FGSV-Nr. FGSV B 32
Ort Ulm
Datum 24.09.2015
Titel ÖPP-Projekte aus Sicht des Konzessionsgebers
Autoren Dr.-Ing. Udo Pasderski, Dipl.-Ing. Sebastian Haß
Kategorien Betonstraßen
Einleitung

ÖPP-Projekte im Bundesfernstraßenbau verfolgen folgendes Prinzip: ,,Da der Auftragnehmer bei ÖPP für einen längeren Zeitraum für das Bauwerk verantwortlich ist, hat er ein großes Eigeninteresse an guter Bauqualität, denn er ist nicht, wie sonst üblich, nach Ablauf der üblichen fünfjährigen Gewährleistungsfrist aus der ,,Haftung" entlassen. Die Auftragnehmer haben daher vor dem eigentlichen Bau zum Teil umfangreiche Untersuchungen über die Qualität der einzubauenden Baustoffe getätigt. Zudem wurde beim Ausbau auf möglichst optimale Einbaubedingungen geachtet. Der Auftragnehmer auf der BAB A 1 hat daher z. B. eine Direktschaltung zum Deutschen Wetterdienst errichtet, damit der Bau im Fall von Schlechtwetter (Regen) rechtzeitig unterbrochen werden konnte, um die Einbauqualität durchgängig auf hohem Niveau zu halten. Das Risiko der gleichwohl nicht vollständig auszuschließenden Schlechtleistung verbleibt beim Auftragnehmer, der dann auf eigene Kosten die Reparaturen durchführen muss." (Quelle: BMVI, Internetseite) Die Risikoübertragung auf den privaten Partner (Betondecke bei privatem Partner über die gesamte Vertragslaufzeit) zeigt, dass entsprechende Risikovorsorge betrieben wird. So wird hinsichtlich der Wahl der Bauweise des Oberbaus derzeit überwiegend in Beton gebaut (sofern lärmmindernde Eigenschaften nicht entgegenstehen). Die Auftragnehmer führen intensive Voruntersuchungen hinsichtlich der Baustoffe mit Blick auf die Dauerhaftigkeit (u. a. AKR-Resistenz) durch. Während des Einbaus werden neben der Beachtung möglichst optimaler Einbaubedingungen (Wetter) auch das Erreichen der notwendigen ,,inneren" Kennwerte (u. a. Spaltzugfestigkeit) sowie der Oberflächeneigenschaften (u. a. Ebenheit) kontinuierlich überwacht. Dies hat in Summe das Ziel, die Folgekosten während der Erhaltungsphase zu minimieren. Neben den eigentlichen Folge(bau)kosten sind in den ÖPP-Projekten regelmäßig auch Verkehrsbeeinträchtigungskosten vereinbart, die einen zusätzlichen Anreiz bieten sollen, qualitativ hochwertig zu bauen. In einigen Bereichen werden im Rahmen konventioneller Beschaffung ähnliche Instrumente (Qualitätskontrollen, o. ä.) angewandt, jedoch ist aufgrund der anderen Risikoverteilung (Betondecke bei öffentlicher Hand nach Ablauf der Gewährleistungsfrist) ein anderes Eigeninteresse bei den unterschiedlichen Beschaffungsvarianten feststellbar.

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