FGSV-Nr. FGSV 002/125
Ort Koblenz
Datum 09.05.2019
Titel Aktuelles aus dem Arbeitsausschuss 2.9 "Landschaftsgestaltung"
Autoren Dipl.-Ing. Stephan Köhler
Kategorien Landschaftstagung
Einleitung

Der Arbeitsausschuss Landschaftsgestaltung der FGSV mit Mitgliedern und Gästen aus Deutschland und dem benachbarten deutschsprachigen Ausland tagt zweimal im Jahr, um über grundsätzliche Fragen der Umweltverträglichkeitsprüfung, der Eingriffsregelung, der FFH-Verträglichkeitsprüfung, der Artenschutzprüfung, der Herstellung und Unterhaltung landschaftspflegerischer Maßnahmen im Straßenbau sowie der Herstellung und Pflege des Straßenbegleitgrüns zu beraten, neue Regelwerke und Forschungsarbeiten zu initiieren und zu begleiten und alle zwei Jahre die traditionelle Landschaftstagung durchzuführen. Derzeit decken wir das Themenspektrum der Landschaftsplanung im Straßenbau mit acht eigenen Arbeitskreisen (AK) und der Mitarbeit in drei weiteren AK anderer Arbeitsausschüsse ab, deren Arbeitsfelder in den Road Maps jeweils aktuell beschrieben sind (www.fgsv.de/landschaftsgestaltung.html).

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Volltext

Die Kurzfassung zur Veranstaltung ist im PDF verfügbar. Das PDF enthält alle Bilder und Formeln.

Der AK 2.9.1 „Monitoring landschaftspflegerischer Maßnahmen im Straßenbau“ hat seine Arbeit in diesem Jahr abgeschlossen, die „Hinweise zum Risikomanagement und Monitoring landschaftspflegerischer Maßnahmen im Straßenbau“ (H RM) liegen als Druckfassung vor. Der Leiter dieses Arbeitskreises, Herr Dipl.-Geogr. Dr. agr. Sven Reiter hat ergänzend zu diesem Werk eine Poster Ausstellung mit zahlreichen neuen Best-Practice-Beispiele zum Monitoring organisiert, die im Foyer dieser Landschaftstagung zu sehen ist und auf der Internetseite der FGSV abrufbar sein wird.

Der AK 2.9.2 „Landschaftspflegerische Ausführung“ bearbeitet eine Novellierung der RAS-LP 4. Aufgrund der rechtlichen, fachlichen und technischen Entwicklungen soll bis 2020 eine Bearbeitung als neue Richtlinie erfolgen.

Der AK 2.9.3 „UVP in der Straßenplanung“ erarbeitet auf der Grundlage des FE-Vorhabens„Weiterentwicklung und Konsolidierung des Regelwerkes zur Umweltverträglichkeitsprüfung im Straßenbau“ (FE 02.0386/2015/LRB, Stand: 5.12.2018) eine Richtlinie, die Hinweise und Erläuterungen für die Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) in Planungs- und Zulassungsverfahren zu Bundesfernstraßen gibt. Zu den neuen Anforderungen der UVP wird Herr Dr. Stefan Balla einen Vortrag halten und der Arbeitskreis 2 wird dieses Thema vertiefen.

Der AK 2.9.5 „Sanierung von Verkehrsflächen mit Baumbestand“ hat das Merkblatt über die Erhaltung von Verkehrsflächen mit Baumbestand (M EVB) Ende 2017 fertiggestellt. Eine Veröffentlichung des Gemeinschaftswerkes der FGSV und der FLL ist zur Landschaftstagung 2019 vorgesehen. Es enthält u. a. Hinweise zu Sanierungsmaßnahmen und zur Beseitigung von Schäden an Baumwurzeln. Ziel ist eine dauerhaft schadlose Verkehrsfläche unter Berücksichtigung eines ausreichenden unterirdischen Entwicklungsraums für den Baumbestand.

Der AK 2.9.6 „Landschaftspflegerische Kompensationsmaßnahmen“ ist dabei, auf Basis eines Forschungsvorhabens zum Thema „Öffentlichkeitsarbeit zu landschaftspflegerischen Maßnahmen und Kriterien zur Bewertung von deren Erfolg und Effizienz“ die H LPM zu ergänzen und fortzuschreiben. Der AK bereichert auch die Landschaftstagungen, den Deutschen Straßen- und Verkehrskongress sowie die D-A-CH-Informationstagung der deutschen, österreichischen und Schweizer Forschungsgesellschaften mit der Organisation und Präsentation von bisher sechs Posterausstellungen über gelungene landschaftspflegerische Maßnahmen. Die mehr als 100 Beispiele stehen zum Download unter www.fgsv.de zur Verfügung.

Der AK 2.9.7 „Fortschreibung M AQ“ hat seine Arbeit am „Merkblatt zur Anlage von Querungshilfen für Tiere und zur Vernetzung von Lebensräumen an Straßen“ (M AQ) vorerst abgeschlossen. Die Fassung vom 20.12.2018 wurde an das BMVI übersandt, um die Stellungnahme der Länder einzuholen. Unser Ziel ist es, für den Entwurf des neuen M AQ in diesem Jahr die Länderanhörung durchzuführen, damit das M AQ und damit die zahlreichen neuen Erkenntnisse auf diesem Gebiet möglichst bald der Praxis zur Verfügung gestellt werden können.

Anfang des Jahres hat der AK 2.9.8 „Umweltbaubegleitung (UBB) bei Straßenbauprojekten“ seine Arbeit aufgenommen. Aufgrund der bisherigen Erfahrungen bei der Umsetzung von Straßenbauprojekten besteht der Bedarf an praxisorientierten, einheitlichen und verlässlichen Vorgaben bzw. Regelungen zu einer umweltfachlichen Bauüberwachung in Form einer Richtlinie. Folgende Punkte sollen u.a. behandelt werden: Rahmenbedingungen einer UBB (rechtlich, fachlich, organisatorisch), Vorgehensweise im Bauablauf, Projektgespräche (interdisziplinäre Abstimmungen), Anforderungen an die Qualifikation (Zertifizierung) sowie Haftungsfragen.

Ein weiterer Arbeitskreis wird sich der „Richtlinie zur FFH-Verträglichkeitsprüfung“ annehmen. Auf der Grundlage des Forschungsvorhabens der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt): FE 02.405/2016/LRB „Weiterentwicklung des Gutachtens FFH-VP im Straßenbau“ wird eine neue Richtlinie erarbeitet. Seit der Einführung des „Leitfaden zur FFH-Verträglichkeitsprüfung im Bundesfernstraßen (Leitfaden FFH-VP), Ausgabe 2004“ wurden zahlreiche Standards fortgeschrieben; die Rechtsprechung hat wesentliche Neubewertungen ergeben, die dringend einzuarbeiten sind (Bsp. Kumulation, Differenzierung von Schadensbegrenzung und Köhärenzausgleich). Eine Sitzung des forschungsbegleitenden AK fand Anfang 2019 statt, die konstituierende Sitzung des AK wird Mitte Juni in Hannover stattfinden.

Unser Arbeitsausschuss arbeitet beim AK 5.2.3 mit. Dort wird ein Regelwerkes zu Bewertung von Straßenbaumaßnahmen in Bezug auf die Wasserrahmenrichtlinie erarbeitet. Ein weiterer AK im Bereich Straßenbetriebsdienst befasst sich mit unserer Beteiligung an der Fortschreibung des zwischenzeitlich überholten Grünpflegemerkblattes aus dem Jahr 2006. Ebenfalls intensiv beteiligt war der Arbeitsausschuss 2.9 beim AK 2.12.2 „Stickstoff in der FFH-VP“. Der Stickstoffleitfaden Straße (Hinweise zur Prüfung von Stickstoffeinträgen in der FFH-Verträglichkeitsprüfung für Straßen, H PSE), Ausgabe 2019, ist fertiggestellt.

Schließlich sei noch auf einige ausgewählte, aktuell laufende Forschungsvorhaben hingewiesen:

  • Biodiversitätsfördernde Maßnahmen im Verkehr (verkehrsträgerübergreifend): Auswirkungen von Infrastrukturvorhaben (Neu- und Ausbau, Betrieb, Unterhaltung) auf Biodiversitäts- und Artenschutz (ANUVA, Nürnberg, im Auftrag der BASt),
  • Stammschäden an jungen Straßenbäumen: Wie begegnet man den neuen Stammschäden? Welche Konsequenzen ergeben sich für Planung, Ausführung, Pflege, Gewährleistung und Qualitätssicherung? (HAWK, Göttingen, im Auftrag der BASt),
  • Minderung der indirekten Fallenwirkung für Tiere in Straßenseitenräumen: Insbesondere soll untersucht werden, welche Auswirkungen unterschiedliche Bepflanzungen auf die Nutzung durch „Beutetiere“ haben und welchen Einfluss eine naturnahe Straßenseitenraumgestaltung hat, indem best. Beutetiere dort ihren Lebensraum haben. (ANUVA, Nürnberg, im Auftrag der BASt),
  • Weiterentwicklung des Gutachtens zur FFH-Verträglichkeitsprüfung im Straßenbau (FÖA, ANUVA, Bosch & Partner, Füßer & Kollegen),
  • Nutzung von Ökokonten und Flächenpools für die Straßenplanung, Nutzen, Grenzen (Artenschutz), Administration, Vertragsbeispiele, Kosten, Vergabe in 2018 (BASt).