FGSV-Nr. FGSV 001/27
Ort Erfurt
Datum 12.09.2018
Titel Fahrzeug-Rückhaltesysteme - keine Nebensache?
Autoren RDir'in Dipl.-Ing. Janine Kübler
Kategorien Kongress
Einleitung

In den letzten Jahren wurden viele neue Regelungen im Bereich der Fahrzeug-Rückhaltesysteme in Deutschland überarbeitet oder komplett neu erstellt. Das Einsatzfreigabeverfahren für Fahrzeug-Rückhaltesysteme in Deutschland wurde überarbeitet und in die „Technischen Kriterien für den Einsatz von Fahrzeug-Rückhaltesystemen“ überführt. Gleichzeitig hat die Anzahl an Schutzeinrichtungen, die am deutschen Markt angeboten werden, weiter deutlich zugenommen. Um verkehrssichere Fahrzeug-Rückhaltesysteme an die Straße zu bekommen, muss man sich bereits bei der Planung detailliert mit Schutzeinrichtungen, deren Übergangskonstruktionen und zugehörigen Anfangs- und Endkonstruktionen beschäftigen. Dies bedeutet auch, ein Streckband mit passenden Fahrzeug-Rückhaltesystemen beispielhaft durchzuplanen, um für die Ausschreibungen u. a. die Grundlagen zur Längenermittlung zu liefern. Um dies zu erleichtern, wurden Datenblätter für alle Fahrzeugrückhalte-Systeme, die in der Technischen Übersichtsliste enthalten sind, erstellt. Aber auch für Fälle, in denen bislang keine regelwerkskonformen Lösungen zur Verfügung stehen, wurden Lösungen erarbeitet und wie beim Leitfaden zum Baum- und Objektschutz an Landstraßen mit Steckbriefen, die typische Lösungsmöglichkeiten aufzeigen, praxisnah aufbereitet. Im Folgenden werden diese Neuerungen, sich daraus ergebende Herausforderungen für die Anwender und mögliche Lösungswege dargestellt. Es wird aufgezeigt, dass Fahrzeug-Rückhaltesysteme keine Nebensache, sondern ein wichtiger Bestandteil des Gesamtbauwerks sichere Straße sind.

PDF
Volltext

Der Fachvortrag zur Veranstaltung ist im Volltext verfügbar. Das PDF enthält alle Bilder und Formeln.

1 Einleitung

Fahrzeug-Rückhaltesysteme werden im Straßenseitenraum errichtet, um von der Fahrbahn abkommende Fahrzeuge sicher umzulenken oder aufzuhalten und den Anprall an gefährliche Hindernisse (z. B. Bäume) zu verhindern. Auch wenn sie neben der Straße stehen, sind sie keine Nebensache!

Diese These hat viele Gründe, da die Herausforderungen im Zusammenhang mit den aktuellen Regelwerken, der zentralen Übersichtsliste, der Planung, der Ausschreibung, der Auswahl, dem Bau, der Abnahme, der Nachrüstung vor Bäumen und der späteren Reparatur von Fahrzeug-Rückhaltesystemen über den gesamten Lebenszyklus sehr vielfältig sind. Insbesondere im Fall eines Anpralls muss das vorhandene Fahrzeug-Rückhaltesystem dazu führen, dass die Insassen des Fahrzeugs vor den Folgen eines Aufpralls möglichst optimal geschützt sind. Im Folgenden wird ein Überblick über diese unterschiedlichen Herausforderungen, die zur Verfügung stehenden Hilfsmittel und Regelwerke und zukünftige Aufgaben gegeben. In den Regelwerken sind die Anforderungen und Werkzeuge enthalten, die dazu dienen, dass Fahrzeug-Rückhaltesysteme richtig geplant und eingesetzt werden. Aber die Anzahl an Regelwerken bzw. der inhaltliche Umfang der Regelwerke, die sich mit Fahrzeug-Rückhaltesystemen befassen, hat in den letzten 10 Jahren ebenso zugenommen, wie die Anzahl der verfügbaren Fahrzeug-Rückhaltesysteme. Beides stellt die Anwender vor große Herausforderungen, die gemeistert werden müssen, damit der Verkehrsteilnehmer am Ende verkehrssichere und leistungsfähige Systeme an der Straße vorfindet. 

2 Aktuelle Regelwerke für Fahrzeug-Rückhaltesysteme

Fahrzeug-Rückhaltesysteme gehören auf europäischer Ebene zu den Bauprodukten und unterliegen damit der Bauproduktenverordnung (Europäische Union 2011). Die Europäische Norm DIN EN 1317 (DIN, 2007) regelt die Prüf- und Zertifizierungsverfahren für Fahrzeug-Rückhaltesysteme. Die nationalen Regelwerke für Fahrzeug-Rückhaltesysteme wurden in den letzten 15 Jahren an die europäischen Vorgaben (u. a. freier Warenverkehr und der Abbau technischer Handelshemmnisse) und Normen angepasst. Damit änderte sich der Charakter der Regelwerke, die inzwischen alle produktneutral gestaltet sind. Die folgenden Regelwerke und Empfehlungen sind heute für dauerhaft eingesetzte Fahrzeug-Rückhaltesysteme zu beachten:

Richtlinien für passiven Schutz an Straßen durch Fahrzeug-Rückhaltesysteme (RPS), (FGSV, 2009)

Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Fahrzeug-Rückhaltesysteme (ZTV FRS), Ausgabe 2013/Fassung 2017 (FGSV, 2017)

Technische Liefer- und Prüfbedingungen für Übergangskonstruktionen zur Verbindung von Schutzeinrichtungen (TLP ÜK), 2017 (BASt, 2017)

Anforderungen an den Nachweis der Leistungsfähigkeit von Betonschutzwänden in Ortbetonbauweise – Vergleichsverfahren BSW Ortbeton – VGVF BSW O 2013 (BASt, 2013)

Einsatzempfehlungen für Fahrzeug-Rückhaltesysteme, Version:04 (BASt, 2017)

Technische Kriterien für den Einsatz von Fahrzeug-Rückhaltesystemen in Deutschland (BASt, 2017) mit Technischer Übersichtsliste (Stand: 1.8.2018)

Merkblatt für Reparaturen von Stahlschutzplanken im Bestand (M RepS) (FGSV, 2017)

Leitfaden für Sonderlösungen zum Baum- und Objektschutz an Landstraßen (BASt, 2017)

Die detaillierten Angaben zur Konstruktion und die beim Einbau zu beachtenden Einzelheiten für die konkreten Fahrzeug-Rückhaltesysteme werden ergänzend individuell für jedes einzelne Fahrzeug-Rückhaltesystem als Einbauanleitung von den Herstellern erstellt. Sie gehören zum Produkt und sind beim Einbau und bei der Reparatur der Systeme zu beachten.

Seit der Einführung der RPS 2009 und der damit verbundenen produktneutralen Darstellung hat die Anzahl der Regelwerke und deren Umfang deutlich zugenommen. Allein die Textteile der o. g. Regelwerke für Fahrzeug-Rückhaltesysteme umfassen heute ca. 200 Seiten (inkl. Anhänge rund 600 Seiten) zu denen mindestens die Einbauanleitungen der rund 150 in der Technischen Übersichtsliste enthaltenen Fahrzeug-Rückhaltesysteme hinzukommen.

Bis 2010 galten die „Richtlinien für passive Schutzeinrichtungen an Straßen“ (RPS 89) (FGSV, 1989), die „Technischen Lieferbedingungen für Stahlschutzplanken“ (TL-SP 99) (FGSV, 1999), die „Technischen Lieferbedingungen für Betonschutzwand-Fertigteile“ (TL BSWF) 1996 (FGSV, 1996) und die „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für passive Schutzeinrichtungen“ (ZTV-PS 98) (FGSV, 1998) mit insgesamt rund 100 Seiten textlichen Regelungen (inkl. Anhänge rund 300 Seiten). Diese Regelwerke enthielten sieben Grundvarianten der Standard-Schutzeinrichtungen aus Stahl mit variierenden Pfostenabständen und zwei Bedarfskonstruktionen (z. B. Super Rail) sowie vier Betonschutzwände. Ergänzend kamen noch deren Verbindungen sowie Absenkungen hinzu, was insgesamt ca. 30 Systeme bedeutete. Diese waren in der Regel miteinander kompatibel, bestanden aus Standard-Bauteilen der TL-SP 99 und sind allen Beteiligten, wie den Straßenbauverwaltungen aber auch den Montage- und Reparaturfirmen, seit Jahrzehnten bekannt. In den Regelwerken waren klare Zuordnungen und Regelungen zu den konkreten Schutzeinrichtungen enthalten und es gab keine weiteren zu beachtenden Dokumente. Auch wenn Fahrzeug-Rückhaltesysteme einen wichtigen Beitrag zur Verkehrssicherheit beim Abkommen von Fahrzeugen leisten können, konnten sie in der Planung früher als Nebensache betrachtet werden. Inzwischen sind die Systeme, die Regelwerke und die allgemeinen Anforderungen so komplex geworden, dass Fahrzeug-Rückhaltesysteme keine Nebensache insbesondere bei der Planung sein dürfen. Zusätzlich ist hierbei das immer wieder diskutierte Haftungsrisiko in der Betriebsphase für den korrekten Einsatz von Schutzeinrichtungen zu beachten.

Während sich ein Teil der Anwender für die Zukunft weniger Regelwerke und Regelungen wünscht, fehlen dem anderen Teil noch Regelungen, wie z. B. zur Anbringung von Zusatzeinrichtungen an Schutzeinrichtungen oder konkrete Vorgaben zur Ausstattung von Schutzeinrichtungen mit Motorradfahrerschutzsystemen (z. B. Unterfahrschutz), wie dies in der Vergangenheit für die Standard-Schutzeinrichtungen geregelt war. Um einen Überblick in den zahlreichen Regelwerken schon bei der Planung zu bekommen, wird in der FGSV im AK 3.7.2 aktuell an Hilfen zur Planung und Ausschreibung von Fahrzeugrückhaltesystemen gearbeitet, die zukünftig einen Überblick über die verschiedenen Regelungen und Quellen liefern sollen. 

3 Herausforderungen von der Entwicklung bis zur Reparatur

Trotz oder gerade wegen der zahlreichen Regelwerke und der Anzahl an verschiedenen am Markt angebotenen Fahrzeug-Rückhaltesystemen erfordert dieser Teil der Straßenausstattung eine hohe Aufmerksamkeit schon bei der Planung und dem Bau, aber auch später bei der Reparatur. Fehler, die bei Planung, Bau oder Reparatur auftreten, können bedeuten, dass die Systeme im Anprallfall nicht richtig funktionieren, das heißt schlimmstenfalls eine Gefährdung für anprallende Fahrzeuge darstellen. Um dies möglichst auch bei einem großen Umfang und einer großen Systemvielfalt zu vermeiden und den Überblick zu behalten, dient u. a. die Technische Übersichtsliste für Fahrzeug-Rückhaltesysteme.

3.1 Technische Kriterien und Übersichtsliste

Seit der Einführung der RPS 2009 vor inzwischen acht Jahren wurden viele verschiedene Fahrzeug-Rückhaltesysteme entwickelt und erfolgreich nach der europäischen Prüfnorm DIN EN 1317 geprüft und sofern möglich zertifiziert. Um einen Überblick über die Systeme zu behalten, wurde das Einsatzfreigabeverfahren für Fahrzeug-Rückhaltesysteme in Deutschland (BASt, 2009) entwickelt und zusammen mit den RPS 2009 eingeführt. In der Einsatzfreigabeliste (BASt, 2009) waren die Systeme enthalten, die die Kriterien des Einsatzfreigabeverfahrens erfüllten. Die erste veröffentlichte Einsatzfreigabeliste vom 30.12. 2010 enthielt 56 verschiedene Schutzeinrichtungen, davon 10 Schutzeinrichtungen der Aufhaltestufe N2, 4 Schutzeinrichtungen der Aufhaltestufe H1, 35 Schutzeinrichtungen der Aufhaltestufe H2, 7 Schutzeinrichtungen der Aufhaltestufe H4b und insgesamt 108 direkte Übergangskonstruktionen (22 Stück) und -elemente (86 Stück) zur Verbindung der verschiedenen Schutzeinrichtungen.

Die letzte veröffentlichte Einsatzfreigabeliste vom 30. 4. 2015 enthielt dann bereits 68 verschiedene Schutzeinrichtungen und 129 direkte Übergangskonstruktionen (33 Stück) und -elemente (96 Stück) zur Verbindung der verschiedenen Schutzeinrichtungen sowie einige Anfangs- und Endkonstruktionen und Anpralldämpfer. Ergänzend ist anzumerken, dass einige Systeme, die in vorherigen Fassungen der Einsatzfreigabeliste enthalten waren, nicht mehr am Markt angeboten werden und entsprechend aus der Liste gestrichen wurden.

Basierend auf den Erfahrungen mit dem 2009 eingeführten Einsatzfreigabeverfahren wurden die ursprünglich erstellten Kriterien für den Einsatz von Fahrzeug-Rückhaltesystemen in Deutschland grundlegend überarbeitet und das Einsatzfreigabeverfahren in die „Technischen Kriterien für den Einsatz von Fahrzeug-Rückhaltesystemen in Deutschland“ überführt. Die sehr komplexen Zusammenhänge beim Einsatz der Fahrzeug-Rückhaltesysteme wurden u. a. mit dem Ziel einer deutlichen Vereinfachung für alle Beteiligten neu analysiert. Infolgedessen wird nun auf die Bewertung des Modulcharakters von Schutzeinrichtungen, der die Möglichkeit der Verbindung unterschiedlicher Systeme beschreiben sollte, verzichtet. Auch beim Verzicht auf die Ausweisung der Modularität in den Technischen Kriterien sind für jede konkrete Baumaßnahme weiterhin Systeme erforderlich, die miteinander kompatibel sind und die für die jeweilige Einsatzsituation geeignet sein müssen. Anders als bislang ist dies nun aber bei den jeweiligen Projekten anhand des konkreten Bauvorhabens im Rahmen der Planung der Maßnahmen zu berücksichtigen und in den entsprechenden Ausschreibungen zu fordern.

Die Einführung der Technischen Kriterien für den Einsatz von Fahrzeug-Rückhaltesystemen in Deutschland erfolgte dem mit Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau Nr. 15/2017 des BMVI im August 2017. Es handelt sich um ein freiwilliges Verfahren, an dem sich die Hersteller von Fahrzeug-Rückhaltesystemen beteiligen können. Im Rahmen von Vergabeverfahren kann der Nachweis der Erfüllung der geforderten Technischen Kriterien entweder als Einzelnachweis oder unter Bezugnahme auf die von der BASt veröffentlichte „Technische Übersichtsliste für Fahrzeug-Rückhaltesysteme in Deutschland“ erfolgen.

Inzwischen wurde die 6. Fassung der Technischen Übersichtsliste veröffentlicht (Stand: 1. 8. 2018), diese enthält insgesamt 144 Schutzeinrichtungen, unterteilt in 35 Schutzeinrichtungen der Aufhaltestufe N2, 25 Schutzeinrichtungen der Aufhaltestufe H1, 67 Schutzeinrichtungen der Aufhaltestufe H2, 1 Schutzeinrichtung der Aufhaltestufe H3, 16 Schutzeinrichtungen der Aufhaltestufe H4b und 156 Übergangskonstruktionen (55 Stück) und -elemente (101 Stück) zur Verbindung der verschiedenen Schutzeinrichtungen sowie 7 Anfangs- und Endkonstruktionen und 11 Anpralldämpfer. Die Anzahl der in der Technischen Übersichtsliste enthaltenen Schutzeinrichtungen hat sich gegenüber der ersten Einsatzfreigabeliste nahezu verdreifacht, was u. a. auch an dem Verzicht auf das bisher zentrale Kriterium der Modularität liegt. Dennoch eignen sich nicht alle enthaltenen Systeme für alle Einsatzbereiche, sodass die Randbedingungen bereits bei der Planung auf Grundlage der verfügbaren Systeme berücksichtigt werden müssen. Um einen Überblick zu behalten, wurden für alle Systeme Datenblätter erstellt, in denen die wesentlichen Leistungsdaten der Systeme dargestellt sind. Inzwischen stehen diese Datenblätter sowohl für alle Schutzeinrichtungen als auch für alle Übergangskonstruktionen sowie für alle Übergangselemente zur Verfügung. Das Bild 1 zeigt beispielhaft ein Datenblatt einer Schutzeinrichtung. Die Datenblätter werden von der BASt im Internet veröffentlicht und ermöglichen einen schnellen Überblick über die Konstruktionselemente und Besonderheiten des jeweiligen Systems. 

Bild 1: Beispielhaftes Datenblatt einer Schutzeinrichtung aus der Technischen Übersichtsliste (Quelle: BASt)

Während die Prozesse bis zur Eintragung der Systeme in die frühere Einsatzfreigabeliste oft sehr langwierig waren und vielfach die erforderlichen Unterlagen zu den komplexen Kriterien nicht vorlagen und die Systeme dadurch nicht abschließend bewertet werden konnten, konnte die Aufnahme neuer Systeme anhand der vereinfachten technischen Kriterien in die Technische Übersichtsliste deutlich beschleunigt werden. Dies wird unter anderem auch dadurch unterstützt, dass inzwischen die TLP ÜK 2017 eingeführt wurden und die technisch detaillierte Beurteilung der Übergangskonstruktionen und Übergangselemente nicht mehr im Rahmen der Aufnahme in die Technische Übersichtsliste erfolgt, sondern als gesonderte Begutachtung nach TLP ÜK 2017. Die ursprüngliche Herausforderung, das Verfahren praktikabler und schneller zu gestalten, wurde gemeistert und es steht inzwischen den Herstellern ein offenes und freiwillig anwendbares Verfahren zur Verfügung, das es weiterhin auch ermöglicht, die Übersicht über die am Markt befindlichen wesentlichen Systeme zu behalten und das damit als Hilfsmittel bei der Planung und Ausschreibung genutzt werden kann. 

3.2 Planung und Ausschreibung neuer Fahrzeug-Rückhaltesysteme

Die Technischen Kriterien bieten den Straßenbauverwaltungen eine Auswahl möglicher Kriterien an, die in den Ausschreibungen als Anforderung an die einzusetzenden Systeme individuell ausgewählt und gefordert werden sollten. Die Datenblätter, insbesondere der Schutzeinrichtungen und der Übergangskonstruktionen und -elemente, können dabei helfen, ein geeignetes Schutzeinrichtungsband zu planen, das dann als Beispielplanung und Grundlage für die spätere Ausschreibung genutzt werden kann.

Hierbei hat sich gezeigt, dass eine Beispielplanung mit konkreten Systemen frühzeitig z. B. Engstellen aufdeckt, an denen Schutzeinrichtungen mit kleinem Wirkungsbereich benötigt werden. Mögliche Längenentwicklungen werden oftmals auch erst anhand einer Beispielplanung mit konkreten Systemen deutlich. In Fällen, in denen für die eigentlich maßgebliche Schutzeinrichtung keine passenden Anfangs- und Endkonstruktionen zur Verfügung stehen, müssen andere Schutzeinrichtungen mit Übergangskonstruktionen angeschlossen und quasi zwischengeschaltet werden, was zu großen Längen führen kann, die in der Örtlichkeit nicht immer umsetzbar sind. Da dies aber von den Systemen abhängt und bei einer systemneutralen Ausschreibung und variierenden Systemlängen zu späteren Schwierigkeiten führen kann, empfiehlt es sich, anhand einer konkreten Beispielplanung u. a. auch die maximal möglichen Längen zu planen und diese in der Ausschreibung zu benennen. Bei der späteren Ausschreibung unterstützt der „Standardleistungskatalog für den Straßen- und Brückenbau“ (STLK) LB 829 – Fahrzeug-Rückhaltesysteme und Leiteinrichtungen (FGSV, 2017), der fachtechnisch überarbeitet und an die Änderungen der ZTV FRS, Ausgabe 2013, Fassung 2017 und die „Technischen Kriterien für den Einsatz von Fahrzeug-Rückhaltesystemen in Deutschland“ angepasst wurde. Für die Ausschreibung stehen neben den Technischen Kriterien S1 bis S5 (Tabelle 1), die für Schutzeinrichtungen immer nachzuweisen sind, auch die Kriterien S6 bis S9 zur Verfügung, die je nach Aufgabenstellung in der jeweiligen Ausschreibung gefordert werden sollten.

Im Rahmen der Erstellung der Technischen Übersichtsliste werden nur Angaben zu den Kriterien der Verkehrssicherheit S6 bis S9 abgefragt (Tabelle 2) und in der Liste dargestellt. Ob die Anforderung für die jeweilige Baumaßnahme zutrifft, muss individuell überprüft und bei Bedarf in der Ausschreibung gefordert werden. Ebenso müssen die erforderlichen passenden Übergangskonstruktionen und -elemente gemäß TLP ÜK 2017 sowie die Anfangs- und Endkonstruktionen individuell für die Baumaßnahmen gefordert werden. Gegenüber der früheren Einsatzfreigabeliste ermöglicht dies eine größere Flexibilität, setzt aber auch die Kenntnis der Systeme und deren Eigenschaften als Grundlage für die Planung und Ausschreibung voraus.

Tabelle 1: Technische Kriterien S1 bis S5 (Auszug aus den Technischen Kriterien für den Einsatz von Fahrzeug-Rückhaltesystemen in Deutschland, veröffentlicht unter www.bast.de) 

Tabelle 2: Technische Kriterien S6 bis S9 (Auszug aus den Technischen Kriterien für den Einsatz von Fahrzeug-Rückhaltesystemen in Deutschland, veröffentlicht unter www.bast.de) 

Eine detaillierte Planung und ausführliche Baubeschreibung hinsichtlich der Anforderungen an Fahrzeug-Rückhaltesysteme sind Grundvoraussetzungen für die spätere richtige, regelwerkskonforme und verkehrssichere Ausführung der Fahrzeug-Rückhaltesysteme.

3.3 Nachrüstung von Schutzeinrichtungen vor Bäumen und Objekten

Trotz der Vielzahl an unterschiedlichen Schutzeinrichtungen, die in der Technischen Übersichtsliste enthalten und darüber hinaus am Markt verfügbar sind, gibt es noch längst nicht für alle Situationen die passenden geprüften Lösungen. Vor diesem Hintergrund wurde von der BASt in Zusammenarbeit mit dem Bund-Länder-Arbeitsgremium Schutzeinrichtungen und in Abstimmung mit den Herstellervertretern im Jahr 2017 ein Leitfaden für Sonderlösungen zum Baum- und Objektschutz an Landstraßen (BASt, 2017) entwickelt. Hierin sind Lösungen für die Absicherung von Bäumen und anderen Objekten enthalten. Bäume gelten als Hindernisse, wenn ihr Stammumfang mehr als 25 cm beträgt. Sie sind dann als nicht verformbare punktuelle Einzelhindernisse im Sinne der RPS 2009 zu behandeln (vgl. ARS 28/2010). Mit einem Schreiben hat das BMVI im Jahr 2017 die Länder aufgefordert, auch präventiv Bäume und Objekte, die ungeschützt dicht an der Straße stehen, mit Schutzeinrichtungen abzusichern (Beispiel für einen ungeschützten Baum und eine Mauer, siehe Bild 2). Diese Nachrüstung von Schutzeinrichtungen im Bereich von Bäumen und Objekten zur Verbesserung der Verkehrssicherheit kann teilweise mit Regellösungen nach RPS 2009 und Systemen aus der technischen Übersichtsliste für Fahrzeug-Rückhaltesysteme erfolgen (Schmitz, 2018). Örtlichkeiten mit beengten Verhältnissen lassen häufig jedoch keine Standardlösungen zu, weshalb dafür Sonderlösungen zum Baum- und Objektschutz erforderlich werden. Diese Sonderlösungen sind in dem o. g. Leitfaden zusammengestellt. 

Bild 2: Typische Situation mit ungeschützten Hindernissen dicht am Fahrbahnrand 

Das Ziel des Leitfadens ist es, durch eine Auflistung der Aspekte, die für die Auswahl einer sinnvollen Absicherung relevant sein können, den Anwender bei der Entscheidungsfindung für eine bestmögliche Systemwahl zu unterstützen. In der ergänzenden Beispielsammlung werden exemplarische Sonderlösungen für häufig auftretende Randbedingungen aufgezeigt, in denen auch die Einsatzbereiche und Grenzen der heute am Markt verfügbaren Systeme dargestellt werden. Zusätzlich sollen hiermit einheitliche Lösungen für ähnliche Randbedingungen gefördert werden. Die im Leitfaden aufgezeigten Sonderlösungen beschreiben aber häufig an die Örtlichkeit angepasste Sonderkonstruktionen, die von der Situation in der Anprallprüfung nach DIN EN 1317 der Fahrzeug-Rückhaltesysteme abweichen, sodass bei einem Anprall nicht von der vollständigen Leistungsfähigkeit ausgegangen werden kann, wie sie im Rahmen der CE-Kennzeichnung vom Hersteller ausgewiesen wird. Dennoch lassen sie einen deutlichen Sicherheitsgewinn gegenüber der Situation ohne Schutzeinrichtung erwarten.

Eine besondere Herausforderung im Zusammenhang mit dem Leitfaden zum Baum- und Objektschutz an Landstraßen stellen neben den seitlich engen Platzverhältnissen für den Wirkungsbereich der Schutzeinrichtung auch die oftmals nur sehr kurzen realisierbaren Schutzeinrichtungslängen dar. Aufgrund von Feldzufahrten oder anderen erforderlichen Unterbrechungen und Zugängen können Schutzeinrichtungen an Landstraßen oft nicht in den nach RPS 2009 geforderten Längen errichtet werden. Hier sind Abweichungen von den Vorgaben der RPS 2009 eher der Regelfall als die Ausnahme. Die Hersteller haben sich dieser Herausforderung gestellt und Lösungen als Einzelbaumschutz mit sehr kurzen Längen entwickelt (Bild 3). Diese können heute auf Basis des Leitfadens als Sonderkonstruktion eingesetzt werden, wenn keine anderen geeigneten Alternativen für eine Absicherung von Einzelhindernissen umsetzbar sind. Weitere Konstruktionen befinden sich aktuell in der Entwicklung. 

Bild 3: Sonderkonstruktion mit Einzelbaumschutz 

Da es hierfür aber in der Europäischen Norm DIN EN 1317 keine passenden Prüfvorgaben gibt und auch die nationalen Regewerke bislang weder Anforderungen noch Einsatzbedingungen für diese kurzen Schutzeinrichtungen zur Absicherung von Bäumen und Objekten enthalten, müssen diese für die Vergleichbarkeit und den Einsatz zunächst entwickelt und in die Regelwerke integriert werden. Hierfür wird aktuell ein internes Forschungsprojekt bei der Bundesanstalt für Straßenwesen gestartet. 

3.4 Reparaturen und zukünftige Ergänzungen von Schutzeinrichtungen

Für die Standard-Schutzeinrichtungen aus Stahl, die nach RPS 89, TL-SP 99 und ZTV-PS 98 errichtet wurden und heute nicht CE-gekennzeichnet sind und die noch über viele Jahre im Bestand vorhanden sein werden, steht das „Merkblatt für Reparaturen von Stahlschutzplanken im Bestand“ (M RepS 2017) zur Verfügung. Hiermit soll auch weiterhin z. B. nach Unfällen die fachgerechte Reparatur mit den hierfür erforderlichen Komponenten ermöglicht werden. Im Merkblatt sind alle Systemübersichts- und Einzelteilzeichnungen sowie wichtige Montagehinweise für diese Bestandssysteme enthalten. Hierdurch wird gewährleistet, dass die erforderlichen Informationen über die nächsten Jahre zentral verfügbar sind.

Für die heute eingebauten und angebotenen Fahrzeug-Rückhaltesysteme sind die Systemübersichts- und Einzelteilzeichnungen sowie die Montagehinweise in den jeweiligen Einbauanleitungen Systeme dokumentiert. Allgemeine Regelungen, die zur Sicherung der Ausführungsqualität dienen, finden sich darüber hinaus in den ZTV FRS 2017 (Kübler, 2015).

Die heutige Vielfalt an Schutzeinrichtungen mit ähnlichen Merkmalen und Leistungseigenschaften wird die Straßenbauverwaltungen zukünftig vor allem bei Reparaturen oder anzuschließenden neuen Schutzeinrichtungen vor große Herausforderungen stellen. Geht man davon aus, dass heute errichtete Schutzeinrichtungen ca. 25 Jahre an den Straßen verbleiben und nach Unfällen immer wieder repariert werden müssen, ist es wichtig, Kenntnis über die vorhandenen Schutzeinrichtungen, die eingesetzten Bauteile und Besonderheiten bei der Reparatur zu haben. Während nach den RPS 1989 in der Regel nur die ESP mit unterschiedlichen Pfostenabständen und zwei unterschiedlichen Holmprofilen am Fahrbahnrand für die Absicherung von Gefahrenstellen installiert wurde, kommen für die Situation der Absicherung mit der Aufhaltestufe N2 heute mindestens 35 N2-Schutzeinrichtungen aus der Technischen Übersichtsliste in Betracht.

Diese Schutzeinrichtungen unterscheiden sich auf den ersten Blick zum Teil nur sehr geringfügig, dennoch haben sie unterschiedliche Bauteile, Verschraubungen oder Funktionsprinzipien und bestehen aus unterschiedlichen Werkstoffen oder auch Materialstärken. Für spätere Reparaturverträge, -ausführungen, -abnahmen und deren Abrechnung ist es aber sehr wichtig, dass die konkreten Systeme bekannt sind und entsprechend der Reparaturangaben des Herstellers mit den richtigen Bauteilen und Verbindungsmitteln wiederhergestellt werden. Dies erfordert eine entsprechend große Fachkenntnis bei allen Beteiligten und ist im Gegensatz zu früheren Zeiten mit wenigen leicht unterscheidbaren Schutzeinrichtungen keine Nebensache mehr. Dies insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass falsch reparierte Schutzeinrichtungen im Anprallfall ggf. versagen und somit die Verkehrssicherheit maßgeblich gefährden könnten. Das damit einhergehende Haftungsrisiko für Folgeschäden wurde bereits erwähnt. Werden beispielsweise Schutzeinrichtungen, die ursprünglich mit 1,9 m langen Pfosten geprüft und zertifiziert wurden, mit kurzen Pfosten (z. B. 1,6 m) über größere Längen repariert, kann dies im Anprallfall gegebenenfalls zu einem Systemversagen mit schweren Unfallfolgen führen.

Insbesondere vor dem Hintergrund aktueller Nachrüstprogramme von Schutzeinrichtungen vor Bäumen und Objekten haben die Hersteller und Entwickler von Fahrzeug-Rückhaltesystemen ein sehr großes Interesse daran, ihre Produkte auf dem Markt zu platzieren. Dabei haben sie jedoch auch zu beachten, dass sie entsprechende Übergangskonstruktionen an andere Systeme anbieten. Auch dies stellt eine Herausforderung dar und ist längst keine Nebensache mehr. Während die früheren Standard-Schutzeinrichtungen in den Regelwerken vorgegeben waren und von allen Herstellern produziert und angeboten werden konnten, sofern dabei die TL-SP 99 bzw. die TL BSWF 96 eingehalten wurden, gibt es heute Einzelentwicklungen von Herstellern, die z.B. auch nur von diesen Anbietern repariert werden dürfen. Möchte man derartige Systeme als Straßenbauverwaltung vermeiden, könnte individuell in Ausschreibungen gefordert werden, dass es mindestens drei (besser mehr) Firmen geben sollte, die die Bauteile des Fahrzeug-Rückhaltesystems produzieren und die Reparatur von allen Montagefirmen nach ZTV FRS ausgeführt werden darf. Die Anleitungen zum Einbau und zur Reparatur der Systeme werden beispielsweise für jedes einzelne System vom Hersteller erarbeitet und dort vorgehalten. Eine zentrale Datenbank der Einbauanleitungen aller heute in Deutschland im Einsatz befindlichen Fahrzeug-Rückhaltesysteme gibt es aktuell nicht. Verallgemeinerte Regelungen zum Einbau enthalten nur die ZTV FRS, die aber auch jeweils zusammen mit dem Einbauhandbuch der Schutzeinrichtung betrachtet werden müssen. Die richtige Ausführung durch geschulte fachkundige Montagbetriebe und die Überwachung auch von Reparaturarbeiten seitens der Auftraggeber sind daher eine wesentliche Zukunftsaufgabe im Bereich der Fahrzeug-Rückhaltesysteme. 

4 Zusammenfassung und Aufgaben für die Zukunft

Auch wenn Fahrzeug-Rückhaltesysteme neben der Straße stehen, sind sie keine Nebensache. Sie leisten bei richtiger Auswahl und Installation einen wichtigen Beitrag zur Verkehrssicherheit, indem sie von der Fahrbahn abkommende Fahrzeuge aufhalten und so z. B. einen Aufprall auf ein Hindernis verhindern können.

In den letzten Jahren wurden seitens der Hersteller viele neue Systeme entwickelt, die heute am Markt angeboten werden. Die zunehmende Vielfalt der Systeme bedeutet weiterhin für alle Beteiligten eine große Herausforderung, da auch die Regelwerke zu Fahrzeug-Rückhaltesystemen u. a. durch die produktneutrale Gestaltung immer komplexer geworden sind. Die aktuellen Reaktionen sowohl seitens der Hersteller aber auch seitens der Straßenbauverwaltungen zeigen, dass die gesamte Thematik „Einsatz sicherer Fahrzeug-Rückhaltesysteme“ inzwischen so technisch anspruchsvoll geworden ist, dass abzuwarten bleibt, ob mit diesem Gesamtsystem in Zukunft weitergearbeitet werden kann oder ob ein Umdenken in komplett neue Richtungen erforderlich wird. Zusammenfassend kann jedoch festgestellt werden, dass Schutzeinrichtungen in erster Linie Produkte für die Verkehrssicherheit sein sollten. Um dies dauerhaft in Einklang mit den Regelungen der Europäischen Bauproduktenverordnung und deren Fokus auf den grenzüberschreitenden Handel zu bringen, sind u. U. auch Anpassungen an der Europäischen Norm DIN EN 1317 erforderlich. Die Betrachtung des Fahrzeug-Rückhaltesystems als Gesamteinheit, bei der nicht nur die Schutzeinrichtung allein unter idealen Prüfbedingungen ihre Funktion nachweisen muss, sondern weitere Anforderungen (z. B. geprüfte Anschlüsse, nachgewiesene und sichere Kombinierbarkeit mit Zusatzkonstruktionen, Funktionsnachwies für verschiedene Einbausituationen) in der Norm abgefragt würden, wäre beispielsweise eine Verbesserungsmöglichkeit im Rahmen der europäischen Normung. Aber auch die Hersteller können einen Beitrag zur Vereinfachung des Gesamtsystems leisten, indem sie darauf achten, bei ihren eignen Produktpaletten mit möglichst wenigen unterschiedlichen Bauteilen und Verbindungsmitteln auszukommen. Eindeutige Einbauanleitungen zu fertigen und auch die Kompatibilität mit anderen Systemen und die Verfügbarkeit von Ersatzteilen sicherzustellen sind dabei ebenfalls wichtige Komponenten. Im Bereich der Regelwerke wird aktuell eine Aufteilung der RPS in einen Teil Autobahnen und einen Teil Landstraßen diskutiert. Beispielsweise liegen für die Bestimmung der erforderlichen Längen von Schutzeinrichtungen erste Vorschläge für eine Überarbeitung der RPS vor, die systemunabhängig und deutlich einfacher sind als die heutigen Regelungen. Ziel sollte es sein, zukünftig einfache, technisch korrekte und wo erforderlich pragmatische Lösungen für sichere und leistungsfähige Fahrzeug-Rückhaltesysteme zu finden. 

Literaturverzeichnis

  1. Bundesanstalt für Straßenwesen (2009): Einsatzfreigabeverfahren für Fahrzeug-Rückhaltesysteme in Deutschland. http://www.bast.de/DE/FB-V/Publikationen/Regelwerke/Downloads/V4-Einsatzfreigabeverfahren-Rueckhaltesysteme.pdf? blob=publicationFile&v=1, Bergisch Gladbach
  2. Bundesanstalt für Straßenwesen (2013): Anforderungen an den Nachweis der Leistungsfähigkeit von Betonschutzwänden in Ortbetonbauweise – Vergleichsverfahren BSW Ortbeton – VGVF BSW O 2013. https://www.bast.de/BASt_2017/DE/Verkehrstechnik/Publikationen/Regelwerke/Downloads/v4-bsw-ort-beton.html?nn=1819654, Bergisch Gladbach
  3. Bundesanstalt für Straßenwesen (2017): Leitfaden für Sonderlösungen zum Baum- und Objektschutz an Landstraßen. https://www.bast.de/BASt_2017/DE/Verkehrstechnik/Publikationen/Regelwerke/V4-Baum-Objektschutz.html?nn=1819654, Bergisch Gladbach
  4. Bundesanstalt für Straßenwesen (2017): Einsatzempfehlungen für Fahrzeug-Rückhaltesysteme, Version: 04. https://www.bast.de/BASt_2017/DE/Verkehrstechnik/Publikationen/Regelwerke/Downloads/V4-Einsatz-Rueckhaltesysteme.html?nn=1819654, Bergisch Gladbach
  5. Bundesanstalt für Straßenwesen (2017): Technische Liefer- und Prüfbedingungen für Übergangskonstruktionen zur Verbindung von Schutzeinrichtungen TLP ÜK 2017. https://www.bast.de/ BASt_2017/DE/Verkehrstechnik/Publikationen/Regelwerke/Downloads/V4-TLP-UK-2017.pdf?__blob=publicationFile&v=2, Bergisch Gladbach
  6. Bundesanstalt für Straßenwesen (2017): Technische Kriterien für den Einsatz von Fahrzeug-Rückhaltesystemen in Deutschland. https://www.bast.de/BASt_2017/DE/Verkehrstechnik /Qualitaetsbewertung/Freigabe/pdf/V4-technische-Kriterien-f%C3%BCr-den-Einsatz.html?nn=1819654
  7. Deutsches Institut für Normung (2007): DIN EN 1317-5:2007+A2:2012 – Rückhaltesysteme an Straßen – Teil 5: Anforderungen an die Produkte, Konformitätsverfahren und -bescheinigung für Fahrzeug-Rückhaltesysteme. Beuth Verlag, Berlin
  8. Europäische Union (2011): Verordnung (EU) Nr. 305/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten und zur Aufhebung der Richtlinie 89/106/EWG des Rates, Amtsblatt der Europäischen Union, Ausgabe L 88/5, Brüssel
  9. Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (1996): Technische Lieferbedingungen für Betonschutzwand-Fertigteile (TL BSWF 96), Ausgabe 1996, Köln (FGSV 362)
  10. Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (1989): Richtlinien für passive Schutzeinrichtungen an Straßen (RPS 1989), Ausgabe 1989, Köln
  11. Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (1999): Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für passive Schutzeinrichtungen (ZTV PS 98), Ausgabe 1998, Köln
  12. Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (1999): Technische Lieferbedingungen für Stahlschutzplanken (TL-SP 99), Ausgabe 1999, Köln (FGSV 366)
  13. Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (2009): Richtlinien für passiven Schutz an Straßen durch Fahrzeug-Rückhaltesysteme (RPS 2009), Ausgabe 2009, Köln (FGSV 343)
  14. Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (2017): Merkblatt für Reparaturen von Stahlschutzplanken im Bestand (M RepS), Ausgabe 2017, Köln (FGSV 366/1)
  15. Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (2017): Standardleistungskatalog für den Straßen- und Brückenbau (STLK) LB 829 – Fahrzeug-Rückhaltesysteme und Leiteinrichtungen, Ausgabe 2017, Köln (STLK LB 829)
  16. Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (2017): Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Fahrzeug-Rückhaltesysteme, Ausgabe 2013/Fassung 2017 (ZTV FRS), Köln (FGSV 367)
  17. K ü b l e r, Janine (2015): Sicherung der Ausführungsqualität bei Fahrzeug-Rückhaltesystemen. In: Straßenverkehrstechnik, 2015, Nr. 9, S. 595–601
  18. S c h m i t z, Susanne (2018): Baum- und Objektschutz an Landstraßen durch Schutzeinrichtungen. Poster beim Deutschen Straßen- und Verkehrskongress 2018 in Erfurt