FGSV-Nr. FGSV 001/21
Ort Karlsruhe
Datum 11.10.2006
Titel Erfahrungen mit dem Sicherheitsaudit
Autoren Dr.-Ing. Reinhold Baier
Kategorien Kongress
Einleitung

 

Der Umsetzungsstand des Sicherheitsaudits für Straßen in Deutschland hat sich weiter erhöht. Es sind weitere Auditoren ausgebildet worden und es ist ein Merkblatt für die Ausbildung und Zertifizierung von Sicherheitsauditoren in Arbeit. Angeregt durch nationale und internationale Initiativen befindet sich die Erweiterung der Auditierungsmethode auf bestehende Straßen in Diskussion.

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1  Umsetzung und Organisation des Sicherheitsaudits für Straßen in Deutschland

Seit auf dem Deutschen Straßen- und Verkehrskongress 2004 in Berlin über den Umsetzungsstand des Sicherheitsaudits für Straßen in Deutschland berichtet wurde [1], haben sich diesbezüglich Weiterentwicklungen in geringem Umfang ergeben: So wurde in der Zwischenzeit das Audit auch in Baden-Württemberg eingeführt, in Berlin sollen erste Pilotaudits durchgeführt werden, während in den nördlichen Bundesländern (Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen) sowie in Sachsen-Anhalt und auch in Sachsen die Auditeinführung noch nicht endgültig vollzogen ist und die Stadtstaaten Hamburg und Bremen sich zu einer Einführung noch nicht entschlossen haben (Bild 1). Nach wie vor sind 3 Organisationsmodelle in den Bundesländern in unterschiedlicher Weise vorgesehen bzw. realisiert, nämlich die gegenseitige Auditierung der Straßenbauämter/Niederlassungen in Brandenburg, Rheinland-Pfalz und Thüringen, die amtsinterne Auditierung in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen sowie die Auditierung durch übergeordnete bzw. andere Behörden im Saarland und in Sachsen.

Die Auditberichte aus den jeweiligen Ämtern bzw. Niederlassungen der Straßenbauverwaltungen werden in der Regel von den Landesämtern oder Landesbetrieben als Zentrale gesammelt und ausgewertet, im Saarland und in Sachsen ist keine Auswertung vorgesehen, in Baden-Württemberg ist die Vorgehensweise noch nicht abschließend geklärt. Für den kontinuierlichen Erfahrungsaustausch der jeweiligen verwaltungsangehörigen Auditoren ist in den meisten Ländern ein so genannter Arbeitskreis der Auditoren vorgesehen, wie er seit vielen Jahren in Brandenburg erfolgreich praktiziert wird. Dort erfolgt der Erfahrungsaustausch vierteljährlich, in den anderen Ländern sind eher jährliche Zusammenkünfte der Auditoren geplant.

Bild 1: Umsetzungsstand des Sicherheitsaudits für Straßen in den Bundesländern (Stand Juni 2007)

Bild 2: Umsetzungsstand des Sicherheitsaudits für Straßen in Kommunen

Die Anwendung des Sicherheitsaudits für Straßen in den Kommunen erfolgt dem gegenüber noch recht zögernd, ebenso in den Landkreisen. In ca. 10 Kommunen ist das Audit eingeführt, in weiteren 5 Kommunen ist die Einführung vorgesehen (Bild 2). Die Organisationsmodelle sehen entweder die gegenseitige Auditierung von Verwaltungseinheiten mit unterschiedlichen räumlichen wie fachlichen Zuständigkeiten wie z. B. in Köln oder die amtsinterne Auditierung durch die Amtsleitung (z. B. in Cottbus) vor.

Allerdings wurden in den letzten Jahren im Auftrag einzelner Städte auch Sicherheitsaudits für Straßen durch externe Auditoren durchgeführt (Bild 2). Die externe Auditierung stellt das dritte Organisationsmodell im kommunalen Bereich dar.

 

2     Auditorenausbildung

Die ESAS [2] fordern in ihrem Abschnitt 7.1 (Anforderungen an Auditoren), dass die Auditoren über vertiefte Kenntnisse im Entwurf und in der Beurteilung der Verkehrssicherheit von Straßenverkehrsanlagen verfügen müssen. Eingangsvoraussetzungen für eine – in diesem Zusammenhang ebenfalls geforderte – Auditorenausbildung sind ein abgeschlossenes, einschlägiges Hochschulstudium sowie mehrjährige praktische Erfahrungen im Straßenentwurf oder im Bereich straßenbezogener Sicherheitsuntersuchungen (Grundqualifikation). Als Zusatzqualifikation ist dann im Rahmen der Auditorenausbildung das Wissen über den aktuellen Stand der Sicherheitserkenntnisse bei Entwurf und Betrieb von Straßen zu erwerben. Auditoren sollen so die Fähigkeit haben, die Verkehrssicherheit einer Straßenverkehrsanlage für die verschiedenen Verkehrsteilnehmer zu beurteilen.

Für die Auditorenausbildung liegen 3 erprobte Curricula vor:

  • Curriculum für die Qualifizierung zu Auditoren für Außerortsstraßen und Ortsdurchfahrten
  • Curriculum für die Qualifizierung zu Auditoren für Innerortsstraßen
  • Ausbildungsplan für die Vor-Ort-Qualifizierung zu internen Auditoren für Innerortsstraßen.

Das Curriculum für Außerortsstraßen und Ortsdurchfahrten [3] gliedert sich in 7 Phasen und behandelt neben den Grundlagen des Sicherheitsaudits für Straßen und der Unfalluntersuchungen die Auditierung von Autobahnen, Landstraßen und Ortsdurchfahrten. Dieses Curriculum wurde bisher im Wesentlichen an der Bauhaus-Universität Weimar in 8 Schulungskursen angewendet.

Das Curriculum für Innerortsstraßen gliedert sich in ähnlicher Weise in 7 Phasen. Die Ausbildung bezieht sich auf Hauptverkehrsstraßen einschließlich Ortsdurchfahrten und Erschließungsstraßen. Dieses Curriculum wurde im Rahmen des FE 77.471/2002 entwickelt und in 4 Kursen erprobt [4] und seither in einem weiteren Schulungskurs an der Bergischen Universität Wuppertal angewendet.

Die interne Auditorenschulung vor Ort wurde im Rahmen des FE 77.470/2002 entwickelt und in 3 Verwaltungen durchgeführt [5]. Der wesentliche Unterschied zu den vorgenannten beiden Curricula war der projektspezifische Ansatz, d. h. die Ausbildung anhand konkreter, aktueller Planungsprojekte aus dem Arbeitsbereich der jeweils auszubildenden Auditoren. Die fachlichen Inputs wurden projektspezifisch durch den Dozenten gegeben und am Ende wurden die Ergebnisse der Audits in die Verwaltungsabläufe (Abstimmungsprozess innerhalb der Verwaltung und mit der Politik) eingespeist.

Damit dieser Vorgehensweise zur Auditorenausbildung (Verwendung in der jeweiligen Verwaltungseinheit anstehender Projekte zu Schulungszwecken sowie die Besprechung der hierzu angefertigten Audits vor Ort) gute Erfolge erzielt wurden, wurden für die hessische sowie die baden-württembergische Straßenbauverwaltung analoge Ausbildungskonzepte entwickelt. Diese wurden in den beiden Verwaltungen in mehreren Schulungskursen erfolgreich angewandt.

Tabelle 1: Auditoren in Länder-, Kreis- und Kommunalverwaltungen und Ingenieurbüros (Stand Juni 2007)

Im Ergebnis der genannten, inhaltlich ähnlichen, aber methodisch leicht unterschiedlichen Ausbildungsgänge stehen zurzeit in Deutschland insgesamt über 300 geschulte Auditoren zur Verfügung. Dabei handelt es sich überwiegend um verwaltungsinterne Auditoren und nur wenige Auditoren aus Ingenieurbüros (Tabelle 1). Hinzu kommen 80 Auditoren ohne Schulungen in der Landesstraßenbauverwaltung von Nordrhein-Westfalen.

 

3  Zertifizierung und Weiterbildung von Auditoren

Während bisher im Sinne einer zügigen Implementierung des Audits in der Praxis und der hierfür erforderlichen Auditorenausbildung die Fragen der Zertifizierung und Rezertifizierung noch nicht abschließend behandelt waren, wird nunmehr eine Struktur angestrebt, die diese Fragen endgültig klärt. Vom Arbeitsausschuss 2.7 „Sicherheitsaudit für Straßen“ der FGSV wurde hierzu ein entsprechendes Konzept erarbeitet (Bild 3). Der Auszubildende mit geprüfter Eingangsvoraussetzung wird von einem verantwortlichen Ausbilder mit seinen Dozenten nach den zur Verfügung stehenden Curricula ausgebildet und nach Beendigung der Ausbildung als Auditor zertifiziert. Er hat dann die entsprechende Auditpraxis und die Teilnahme an Weiterbildungsveranstaltungen nachzuweisen, um nach 3 Jahren eine entsprechende Rezertifizierung zu erlangen. Die Bundesanstalt für Straßenwesen wird sowohl eine Liste der Ausbilder als auch der zertifizierten Auditoren führen. Aufgabe der verantwortlichen Ausbilder ist es, sowohl die zertifizierten als auch die rezertifizierten Auditoren der Bundesanstalt für Straßenwesen zu melden.

Bild 3: Zukünftige Struktur zur Ausbildung und Zertifizierung von Auditoren

Der Arbeitsausschuss 2.7 wird die Bundesanstalt für Straßenwesen in Fragen des Sicherheitsaudits für Straßen beraten. Hierzu gehört neben der inhaltlichen Konzeption jährlich vorgesehener Weiterbildungsveranstaltungen vor allem auch die Modifizierung und Aktualisierung der Ausbildungspläne.

Aktuell ist geplant, die 3 vorhandenen Curricula sowie die vom Deutscher Verkehrssicherheitsrat e. V. (DVR), der Auditpartnerschaft der Hochschullehrer und dem Verkehrstechnischen Institut der Deutschen Versicherer vorgelegten Hinweise zur Erneuerung der Zertifikate von Sicherheitsauditoren für Straßen [6] zusammenzuführen und zu ergänzen. In diesem neuen „Merkblatt für die Ausbildung und Zertifizierung von Sicherheitsauditoren für Straßen“ sollen als wesentliche Punkte

  • die Eingangsvoraussetzungen für die Ausbildung zum Auditor,
  • die Ausbildungspläne für die Qualifizierung zu Auditoren für Außerortsstraßen und Ortsdurchfahren bzw. für die Qualifizierung zu Auditoren für Innerortsstraßen,
  • die Regelungen für die Zertifizierung und Rezertifizierung sowie
  • die Inhalte und die Organisation der Weiterbildung und des Erfahrungsaustauschs dargestellt werden und damit zu einem einheitlichen Standard in Deutschland führen.

Einen wichtigen Stellenwert haben die Weiterbildung und der Erfahrungsaustausch der Auditoren. Bereits im Herbst 2004 wurde an der Bauhaus-Universität Weimar in Zusammenarbeit mit dem Verkehrstechnischen Institut der Deutschen Versicherer und dem DVR das 1. Symposium „Sicherheitsaudit von Straßen“ mit Auditorenforum als Weiterbildungsveranstaltung und Erfahrungsaustausch für Auditoren durchgeführt. Im Herbst 2005 und im Frühjahr 2006 folgte dann das 2. Symposium an 4 Veranstaltungsorten (Weimar, Wuppertal, Lübeck und Senden). Bei diesen beiden Symposien wurden vor allem die neuen Entwurfsregelwerke für Autobahnen, Landstraßen und Stadtstraßen sowie die Ergebnisse erster Auditauswertungen vorgestellt. Im Rahmen des 3. Symposiums im Herbst 2006 in Weimar und Wuppertal dagegen wurden konkrete Themen der Verkehrssicherheit behandelt: die Sicherheit älterer Menschen, die räumliche Linienführung von Landstraßen, die Anordnung passiver Schutzeinrichtungen an Straßen, die Gestaltung von Knotenpunkten, die Berücksichtigung der Verkehrssicherheit an Lichtsignalanlagen und die Sicherheit von Anlagen des ÖPNV in Stadtstraßen.

In Zukunft ist vorgesehen, dass die Trägerschaft für diese Weiterbildungsveranstaltung gegebenenfalls gemeinsam in den Händen der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, der Bundesanstalt für Straßenwesen und des DVR liegt. Hinweise auf die für die allgemeine Weiterbildungsveranstaltung zu wählenden Themen soll die Analyse der gesammelten Auditergebnisse geben, ebenso für den Erfahrungsaustausch der Auditoren untereinander im Rahmen des Auditorenforums. Im Zusammenhang mit der Weiterbildungsveranstaltung sollen auch (wie bisher bereits) Möglichkeiten zur Rezertifizierung angeboten werden.

 

4     Zur Diskussion: Erweiterung des Auditeinsatzes?

Die ESAS [2] haben sich in ihrem Abschnitt 3 (Auditphasen) eindeutig positioniert, indem sie als Auditphasen:

  • Auditphase 1: Vorplanung,
  • Auditphase 2: Vorentwurf,
  • Auditphase 3: Ausführungsentwurf und
  • Auditphase 4: Verkehrsfreigabe

festgelegt und die Aussage getroffen haben: „Eine weitergehende Auditierung bestehender Straßen – wie im Ausland vielfach praktiziert – wird nicht vorgeschlagen, da deren Verkehrssicherheit in Deutschland bereits Gegenstand der Verkehrsschauen und der örtlichen Unfalluntersuchung ist.“

Zwischenzeitlich sind jedoch aus Teilen der Straßenbauverwaltung Hinweise erfolgt, dass die Auditierung sich auch mit dem Bestandsnetz auseinander setzen soll, da der geschätzte Anteil von neu geplanten, entworfenen und freigegebenen Straßen nur ca. maximal 2 % der Netzlänge entspricht und die restlichen 98 % sozusagen sicherheitsmäßig nicht adäquat behandelt würden [7]. Hinzu kommt auf internationaler Ebene mit dem Entwurf einer Road Safety Inspection Guideline der PIARC [8] die konkrete Forderung nach der Begutachtung existierender Straßen unter dem Gesichtspunkt der Verkehrssicherheit. Der Entwurf der „Richtlinie über ein Sicherheitsmanagement für die Straßenverkehrsinfrastruktur“ der Kommission der EU sieht eine 5. Auditphase „in der ersten Betriebsphase“ vor.

Der Arbeitsausschuss 2.7 hat sich ausführlich mit dem Diskussionsvorschlag für ein „Betriebsaudit“ [7] auseinandergesetzt. Da die Inhalte dieses „Betriebsaudits“ aber im Wesentlichen aus der Zusammenführung bestehender Instrumentarien (Sicherheitsanalyse von Straßennetzen, Örtliche Unfalluntersuchung, Verkehrsschau) bestehen, wurde als Grundkonsens des Arbeitsausschusses festgehalten, dass zunächst vor allen Dingen diese bestehenden Instrumentarien in ihrer Anwendung optimiert bzw. erweitert werden sollen und eine auditähnliche Überprüfung bestehender Straßen eventuell als Folgeinstrument zur Sicherheitsanalyse von Straßennetzen nach den ESN [9] angesehen bzw. in diese integriert werden kann.

Diese Diskussion war darüber hinaus Anlass, einmal die bestehenden Instrumentarien der Verkehrssicherheitsarbeit in ihren Wechselwirkungen darzustellen (Bild 4):

  • So ist im Bereich des Entwurfs von Außerortsstraßen der Sicherheitsnachweis nach den RAS-Q [10] vorgesehen. Das zur Zeit im Rahmen des FA 3.389 in Bearbeitung befindliche Handbuch für die Verkehrssicherheit von Straßen [11] soll diese Sicherheitsnachweise systematisch erweitern und für alle Straßenkategorien und deren Elemente aufbereiten.
  • Für die bestehenden in Betrieb befindlichen Straßenverkehrsanlagen gibt es in Deutschland die nach der Vwv-StVO zu § 45 StVO vorgeschriebene Verkehrsschau in ihren verschiedenen Ausprägungen, die in der Vwv-StVO zu § 44 StVO festgelegte örtliche Unfall-untersuchung sowie seit kurzem die neu entwickelte Sicherheitsanalyse von Straßennetzen nach den ESN [9].
  • Die ESAS [2] sehen nun in jeder Planungsphase sowie nach dem Neu-, Um- oder Ausbau einer Straßenverkehrsanlage (vor Verkehrsfreigabe) entsprechende Auditphasen vor.

Eine Erweiterung des bisherigen Auditeinsatzes kann nur in zweierlei Hinsicht erfolgen (Bild 4), nämlich zum einen als ein sogenanntes Bestandsaudit, das eingesetzt werden kann, wenn z. B. eine Maßnahme vorher nicht auditiert wurde und Verkehrsgefährdungen vermutet werden; dieses Bestandsaudit wird eher in Einzelfällen eingesetzt werden. Zum anderen sollte eine solche Vorgehensweise darüber hinaus eingesetzt werden, um die für die nach den ESN [9] ermittelten Straßen mit dem größten Handlungsbedarf (Sicherheitspotenzial) grobe Maßnahmenempfehlungen abzuleiten, um damit gegebenenfalls auch die Prioritätenreihung nochmals zu modifizieren und einen guten Übergang zur Vorplanung der notwendigen Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit zu ermöglichen.

Bild 4: Formalisierte Instrumentarien der Verkehrssicherheitsarbeit

Bild 5: Auditstrukturen

Das hier zur Diskussion gestellte Bestandsaudit entspricht in seinem strukturellen Aufbau den Planungsaudits für die Phasen 1 bis 3 bzw. auch der Auditphase 4. So entsprechen sich die erforderlichen Auditierungsunterlagen in Form von Unfalldaten oder Bestandsplänen zur Überprüfung der Infrastruktur vor Ort. Auch in Bezug auf die Auseinandersetzung mit dem „virtuellen“ Verkehrsverhalten in den Auditphasen 1 bis 3 oder mit dem tatsächlichen Verkehrsverhalten vor Ort in der Auditphase 4 sowie hinsichtlich des zu erstellenden Auditberichts und auch der anschließende Kontrollortsbesichtigung ist eine Analogie zu den bisherigen Auditdurchführungen vorhanden (Bild 5). Darüber hinaus wird das Verfahren dieses Bestandsaudits in den Auditorenschulungen bereits unter anderem Namen, z. B. Ortsbesichtigung oder Freigabeaudit, durchgeführt.

 

Literaturverzeichnis

  1. Baier, M.; Schuckließ, W.: Umsetzungsstand des Sicherheitsaudits für Straßen in Deutschland. In: Straßenverkehrtechnik 49 (2005), Heft 7, S. 361-369
  2. Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen: Empfehlungen für das Sicherheitsaudit von Straßen (ESAS), Ausgabe 2002, Köln 2002
  3. Ausbildungsplan für die Qualifizierung zu Auditoren für Außerortsstraßen und Ortsdurchfahrten, Stand: April 2003. Professur Verkehrsplanung und Verkehrstechnik der Bauhaus-Universität Weimar, Institut für Straßenverkehr Köln und Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Weimar/Köln 2003 (siehe auch adh-sas.de)
  4. Gerlach, J.; Kesting, T.; Lippert, W.; Baier, R.: Qualifizierung von Mitarbeitern kommunaler Straßenverwaltungen zu Auditoren für das Sicherheitsaudit für Innerortsstraßen. FE 77.471/2002 im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, Wuppertal/Aachen 2005
  5. Baier, R.; Heidemann, S.; Klemps, A.; Schäfer K. H.; Schuckließ, L.: Anwendung von Sicherheitsaudits an Stadtstraßen. Berichte der Bundesanstalt für Straßenwesen, Unterreihe Verkehrstechnik, Heft V 126, Bergisch Gladbach 2005
  6. Hinweise zur Erneuerung der Zertifikate von Sicherheitsauditoren für Straßen, Stand: September 2005. Deutscher Verkehrssicherheitsrat, Auditpartnerschaft der Hochschullehrer und Verkehrstechnisches Institut der Deutschen Versicherer, Bonn/Weimar/Berlin 2005 (siehe auch adh-sas.de)
  7. Nikolaus, H.: Betriebsaudit für Straßen – Höhere Verkehrssicherheit im Bestandsnetz: Reichen Verkehrsschauen und Unfallkommissionen oder brauchen wir ein Audit für bestehende Straßen? Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen, Niederlassung Euskirchen (unveröffentlicht), Euskirchen 2005
  8. Road Safety Inspection Guideline, Draft June 2006. World Road Association (PIARC), La Defense Cedex 2006
  9. Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen: Empfehlungen für die Sicherheitsanalyse von Straßennetzen (ESN), Ausgabe 2003, Köln 2003
  10. Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen: Richtlinien für die Anlage von Straßen, Teil: Querschnittsgestaltung (RAS-Q), Ausgabe 1996, Köln 1996
  11. Bark, A., Kutschera, R., Baier, R., Klemps, A.: Handbuch für die Verkehrssicherheit von Straßen. FA 3.389 im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (in Bearbeitung), Gießen/Aachen 2006