1 vielfach organisatorische und strukturelle Arbeiten im Vordergrund standen, begann der AK ab November 2015 mit der Bearbeitung inhaltlicher Fragestellungen. Aufgrund der Tatsache, dass wegen des bauvertraglichen Hintergrundes davon auszugehen ist, dass nicht alle Diskussionen zwischen den potenziellen Vertragsparteien bei der Neugestaltung des technischen Regelwerkes im Asphaltstraßenbau zu einem einvernehmlichen Konsens führen, hat sich der AK entschieden in derartigen Fällen

„Positionspapiere“ zu erarbeiten. Hierbei ist es das Ziel, die entsprechende Fragestellung kurz zu erläutern sowie in Form von „pro- und contra Positionen“ das Spannungsfeld zwischen den verschiedenen Positionen darzulegen, um diese anschließend innerhalb des AA 7.1 zu erörtern. 

3 Schwerpunkte der bisherigen inhaltlichen Diskussion

Im Folgenden werden einzelne bisher behandelte inhaltliche Fragestellungen kurz vorgestellt. In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass die bisherigen und hier ansatzweise vorgestellten Überlegungen im AK 7.1.1 noch nicht abschließend diskutiert wurden.

Wie schon dargelegt, befassen sich innerhalb des AK 7.1.1 verschiedene Bearbeitergruppen (BG) mit einzelnen fachtechnischen Fragen. Derzeit werden u. a. folgende Themen behandelt:

BG Leit-Eignungsnachweis/Lieferung von Asphaltmischgut aus mehreren Mischwerken

Thema: Die Lieferung von Asphalt für eine einzubauende Schicht aus mehreren Lieferwerken wird in der Regel bei Baumaßnahmen notwendig, bei denen große Einbaumengen in kurzer Zeit eingebaut werden sollen/müssen. Dies setzt in der Regel einen großen Aufwand in der Logistik/Bereitstellung

• der erforderlichen Ausgangsstoffe für die Asphaltherstellung und

• des einzubauenden Asphaltes auf der Baustelle

voraus. Hierdurch bedingt ist es nicht immer möglich, dass alle Lieferwerke nach einem in allen Anforderungen identischen Eignungsnachweis für Asphaltbinder- und Asphalttragschichten liefern können.

Im Rahmen der Bearbeitergruppe wurden in einem Positionspapier Alternativen zu der bisherigen Vorgehensweise erarbeitet, die innerhalb des AK jedoch noch nicht abschließend diskutiert wurden.

BG Nähte/Anschlüsse

Thema: Gemäß den ZTV Asphalt-StB 07/13 werden bei mehrschichtigem und/oder mehrlagigem Einbau die Nähte der einzelnen Schichten und Lagen um mindestens 15 cm gegeneinander versetzt.

Diese Art der Bauausführung hat in der Vergangenheit vermehrt zu Schäden geführt. Außerdem ist der in der Regel im Kommunalen Straßenbau vorhandene Platz nicht ausreichend, um einen entsprechenden Arbeitsraum zur Verfügung zu stellen. Mehrere Auftraggeber haben in der Vergangenheit positive Erfahrungen gemacht, wenn auf einen Versatz zwischen einzelnen Schichten und Lagen bewusst verzichtet wird (Bayerische Straßenbauverwaltung, Landesbetriebe Sachsen-Anhalt und Brandenburg, Landeshauptstadt Dresden). Seitens der bauausführenden Auftragnehmer werden die positiven Erfahrungen bestätigt.

Im Rahmen der Bearbeitergruppe wurden Alternativen zu der bisherigen Vorgehensweise erarbeitet und in einem Positionspapier zusammengefasst. Außerdem liegen erste Entwürfe zur Gestaltung entsprechender Vertragstexte vor.

BG Schichtenverbund

Thema: Der Schichtenverbund zwischen den einzelnen Asphaltschichten ist eine wichtige Voraussetzung für die Dauerhaftigkeit von Verkehrsflächenbefestigungen aus Asphalt. Derzeit werden bei einem nicht ausreichenden Schichtenverbund (bewertet auf Basis der Anforderungen der ZTV Asphalt-StB 07/13) von den Seiten einzelner Auftraggeber verschiedene Abzugsregelungen angewandt. Außerdem wird das angewandte Prüfverfahren (TP Asphalt-StB, Teil 80, Abscherversuch nach Leutner [7]) sowie das Anforderungsniveau (Grenzwerte) kritisch hinterfragt. Vor dem Hintergrund aktueller Forschungsergebnisse und aufgrund von Erfahrungen in der Praxis ist es u. a. das Ziel, entsprechende Abzugsregelungen zu erarbeiten. Diese sollen im Anhang der ZTV Asphalt-StB aufgenommen werden und es den Vertragspartnern ermöglichen, derartige Fragestellungen bauvertraglich abzuwickeln.

Im Rahmen der Bearbeitergruppe wurde ein Positionspapier erarbeitet. Im Zuge der Kontrollprüfungen sollen das bisherige Prüfverfahren sowie die vorhandenen Grenzwerte beibehalten werden. Bezüglich einer Abzugsregelung wird diskutiert, diese an die im Freistaat Bayern angewandte Regelung anzulehnen. Entsprechende Textentwürfe liegen vor, wurden im AK 7.1.1 jedoch noch nicht abschließend diskutiert.

Eine weitere Bearbeitergruppe befasst sich mit den Bereichen „Toleranzen“, „Kontrollprüfungen“ und „Qualitätssicherung“. Hintergrund hierfür sind einerseits Vorschläge aus der Praxis (Stichwort: Liste mit 120 Änderungs- und Ergänzungswünschen), die derzeit in den ZTV Asphalt-StB aufgeführten Toleranzen zu überarbeiten. Andererseits gibt es von Seiten der Straßenbauverwaltungen des Bundes und der Länder u. a. Überlegungen, im Rahmen von Kontrollprüfungen zukünftig den Fokus primär auf die Eigenschaften der eingebauten Schicht zu legen. Neben diesen Punkten soll außerdem geprüft werden, ob ggf. Elemente des Systems der Qualitätssicherung der Schweiz auf Deutschland übertragbar sind.

Die genannten Themen beeinflussen sich gegenseitig, so dass eine gemeinsame Diskussion sinnvoll und zweckmäßig ist.

Aus der Praxis (Stichwort: Liste mit 120 Änderungs- und Ergänzungswünschen) gab es eine Vielzahl von Vorschlägen, die im weitesten Sinne Anforderungen betreffen, die an die Oberfläche von Asphaltdeckschichten gestellt werden. Daher wird sich mit diesem Themenbereich die BG Oberflächeneigenschaften befassen. Da diese jedoch erst im Februar 2017 initiiert wurde, liegen hierzu noch keine Ergebnisse vor.

Einen weiteren Schwerpunkt der bisherigen Diskussionen im AK 7.1.1 stellt die Überarbeitung der Tabelle 1 (Zweckmäßige Asphaltmischgutart und Asphaltmischgutsorte in Abhängigkeit von der zu erwartenden Beanspruchung) und der Tabelle 2 (Zweckmäßige Bindemittelart und Bindemittelsorte in Abhängigkeit von der zu erwartenden Beanspruchung) der ZTV Asphalt-StB dar. Hintergrund sind Überlegungen „neue“ Asphaltmischgutarten und

-sorten in die Tabelle 1 aufzunehmen. In diesem Zusammenhang wurde vorgeschlagen, zwei der bisher im Rahmen von Instandsetzungen gemäß den „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für die Bauliche Erhaltung von Verkehrsflächenbefestigungen

–  Asphaltbauweisen“ (ZTV BEA-StB 09/13) [8] behandelten Bauweisen der „Dünnen Asphaltdeckschichten in Heißbauweise“ als Bauweisen für Asphaltdeckschichten in die ZTV Asphalt-StB aufzunehmen. Es handelt sich hierbei um die Bauweisen „Splittmastixasphalt (SMA 5 S)“ und „Dünne Asphaltdeckschicht in Heißbauweise auf Versiegelung“. Außerdem wurde vorgeschlagen, Konzepte für Asphaltbinder gemäß den „Hinweisen für die Planung und Ausführung von alternativen Asphaltbinderschichten“ (H Al ABi) [9] in die ZTV Asphalt-StB zu übernehmen.

Auch in diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass die entsprechenden Diskussionen im AK noch nicht abgeschlossen sind. 

4 Überlegungen zu einer grundsätzlichen Neustrukturierung des asphalttechnischen Regelwerkes

Unabhängig von den bisher beschriebenen Arbeiten wurde im November 2015 im LA 7 die Frage aufgeworfen, ob die derzeitige Trennung zwischen den ZTV Asphalt-StB für den Bereich des Neubaus und den ZTV BEA-StB für den Bereich der Baulichen Erhaltung noch zeitgemäß und zweckmäßig ist. Hintergrund für derartige Überlegungen ist die „Wahrnehmung“ bzw. „Anwendung“ der genannten Regelwerke in der Praxis. So wird vielfach die Trennung zwischen Neubau und Erhaltung nicht oder unzureichend vorgenommen. Außerdem gibt es einzelne Überschneidungen bzw. Inhalte die eigentlich zum jeweils anderen Regelwerk gehören. In diesem Zusammenhang ist beispielsweise das Ansprühen von gefrästen Flächen (ZTV Asphalt-StB 07/13, Tabellen 7 und 8) zu nennen, das thematisch zur Erhaltung gehört und demnach in den ZTV BEA-StB geregelt sein müsste. Ein weiteres Beispiel stellen Baumaßnahmen dar, die im Zuge der „Erneuerung“ (ZTV BEA-StB, Abschnitt 3.5) ausgeschrieben werden. Hierbei muss die Ausschreibung neuer Asphaltschichten in gleichmäßiger Dicke nach den Anforderungen (z. B. in Bezug auf die Schichtdicke) der ZTV Asphalt-StB erfolgen. Lässt die vorhandene Unterlage den Einbau gleichmäßiger Dicken nicht zu, können zur Erzielung der profilgerechten Lage (Profilausgleich) von den ZTV Asphalt-StB abweichende Einbaudicken zur Profilverbesserung (s. Tabelle 3 der ZTV BEA-StB) ausgeschrieben werden. Während die ZTV Asphalt-StB für Asphaltbinder AC 22 B S Einbaudicken von 7,0 bis 10,0 cm vorsehen, können nach den ZTV BEA-StB zur Profilverbesserung Asphaltbinder AC 22 B S mit Einbaudicken von mindestens 5,0 cm bis höchstens 12,0 cm ausgeschrieben werden. In der Praxis ist jedoch häufig festzustellen, dass die zur Profilverbesserung vorgesehen Einbaudicken nach den ZTV BEA-StB im Sinne der ZTV Asphalt-StB in „gleichmäßiger Dicke“ ausgeschrieben werden.

Vor diesem Hintergrund wurden bzw. werden verschiedene alternative Möglichkeiten zur Gliederung des asphalttechnischen Regelwerkes diskutiert. Im Folgenden werden diese Möglichkeiten ansatzweise vorgestellt und ggf. vorhandene Vor- und Nachteile betrachtet.

1. Möglichkeit: Erarbeitung einer „einteiligen“ ZTV Asphalt-StB

Diese Möglichkeit basiert auf der Überlegung den „Neubau“ und die „Erhaltung“ in einer ZTV Asphalt-StB zusammenzufassen. Hierfür wäre eine grundsätzliche Neustrukturierung des Regelwerkes erforderlich. Vorteilhaft wäre in diesem Zusammenhang, dass es für den gesamten Asphaltstraßenbau nur noch ein „vertragstechnisches“ Regelwerk (und nicht wie bisher zwei Regelwerke) geben würde. Hierdurch würde das „Nebeneinander“ von Neubau und Erhaltung im Regelwerk, das für ausschreibende und ausführende Praktiker zum Teil nicht immer nachvollziehbar ist, beseitigt. Als sehr kritisch und nachteilig ist jedoch der dann erhebliche Umfang des Regelwerkes zu bezeichnen. Selbst wenn einzelne Abschnitte (z. B. „Zusätzliche Kontrollprüfungen“, „Schiedsuntersuchungen“, „Behandlung von Mängeln“ oder „Aufmaße“), da sie derzeit in den ZTV Asphalt-StB und den ZTV BEA-StB weitgehend identisch sind, (einmal) entfallen würden, würde sich dennoch ein sehr umfangreiches einteiliges Regelwerk ergeben. Dieses Regelwerk wäre vermutlich in der täglichen Praxis schwer händelbar.

2. Möglichkeit: Erarbeitung einer „zweiteiligen“ ZTV Asphalt-StB

Diese Variante sieht vor, ein zweiteiliges Regelwerk unter dem Titel „ZTV Asphalt-StB“ zu erarbeiten. Dieses soll dann in zwei Teilen (Teil „Neubau“, Teil „Erhaltung“) veröffentlicht werden. Hierbei wird von der Überlegung ausgegangen, dass die heute in der Praxis häufig nicht beachtete Trennung zwischen Neubau und Erhaltung „aufgehoben“ würde, da es sich um ein Regelwerk handelt. Inhaltlich würden die beiden Teile im strukturellen Aufbau weitgehend den jetzigen ZTV Asphalt-StB und ZTV BEA-StB entsprechen. Im Zuge der Überarbeitung der Regelwerke könnten jedoch die derzeitigen „Überschneidungen“ innerhalb der Regelwerke beseitigt werden (z. B. Ansprühen der Unterlage, Einbau in gleichmäßiger Dicke, Fragen der Vorerkundung).

3. Möglichkeit: Erarbeitung einer „drei- bzw. vierteiligen“ ZTV Asphalt-StB

Diese Variante geht von einer weiteren Differenzierung in den einzelnen Teilen einer „neuen“ ZTV Asphalt-StB aus. Vor dem Hintergrund der im Zuge der baulichen Erhaltung vorhandenen Vielfalt an Asphaltmischgütern, Bauweisen (z. B. Kalt- und Heißbauweisen) und Bauverfahren (Instandhaltung, Instandsetzung, Erneuerung) wäre es denkbar, folgende weitere Unterteilung des Regelwerkes vorzunehmen

– Teil 1: Neubau, Ersatz der Deckschicht, Erneuerung

Teil 2: Instandsetzung

Teil 3: Instandhaltung

In einem vierten Teil könnten dann übergreifende bauvertragliche Inhalte behandelt werden.

Hieraus würde sich eine Situation ergeben, die dem Aufbau des Regelwerkes vor der erstmaligen Einführung der ZTV BEA-StB im Jahr 1998 ähnelt. Zur damaligen Zeit wurden die bis dahin in verschiedenen Teilen im „Merkblatt für die Erhaltung von Asphaltstraßen“ [10] enthaltenen Erkenntnisse zur Erhaltung von Asphaltstraßen in den ZTV BEA-StB 98 [11] zusammengefasst. Eine derartige Differenzierung des Regelwerkes ist aus Sicht des Verfassers eher als negativ zu beurteilen.

Unabhängig von den möglichen Änderungen in der Struktur des Regelwerkes, müssen parallel weiter Technische Lieferbedingungen beibehalten werden.

Die dargestellten Überlegungen und Diskussionen sind innerhalb der Gremien der AG 7 noch nicht abgeschlossen.

5 Fazit

Mit dem vorliegenden Beitrag soll ein Überblick über den Stand der derzeitigen Überarbeitung der TL Asphalt-StB und der ZTV Asphalt-StB gegeben werden.

Es ist festzustellen, dass sich die Bearbeitung der von den beteiligten Gruppen und Institutionen angesprochenen Änderungs- und Ergänzungswünsche deutlich zeitintensiver gestaltet als zunächst angenommen. Dies hängt u. a. mit der Vielzahl der angesprochenen Punkte zusammen (ca. 120 Änderungs- und Ergänzungswünsche zuzüglich der entsprechenden Rückmeldungen aus den Arbeitsausschüssen der Arbeitsgruppe Asphaltbauweisen). Da diese sich vielfach „inhaltlich“ auf das Jahr 2001 (ZTV Asphalt-StB 01) beziehen, ist der Umfang der Rückmeldungen letztlich nicht überraschend.

Einerseits sind die ca. 120 Änderungs- und Ergänzungswünsche nicht jeweils unabhängig voneinander zu sehen, sondern ergänzen und überschneiden sich bzgl. der thematischen Inhalte. Andererseits müssen die sich daraus ergebenden Themenschwerpunkte zunächst innerhalb des AK 7.1.1 strukturiert und zusammengefasst werden. Die parallel bzw. im Anschluss notwendige Behandlung der einzelnen Fragestellungen in den fachlich zuständigen Arbeitsausschüssen sowie die entsprechenden Rückmeldungen an den AK erfordern ebenfalls einen hohen zeitlichen Aufwand. Liegt dann eine fachtechnische Position zu einzelnen Fragestellungen vor, müssen hierfür bauvertraglich nutzbare Texte formuliert werden. Der hierfür erforderliche zeitliche Aufwand ist auch wegen der ggf. unterschiedlichen Interessenlage der Beteiligten erheblich. Aufgrund der schon jetzt sehr engen Sitzungstermine ist eine Intensivierung der dargestellten Arbeiten kaum möglich.

Vor diesem Hintergrund ist der eingangs skizzierte Zeitplan zur Überarbeitung des asphalttechnologischen Regelwerkes (2015: Änderungsbedarf erfassen/2016: Texte erstellen, 2017/ Abstimmung innerhalb der FGSV) kaum einzuhalten. Derzeit ist aus Sicht des Verfassers davon auszugehen, dass eine Abstimmung eines „fertigen“ Entwurfes der neuen Regelwerke nicht vor Ende 2018 möglich sein wird.

Literaturverzeichnis

1 Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen: Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Verkehrsflächenbefestigungen aus Asphalt (ZTV Asphalt-StB 07/13), Ausgabe 2007/Fassung 2013, Köln (FGSV 799)

2 Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen: Technische Lieferbedingungen für Asphaltmischgut für den Bau von Verkehrsflächenbefestigungen (TL Asphalt-StB 07/13), Ausgabe 2007/Fassung 2013, Köln (FGSV 797)

3 Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen: Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Fahrbahndecken aus Asphalt, ZTV Asphalt-StB 01, Ausgabe 2001, Köln

4 Allgemeines Rundschreiben Straßenbau Nr. 29/2010 des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung, ARS 29 /2010 vom 22.12.2010, Technische Lieferbedingungen für Asphaltmischgut für den Bau von Verkehrsflächenbefestigungen, Ausgabe 2007; Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Verkehrsflächenbefestigungen aus Asphalt, Ausgabe 2007, StB 27/7182.8/3/1331951, Bonn

5 Allgemeines Rundschreiben Straßenbau Nr. 11/2012 des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, ARS 11/2012 vom 8. 8. 2012, Änderungen und Ergänzungen des Technischen Regelwerkes Asphaltstraßen, StB 27/7182.8/3-ARS-12/11/1753016, Bonn

6 Rundschreiben des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung vom 18.10.2013, Einsatzankündigung von Maßnahmen zur Steigerung der Asphalteinbauqualität, Bonn

7 Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen: Technische Prüfvorschriften für Asphalt, (TP Asphalt-StB), Teil 80 Abscherversuch, Ausgabe 2012, Köln (FGSV 756/80)

8 Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen: Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für die Bauliche Erhaltung von Verkehrsflächenbefestigungen (ZTV BEA-StB 09/13), Ausgabe 2009/Fassung 2013, Köln (FGSV 798)

9 Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen: Hinweise für die Planung und Ausführung von alternativen Asphaltbinderschichten (H Al ABi), Ausgabe 2015, Köln (FGSV 737)

10 Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen: Merkblatt für die Erhaltung von Asphaltstraßen, verschiedene Teile (1983–1990), Köln

11 Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen: Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für die Bauliche Erhaltung von Verkehrsflächen – Asphaltbauweisen (ZTV BEA-StB 98), Ausgabe 1998, Köln