FGSV-Nr. FGSV 002/128
Ort Bergisch Gladbach
Datum 28.01.2020
Titel Griffigkeit und Ebenheit
Autoren Dr.-Ing. Jürgen Schmidt, Dr.-Ing. Dirk Ebersbach
Kategorien FGSV-Fachveranstaltungen
Einleitung

Die Ebenheit von Verkehrsflächen ist ein wesentliches Komfort- und Substanzmerkmal. Im Regelwerk sind derzeit nur Anforderungen an Einzelhindernisse (4 m-Latte) verankert. Periodische sowie Unebenheiten mit einer Wellenlänge größer als 4 m können derzeit nicht bewertet werden. Diese sind aber ebenfalls relevant für den Fahrkomfort und die Substanz. Mit dem Bewerteten Längsprofil (englisch Weighted Longitudinal Profile – WLP) wird diese bestehende Lücke geschlossen. Das Verfahren wurde bereits im europäischen Regelwerk verankert (prEN 13036-5:2017).

An Verkehrsflächen werden unterschiedliche Anforderungen gestellt. Der Nutzer (Verkehrsteilnehmer) möchte eine sichere und komfortable Oberfläche (griffig, eben, geräuscharm). Der Straßenbaulastträger eine langlebige und verschleißarme Oberfläche. Zur Beschreibung dieser Eigenschaften stehen verschieden Indikatoren zur Verfügung. Ein wesentliches Merkmal, welches beide Anforderungen beschreibt ist die Längsebenheit. Diese beeinflusst zum einen wesentlich den Fahrkomfort aber auch die Substanz einer Straßenverkehrsanlage.

Es ist bekannt, dass eine schlechte Ebenheiten Achslasterhöhungen von bis zu 40 % erzeugen können (Bachmann u.a. 2008). Praktisch bedeutet dies, dass eine Straße durch eine schlechte Ebenheit um das bis zu 3,8-fache geschädigt wird gegenüber der zur Berechnung zugrunde liegenden Achslast.

Unebenheiten beeinflussen aber auch den Fahrkomfort negativ und sind gesundheitsschädlich. Aus diesem Grund werden dafür auch Grenzwerte definiert (siehe dazu [ISO 2631-1] und [VDI 2057]). 

Im Regelwerk zur Bewertung der Längsebenheit werden diese Indikatoren so nicht abgebildet. Als Abnahmekriterium wird in den TP Asphalt bzw. den TP Beton das maximale Stichmaß unter der 4 m-Latte vereinbart. Zusätzlich wird gefordert, dass „periodische Unebenheit nicht zulässig sind“. Das zweite Kriterium lässt sich derzeit mit keinem im deutschen Regelwerk verankerten Indikator beurteilen.

Ziel der Forschungen der letzten Jahre war es daher, diese bestehenden Lücken zu füllen und ein Abnahmeverfahren mit folgenden Zielstellungen zu entwickeln:

· Quantifizierung des Kriteriums Vermeidung periodischer Unebenheiten.

· Beschreibung der Auswirkungen auf den Fahrkomfort und die Substanz.

Mit diesem Zielstellungen wurde das Bewertete Längsprofil (WLP) in den letzten Jahren entwickelt und validiert. Das WLP kann mit schnellfahrenden Messfahrzeugen aufgenommen werden, die auch schon in der ZEB eingesetzt und qualitätsgesichert werden.

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