FGSV-Nr. FGSV C 12
Ort Bamberg
Datum 05.03.2013
Titel Beschreibung der Baugrundverhältnisse durch Homogenbereiche
Autoren Prof. Dr.-Ing. Kurt-M. Borchert
Kategorien Erd- und Grundbau
Einleitung

Die Beschreibung der Baugrundverhältnisse erfolgt durch ein Baugrundgutachten bzw. im geotechnischen Bericht. Für die Kalkulation und Abrechnung von Arbeiten im Erdbau werden in Deutschland Vorgaben in der VOB und hier insbesondere in den ATV-Normen des Teiles C gemacht. Die Baugrundbeschreibung muss für die geotechnischen Nachweise und die Bautechnik Angaben erhalten, um ein Bauwerk bemessen und ausführen zu können. Die erforderlichen Angaben für die Bemessung sind im EC7 mit den nationalen Normen und hier insbesondere der DIN 1054 und DIN 4020 enthalten. Für die bautechnische Anwendung finden sich Angaben in der DIN 18196, den ZTV E-StB und den ATV-Normen der VOB Teil C. In vier Normen der VOB (DIN 18300, DIN 18301, DIN 18311 und DIN 18319) sind Boden- und Felsklassen enthalten und mit unterschiedlichen Bezeichnungen versehen. Da Arbeitsausschüsse bei der Bearbeitung weiterer VOB-Normen neue Bezeichnungen für entsprechende Boden- und Felsklassen einführen wollten, war vom Hauptausschuss Tiefbau eine Vereinheitlichung der Boden- und Felsklassen gewünscht, um nicht weitere Bezeichnungen zu erhalten. Grundsatz der VOB ist, dass in der Regel die Art der Ausführung dem Unternehmer überlassen werden soll und er nur die Voraussetzungen für seine Leistungserbringung erhalten muss. Der Boden oder Fels muss daher so beschrieben werden, dass er für den Unternehmer kalkulierbar für die Ausführung und für die Preisfindung wird. Im Rahmen eines von der DIN geförderten Forschungsvorhabens wurden Möglichkeiten zur Vereinheitlichung von Boden- und Felsklassen untersucht. Dabei hat sich herausgestellt, dass eine Unterteilung nach Homogenbereichen sinnvoll ist und vom HAT und von DVA-Vorstand wurde beschlossen, die Homogenbereiche als Grundlage aller zukünftigen VOB-Normen festzulegen. Die Homogenbereiche wurden so definiert, dass sie einen Boden- oder Felsbereich bzw. Boden- oder Felsschichten umfassen, die für das Lösen, Laden und Transportieren gleiche Leistungsaufwendungen erforderlich machen. Grundlage der Beschreibung von Boden und Fels sind DIN EN 1997-2, DIN EN ISO 14688-1, -2 und DIN EN ISO 14689-1. Auf dieser Grundlage ist der geotechnische Bericht (Baugrundgutachten) zu erstellen und damit sind auch die Voraussetzungen geschaffen, Homogenbereiche für die Bauausführung festzulegen. Homogenbereiche werden mit Bodenoder Felskennwerten mit einer möglichen Bandbreite definiert. Sie sind vom geotechnischen Sachverständigen oder sachverständigen Planer für die jeweilige Bauleistung (z. B. Erdbau, Bohrarbeiten usw.) aus den erkundeten Boden- und Felsschichten zu bilden. Für die Bauleistungen werden in den ATV-Normen die Kennwerte festgelegt, die in der Ausschreibung der Leistungen anzugeben sind. Sie werden dann auch Vertragsbestandteil.

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