FGSV-Nr. FGSV 002/134
Ort Weimar
Datum 05.05.2022
Titel Aktuelles aus dem Arbeitsausschuss 2.9 „Umwelt und Naturschutz“
Autoren Dipl.-Ing. Stephan Köhler
Kategorien Landschaftstagung
Einleitung

Der Arbeitsausschuss 2.9 „Umwelt und Naturschutz“ (ursprünglich „Landschaftsgestaltung“) der FGSV setzt sich aus Mitarbeitenden verschiedener Verwaltungen, Verbänden und Planungsbüros aus Deutschland und dem benachbarten deutschsprachigen Ausland zusammen. Der Ausschuss tagt zweimal im Jahr, um über grundsätzliche Fragen der Umweltverträglichkeitsprüfung, der Eingriffsregelung, der FFH-Verträglichkeitsprüfung, des Artenschutzes, des Klimaschutzes, der Herstellung und Unterhaltung landschaftspflegerischer Maßnahmen im Straßenbau sowie der Herstellung und Pflege des Straßenbegleitgrüns zu beraten und neue Regelwerke und Forschungsarbeiten zu initiieren. Alle zwei Jahre wird aus diesem Kreis auch die Landschaftstagung konzipiert. Derzeit decken wir das Themenspektrum der Landschaftsplanung im Straßenbau mit zehn eigenen Arbeitskreisen (AK) ab, deren Arbeitsfelder in den Road Maps FGSV: 2.9 Umwelt und Naturschutz jeweils aktuell beschrieben sind. Darüber hinaus arbeitet der AA auch in anderen Arbeitsausschüssen der FGSV mit wie z. B. bei Themen des Betriebsdienstes, des Klimaschutzes oder auch BIM.

Der AK 2.9.1 „Artenschutzfachliche Hinweise zur Baufeldfreimachung (ArtBau)“ wird seine Arbeit im Frühjahr 2022 aufnehmen. Basierend auf den Ergebnissen des Forschungsprojekts FE 02.0407/2016/LGB der BASt „Methoden der Baufeldfreimachung in Reptilienhabitaten, Landhabitaten von Amphibien und Habitaten der Haselmaus“ wird der Arbeitskreis für die dort behandelten Tiergruppen einen ersten Praxisleitfaden erarbeiten. Dieser soll eine praxisnahe Entscheidungshilfe bieten, die in einer konkreten Fallkonstellation herangezogen werden kann, um die jeweils geeignete Vermeidungsmaßnahme zu wählen und anschließend die verbleibende artenschutzrechtliche Betroffenheit korrekt einzuschätzen.

Der AK 2.9.2 „Landschaftspflegerische Ausführung” bearbeitet eine Novellierung der RAS-LP 4. Die Bearbeitung ist inzwischen inhaltlich abgeschlossen. Das Werk wir unter dem Titel „RSBB“ (Richtlinien zum Schutz von Bäumen und Vegetationsbeständen bei Baumaßnahmen) nach Beteiligung der Länder veröffentlicht.

Der AK 2.9.3 „UVP in der Straßenplanung“ hat auf der Grundlage des FE-Vorhabens „Weiterentwicklung und Konsolidierung des Regelwerkes zur Umweltverträglichkeitsprüfung im Straßenbau“ (FE 02.0386/2015/LRB, Stand: 5.12.2018) die Richtlinien RUVP fertiggestellt. Derzeit erfolgt die Beteiligung der Länder.

Der AK 2.9.4 „FFH-Verträglichkeitsprüfung im Straßenbau“ hat auf Grundlage der im Rahmen des F+E-Vorhabens „Weiterentwicklung des Gutachtens FFH-VP im Straßenbau“ (FE 02.405/2016/LRB) erarbeiteten umfänglichen Aktualisierung thematischer Merkblätter (MKB) neue Richtlinien erarbeitet, die derzeit in der FGSV abgestimmt werden und dann in die Beteiligung der Länder gehen. Die aktualisierten Merkblätter der Forschung stellen Anwendungsempfehlungen dar und geben weiterführende Hinweise zu spezifischen Fragen der FFH-VP.

Der AK 2.9.5 „Technische Sonderlösungen für landschaftspflegerische Maßnahmen im Straßenbau (HITS)“ trägt neue Maßnahmen mit hohem Innovationspotenzial zusammen, die Sonderlösungen für spezielle Anwendungsfälle darstellen.

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Volltext

Der Fachvortrag zur Veranstaltung ist im Volltext verfügbar. Das PDF enthält alle Bilder und Formeln.

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Diese basieren oftmals auf dem Einsatz besonderer Technologien und/oder innovativer landschaftsbaulicher und vegetationstechnischer Maßnahmen. Die FGSV zielt seit einigen Jahren bereits darauf ab, im Rahmen von Tagungen und einer Poster-Sammlung gute Beispiele solcher Sonderlösungen zu identifizieren und zusammenzutragen. Es ist Ziel des Arbeitskreises, aus diesen Fall- und Musterbeispielen sowie weiterer Recherchen allgemeine und übertragbare Empfehlungen für den Einsatz optimierter/neuentwickelter Techniken abzuleiten, die Transferschlüsse für weitere Planungssituationen ermöglichen. Auch werden Online-Tagungen angeboten.

Der AK 2.9.6 „Landschaftspflegerische Kompensationsmaßnahmen“ hat, auf Basis eines Forschungsvorhabens zum Thema „Öffentlichkeitsarbeit zu landschaftspflegerischen Maßnahmen und Kriterien zur Bewertung von deren Erfolg und Effizienz“, die H LPM ergänzt und fortgeschrieben. Das Werk ist inzwischen veröffentlicht. Als neue Aufgabe übernimmt der AK die Überarbeitung der RLBP mit dem Ziel, die Vielzahl neuer Entwicklungen (Gebietsschutz, Artenschutz, BKompV) in einem grundlegenden Werk zusammenzuführen.

Der AK 2.9.7 „Fortschreibung M AQ (Merkblatt Querungshilfen)“ hat seine Arbeit am „Merkblatt zur Anlage von Querungshilfen für Tiere und zur Vernetzung von Lebensräumen an Straßen“ (M AQ) abgeschlossen. Das Werk steht unmittelbar vor der Veröffentlichung.

Der AK 2.9.8 „Umweltbaubegleitung (UBB) bei Straßenbauprojekten” hat 2019 seine Arbeit aufgenommen. Aufgrund der bisherigen Erfahrungen bei der Umsetzung von Straßenbauprojekten besteht der Bedarf an praxisorientierten, einheitlichen und verlässlichen Vorgaben bzw. Regelungen zu einer umweltfachlichen Bauüberwachung in Form einer Richtlinie. Folgende Punkte werden u. a. behandelt:

Rahmenbedingungen einer UBB (rechtlich, fachlich, organisatorisch), Vorgehensweise im Bauablauf, Projektgespräche (interdisziplinäre Abstimmungen), Anforderungen an die Qualifikation (Zertifizierung) sowie Haftungsfragen.

Der AK 2.9.9 „Klimaschutz“ widmet sich insbesondere den Anforderungen des § 13 Klimaschutzgesetz an die Zulassung von Vorhaben. Mit der UVPÄndRL 2014 und dem UVPÄndG 2017 wurden die Anforderungen zur Prüfung der Auswirkungen des Klimawandels auf UVP-pflichtige Vorhaben in das UVP-Recht aufgenommen.

Danach sind Aspekte des Klimawandels zukünftig angemessen in die UVP zu integrieren. Dies betrifft den Klimaschutz (= Emission von Treibhausgasen und Treibhausgassenken) als auch die Klimaanpassung (Maßnahmen zum Schutz gegen Schäden infolge von klimatischen Änderungen).

Vor diesem Hintergrund bedarf es einer Operationalisierung des Berücksichtigungsgebotes aus § 13 Klimaschutzgesetz insbesondere hinsichtlich rechtlicher Fragen und Beurteilungsmaßstäben.

Der in Gründung befindliche AK 2.9.10 zu ökologischen Prozessen im BIM will ermittelnd darlegen, wie ökologische Prozesse in der Landschaft „Landscape Information Modeling (LIM)-Tools“ in das Building Information Modeling implementiert werden können und welche erweiterten Möglichkeiten im 3-D-Raum (dreidimensionale Darstellung) und 4-D-Raum (zeitliche Verläufe/Abläufe) für die Landschaftsplanung bestehen.

Unser Arbeitsausschuss hat intensiv im AK 5.2.3 beim „Merkblatt Wasserrahmenrichtlinie“ mitgearbeitet, das Werk ist inzwischen veröffentlicht. Ebenso findet eine Mitarbeit im AK 3.11.5

„Grünpflege im Straßenbetriebsdienst” statt, der mithilfe des FE 02.0437/2020/LRB – Fortentwicklung der Grünpflege im Straßenbetriebsdienst ein neues Regelwerk erarbeiten wird, das versucht, ökonomische und ökologische Aspekte vereinbar zu machen.

Schließlich sei noch auf einige ausgewählte, aktuell laufende Forschungsvorhaben hingewiesen, in die der AA 2.9 eingebunden ist:

  • Biodiversitätsfördernde Maßnahmen im Verkehr (verkehrsträgerübergreifend): Auswirkungen von Infrastrukturvorhaben (Neu- und Ausbau, Betrieb, Unterhaltung) auf Biodiversitäts- und Artenschutz (ANUVA, Nürnberg, im Auftrag der BASt).
  • FKZ 3520 84 0700: Wirksamkeit von produktionsintegrierten Maßnahmen (PIK) für die Insekten- und Kleintiervielfalt. Ziel ist die Untersuchung der Wirksamkeit von Bewirtschaftungs- und Pflegemaßnahmen zur Kompensation für die Insekten- und Kleintiervielfalt auf Landschaftsebene.
  • FKZ 3520 84 0600: Berücksichtigung von Insekten bei der Beurteilung von Eingriffen und von Ziel des Vorhabens ist die Entwicklung eines Kompendiums zur Berücksichtigung von Insekten bei linearen Eingriffen (Eingriffsschwere, Vermeidung, Kompensation).
  • FKZ 3520 84 0500: Kostensparende Aufwertung von Durchlassbauwerken zur Sicherung der Kleintiervielfalt. Es sind Mindestanforderungen an die Funktionsfähigkeit von Durchlässen, an deren strukturelle Gestaltung (im Durchlass und im Zugangsbereich) sowie Aufwertungspotenziale zu entwickeln.
  • Nutzung von Ökokonten und Flächenpools für die Straßenplanung, Nutzen, Grenzen (Artenschutz), Administration, Vertragsbeispiele, Kosten, Vergabe in 2018 (BASt).
  • FE 437/2020/LRB: Fortentwicklung der Grünpflege im Straßenbetriebsdienst unter ökonomischen und ökologischen Gesichtspunkten. Das Merkblatt für den Straßenbetriebsdienst – Teil: Grünpflege ist technisch und rechtlich an den neuen Stand anzupassen. Um dem Straßenbetriebsdienst eine detaillierte Beschreibung ökologisch und ökonomisch sinnvoller Methoden und Arbeitsweisen der Grünpflege zur Verfügung zu stellen, die aufgrund des Umfangs des Merkblattes nicht dargestellt werden können, sollen zusätzliche Hinweise und Hilfestellungen erarbeitet werden.
  • FE 440/2020/LRB: Evaluierung der Wirksamkeit bestehender Überflughilfen für Fledermäuse an Straßen. Ziel des Forschungsprojektes ist es, die in Deutschland installierten Überflughilfen (Hop-Over) an Straßen im Hinblick auf die Wirksamkeit (inkl. der Funktionsbeziehungen Standort, Bauweise und Randbedingungen) zu untersuchen und evaluieren.
  • FE 03.610/2021/LRB: Entwicklung eines digitalen Instruments zur Erstellung eines bundesweiten Wildunfallscreenings. Ziel des Projektes ist, an Wildunfallschwerpunktstrecken mögliche Ursachen für die erhöhten Unfallzahlen zu finden, diese Situationen zu entschärfen und zukünftig vermeiden zu können. Es werden alle relevanten Informationen für die Verkehrssicherheit in Bezug auf Wildunfälle zusammengetragen und ausgewertet.

 

Dipl.-Ing. Stephan Köhler

Leiter des AA 2.9 Abteilungsleiter A 5 Umweltmanagement, Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Nordwest